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Wissendatenbank


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Rechtaufklärung

Vorwort

 

Die Heimatgesellschaft Chiemgau wurde originär- prärogativ am 01.10.2014 aus  dem Naturrecht  heraus  begründet  und  mit  seiner  Satzung öffentlich durch   alle   originären   Heimatgesellschaften  sowie   deren   Angehörige gesegnet, beglaubigt, hingerichtet und ratifiziert. Die Nachweise ergeben sich  aus  den  Apostillen  und  der  Veröffentlichung  in  den Nationalbibliotheken sowie auch im Bundesanzeiger.

 

Durch StGBl. Nr. 139/1918 vom 19.12.1918 ist der Landesnotar nach dem Notargesetz der gesetzliche Vertreter des Landes unter der deutschen Verfassung vom 11.08.1919 nach Art. 6, 50 EGBGB, - durch Vertrag von Saint-Germain vom 10. 09.1919 Deutsch-Österreich gemäß Art. 123 GG -. Die zugehörigen Heimatgesellschaften im Deutschen Heimatbund sind in der Schweiz, Österreich, Italien, Türkei begründet und sind damit international vertreten, öffentlich beurkundet und beglaubigt durch die Gerichtpräsidenten und hat damit absolute dokumentierte Beweiskraft.

 

Beweisurkunden:

Landgericht  STADE,  Apostille  9191  a  85  –  16/2013,  Landesnotar  Ralf

Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 – GdM Landgericht STADE, Apostille

9191 a 84 – 9/2013 Deutsche Nationalbibliothek, Leipzig: Signatur: 2013 B

38170, Frankfurt: Signatur 2014 B 2448, Landesnotar Dr. Becker, Urkunde

2557/2013,Landgericht Karlsruhe, Apostille 9101 a 84/4403/2013, Landesnotar Dr. Schabert, Urkunde 823/2014, Landgericht Bruchsal, Apostille 9191 a 16/4403/2013, Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde

139/2013 – GdM, Landgericht STADE, Apostille 9101a 84 – 5/2014, Landesnotar Claus Sedding, Buxtehude, Urkunde 15/2014, Landgericht STADE, Apostille 9101 a 85 - 91/2014, Landesnotar Claus Sedding, Buxtehude,  Urkunde  16/2014,  Landgericht  STADE,  Apostille  9101  a

110/2014, Landesnotar Wiedmann, Ilshofen, Urkunde 262/2014, Landgricht Heilbronn, Apostille 910a 426/2014, Landesnotar Dr. Christian Berringer, München,  Urkunde  B0851/2014,  Landgericht  München,  Apostille  910a

2939/2014,  Landesnotariat  Dr.  K.Harder,  Kreuzlingen  Urkunde  114184

Schweiz   Staatskanzlei   Kanton   Thurgau,   Apostille   114184/16.05.2014

Landesnotariat, Dr. Elena Lanzi, Bozen Urkunde 5159 Italien Landgericht

Bozen,   Apostille   790/2014,   Landesnotar,   Ulrich  Gößl,   Hof  Urkunde

000894/2014, Landgericht Hof, Apostille 910a 1712/2014, Landesnotariat,

 

Dr. Elena Lanzi, Bozen Italien Urkunde 5175, Landgericht Bozen, Apostille

799/2014

 

Die     Diplomatik      (Urkundenlehre,     von     altgriechisch     diploma

„Gefaltetes“, aus diplóos „doppelt“) ist eine grundlegende Disziplin der historischen Hilfswissenschaft  der Anerkennung. Sie beschäftigt sich mit der Einteilung, den Merkmalen, der Ausstellung, der Überlieferung, der Echtheit  und  dem historischen  Wert  von Rechturkunden.  Durch Vertrag StGBl. Nr. 139/1918 vom 19.12.1918 ist der Gerichthof der Menschen und der Heimatbund gemäß § 2 BeurkG als Globalkörperschaft des Rechtbund öffentlich-rechtlich zum Schutz des Menschen nach Art. 25, 140 GG, Art.

73 UN-Charta, Art. 142-149 der IV. Genfer Konvention zum Schutz vor der Zivilperson am 27.09.2013 unmittelbar und rechtmäßig in Kraft getreten, nach dem durch die Veröffentlichung im Osservatore Romano der Erlaß

„motu proprio“ des Vatikanum vom apostolischen Palast, am 11.07.2013 im ersten  Jahr  seines  Pontifikats  zum  01.09.2013  mit  Frist  21  Tagen  zum Schutz der Menschenwürde promulgiert wurde. Die Funktionsimmunität ist aufgehoben worden. Die globalen Nichtregierungsorganisationen der Menschen sind legitim und legal, denn die Grundlage der Anerkennung im Völkerrecht liegt durch öffentliche Urkunden vor (StGBl. Nr. 139/1918 vom

19.12.1918) und steht nicht im Widerspruch zur ordnung(s)gemäßen Verfassungsordnung und ist bereits in den Verfassungen des Internationalen Zentrums für Menschenrechte und des Zentralrats Europäischer Bürger vom

22.11.2009, die zur allseitigen Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben nach BVerwGE 123, 49 (54), - Vergleich Definition im Urteil vom 15.06.1995 - BVerwG 3 C 31.93 - BVerwGE 99 -, ausdrücklich bestimmt sind.

 

 

 

Aus dem Glauben entsteht Recht!

 

Internationale Handelsverträge; über deren Entstehung und Wirkung auf unsere Region. Mitgegangen– mitgefangen!

 

In den Medien ist die Rede vom dritten Weltkrieg - aktuell hat das Militär den Auftrag der Kriegsvorbereitung erhalten; strategische Wege werden freigehalten. Hierzu bitte auch mal die alternativen Medien nutzen. Ein zu verhindernder Bankencrash dürfte den Hauptgrund für diesen Krieg liefern, denn den größten Profit für die Geldgeber bieten immer noch die Kriege! In diesem Krieg werden Soldaten zu Söldnern, Gewehre zu Chemiewaffen und Kampfjets werden von Drohnen begleitet. Statt Staaten kämpfen hier unbekannte Machthabende. Sie versuchen uns mit aller Raffinesse daran zu hindern, daß wir das am 15.4.2015 auslaufende Besatzungsmandat der ehemaligen Sowjetunion mitbekommen und die sich daraus ergebende Freiheit.

 

Ihre Kenntnis über die Hintergründe begründen Handlungsfähigkeiten, die helfen, diesen Krieg zu verhindern!

 

 

 

So liegt der Frieden allein in unserer Hand, in unserem Wort!

 

Von einem Bundestagsabgeordneten erfuhr ich vor einem Jahr, daß wir hier in der BRD alle staatlichen Einrichtungen in Unternehmen umgewandelt haben. Ungläubig informierten wir uns über die Umstrukturierung bei Experten. Sie zeigten uns Eintragungen in Handelsregister und deren rechtliche Veränderungen. Dann erkannten auch wir, daß hier Wandlungen stattgefunden haben, denn unser Bundesministerium für Finanzen heißt nun BRD Bundesfinanzagentur GmbH, das Arbeitsamt Bundesagentur für Arbeit, das Bürgeramt Bürgerzentrum, ... . Aber es gab noch weitere Insiderinformationen, die uns mehr als beunruhigten: Die gesammelten Rechercheergebnisse erhalten Sie hiermit knapp zusammen gefasst mit der Bitte selbst weiter zu forschen. Hinweise, Quellen, Links etc. finden Sie auf der letzten Seite.

 

Auf der Suche nach unseren charmanten Gemeinden, Städten und Landkreisen  im  internationalen  Handelsregister  der  USA,   dem  D&B Register haben wir die Einträge der Unternehmen unserer Gemeinden, Städte und Landkreise mit den DUNS-Nummern (dazu mehr im Folgenden) gefunden.  Da  heißt  es  nach  §  4  KStG:   die  Gemeinden,   Städte   und Landkreise können nur eines sein, Amt oder Firma.

 

Als Amt und damit staatliche Institution müßten sie sich als solche mit einer staatlichen Gründungsurkunde ausweisen können. Als Unternehmen müßten sie sich, wie geschehen, im internationalen Unternehmensregister eintragen lassen. Weitere Unternehmen wie Kurverwaltung incl. Beteiligungsgesellschaft, Schulen, Polizei... finden wir ebenso im Unternehmensregister.  Nun  nehmen  wir  also  mal  an,  daß  unsere  Städte gültige eingetragene Unternehmen sind. Damit fallen sie juristisch gesehen komplett unter das Internationale Seehandelsrecht. Logisch! Wie für jedermann sichtbar, stehen unsere Bürgermeister als Aufsichtsräte etc. mit weiteren Geschäftsführern anderer Firmen in Unternehmen wie Wohnungsbaugesellschaft mbH, Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs- GmbH oder Baugenossenschaft der Landkreise unter eben diesem Recht. Damit haftet hier kein Staat oder der Verbund der Besatzermächte, sondern die Sachbearbeiter und Geschäftsführer der Unternehmen nach HGB. In der NOZ lesen wir am 29.01.2015 auf Seite 8: "Neuerdings sollen Schadensersatzklagen in lukrative Wertpapiere verwandelt werden. Aus diesen Gründen sind andere Länder schon längst aus diesen Verträgen ausgestiegen...  Der  schwedische Getränkehersteller pfändet aufgrund  des Urteils zurzeit rumänisches Staatseigentum im Ausland." Ein Staat kann von internationalen Handelsgerichten allerdings nur gepfändet werden, wenn er ebenfalls ein Unternehmen ist. Grundsätzlich kann laut Völkerrecht kein Staat/keine Stadt Pleite gehen. Die Folgen für  die Bürger sind immense Steuer- und Zinszahlungen, die bei staatlichen Strukturen nicht zu zahlen wären. Denn ein Staat zahlt keine Grunderwerbssteuer oder Umsatzsteuer, Zinsen etc., aber das „Unternehmen“ die Gemeinde, Städte und Kreise oder jegliche andere bundesdeutsche politische begründete Einrichtung mit  ihren ganzen Unterfirmen zahlt diese wohl. Grund für die Umwandlung in Firmen scheint also der Profit zu sein. (Schein oder Sein?)

 

An dieser Stelle möchten wir darauf aufmerksam machen, daß damit den Gemeinden, Städten und Kreisen, die ebenfalls mit einer DUNS Nummer im internationalen Handelsregister stehen, die staatliche  Hoheitsmacht nicht mehr  zusteht.    Sie   dürfen    also   rechtlich  als   Unternehmen  keine staatlichen Amtshandlungen, wie Trauungen, Führen von Unternehmensregistern, Ausstellen von Staatsausweisen, Führen von Geburtenregistern, Vergabe und  Verwaltung  von  Land  oder Verkauf  von Staatsgrund durchführen oder veranlassen. Logisch!

Hier nun zwei Beispiele aus der Region:


 

Wandlung von Völkerrecht in Vertragsrecht!

 

Welche Ursache liegt hinter der Umstrukturierung in Firmen?

Nach  Kriegen  mit  Frankreich,  gefolgt  vom  ersten  Weltkrieg konnte  der Deutsche Bund  von 1871 nur mit Russland 1918 den Friedensvertrag von Brest-Litowsk schließen. Es scheint so, als sollte der Druck auf die Staaten des  Deutschen  Reiches  noch  erhöht  werden,  um  diese  in Handelsunternehmen umzustrukturieren, durch Kriege, Hunger und Kriegsschulden.  So  weigerten  sich  die  Siegermächte  weitere Friedensverträge zu unterschreiben. Das wäre aber notwendig gewesen, um sich als Staat vom Besatzungsstatus befreien zu können und als Souverän aufzutreten.

 

Letztendlich besteht mit der Weimarer Republik, dem Dritten Reich und der BRD unter Besatzungsmacht immer noch der Kriegszustand.

Ja,   natürlich  im  Waffenstillstandsmodus,  der   aber  jederzeit  von   den

Siegermächten ohne Ankündigung beendet werden kann. Dann wäre wieder

Krieg! Und diesmal ließen unsere Söhne als Söldner in einer chemiegetränkten Schlacht für den Mammon Einzelner ihr Leben. Daß das keine leere Drohung ist, machen uns die zahlreichen US-Militärstandorte in Deutschland deutlich.

 

Dann gilt auch noch das Recht der Kriegslist: Somit darf der Besatzer uns täuschen, belügen und betrügen! (Kriegslist ist erlaubt nach HLKO). Das ist genial für die Alliierten, so haben sie mit diesen Möglichkeiten erst einmal die Friedensverträge abgelehnt und so nach und nach aus staatlichen Institutionen Unternehmen gegründet. Alle müssen im US Handelsregister

 

eingetragen  werden,  jeder  Tischler,  jeder  Bäcker,  jede  Stadt  und  jede

Finanzbehörde!

 

Und damit dieses ganze Firmenkonstrukt nicht auffällt haben die Alliierten alle Regeln und Gesetze aus dem letzten Krieg verboten und Kriegsschriften in das englische Staatsarchiv, dem Public Record Office verbracht und bis

2019 bzw. später verschlossen.

Das Einkommenssteuergesetz (EStG) von 1934, Gewerbesteuergesetz (GewStG)  von  1936  und  Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO)  von  1937, wurden mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 18.09.1944 durch General Dwight D. Eisenhower im Auftrag der Alliierten aufgehoben. Außenminister Genscher hat am 3. Oktober 1990 im Auftrag  der Alliierten die Bundesrepublik Deutschland (BRD) bei der  UNO abgemeldet  und  an Stelle dessen Deutschland „Germany“ mit Amtssprache Englisch angemeldet.  Seitdem ist Deutschland/Germany dort als Nicht- Regierungsorganisation (NGO) gelistet.

Ein Staat namens „Bundesrepublik Deutschland“ existiert nicht bei der UNO (Unternehmen).   Die    UN    (Staatenverbund)   hingegen   hißt    bei    der

Vollversammlung die Flagge des Deutschen Reiches (vor 1913) und hält drei

Stühle für die Vertreter bereit. Das bestätigt auch der Internationale Gerichtshof,  indem  er  keine  Eingaben  des  Unternehmens  BRD  GmbH anhört, und weiter erklärt, daß das Unternehmen BRD Rechtsnachfolger des Dritten Reiches ist. Was nur stimmen kann, wenn auch das Dritte Reich ein Unternehmen war.

 

Wie kann das sein? Kriegslist der Besetzer? Unternehmensmächte? Diktat einer Weltelite? Für die Skeptiker einfach nachzusehen, 2007 Artikel 4 des 2. BMJBBG, Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Bundesrecht. Alle vier Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsstatus von

1956-60 sind darin wieder aufgehoben. Was heißt, wir sind besetztes Land, erkennbar durch die  Besatzungszonen, durch die Militärbasen, durch die Gesetze....

 

Uns stellt sich natürlich unweigerlich die Frage: Wem gehören denn dann die Firmen der Gemeinden, Städte oder Landkreise? Den Staaten, die uns besetzt halten? Wer sind die Firmen, die die Macht haben Staaten zu dirigieren?

 

Gegen wen haben wir denn Krieg geführt? Waren das Staaten  oder Unternehmen? Recht im Unrecht!

 

Das Völkerrecht ist dem nationalen Recht übergeordnet. Dies weist Art. 25 des GG aus „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des

 

Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte & Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ Lt. Urteil des BVerfG

2012 gab es seit 1956 keine verfassungsmäßigen Gesetzgeber/Gesetze mehr.

 

Das Internationale Handelsrecht erhält nur dann die oberste Gewalt, wenn Ämter  als  Firmen  eingetragen  sind.  Sich  als  staatliche  Gemeinde  zu aktivieren und damit rechtlich über den internationalen Handelsverträgen agieren können, ist möglich, da der Staatenbund Deutsches Reich bis 1914 laut Internationalem Gerichtshof und UN aktuell als Rechtsstaat existiert. In der Verfassung der Staaten ist Träger der Staatsgewalt die Gesamtheit des Volkes. Also müssen Forderungsklagen an Sachbearbeiter und Verantwortliche vor dem IGH entschieden werden.

 

Bedenken wir, daß das Handelsrecht ein Konstrukt zur Erreichung der Weltmacht  Einzelner  mit  deren  Lok  Finanzsystem  aufgebaut  wurde,  so bietet der Wechsel in das Völkerrecht rechtlich die Lösung vom heutigen FED Diktat.

 

Was regiert die Welt?

 

Wie kam es zur Handelsmacht und damit zum Handelsrecht?

Mit der Eroberung der Welt wollten sich die Staaten ihre Macht in den

Kolonien sichern. Spanien und Portugal sicherten sich 1494 im Vertrag von Tordesillas die Neue Welt unter der Rechtsprechung des Papstes. Ab 1553 kam   es  in  London   zur  Gründung  der  Muscovy  Companyanz, der britischen  East   India   Company    (EIC)   und   der   niederländischen Vereenigde   Oostindische   Compagnie   (VOC).   Später   gründeten  die Engländer in Amerika  die Virginia  Company  (VC) und  die Franzosen die  Compagnie   de  la  Nouvelle  France.   Die  Handelsmächte  wurden aufgeteilt und Steuern  eingeführt, die zu weiteren Renditen machthabender Familien führten. Die Staaten des Bundes Deutsches Reich schienen bis dahin auf der Ebene der Handelsmächte keine große Bedeutung zu haben. Prof. Hörmann: „Aus Gründen des Geldsystems wurde der amerikanische Unabhängigkeitskrieg (1775-1783) geführt. Die Amerikaner wollten von der Britischen Krone loskommen. Haben dabei aber nicht gegen die Soldaten des damaligen König Georg Krieg geführt, sondern gegen ein Söldnerheer der VC, die im  Eigentum  britischer Adeliger  stand. Die Amerikaner haben diesen Unabhängigkeitskrieg angeblich verloren mit dem Ergebnis, daß sich die Virginia Company Washington DC genommen hat und dann ein Bündel von    Staatsverträgen    mit    den    restlichen    Bundesstaaten    der    USA abgeschlossen hat. Und dieses Staatenbündel bekam  den Namen  United Staates  of America.  VC selbst wurde dann umbenannt auf United Staates. So schwören die Präsidenten und Vizepräsidenten ihren Amtseid nicht auf die US of America  sondern auf die United  Staates,  weil sie bei den US angestellt   sind.   Das   betrifft   auch   Japan,   Österreich,   Italien,   private

 

Handelsfirmen, Gerichte, die selbst als Firmen eingetragen sind… Ein globaler Fake..."

Diese Umstrukturierung der Staaten in Kolonien Englands/USA gab adeligen Verbindungen mit der Privatbank Federal  Reserve  die Macht, Kredite an Staaten zu verleihen, Geld zu drucken und die Finanzwelt zu beherrschen.

2003 hat die US Regierung einen Erlaß herausgegeben, daß alle ihre Firmen in das Register Dun & Bradstreet (DUNS Nr. gehört privaten Engländern/Amerikanern) einzutragen sind. Hier findet man Parteien, Bundestag, Finanzämter, Gerichte, Städte …

 

Die Macht der Kirchen

 

Mit dem Ziel, die Weltherrschaft anzustreben, wurde ein Vertrag zwischen Vatikan   und   englischem   König   vereinbart,  indem  die  geistige  und weltliche Führung aufgeteilt wurde. Bereits 1549 wurde damit begonnen, falls die Völker aufwachen sollten, Staaten in Unternehmen umzuwandeln. Im  UCC  Handelsvertrag-Kooperationsvertrag, zwischen  US  Cooperation und Vereinigten Staaten von Amerika und allen weiteren Staaten, District Colombia und den eigentlichen Republiken von Amerika steht im Artikel 18 b 7 Admiralsseerecht, wo es überall Anwendung findet: Auf hoher See, auf amerikanischen Schiffen und  in  allen  Ländern  die,  von  den  Vereinigten Staaten verwaltet und erobert sind sowie innerhalb des Staates Amerika. Dieses Seerecht ist die Grundlage der derzeit verhandelten internationalen Handelsverträge! Im Streben um die geistige Weltmacht erließ im Jahr 1302

Papst  Bonifatius  VIII.   die   Bulle   „Unam   Sanctam“,  in   welcher  er verordnete, daß alle Lebewesen  dieses Planeten  dem Papst  unterworfen

sind. Der Papst hat sich zum Herrscher der Welt erkoren und beansprucht

dadurch die Kontrolle über die gesamte Erde. 1455 verfügte Papst Nikolaus

V. dann durch die päpstliche  Bulle „Romanus Pontifex“,  daß das neu- geborene Kind  von allem  Recht  auf  Eigentum  getrennt wird. Im Jahre

1481  erließ  Papst  Sixtus  IV.  durch  die  Bulle  „Aeterni   Regis“  (in  etwa

»Ewige Herrschaft« oder »Ewiger Besitz des Herrschers«), daß das  Kind der Rechte auf seinen Körper beraubt wird. Mit dieser Bulle hat man uns

von Geburt an zu ewiger Knechtschaft verdammt. Von nun an haben wir nicht einmal mehr Anspruch auf unseren eigenen Körper. Die dritte  Krone

wurde in Form der päpstlichen Einberufungsbulle von Papst Paul III. im Jahre 1537 besiegelt, in welcher die römisch-katholische Kirche Anspruch auf die Seele des Kindes erhebt.

Und noch etwas ist uns bei der Recherche aufgefallen: Es scheint so zu sein, daß diese aufgezeigte Macht alle Glaubensformen umfaßt, die an einen Gott

glauben. Und somit gibt es die blutig umkämpften Götterkriege wohl nur für die Untertanen, denn ob Jude, Moslem, Katholik oder Lutheraner, scheint die göttliche  Macht  hier  zusammenzulaufen,  begründet  auf  den  Segen  des

 

getäuschten Isaak, der auf seinen Erstgeborenen Esau, statt auf den zweiten

Sohn Jakob fiel und der den Glauben an einen Gott begründete.

Wie die durch die päpstlichen Bullen (Urkunden), entstandenen Erlässe nun in der heutigen Zeit mit der weltlichen Macht vereinbart und umgesetzt werden, zeigen wir im nächsten Abschnitt auf.

 

 

Als Wertpapier an der Börse

 

Wir werden als lebendiges Wesen geboren und dann in eine Person verwandelt, was die rechtliche Bezeichnung für eine als tot gedachte Sache ist. Was hat das zu bedeuten? Wie kam es dazu?

Mit  der  Wandlung  der  Staaten  in  Unternehmen  wurde  vom  englischen

Königshaus,  machthabenden  Familien  und  Kirchenoberhäuptern, mit  der Versklavung  auf  See-Handelsrechtsebene  begonnen.  Mit  der,  durch  die Bullen eingeführten geistigen Macht über den Menschen wurde auch die weltliche  Macht  über die Menschen  mit  den  Cestui  Que  Vie Act 1666 durchgesetzt.  Der  Cestui  Que  Vie  (Sklaven  ohne  Ketten)  Act  ist  auch aktuell gültig. In diesem Gesetz gilt derjenige, der sich nicht innerhalb von 7

Jahren lebend meldet, als tot und verliert damit dann sein Hab und Gut und alle Rechte.

 

Mit Napoleon`s code civil begannen die ersten Personenstands- aufzeichnungen. Ab  1933  wurde  angeordnet,  daß  alle  Bewohner  in  der westlichen Welt über die Geburtsurkunde mit einer Steuer- Identifikations- Nummer als rechtliche Person nach Seerecht angemeldet werden. Im Dritten Reich wurde 1938 zuerst die Kennkarte und dann endgültig 1939 der Personalausweis   Pflicht,  der,  wie  damals  verkündet, uns  das  Recht  auf Eigentum und Heimat und Staatsangehörigkeit entzog.

 

Auf   der   Rechtsgrundlage   des   englischen   Seerechts   hat   man   eine rechtsgültige Form kreiert, die lebendig geborene Jungen/Mädchen (Nachweis über Geburtsschein der Hebamme/Krankenhaus) in eine PERSONA (Geburtsurkunde, Personalausweis), also tote Sache umwandelt.

 

Über den Bereich Einzelschuldbuch der BRD Finanzagentur GmbH wird damit   ein  Werte   schaffendes   Leben   in  einen  Bond/Treuhandfond  als Sache, bzw. als juristische Person auf den Aktienmarkt gegeben. Mit einem Wert von ca. 1,7 Millionen bis unbegrenzt wird der Name mit der Personalausweisnummer gemarkert und bei den Banken/FED verpfändet.

 

Die Treuhänderschaft ist in einen Vertrag gebunden, der den entgegengesetzten Willen, einer nach GG Artikel 116 gültigen Staatsangehörigkeit, zum Ausdruck  bringt: Mit  dem Personalausweis  hat man  die  Staatsangehörigkeit  verloren  und  ist  im  Status  Cestui  que  vie (Sklave ohne Ketten) weisungsgebunden was Verordnungen betrifft, wie die

 

Wohnhaft, Impfung, Schulpflicht, Überwachung, auch durch Chips, Steuern und das Internationale Handelsrecht. Deren Durchsetzung erfolgt durch erzeugte Angst und Bequemlichkeit. Ein gutes Beispiel sind die Chips bei Herzkranken oder bei Firmenmitarbeitern. Bei schwedischen Mitarbeitern eines High-Tech-Betriebes in Stockholm wurden beispielsweise Chips implantiert, damit sie das Epicenter ihres Unternehmens schrankenlos betreten können.

 

Was   sich   in   unserer   Namensschreibweise  fiktional spiegelt

 

 

(Nach dem Kanonischen Recht = Recht der Römisch-Katholischen Kirche = Basis aller Rechtssysteme)

 

max von wolkenhausen = der Menschensohn frei in Liebe geboren im

Naturrecht

max : mustermann = Lebend Erklärter

max mustermann = freier römischer Bürger mit vollen Rechten Max Mustermann = freier römischer Bürger dessen Familienrecht eingeschränkt ist. Ein Wechsel in der Familienzugehörigkeit tritt in Kraft, wenn sich die Verwandtschaftsverhältnisse ändern.

capitis deminutio  minima

 

Max MUSTERMANN  = Fremder oder verstoßener römischer Bürger mit Verlust des Bürgerrechts und der Familienzugehörigkeit, jedoch kein Verlust  der Freiheitsrechte.

capitis deminutio  media

 

MAX MUSTERANN   = Unfreier oder Sklave also jemand dem sämtliche Bürgerrechte aberkannt wurden; Verlust der Freiheit, des Bürgerrechts und der Familienzugehörigkeit. Dies besagt, daß sich der Status von Freiheit in Leibeigenschaft ändert. Alle Bürgerrechte und Familienrechte werden abgetreten. Das bedeutet, man kann in jedem Umfange bestraft, inhaftiert oder versklavt werden, für jeden Zeitraum, den der Staat für angemessen hält.

capitis deminutio  maxima

 

Die Bürgerrechte sind die Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beziehen. Das Bürgerrecht ist vom bürgerlichen Recht zu unterscheiden:   Bürgerliches   Recht   ist   eine   andere   Bezeichnung   für Privatrecht (oder Zivilrecht), während Bürgerrechte dem öffentlichen Recht zugeordnet werden.

Zum Menschsohn  wird man nur über das  Glaubensbekenntnis,  verstärkt

 

wird der Glaube innerhalb einer Glauben-Bekenntnis- Gemeinschaft/Gesellschaft, z.B. über die originär prärogativen moralischen Heimatgesellschaften.

 

Vielleicht mögen Sie mal schauen, welcher Status Ihnen in Ihrem Personalausweis zugeordnet worden ist? Sind Sie als Sklave nach oktroyiertem römischem Recht gelistet?

 

 

Personalausweis

 

 

Wer vergibt den Personalausweis?

Im Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945  III Deutschland 16. steht: „Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat  errichtet worden ist,  ist  ein  deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den BRD Behörden ist es auferlegt, in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist den Deutschen Stämmen klarzumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihnen ruhen wird.

 

Jede    deutsche    Verwaltung,   die   dem    Ziel   der    Besatzung    nicht entsprechen wird, wird verboten werden.“

Das ist auch aktuell noch gültig! Wen weist der Personalausweis aus?

Im Bundesgesetzblatt 1976 Nr. 22 Art. 27: „Die Vertragsstaaten stellen jedem

Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.“ Damit ist er Bewohner. Bürger mit Wahlrecht sind Staatsangehörige: § 30 HGO 8 - Aktives Wahlrecht - (1) „Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag 1. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des GG ist.”  Macht uns die Staatsangehörigkeit vom

5.2.1934, durch den sogenannten „Geheimen Staatsstreich“ vom 8.12.2010, staatenlos? Wir sind zu Sachen/Personen (kein Mann/keine Frau) gemacht worden, dafür sind Privatgerichte, auf dem Recht der internationalen Handelsverträge, zuständig. Wichtig: Militärgesetz SHAEF1 Gesetz 1 Art. 3

Pkt. 4 „Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen,  gleichgültig wann  und  wo  dieselben

kundgemacht wurden, ist verboten.“

 

Auf der Grundlage des Handelsrechtes wurde 1950 dieses Gesetz aufgehoben,  worin es heißt:

 

§15 GVG: „Die Gerichte sind Staatsgerichte. Die Privatgerichtsbarkeit ist

 

aufgehoben…“ Ein staatlicher Richter mit Amtsausweis hat seit Streichung des § 15 GVG einen Dienstausweis. Das Staatshaftungsgesetz ist mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (19.10.1982) 2 BvF 1/81, für nichtig erklärt worden. Damit haften Beamte persönlich. Warum halten sich die Behörden/Gerichte nicht daran? Im GG Art.146 steht:

“Dieses   Grundgesetz,  das   nach   Vollendung  der  Einheit  und  Freiheit

Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

 

Es ist keine neue Verfassung gefordert, die letzte staatliche wäre möglich, z. B. die Preußische Verfassung von 1850 in Preußen. Welchen Vorteil hätte die Staatlichkeit?

 

Der Unterschied zwischen einem Staat und einer organisierten Firma ist der Souverän. Ein Souverän ist der Inhaber der Staatsgewalt, welches in einer Republik das Staatsvolk zu sein  hat.  Auch wenn die BRD die gleichen Strukturen hat wie ein  Staat, fehlt ihr doch die Legitimationsquelle, die Rechtfertigung für  ihr  Handeln  vom Volk. In der BRD steht hinter der

„Demokratie“  eine  Politik,  die  von  Lobbyismus,  Geheimverträgen  und

Bilderbergertreffen regiert wird.

 

Eine Polizei/Eurogendfor ist gewünscht, die nicht unter der Order Einzelner steht, wie in Tribute von Panem. Auch Hörigkeit ist zu vermeiden, die z.B. durch Studentenverbindungen und Kammerzugehörigkeiten entstehen kann.

 

Ziel des geplanten dritten Weltkrieges ist u.a., daß wir die Möglichkeit zur Souveränität im April 2015 verschlafen. Denn der veröffentlichte Plan des US-Militärstrategen Thomas Barnett zur Weltherrschaft sieht so aus: Mit wertlosen Papierfetzen und ungedeckten Währungen Luftgeschäfte zu betreiben und zum Machterhalt den IQ auf 90 zu senken und die Weltbevölkerung mit künstlich erzeugten Krankheiten, Biowaffen, gezielten Hungersnöten und Kriegen auf ein Minimum zu reduzieren. Grausamer geht es kaum!

 

Ein Staat sollte für den Bürger, statt für Tresore  der Elite tätig sein. Wir hätten  Frieden,  eine freie  Presse,  Wissenschaft  und  Bildung,  objektive Studien und eine Gesundheitspolitik, die uns gesund erhalten will.

 

 

Präambel und Grundrecht bilden eine Hierokratie, das Grundgesetz ist eine Demokratie, und ohne Rechtbindung eine Scheindemokratie

 

Die Präliminargrundsätze verbieten in einer Republik der öffentlichen Sache

(E(r)den)

 

§           Tarnung und Täuschung durch Aussetzung,

§           Scheingeschäfte unter Geheimvorbehalt (Personifikation),

§           Veräußerlichkeit der Naturrechte,

§           Polizei und Justiz,

§           inflationäres Geldsystem,

§           Privatautonomie im öffentlichen Recht (Willkür, Billigkeit),

§           Lügen und Betrügen

§           und Demokratie.

 

Der  Papst  hat   am  22.09.2011  vor  dem  Bundestag  mit  zustimmendem Beifall erklärt,  daß Ethos  und  Recht  in  der  Öffentlichkeit  außer  Kraft getreten    sind.     Die     Immunitäten    von  profanen  Beamten  sind  zum

01.09.2013 alle aufgehoben worden, weil Notstand, Notwehr und Selbsthilfe besteht.

 

Sie "lehren" Europarecht

 

 

 

Europa,   die   politische   Bundesrepublik,   die   politischen   Länder,   die politischen Landkreise und unechten Gemeinden haben

§                          kein Recht,

 

§                          keine Heimat,

 

§                          kein Heimatrecht,

 

§                          keine Staat(s)bürgerschaft,

 

§                          keine Staat(s)angehörigkeit,

 

§                          keine Rasse,

 

§                          keine Mutter oder keinen Vater,

 

§                        keine  Recht-, Geschäft-, Delikt-, Insolvenz-,  Grundbuch-, Haft- und Prozeßfähigkeit,

 

§                          erkennen den Menschen und das Recht nicht,

 

§                          sind funktionale Fiktionen und

 

§                          sind gewalttätig oder untätig

 

§                          und   begründen nur einen Handel(s)sitz.

 

 

 

Europa ist ein Mythos, eine krankhafte Ideologie einer Idee und kein Naturrecht.  Diese Gesetze und Richtlinien, die verbreitet werden, sind auf Menschen nicht anwendbar. Doch durch diese UN-rechtmäßigen Lehren werden im öffentlichen Recht die Straftaten der Menschenrechtverletzungen begangen,  weil  der   Mensch  als   Person,   inzwischen  als Verbraucher in den Richtlinien verfassungswidrig und zwang(s)weise abgerichtet wird.

 

Was ist die Rettung?

 

 

Um als Staat nach einem verlorenen Krieg seine Souveränität zurück zu erhalten und sich aus dem Besetzungsstatut befreien zu können, bedarf  es der Friedensverträge. Nun hat nachweislich ein Erster Weltkrieg gegen Staaten und  Unternehmen stattgefunden und Unternehmen brauchen sich wohl nicht an Kriegsgesetze zu halten. Selbst die Schuldfrage des Krieges scheint nicht ergründet werden zu müssen. So ist die Frage nach der Berechtigung der Reparaturzahlungen ebenso zu klären, wie das Recht  auf Friedensverträge. Der Deutsche Bund von 1871 hat bereits mit Russland

1918 den Friedensvertrag von Brest-Litowsk zum 1. Weltkrieg geschlossen.

 

 

Wie auch im IGH Urteil (Seite 3) bezieht das Bundesverfassungsgericht

klar  Stellung  zum  Deutschen  Reich.  Grundlagenvertrag vom 31.07.1973

BRD/ DDR, Orientierungssatz des 2 BvF 1/73:

 

"Es  wird  daran  festgehalten,  daß  das  Deutsche  Reich  den Zusammenbruch 1945  überdauert  hat  und  weder mit  der  Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland  durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation  nicht handlungsfähig."

 

Die BRD ist "Rechtsnachfolger" des III. Deutschen Reiches (Firma) in den Grenzen von 1937, sie ist aber nicht identisch mit dem "I. und II. Deutschen Reich", - in Bezug auf  seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch". Bundeseinwohner werden als juristische Personen ohne Vermögen durch die Kolonie Bundesrepublik GmbH zwangsverwaltet.

 

Eines ist sicher, die BRD/Alliierten möchten die Handlungsunfähigkeit des

 

Deutschen  Reiches  festschreiben  und  wünschen  auch  keinen Friedensvertrag, was auch beim Dritten Treffen der Außenminister der Zwei- plus-Vier Verträge 1990 (Protokoll Nr. 354) ausgesprochen wurde:

 

"Um den polnischen Bedenken Rechnung zu tragen, vereinbarten die vier Außenminister beim Mittagessen eine Protokollerklärung, in der die vier Siegermächte erklären, daß die Grenzen des vereinten Deutschland einen endgültigen Charakter  haben, der weder durch ein äußeres Ereignis noch durch äußere Umstände in Frage gestellt werden kann".

 

Im  Gegenzug  verlangte   Bundesminister Genscher, daß  die  polnische Seite  zu  Protokoll gebe,  daß  nach  Ansicht  der polnischen  Regierung diese Erklärung keine  Grenzgarantie durch die Vier  Mächte  darstelle und  gab  als  weitere  Erklärung der  Bundesrepublik  Deutschland zu Protokoll, „… daß  die in dieser  Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände  nicht  eintreten werden, d.h.,  daß  ein  Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind."

 

 

Wie kann es dann also sein, daß das Deutsche Reich (DR) existiert?

Das DR kann unseren Recherchen zufolge nur dann als gültiger Staat weiter existieren, wenn alle nach dem 1. Weltkrieg folgenden Besatzungsmächte

Unternehmen waren. Hier bleibt es jedem frei sich zu informieren und für sich  einen  Weg  zu  finden,  um  aus  dem  globalen  Handelsrecht  in  das

staatliche BGB zu kommen. So haben wir die NATO, SHAEF, UNO... als Unternehmen gefunden und würden daher deren Gesetze/Verordnungen dem Handelsrecht zuordnen. Wenn man all das sortiert, gilt die Verfassung, die

zwei  Tage  vor  Beginn  des  1.  Weltkrieges  hierzulande  gültig  war.  Alle

Gesetze, die davor entstanden sind, sind somit staatliche Gesetze. So dürfte die    Haager    Landkriegsordnung    (HLKO)    und    das    Reichs-    und

Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStag) gültig sein und das BGB oder HGB vor

1913. Sie wählen Ihren Weg: Sich von hoher See lebendig, unversehrt und im  Vollbesitz  der  geistigen  Kräfte  zurück  zu  melden  oder  sich  mittels

Willens- bzw. Personenstandserklärung ihre Staatsrechte zurückholen, dies

den Besatzungsmächten mitzuteilen, Ihren Personalvertrag zu kündigen oder sich  nur  auf  die  Verfassung 1871  zu  berufen. Informieren Sie  sich  und erkennen Sie Ihre Möglichkeiten frei zu leben.

 

Der Euro ist den Cent nicht wert

 

Die Autoren Weik/Friedrich informieren u.a. über die Vernichtung unseres Wohlstandes durch ein ausgeklügeltes Bankensystem. Der heutigen Bankenmacht liegt ein fast 500 Jahre alter Plan mächtiger Familien und Kirchen zugrunde, welcher mit der Kolonisierung bzw. Sicherung der Handelsmächte  begann.  Kriege  finanzierten  nächste  Kriege!  So  hat  uns

 

aktuell eine Besatzungszeit mit Wohlstand und vollen Töpfen getäuscht und verpflichtet.

 

Verschuldet mit Spielgeld werden nun kontinuierlich die Daumenschrauben angezogen! Sie haben Generationen zu Soldaten erzogen, und ließen uns vergessen, wer regiert. Die zunehmenden Zwänge durch immer schnellere Umverteilung des Reichtums veranlassen Eltern, ihre Kinder erziehen zu lassen, um mehr arbeiten zu können. Als Nick Rockefeller einen Freund fragte:

 

„Um was, glaubst du, ging es bei der Frauenbefreiung?" beantwortete er selbst seine Frage so: „Wir, die Rockefellers haben das finanziert. Wir, die Rockefellerstiftung   waren   diejenigen,   die   die   Bewegung  überall   ins Fernsehen und in die Zeitung gebracht haben. Willst du wissen warum? Es gab zwei Hauptgründe.

 

Wir  konnten   vor   der   Bewegung   nur   die  Hälfte   der   Bevölkerung besteuern.

 

Der zweite war, jetzt haben wir die Kinder von jungen Jahren  an, in den Schulen. Wir können die Kinder indoktrinieren, ihnen beibringen wie sie denken sollen. Das bricht die Familien auf. Die Kinder betrachten den Staat, die Schule und die Amtsträger als ihre Familie und nicht mehr die Eltern." Siehe Video: Dr. Vogt, Weltherrschaft.

 

Barnett schreibt auch etwas zur Methodologie der amerikanischen Wirtschaftspolitik und wie man die US-Schulden dem Rest der Welt aufbürdet. Sei der Rest der Welt doch sinngemäß dumm genug, für kleine Fetzen Papier, die in der Herstellung fast nichts kosten würden, PKW’s und Computer zu liefern. Und auch, daß die Amerikaner und zukünftig auch die EU, mit ihrer Währung ein Luftgeschäft betreiben.

 

Nun ist bekannt, daß die Privatbanken EZB/FED die Währungspolitik und Hunger durch Getreidepreise steuern und weit mehr als den Goldpreis regulieren und daß durch deren Zinsziehen selbst Unternehmer immer häufiger nur noch auf Kredit in Urlaub fahren können. Die Blutsauger haben sich nur deshalb diese Macht bis hinein in unsere Wohnzimmer erarbeiten können, weil wir nicht gelernt haben global und über Generationen verantwortlich zu denken. Meist beziehen wir die Entstehung der Kolonien nicht mit  ein,  wenn  wir  über  die  von  den  Mächtigen  initiierten Kriege diskutieren.

 

Lassen sich unsere Jurastudenten die Gesetze zeigen, die ihren Status bestimmen? GVG § 15 "Alle Gerichte  sind Staatsgerichte" existiert nicht

 

mehr. Schauen wir in die Gesetze GG Art. 133 „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

 

Wie gewohnt marschieren wir weiter, zahlen Steuern die verboten sind, an einen Staat der eine Firma ist. Wir gehorchen und dienen Körperschaften, die Unternehmen sind, bauen unter der Herrschaft dieser ganze Berufsgruppen auf, ohne deren Staatsbefugnis oder Lizenz der Besatzungsmacht je gesehen zu haben. Wir nehmen Kredite für Studium, Haus und Urlaub auf, werden mit Fiat-Zahlen bedient, zahlen das Scheingeld nebst Zinsen zurück und sichern es zudem mit der durch unsere Hände Arbeit geschaffenen Materie, akzeptieren den ESM, der uns mit 167 Milliarden Euro in Haftung nimmt.

 

Gesundheit ist Wissen, Krankheit ist Macht

 

 

Immer   mehr  Menschen  erkennen  die  profitorientierte  Ausrichtung  in unserem Gesundheitssystem. Auch weil der Einfluss der Pharmalobby deutlicher wird, Studien genauer hinterfragt werden und über die Haftung bei Medikamentenfolgen informiert wird. Bei Impfungen haftet, vorausgesetzt der Arzt hat über die aktuellen Impffolgen aufgeklärt, nach meiner Kenntnis, nur der Geimpfte/Vormund.

Interessant ist auch die Geschichte des Robert Koch Institutes und der IG Farben. Vertrauen wir diesen Gasspezialisten unsere Gesundheit an? Glauben

wir wirklich an die Existenz profitabler Krankheitsbilder?

 

Auf der Suche nach den Gründen der rasant ansteigenden chronischen Erkrankungsformen, konnte ich nach siebenjähriger Recherche in Zusammenarbeit mit 26 internationalen fachkundigen Experten, Wissenschaftlern, Ärzten und  Journalisten, fünf  Ursachen definieren und benennen.

 

Hauptursache der umsatzstarken, rentablen chronischen Erkrankungsformen sind die Vergiftungen durch Quecksilber/Schwermetalle im Körper. Die IAOMT weist nach, daß vor 25 Jahren gesetzte Amalgamfüllungen immer noch   ausdampfen.  So   erreicht  ein   Quecksilber  ausdampfender  Zahn, toxische  Werte,   die  tausendmal  höher  sind,  als  Behörden   dies  für Atemluft  gestatten.  Das NIMD zeigt in ihren Studien mit Methylmercury auf, daß das Gewicht des geschädigten Gehirns von 1380g auf 775g schrumpft  und   auch   bei  den   Nachkommen  nur   kleinere  und   stark atrophische Gehirne  entstehen  läßt,  so haben Wissenschaftler nicht nur Nervenerkrankungen  wie ADHS,  Epilepsie,  Tremor, Autismus...  sondern auch   den   erheblichen   Schwund   der   Denkfähigkeit   und   verminderte Intelligenz als direkte Folge nachgewiesen. Auch, weil Schwangere bis 90% der Toxine auf ihre Babies übertragen.

 

Chronische Erkrankungen schnellen in die Höhe, die Unfruchtbarkeit liegt

 

bei über 34% und 40% der Deutschen beanspruchen psychologische Beratung. Durchschnittlich leidet jeder 18-jährige an mindestens einer chronischen Erkrankung. Gründe liegen laut Auswertung der KiGGs Studie auch in der Durchimpfung. Die medizinische Betreuung scheint auf jeden Fall  nach  der  Ernährung/Lebensweise  den  entscheidenden Erkrankungsfaktor darzustellen. Deutlich benannt im Ärzteblatt 2002… „Der Wettbewerb zwingt zur Erschließung neuer Märkte. Das Ziel muß die Umwandlung aller Gesunden in Kranke sein, also in Menschen, die sich möglichst lebenslang sowohl chemisch-physikalisch als auch psychisch für von Experten therapeutisch, rehabilitativ und präventiv manipulierungsbedürftig halten, um „gesund leben“ zu können.“

 

Bei den  Gesunden macht sich  eine gehörige Portion Skepsis  breit.  Was wollen wir von einem Unternehmen Bundesärztekammer erwarten oder den Unternehmen Krankenkassen? Und wem gehören diese?

Ordnen wir uns diesen Systemen unter, die ihre Gültigkeit im Handelsrecht verloren haben? All das zu verarbeiten, sich zu bilden und Entscheidungen

zu treffen fällt schwer. Jedoch nehmen ganzheitliche Behandlungsmethoden zu,  und  die  Erkrankten  nutzen  immer  häufiger  naturheilkundliche  und

kosten-günstigere Heil-Wege.

 

Der Grad des Lichtes in einem Menschen bestimmt den Grad der Ordnung und Entwicklung, so Prof. Dr. Fritz A. Popp, und er beschreibt die Menschen als offene, kommunizierende Systeme. Den Gesundheitsgrad stellt er mit der Qualität der Gefühle in Verbindung.

 

Wenn das so ist, entsteht Gesundheit durch die eigene Kraft. Dann entsteht Heilung wie ein Wunder, wenn wir unsere Angst, Trauer, Wut oder Verbitterung umwandeln in Freude, Kreativität, Gelassenheit, Vertrauen und Dankbarkeit.

 

Meine Stadt, mein Dorf

 

Unsere  Unternehmen  Gemeinde/Stadt/Kreis  haben  einen  Geschäftsführer statt einen Bürgermeister. Allein die Verwendung dieses staatlichen Begriffes dürfte rechtlich eine Täuschung nach BGB Artikel 823, oder Scheinvollmacht  nach   HGB  sein  und   wäre  ohne  staatl. Gründungsurkunde oder Lizenz der Besatzungsmacht strafbar.

 

Dazu gehören alle Täuschungen wie z.B. eine Vereidigung um die Amtsgeschäfte zu übernehmen. Denn Geschäftsführer eines Unternehmens sind nach internationalem Handelsrecht haftbar. Auch in den Aufsichtsratsfunktionen, Wohnungsbau Beteiligungsgesellschaften und den vielen  kleinen  Unternehmen  der  Städte  und  Landkreise,  meist  GmbHs, haften die Mitarbeiter und Geschäftsführer. Über den „The One People´s

 

Public Trust“ (OPPT) sind derzeit alle Scheinregierungen und staatlichen Unternehmen rechtmäßig gepfändet. Es  wurde  der  Uniform Commercial Code (UCC) wieder geltend gemacht, der bestätigt, daß grundsätzlich jede/r Mann/Frau die Manifestation der Schöpfer–Quelle ist und als solche ein Schöpfer ist und KEINER künstlichen Obrigkeit oder korporativen Fiktion untergeordnet ist. (Siehe dazu auch „bürgerlicher Tod“, der im gültigen BGB für Staatsangehörige verboten ist.)

 

Eine   staatliche   Institution  ist   eigentlich   von   Zinsen,   Steuern   und Gebühren befreit. All die oben genannten Unternehmen zahlen scheinbar Steuern, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Einkommenssteuer, Zinsen. Ein Haufen Geld, der durch die Umstrukturierung unserer Städte/Landkreise/Gemeinden in Firmen, gezahlt wurde und wird. Jeder von uns hat diesen Mehraufwand mit zu tragen, und das, obwohl kein Gesetz über die Steuerpflicht zu finden ist und die Anwendung der Einkommen- sowie die Grundsteuergesetzte, wie bereits erwähnt, verboten sind.

 

Ein gefährliches Pflaster  für die scheinstaatlichen Unternehmer, die sich hier in Deutschland auch für den Schadensersatz werden verantwortlich zeichnen müssen

 

 

 

Friedensverträge braucht der Frieden

 

Wir stehen kurz vor einem Dritten Weltkrieg, der viel Leid und Zerstörung mit sich bringen wird. Dieser Zustand erfordert unsere Aktivität. Um uns aus der Macht  der FED zu befreien, setzen wir uns für die zwingend erforderlichen Friedensverträge ein.

 

Diese benötigen ein staatliches Gefüge, also Bürger und originäre Gemeinden!

 

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, über diesen Weg zu informieren um uns gemeinsam mit den Menschen in verantwortlichen Positionen unserer Landkreise vor einem Zusammenbruch oder Krieg zu schützen. Dazu haben wir Kompetenzgruppen gebildet, die eine Informationsbasis erarbeiten, um den Mitmenschen komprimierte Basisinformationen zur Verfügung stellen zu können und Erfahrungen auszutauschen. Die Themen dieser Gruppen sind Gesundheit, Energie, Souveränität und Währung. In regelmäßigen Abständen finden unsere Heimattische statt. Hier informieren wir aus den Kompetenzbereichen und laden Experten ein. Uns ist bewußt, daß unser Schreiben nur von einem kleinen Teil der Bevölkerung gelesen wird, auch

 

weil die Themen fremd und unbequem sind. Deshalb bitten wir jeden Interessierten um Unterstützung: Sprechen Sie die Verantwortlichen in Ihren Gemeinden an, um gemeinsam einen Weg in eine friedvolle Zukunft zu finden. Engagieren Sie sich in unseren Kompetenzgruppen!

 

Die Haupt-  Alliierten  des 1. Weltkriegs  (Frankreich, Großbritannien, USA) sind laut  Völkerrecht nach fast 100 Jahren verpflichtet der Bitte nach einem Friedensvertrag zuzustimmen.

 

Die Zuständigkeit ergibt sich aus der IV. Genfer Konvention.

 

Die Personen haben die Generalvollmacht an den geistig lebendigen Menschen, dem Urheber ihrer Personen erteilt, um Ihre Rechte als Mensch durchzusetzen und genießen Immunität, da sie nach dem Schöpferbund nicht mehr an die BUNDESREPUBLIK glauben und nach § 15(2) NMG, Art. 25

GG nicht meldepflichtig sind. Sie haben sich von ihrem Götzenkult der NS- Ideologie BUNDESREPUBLIK, Art.116 GG gegen Art. 139 GG, gemäß

Urteil des BVerfG 2 BVF 1/73 seit 2009 verabschiedet, denn geistig bewußtlose Personen können keine Rechte haben und ausüben. Auf Art. 1,

132, 142-149 IV. Genfer Konvention wird ausdrücklich hingewiesen, da in

Art.  19  (3)  GG die Menschen  besondere  Rechte haben. UN-Resolution

A/RES/217,  UN-Doc.217/A-(III)   56/83  zu  ILC   gemäß   Art.   73  UN- Charta, Art.  25 GG  nach  natürlich-völkerrechtlichem Vertrag Art.1,

125, 127 im Vertrag 0.518.42 IV. Genfer Konvention Art. 1, 142, 144 im

Vertrag 0.518.51 IV. Genfer Konvention.

 

Die  hohen  Vertragsparteien  haben sich  verpflichtet, in  Friedens- und  in Kriegszeiten den Wortlaut des vorliegenden Abkommens in ihren Ländern im weitestmöglichen Ausmaß zu verbreiten und insbesondere sein Studium in die militärischen und wenn möglich zivilen Ausbildungsprogramme aufzunehmen, damit die Gesamtheit der Bevölkerung seine Grundsätze kennenlernen kann. Die zivilen, militärischen, polizeilichen oder anderen Behörden, die in Kriegszeiten eine Verantwortung in Bezug auf geschützte Personen übernehmen, müssen den Wortlaut des Abkommens besitzen und über dessen Bestimmungen besonders unterrichtet werden.

 

Innerhalb einer Republik ist ein Gewahrsam(s)staat nicht erlaubt, da Staatsangehörige innerhalb einer öffentlichen Sache begriff(s)rechtlich ausgeschlossen sind.

 

UN-RES A/66/462/Add.2,  UN-RES  43/225, UN-A/RES/66/164,  UN-Res A/ 66/462/ Add.  2, UN-A/RES/53/144,  UN-A/RES/53/625/Add.  2, UN- DOC A/C.5/43/18 sowie UN-Resolution A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)

 

56/83 zu ILC gemäß Art. 73 UN- Charta

 

 

 

Aufklärung ist der Ausweg aus der Unmündigkeit.

 

Erkenntnis durch Aufklärung ist der edelste Weg des Verstandes. Lernen durch Nachahmung ist der einfachste Weg. Lernsammlung aus Erfahrung von Versuch und Irrtum ist bitteres Leid.

 

Es wird vermutet, daß jeder, der sich auf Erden aufhält, Kenntnis von den Rechten des Menschen hat (Präambel, Art. 1 (2), 7 (3) GG). Alle staatlichen, kommunalen und sonstigen Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, die Menschen zu erkennen, die Rechte der Menschen einzuhalten und  ihrem Personal sowie der Öffentlichkeit die Gesetze zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Strafverfolgung oder eines gerichtlichen Verfahren wegen Nichtbeachtung oder Nichtbefolgung des Schöpferbundes kann die Verteidigung nicht darauf gestützt werden, daß der amtliche Text von dem Betroffenen   nicht   verstanden   worden   ist,   oder,   daß   die   deutsche Übersetzung ungenau und unvollständig sei (AHK-Gesetze, Art. 1, 127 genfer Abkommen III und Art. 1, 144 genfer Abkommen IV, §§ 13-15 SGB I).  Verfahren  und  Entscheidungen  der  Gerichte  in  gläubigen Angelegenheiten, die ihrer Zuständigkeit entzogen sind, sind nichtig (BGH VZR 271/99).

 

Der Bund wird in Art. 59 GG völkerrechtlich vertreten durch die jP. Bundespräsident, doch die jP. Bundesrepublik ist kein Träger von Rechten. Sie ist verpflichtet, dem Internationalen Zentrum für  Menschenrechte  zu folgen, um die Rechtbindung umzusetzen. Der Bund hat sich nach Art.

24 GG zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit  einzuordnen  und  wird  hierbei  in  die  Beschränkungen  seiner Hoheitsrechte einwilligen, um eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeizuführen und zu sichern. Anfragen  nach  den  völkerrechtlichen  Verträgen  und  sonstigen  Rechten der  Menschen  auf

 

 

Aufklärung, Beratung und Auskunft

 

 

werden in der Regel nicht oder nicht richtig beantwortet, Aufträge blockiert, Telefonate  abgebrochen,  die  Beratung  gegen  die  Gesetze  und völkerrechtliche Verträge verweigert, sowie die Rechterlangung gezielt verhindert.

 

Der  Bund  ist  die  Deutsche  Rentenversicherung  „BUND“,  der  von  der jP.  Bundespräsident völkerrechtlich vertreten wird.

 

 

 

Aufklärung, Beratung und Auskunft  ist Pflicht!

 

Allein    die    Nichtbearbeitung   von    Aufträgen,    um    das    Recht    des Menschen nach Art. 73 UN- Charta zu heilen, ist ein rechtwidriger Verwaltungsakt nach § 80 (3) VwGO gegen das Verschlechterungsverbot, als eine Sofortgewaltmaßnahme gegen Unser Recht und gegen das Gesetz in

§§ 13-15 SGB  I, Art.  25 GG,  ist nach  § 16 GVG innerhalb der Justiz verboten und ist nach Art. 41, 42, EU, Art. 13 EMRK zu begründen und

glaubhaft zu machen. Der Sofortvollzug des behördlichen Verwaltungsakt muß begründet und glaubhaft gemacht werden, worin der Gefahrenverzug

des  drohenden  Nachteil  für  Leben,  Gesundheit  oder  Eigentum  eine  als solche   &nb;

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Gesetz Nr. 104

Gestetz Nr. 104

Quelle: Regierungsblatt für Württemberg-Baden 1946 S. 71

Gesetz Nr. 104

 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus

 

vom 5. März 1946

 

geändert durch

 Gesetz Nr. 902 vom 23. Oktober 1947 (RegBl. S. 119)

 Gesetz Nr. 922 vom 29. März 1948 (RegBl. S. 58)

 Gesetz Nr. 923 vom 31. März 1948 (RegBl. S. 58)

 

1. Nationalsozialismus und Militarismus haben in Deutschland zwölf Jahre die Gewaltherrschaft ausgeübt, schwerste Verbrechen gegen das deutsche Volk und die Welt begangen, Deutschland in Not und Elend gestürzt und das Deutsche Reich zerstört. Die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus ist eine unerläßliche Vorbedingung für den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wiederaufbau.

 

2. Während der vergangenen Monate, die der Kapitulation folgten, hat die Amerikanische Militärregierung die Entfernung und den Ausschluß von Nationalsozialisten und Militaristen aus der Verwaltung und anderen Stellen durchgeführt.

 

3. Der Kontrollrat hat am 12. Januar 1946 für ganz Deutschland Richtlinien für diese Entfernung und den Ausschluß in der Anweisung Nr. 24 aufgestellt, die für die deutschen Regierungen und für das deutsche Volk verbindlich sind.

 

4. Das Gesetz Nr. 8 der Militärregierung einschließlich seiner ersten Ausführungs-Verordnung hat die Befreiung auf das Gebiet der gewerblichen Wirtschaft ausgedehnt und das Vorstellungsverfahren durch deutsche Prüfungsausschüsse eingeführt.

 

5. Die Amerikanische Militärregierung hat nunmehr entschieden, daß das deutsche Volk die Verantwortung für die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus auf allen Gebieten mitübernehmen kann. Der Erfüllung der damit dem deutschen Volk übertragenen Aufgabe dient dieses Gesetz, das sich im Rahmen der Anweisung Nr. 24 des Kontrollrates hält.

 

6. Zur einheitlichen und gerechten Durchführung dieser Aufgabe wird gleichzeitig für Bayern, Groß-Hessen und Württemberg-Baden das folgende Gesetz beschlossen und verkündet:

 

I. Abschnitt

 Grundsätze

 

Artikel 1. (1) Zur Befreiung unseres Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus und zur Sicherung dauernder Grundlagen eines deutschen demokratischen Staatslebens im Frieden mit der Welt werden alle, die die nationalsozialistische Gewaltherrschaft aktiv unterstützt oder sich durch Verstöße gegen die Grundsätze der Gerechtigkeit und Menschlichkeit oder durch eigensüchtige Ausnutzung der dadurch geschaffenen Zustände verantwortlich gemacht haben, von der Einflußnahme auf das öffentliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben ausgeschlossen und zur Wiedergutmachung verpflichtet.

 

(2) Wer verantwortlich ist, wird zur Rechenschaft gezogen. Zugleich wird jedem Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben.

 

Artikel 2. (1) Die Beurteilung des Einzelnen erfolgt in gerechter Abwägung der individuellen Verantwortlichkeit und der tatsächlichen Gesamthaltung; darnach wird in wohlerwogener Abstufung das Maß der Sühneleistung und der Ausschaltung aus der Teilnahme am öffentlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben des Volkes bestimmt mit dem Ziel, den Einfluß nationalsozialistischer und militaristischer Haltung und Ideen auf die Dauer zu beseitigen.

 

(2) Äußere Merkmale wie die Zugehörigkeit zur NSDAP, einer ihrer Gliederungen oder einer sonstigen Organisation sind nach diesem Gesetz für sich allein nicht entscheidend für den Grad der Verantwortlichkeit. Sie können zwar wichtige Beweise für die Gesamthaltung sein, können aber durch Gegenbeweise ganz oder teilweise entkräftet werden. Umgekehrt ist die Nichtzugehörigkeit für sich allein nicht entscheidend für den Ausschluß der Verantwortlichkeit.

 

Meldeverfahren 1938

 

Artikel 3. (1) Zur Aussonderung aller Verantwortlichkeiten und zur Durchführung des Gesetzes wird ein Meldeverfahren eingerichtet.

 

(2) jeder Deutsche über 18 Jahren hat einen Meldebogen auszufüllen und einzureichen.

 

(3) Die näheren Bestimmungen trifft der Minister für politische Befreiung.

 

Gruppen der Verantwortlichen

 

Artikel 4. Zur gerechten Beurteilung der Verantwortlichkeit und zur Heranziehung zu Sühnemaßnahmen werden folgende Gruppen gebildet:

 1. Hauptschuldige

 2. Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer)

 3. Minderbelastete (Bewährungsgruppe)

 4. Mitläufer

 5. Entlastete.

 

Hauptschuldige

 

Artikel 5. Hauptschuldiger ist:

 1. Wer aus politischen Beweggründen Verbrechen gegen Opfer oder Gegner des Nationalsozialismus begangen hat;

 2. wer im Inlande oder in den besetzten Gebieten ausländische Zivilisten oder Kriegsgefangene völkerrechtswidrig behandelt hat;

 3. wer verantwortlich ist für Ausschreitungen, Plünderungen, Verschleppungen oder sonstige Gewalttaten, auch wenn sie bei der Bekämpfung von Widerstandsbewegungen begangen worden sind;

 4. wer sich in einer führenden Stellung der NSDAP, einer ihrer Gliederungen oder eines angeschlossenen Verbandes oder einer anderen nationalsozialistischen oder militaristischen Organisation betätigt hat;

 5. wer sich in der Regierung des Reiches, eines Landes oder in der Verwaltung der früher besetzten Gebiete in einer führenden Stellung betätigt hat, wie sie nur von führenden Nationalsozialisten oder Förderern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bekleidet werden konnte;

 6. wer sonst der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft außerordentliche politische; wirtschaftliche, propagandistische oder sonstige Unterstützung gewährt hat oder wer aus seiner Verbindung mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft für sich oder andere sehr erheblichen Nutzen gezogen hat;

 7. wer in der Gestapo, dem SD, der SS, Geheimen Feld- oder Grenzpolizei für die nationalsozialistische Gewaltherrschaft aktiv tätig war;

 8, wer sich in einem Konzentrationslager oder Arbeitslager oder in einer Haft, Heil- oder Pflegeanstalt an Tötungen, Folterungen oder sonstigen Grausamkeiten in irgendeiner Form beteiligt hat;

 9. wer aus Eigennutz oder Gewinnsucht aktiv mit der Gestapo, SS, SD oder ähnlichen Organisationen zusammengearbeitet hat, indem er Gegner der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft denunzierte oder sonst zu ihren Verfolgungen beitrug.

 

Artikel 6. Bis zur Widerlegung gilt als Hauptschuldiger, wer in Klasse I der dem Gesetz beigefügten Liste aufgeführt ist.

 

Aktivisten

 

Artikel 7. I. Aktivist ist:

 1. Wer durch seine Stellung oder Tätigkeit die Gewaltherrschaft der NSDAP wesentlich gefördert hat;

 2. wer seine Stellung, seinen Einfluß oder seine Beziehungen zu Zwang und Drohung, zu Gewalttätigkeiten, zu Unterdrückung oder sonst zu ungerechten Maßnahmen ausgenützt hat;

 3. wer sich als überzeugter Anhänger der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, insbesondere ihrer Rassenlehre erwiesen hat.

 

II. Aktivist ist insbesondere, soweit er nicht Hauptschuldiger ist:

 1. wer durch Wort oder Tat, insbesondere öffentlich durch Reden oder Schriften oder durch freiwillige Zuwendungen aus eigenem oder fremdem Vermögen oder durch Einsetzen seines persönlichen Ansehens oder seiner Machtstellung im politischen, wirtschaftlichen oder kulturellen Leben wesentlich zur Begründung, Stärkung oder Erhaltung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beigetragen hat;

 2. wer durch nationalsozialistische Lehre oder Erziehung die Jugend an Geist und Seele vergiftet hat;

 3. wer zur Stärkung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unter Mißachtung anerkannter sittlicher Grundsätze das Familien- oder Eheleben untergraben hat;

 4. wer im Dienste des Nationalsozialismus in die Rechtspflege eingegriffen oder sein Amt als Richter oder Staatsanwalt politisch mißbraucht hat;

 5. wer im Dienst des Nationalsozialismus hetzerisch oder gewalttätig gegen Kirchen, Religionsgemeinschaften oder weltanschauliche Vereinigungen aufgetreten ist;

 6. wer im Dienste des Nationalsozialismus Werte der Kunst oder Wissenschaft verhöhnt, beschädigt oder zerstört hat;

 7. wer sich führend oder aktiv bei der Zerschlagung der Gewerkschaften, der Unterdrückung der Arbeiterschaft oder der Vergeudung des Gewerkschaftsvermögens beteiligt hat;

 8. wer als Provokateur, Spitzel oder Denunziant die Einleitung eines Verfahrens zum Schaden eines anderen wegen seiner Rasse, Religion oder seiner politischen Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder wegen Zuwiderhandlungen gegen nationalsozialistische Vorschriften herbeigeführt oder herbeizuführen versucht hat;

 9. wer seine Machtstellung unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zur Begehung von Straftaten, insbesondere Erpressungen, Unterschlagungen oder Betrügereien ausgenützt hat;

 10. wer durch Wort oder Tat eine gehässige Haltung gegenüber Gegnern der NSDAP im In- oder Ausland, gegen Kriegsgefangene, die Bevölkerung der ehemals besetzten Gebiete, gegen ausländische Zivilarbeiter, Häftlinge oder ähnliche Personen eingenommen hat;

 11. wer die Freistellung vom Wehrdienst (UK-Stellung) oder vom Frontdienst wegen nationalsozialistischer Haltung begünstigt oder die Einziehung zum Wehrdienst oder Versetzung zum Frontdienst wegen Gegnerschaft zum Nationalsozialismus herbeigeführt oder dies versucht hat.

 

III. Aktivist ist auch, wer nach dem 8. Mai 1945 durch Wirken für den Nationalsozialismus oder Militarismus den Frieden des deutschen Volkes oder der Welt gefährdet.

 

Durch Gesetz vom 23. Oktober 1947 wurde der Artikel 7 Abs. III. mit Wirkung vom 7. Oktober 1947 gestrichen.

 

Militaristen

 

Artikel 8. I. Militarist ist:

 1. Wer das Leben des deutschen Volkes auf eine Politik der militärischen Gewalt auszurichten suchte;

 2. wer für die Beherrschung fremder Völker, ihre Ausnutzung und Verschleppung eingetreten oder verantwortlich ist;

 3. wer die Aufrüstung zu diesen Zwecken förderte.

 

II. Militarist ist insbesondere, soweit er nicht Hauptschuldiger ist:

 1. Wer durch Wort oder Schrift militaristische Lehren oder Programme aufstellte oder verbreitete oder außerhalb der Wehrmacht in einer Organisation aktiv tätig war, die der Förderung militaristischer Ideen diente;

 2. wer vor 1935 die planmäßige Ausbildung der Jugend für den Krieg organisierte oder an dieser Organisierung teilnahm;

 3. wer als Inhaber einer Kommandogewalt verantwortlich dafür ist, daß nach dem Einmarsch in Deutschland Stadt und Land sinnlos verwüstet wurden;

 4. wer ohne Rücksicht auf seinen Rang als Angehöriger der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes, der Organisation Todt (OT) oder der Transportgruppe Speer seine Dienstgewalt zur Erlangung besonderer persönlicher Vorteile oder zu rohen Quälereien seiner Untergebenen mißbrauchte.

 

Nutznießer

 

Artikel 9. I. Nutznießer ist:

 Wer aus der Gewaltherrschaft der NSDAP, aus der Aufrüstung oder aus dem Kriege durch seine politische Stellung oder seine politischen Beziehungen für sich oder andere persönliche oder wirtschaftliche Vorteile in eigensüchtiger Weise herausgeschlagen hat.

 

II. Nutznießer ist insbesondere, soweit er nicht Hauptschuldiger ist:

 1. Wer nur auf Grund seiner Zugehörigkeit zur NSDAP in ein Amt oder eine Stellung berufen oder bevorzugt befördert wurde;

 2. wer erhebliche Zuwendungen von der NSDAP, ihren Gliederungen oder angeschlossenen Verbänden erhielt;

 3. wer auf Kosten der politisch, religiös oder rassisch Verfolgten unmittelbar oder mittelbar, insbesondere im Zusammenhang mit Enteignungen, Zwangsverkäufen und dergleichen übermäßige Vorteile für sich oder andere erlangte oder erstrebte;

 4. wer bei der Aufrüstung oder bei Kriegsgeschäften Gewinne erzielte, die in einem auffallenden Mißverhältnis zu seinen Leistungen standen;

 5. wer sich im Zusammenhang mit der Verwaltung ehemals besetzter Gebiete unbillig bereicherte;

 6. wer als Anhänger des Nationalsozialismus durch Ausnützung persönlicher oder politischer Beziehungen. oder durch Eintritt in die NSDAP es erreichte, sich dem Wehrdienst oder dem Frontdienst zu entziehen.

 

Artikel 10. Bis zur Widerlegung gilt als Belasteter (Aktivist, Militarist, Nutznießer), wer in Klasse II der dem Gesetz beigefügten Liste aufgeführt ist. Bewährungsgruppe

 

Artikel 11. I. Minderbelastet ist:

 1. Wer an sich zur Gruppe der Belasteten gehört, jedoch wegen besonderer Umstände (Art. 39) einer milderen Beurteilung würdig erscheint und nach seiner Persönlichkeit erwarten läßt, daß er nach Bewährung in einer Probezeit seine Pflichten als Bürger eines friedlichen demokratischen Staates erfüllen wird;

 2. wer an sich zur Gruppe der Mitläufer gehört, jedoch wegen seines Verhaltens und nach seiner Persönlichkeit sich erst bewähren soll.

 

II. Die Bewährungsfrist muß mindestens 2 und soll in der Regel nicht mehr als 3 Jahre betragen. Von dem Verhalten während der Bewährungsfrist hängt es ab, welcher Gruppe der Betroffene endgültig zugewiesen wird (Art. 42).

 

III. Minderbelastet ist insbesondere:

 1. Wer nach dem 1. Januar 1919 geboren ist, nicht zur Gruppe der Hauptschuldigen zählt, jedoch als Belasteter erscheint, ohne aber ein verwerfliches oder brutales Verhalten an den Tag gelegt zu haben und nach seiner Persönlichkeit eine Bewährung erwarten läßt;

 2. wer ohne Hauptschuldiger zu sein, zwar als Belasteter erscheint, aber eindeutig und klar erkennbar frühzeitig vom Nationalsozialismus und seinen Methoden abgerückt ist.

Durch Gesetz vom 23. Oktober 1947 erhielt der Artikel 11 Abs. II mit Wirkung vom 7. Oktober 1947 folgende Fassung:

 "II. Die Bewährungsfrist beträgt höchstens drei Jahre:

 Von dem Verhalten während der Bewährungsfrist hängt es ab, welcher Gruppe der Betroffene endgültig zugewiesen wird (Art. 42)."

 

Mitläufer

 

Artikel 12. I. Mitläufer ist:

 wer nicht mehr als nominell am Nationalsozialismus teilgenommen oder ihn nur unwesentlich unterstützt und sich auch nicht als Militarist erwiesen hat.

 

II. Unter dieser Voraussetzung ist Mitläufer insbesondere:

 1. wer als Mitglied der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen, ausgenommen HJ und BDM, lediglich Mitgliedsbeiträge bezahlte, an Versammlungen, deren Besuch Zwang war, teilnahm oder unbedeutende oder rein geschäftsmäßige Obliegenheiten wahrnahm, wie sie allen Mitgliedern vorgeschrieben waren;

 2. wer Anwärter der NSDAP war und nicht endgültig als Mitglied aufgenommen wurde.

 

Entlastete.

 

Artikel 13. Entlastet ist:

 wer trotz seiner formellen Mitgliedschaft oder Anwartschaft oder eines anderen äußeren Umstandes, sich nicht nur passiv verhalten, sondern nach dem Maß seiner Kräfte aktiv Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft geleistet und dadurch Nachteile erlitten hat.

 

Durch Gesetz vom 23. Oktober 1947 wurde an dieser Stelle folgender Artikel mit Wirkung vom 7. Oktober 1947 eingefügt:

 "Verhalten nach dem 8. Mai 1945

Artikel 13a. Politisch verantwortlich im Sinne dieses Gesetzes (Art. 4, Ziff. 1-3) ist auch, wer nach dem 8. Mai 1945 durch Verbreitung nationalsozialistischer, militaristischer oder rassischer Ideen oder durch sonstiges Wirken für den Nationalsozialismus oder den Militarismus, insbesondere durch unruhestiftende falsche Gerüchte, den Aufbau eines friedlichen demokratischen Staates erschwert oder den Frieden der Welt gefährdet."

 

Sühnemaßnahmen

 

Artikel 14. Nach dem Maß der Verantwortung sind zur Ausschaltung des Nationalsozialismus und des Militarismus aus dem Leben unseres Volkes und zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens folgende Sühnemaßnahmen in gerechter Auswahl und Abstufung zu verhängen.

 

Artikel 15. Gegen Hauptschuldige sind folgende Sühnemaßnähmen zu verhängen:

 l. Sie werden auf die Dauer von mindestens 2 und höchstens 10 Jahren in ein Arbeitslager eingewiesen, um Wiedergutmachungs- und Aufbauarbeiten zu verrichten. Politische Haft nach dem 8. Mai 1945 kann angerechnet werden. Körperlich Behinderte sind entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu Sonderarbeit heranzuziehen;  Besteht fort

 2. ihr Vermögen ist als Beitrag zur Wiedergutmachung einzuziehen. Es ist nur der Betrag zu belassen, der unter Berücksichtigung der Familienverhältnisse und der Erwerbsfähigkeit zum notdürftigen Lebensunterhalt erforderlich ist. Sie unterliegen laufenden Sonderabgaben zu einem Wiedergutmachungsfond, soweit sie Einkommen beziehen; Besteht fort, Harz IV

 3. sie sind dauernd unfähig, ein öffentliches Amt einschließlich des Notariats und der Anwaltschaft zu bekleiden; Ehrenwort

 4, sie verlieren ihre Rechtsansprüche auf eine aus öffentlichen Mitteln zahlbare Pension oder Rente;

 5. sie verlieren das Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Recht, sich irgendwie politisch zu betätigen und einer politischen Partei als Mitglied anzugehören; Besteht fort

 6. sie dürfen weder Mitglieder einer Gewerkschaft noch einer wirtschaftlichen oder beruflichen Vereinigung sein;

 7. es wird ihnen auf die Dauer von mindestens 10 Jahren untersagt Lustig, Perso läufr einen Tage vorher aus

     a) in einem freien Beruf oder selbständig in einem Unternehmen oder gewerblichen Betrieb jeglicher Art tätig zu sein, sich daran zu beteiligen oder die Aufsicht oder Kontrolle hierüber auszuüben;

     b) in nicht selbständiger Stellung anders als in gewöhnlicher Arbeit beschäftigt zu werden;

     c) als Lehrer, Prediger, Redakteur, Schriftsteller oder Rundfunk-Kommentator tätig zu sein;

 8. sie unterliegen Wohnungs- und Aufenthaltsbeschränkungen und können zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden;

 9. sie verlieren alle ihnen erteilten Approbationen, Konzessionen und Berechtigungen sowie das Recht, einen Kraftwagen zu halten.

 

Belastete

 

Artikel 16. Sühnemaßnahmen gegen Belastete:

 1. Sie können auf die Dauer bis zu 5 Jahren in ein Arbeitslager eingewiesen werden, um Wiedergutmachungs- und Aufbauarbeiten zu verrichten. Politische Haft nach dem 8. Mai 1945 kann angerechnet werden;

 2. sie sind zu Sonderarbeiten für die Allgemeinheit heranzuziehen, sofern sie nicht in ein Arbeitslager eingewiesen werden;

 3. ihr Vermögen ist als Beitrag zur Wiedergutmachung ganz oder teilweise einzuziehen. Bei vollständiger Einziehung ist gemäß Artikel 15 Nr. 2 Satz 2 zu verfahren. Bei teilweiser Einziehung des Vermögens sind. insbesondere die Sachwerte einzuziehen. Es sind ihnen die notwendigsten Gebrauchsgegenstände zu belassen;

 4. sie sind dauernd unfähig, ein öffentliches Amt einschließlich des Notariats und der Anwaltschaft zu bekleiden;

 5. sie verlieren ihre Rechtsansprüche auf eine aus öffentlichen Mitteln zahlbare Pension oder Rente;

 6. sie verlieren das Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Recht, sich irgendwie politisch zu betätigen und einer politischen Partei als Mitglied anzugehören;

 7. sie dürfen weder Mitglied einer Gewerkschaft noch einer wirtschaftlichen oder beruflichen Vereinigung sein;

 8. es ist ihnen auf die Dauer von mindestens 5 Jahren untersagt,

     a), in einem freien Beruf oder selbständig in einem Unternehmen oder gewerblichen Betrieb jeglicher Art tätig zu sein, sich daran zu beteiligen oder die Aufsicht oder Kontrolle hierüber auszuüben;

     b) in nicht selbständiger Stellung anders als in gewöhnlicher Arbeit beschäftigt zu sein;

     c) als Lehrer, Prediger, Redakteur, Schriftsteller oder Rundfunk-Kommentator tätig zu sein.

 9. sie unterliegen Wohnungs- und Aufenthaltsbeschränkungen;

 10. sie verlieren alle ihnen erteilten Approbationen, Konzessionen und Berechtigungen sowie das Recht, einen Kraftwagen zu halten.

 

Artikel 17. Sühnemaßnahmen gegen Minderbelastete:

 

I. Es ist ihnen während der Dauer der Bewährungsfrist untersagt:

     a) ein Unternehmen als Inhaber, Gesellschafter, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer zu leiten oder ein Unternehmen zu beaufsichtigen oder zu kontrollieren, ein Unternehmen oder eine Beteiligung daran ganz oder teilweise zu erwerben;

     b) in nicht selbständiger Stellung anders als in gewöhnlicher Arbeit beschäftigt zu sein;

     c) als Lehrer, Prediger, Redakteur, Schriftsteller oder Rundfunk-Kommentator tätig zu sein.

 

II. Ist der Minderbelastete zur Zeit der Einreihung in die Bewährungsgruppe an einem Unternehmen als Inhaber oder Gesellschafter beteiligt, so wird seine Beteiligung an dem Unternehmen für die Dauer der Bewährung gesperrt und ein Treuhänder bestellt. Die Spruchkammer bestimmt, welcher Teil des von dem Treuhänder erzielten Geschäftseinkommens an den Minderbelasteten auszuzahlen ist. Die endgültige Verfügung über das gesperrte Vermögen wird in dem Zeitpunkt der endgültigen Einreihung des Minderbelasteten getroffen.

 

III. Als Unternehmen im Sinne des Absatzes Ia und II dieses Artikels gelten nicht Kleinbetriebe, insbesondere Handwerksbetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Bauernhöfe und dergleichen mit weniger als zehn Arbeitnehmern.

 

IV. Vermögenswerte, deren Erwerb auf Ausnutzung von politischen Beziehungen oder besonderen nationalsozialistischen Maßnahmen wie Arisierung und Aufrüstung beruhen, sind einzuziehen.

 

V. Einmalige oder laufende Sonderbeiträge zu einem Wiedergutmachungsfond sind anzuordnen.

 

VI. Für die Dauer der Bewährung können zusätzlich einzelne der in Artikel 16 bezeichneten Sühnemaßnahmen in gerechter Auswahl und Milderung verhängt werden, insbesondere:

     a) Beschränkung in der Ausübung eines freien Berufes und Verbot der Ausbildung von Lehrlingen;

     b) bei Beamten: Kürzung des Ruhegehaltes, Versetzung in den Ruhestand oder in ein Amt mit geringerem Rang oder an eine andere Dienststelle unter Kürzung der Bezüge. Rückgängigmachung einer Beförderung, Überführung aus dem Beamtenverhältnis in .ein Angestelltenverhältnis;

     c) in der Wirtschaft einschließlich Land- und Forstwirtschaft: Verbot der Fortführung eines Unternehmens, Verpflichtung zur Veräußerung einer Beteiligung, Erhöhung der Ablieferungspflicht landwirtschaftlicher oder sonstiger Erzeugnisse und Auferlegung besonderer Dienstleistungen.

 

VII. Einweisung in ein Arbeitslager und vollständige Einziehung des Vermögens dürfen nicht angeordnet werden.

 

siehe zu Abs. V. die Richtlinien für die Festsetzung der Sonderbeiträge zu einem Wiedergutmachungsfonds vom 29. Mai 1946 (RegBl. 1947 S. 52).

 

Durch Gesetz vom 29. März 1948 wurde dem Artikel 17 folgende Ziffer mit Wirkung vom 25. März 1948 angefügt:

 "VIII. Von der Festsetzung von Sühnemaßnahmen und von der Anordnung einer Bewährungsfrist kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn sich der Betroffene nach seiner Gesamthaltung bereits bewährt hat, oder wenn ein Mißverhältnis zwischen den auf Grund der Eingruppierung zu verhängenden Sühnemaßnahmen und den seitherigen persönlichen oder wirtschaftlichen beschränkungen besteht. Wird von der Festsetzung von Sühnemaßnahmen und von einer Bewährungsfrist ganz abgesehen, so kann der Betroffene ohne Nachverfahren (Art. 52 Abs. 2) sofort in die Gruppe der Mitläufer eingereiht werden."

 

Mitläufer

 

Artikel 18. Sühnemaßnahmen gegen Mitläufer:

 l. Gegen Mitläufer sind einmalige oder laufende Beiträge zu einem Wiedergutmachungsfond anzuordnen. Hierbei sind die Dauer der Mitgliedschaft, die Höhe der Beiträge und sonstigen Zuwendungen sowie die Vermögens-, Erwerbs- und Familienverhältnisse und ähnliche Umstände zu berücksichtigen.

 2. Bei Beamten kann zusätzlich Versetzung in den Ruhestand oder in ein Amt mit geringerem Rang oder an eine andere Dienststelle, gegebenenfalls unter Kürzung der Bezüge oder Rückgängigmachung einer während der Zugehörigkeit zur NSDAP eingeleiteten Beförderung angeordnet werden. Bei Personen der Wirtschaft einschließlich Land- und Forstwirtschaft können entsprechende Maßnahmen angeordnet werden.

 

Durch Gesetz vom 29. März 1948 wurde dem Artikel 18 folgende Ziffer mit Wirkung vom 25. März 1948 angefügt:

 "3. Die Bestimmungen des Art. 17 Ziff. VIII finden entsprechende Anwendung."

 

Mildernde Umstände

 

Artikel 19. Soweit die Sühnemaßnahmen nach Ermessen festgesetzt werden können, kommen als mildernde Umstände insbesondere in Betracht:

 l. Jugend oder Unreife;

 2. schwere Körperversehrtheit infolge von Kriegseinwirkung;

 3. schwere Dauerbelastung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Invalidität von Angehörigen, insbesondere auf Grund von Kriegseinwirkung.

 

Artikel 20. (1) Gegen Personen, die nach dem l. Januar 1919 geboren sind, können Sühnemaßnahmen nach diesem Gesetz nur angeordnet werden, wenn sie Hauptschuldige, Belastete oder Minderbelastete sind.

 

(2) Gegen diese Personen können, sofern sie nicht Hauptschuldige sind, nach Maßgabe besonderer Ausführungsbestimmungen die Sühnemaßnahmen gemildert werden.

 

Artikel 21. Wird auf die Einziehung von Vermögenswerten erkannt, so sind alle Verfügungen und sonstigen Rechtsgeschäfte nichtig, die in der Absicht vorgenommen worden sind oder werden, die Heranziehung des Vermögens zur Wiedergutmachung zu vereiteln oder zu erschweren.  .

Artikel 22. (1) Strafbare Handlungen von Nationalsozialisten und Militaristen können unabhängig von diesem Gesetz strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere von Kriegsverbrechen und sonstigen Straftaten, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ungesühnt geblieben sind.

 

(2) Strafgerichtliche Verfolgung steht einem Verfahren wegen der gleichen Tat nach diesem Gesetz nicht entgegen. Jedoch können bei der Auferlegung von Sühnemaßnahmen nach diesem Gesetz Strafen, die wegen der gleichen Handlung in einem Strafverfahren verhängt worden sind, berücksichtigt werden.

 

II. Abschnitt

 Der Minister

 

Artikel 23. Der Ministerpräsident ernennt einen Minister für politische Befreiung, der die Aufgabe hat, dieses Gesetz durchzuführen. Er muß seit langem Gegner der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Militarismus sein, für die Demokratie eintreten und sich zu den Grundsätzen dieses Gesetzes bekennen.

 

Durch Gesetz vom 3. April 1950 erhielt der Artikel 23 folgende Fassung:

 "Artikel 23. Der Ministerpräsident bestimmt im Einvernehmen mit dem Ministerrat ein Mitglied der Regierung, das die in diesem Gesetz dem Minister für politische Befreiung übertragenen Aufgaben zu erfüllen hat."

 

diese Minister waren:

 07.04.1946 bis 03.02.1948 Gottlob Kamm (SPD)

 03.02.1948 bis 03.10.1948 Walter Koransky (beauftragt)

 

Die Kammern

 

Artikel 24. (1) Die Entscheidung über die Einreihung in die Gruppen Verantwortlicher und die Festsetzung der Sühne erfolgt durch Kammern.

 

(2) Für den ersten Rechtszug werden in den Stadt- und Landkreisen Spruchkammern gebildet.

 

(3) Für den zweiten Rechtszug werden Berufungskammern gebildet.

 

(4) Für jede Kammer wird ein öffentlicher Kläger bestellt.

 

Artikel 25. (1) Die Kammern bestehen aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern.

 

(2) Die Mitglieder der Kammern müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

 

(3) Der Vorsitzende der Spruchkammer soll, der der Berufungskammer muß die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben.

 

(4) Die Mitglieder der Spruchkammern sollen mit den örtlichen Verhältnissen ihres Spruchbereichs vertraut sein. Unter den Beisitzern soll möglichst die Berufsgruppe des Betroffenen oder' eine verwandte Gruppe vertreten sein. Diese Beisitzer dürfen jedoch nicht die Mehrheit bilden und nicht geschäftliche Konkurrenten des Betroffenen sein.

 

Durch Gesetz vom 31. März 1948 erhielt der Art. 25 Abs. 3 mit Wirkung vom 1. März 1948 folgende Fassung:

 "(3) Der Vorsitzende der Spruchkammer soll, der der Berufungskammer muß die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben. Ausnahmsweise können auch Vorsitzende von Spruchkammern, die sich als solche bewährt habe, als Vorsitzende von Berufungskammer verwendet werden, auch wenn sie die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst nicht besitzen."

 

Artikel 26. (1) Die Vorsitzenden, ihre Vertreter, die Beisitzer der Kammern (Spruch- und Berufungskammern) und die öffentlichen Kläger werden durch den Minister für politische Befreiung bestellt. Die Ernennung der Vorsitzenden und ihrer Vertreter erfolgt nach Beratung mit dem Justizminister.

 

(2) Für die Bestellung der Beisitzer sind Vorschläge der im Landesmaßstab zugelassenen demokratischen Parteien einzuholen. Eine einseitige politische Zusammensetzung der Kammern ist zu vermeiden.

 

(3) Die Heranziehung der Beisitzer zu den einzelnen Sitzungen erfolgt in einer vorher festgesetzten Reihenfolge durch den Vorsitzenden.

 

Artikel 27. (1) Die Mitglieder der Kammern sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

 

(2) Sie leisten in öffentlicher Sitzung einen Eid dahin, daß sie niemanden zuliebe und niemanden zuleide nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch und unbefangen Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werden. Die Zufügung einer religiösen Beteuerungsformel ist zulässig.

 

(3) Die Dienstaufsicht über die Kammern übt der Minister für politische Befreiung aus.

 

Artikel 28. Alle Personen, die mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt werden, müssen als Gegner des Nationalsozialismus und Militarismus bekannt sein; sie müssen persönlich unbescholten und gerechtdenkend sein.

 

Örtliche Zuständigkeit

 

Artikel 29. Die örtliche Zuständigkeit der Kammer wird begründet durch:

 a) den gegenwärtigen oder letzten Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Betroffenen;

 b) den Ort, an dem der Betroffene auf behördliche Anordnung verwahrt wird;

 c) den Ort, an dem der Betroffene sich zu irgendeinem Zeitpunkt betätigt hat;

 d) den Ort, an dem sich Vermögen des Betroffenen befindet.

 

Bei Zweifeln über die örtliche Zuständigkeit entscheidet der Minister für politische Befreiung.

 

Artikel 30. Ist die an sich zuständige Kammer in einem Einzelfall an der Ausübung des Richteramtes rechtlich oder tatsächlich verhindert, so überträgt der Minister für politische Befreiung die Untersuchung und Entscheidung des Falles der gleichstehenden Kammer eines anderen Bezirks.

 

Sachliche Zuständigkeit

 

Artikel 31. (1) Die Kammern sind zur Entscheidung aller Fälle nach diesem Gesetz berechtigt und verpflichtet ohne Bindung an vorhergegangene Entscheidungen anderer Stellen.

 

(2) Neben den Verfahren vor den Kammern finden andere Verfahren zur politischen Befreiung nicht mehr statt.

 

Antragsberechtigte

 

Artikel 32. (1) Antragsberechtigt ist:

 l. der Minister für politische Befreiung und seine Beauftragten;

 2. der öffentliche Kläger;

 3. der Bürgermeister der gegenwärtigen und der früheren Wohngemeinde;

 4. bei Beamten und Angestellten der öffentlichen Verwaltung die oberste im Lande befindliche Dienstbehörde;

 5. der Verletzte, sofern er durch den Betroffenen im Einzelfall unmittelbar geschädigt ist;

 6. die Gewerkschaften, die Berufs- und Standesvertretungen und die im Landesmaßstab zugelassenen politischen Parteien, sowie jede andere zugelassene Organisation;

 7. der Betroffene selbst oder sein gesetzlicher Vertreter.

 

(2) Der Antrag muß die Person des Betroffenen bezeichnen und kurz begründet sein. Er kann bei jeder Kammer eingereicht werden.

 

Der öffentliche Kläger

 

Artikel 33. (1) Der öffentliche Kläger hat alle Verantwortlichen (Art. 4) zu ermitteln. Er erhält und prüft alle Meldebogen (Art. 3), die Anträge (Art. 32), Anzeigen und sonstigen Hinweise auf Verantwortliche und leitet die Ermittlungen von Amts wegen ein. Er führt die Untersuchung durch, erhebt die Klage und vertritt sie vor der Kammer.

 

Die Klage muß enthalten:

 a) die Gruppe der Verantwortlichen, in die der Betroffene eingereiht werden soll;

 b) die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe;

 c) die wesentlichen Beweismittel;

 d) den Antrag, ob die Entscheidung im schriftlichen Verfahren oder auf Grund mündlicher Verhandlungen erfolgen soll.

 

(2) Soweit in der dem Gesetz angefügten Liste oder in Anweisungen des Ministers für politische Befreiung Personengruppen oder Einzelpersonen als besonders prüfungsbedürftig bezeichnet werden, ist die Untersuchung mit besonderer Sorgfalt zu führen.

 

(3) Gehört der Betroffene in die Klasse 1 der angefügten Liste, so ist die Untersuchung vordringlich durchzuführen und die Klage mit dem Antrag zu erheben, ihn in die Gruppe der Hauptschuldigen einzureihen. In diesem Falle muß eine mündliche Verhandlung stattfinden.

 

(4) Gehört der Betroffene in die Klasse 11 der angefügten Liste, so hat der Kläger in der Klage den Antrag auf Einreihung in die Gruppe der Hauptschuldigen oder der Belasteten, oder wenn dies nach dem Ergebnis seiner Untersuchung ihm. gerechtfertigt erscheint, in die Bewährungsgruppe zu

 

Stellen. Auch in diesem Falle muß eine mündliche Verhandlung stattfinden, wenn der öffentliche Kläger, der Antragsteller oder der Betroffene es beantragt.

 

(5) Gehört der Betroffene in keine der in der Liste aufgeführten Personengruppen, so hat der öffentliche Kläger je nach dem Ergebnis der Untersuchung Antrag auf Einreihung in die Gruppen der Verantwortlichen zu stellen.

 

Gehört der Betroffene in die Gruppe der Hauptschuldigen oder Belasteten, so hat der öffentliche Kläger nach Abs. 3 und 4 zu verfahren. Gehört der Betroffene in die Gruppe der Minderbelasteten oder in die Gruppe der Mitläufer, so beantragt der öffentliche Kläger Entscheidung in schriftlichem Verfahren. Erscheint der Betroffene entlastet oder überhaupt nicht belastet, so stellt der öffentliche Kläger das Verfahren ein.

 

(6) Die Klage, ein Antrag auf Entscheidung im schriftlichen Verfahren und ein Einstellungsbeschluß sind dem Betroffenen und dem Antragsteller zuzustellen.

 

(7) Falls der öffentliche Kläger Entscheidung im schriftlichen Verfahren beantragt oder das Verfahren einstellt, kann der Antragsteller binnen 2 Wochen die Entscheidung der Kammer anrufen.

 

Durch Gesetz vom 23. Oktober 1947 erhielt der Artikel 33 Ziffer 4 mit Wirkung vom 7. Oktober 1947 folgenden Absatz 2 angefügt:

 "Abweichend davon kann der öffentliche Kläger, wenn dies nach dem Ergebnis seiner Untersuchung gerechtfertigt ist, in jedem Falle den Antrag auf Einreihung in die Gruppe der Minderbelasteten oder der Mitläufer bei Personen stellen, die nicht einer verbrecherischen Organisation im Sinne des Nürnberger Urteils angehören und gegen die kein genügender Beweis vorliegt, um die Klage mit einem anderen Antrage als auf Einreihung in die Gruppe der Minderbelasteten oder Mitläufer zu erheben. Die Klage, mit der der Antrag auf Einreihung in die Gruppe der Minderbelasteteten oder Mitläufer zu erheben. Die Klage, mit der der Antrag auf Einreihung in die Gruppe der Mitläufer gestellt wird, bedarf vor der Vorlage bei der Kammer der Genehmigung der Militärregierung. Bei der Entschließung darüber, in welchen Fällen die Klage gegen diese Personen mit dem Antrage auf Einreihung als Mitläufer angebracht erscheint, kann der Kläger nach seinem Ermessen handeln, insbesondere bei nominellen Mitgliedern der NSDAP, gegen welche kein anderer positiver Beweis eienr aktiven Teilnahme vorliegt als die Tatsache, daß sie

 a) der NSDAP nach dem 30. Januar 1933 beitraten oder

 b) in der NSDAP nach einer Dienstzeit in der Hitlerjugend (HJ und BDM) aufgenommen wurden (Teil A/D II Ziffer 5 der Liste) oder

 c) als Blockwalter der NSV sich betätigten.

 

Durch Gesetz vom 29. März 1948 erhielt der Art. 33 Ziff. 4 mit Wirkung vom 25. März 1948 folgende Fassung:

 "Abweichend davon kann der öffentliche Kläger, wenn dies nach dem Ergebnis einer Untersuchung gerechtfertigt ist, in jedem Falle den Antrag auf Einreihung in die Gruppe der Minderbelasteten oder der Mitläufer bei Personen stellen, gegen die kein genügender Beweis vorliegt, um die Klage mit einem anderen Antrage als auf Einreihung in die Gruppe der Minderbelasteten oder Mitläufer zu erheben."

 

Beweislast

 

Artikel 34. I. Gehört der Betroffene in die Klasse 1 oder II der dem Gesetz angefügten Liste, so hat er in klarer und überzeugender Weise darzutun, daß er in eine für ihn günstigere Gruppe fällt. Er hat seine Beweise unverzüglich der Kammer vorzulegen. Gehört der Betroffene in die Klasse I, so sind an die von ihm vorgebrachten Einwendungen besonders strenge Anforderungen zu stellen.

 

II. Wer behauptet, Mitläufer oder Entlasteter zu sein, hat dies im Zweifelsfalle zu beweisen.

 

Verfahren vor der Kammer

 

Artikel 35. (1) Die Kammern regeln das Verfahren nach freiem Ermessen. Sie haben von Amts wegen alles zu tun, was zur Erforschung der Wahrheit notwendig ist.

 

(2) Sie können Zeugen und Sachverständige eidlich vernehmen oder Versicherungen an Eidesstatt entgegennehmen, ferner das persönliche Erscheinen des Betroffenen, eines Zeugen oder Sachverständigen durch Vorführungsbefehl und Ordnungsstrafen erzwingen.

 

(3) Die Verhandlungstermine sind in geeigneter Weise vorher bekanntzumachen.

 

(4) Der Betroffene hat Anspruch auf rechtliches Gehör. Er kann sich eines Rechtsanwalts oder eines sonst zugelassenen Rechtsbeistandes bedienen.

 

(5) Bei unentschuldigtem Ausbleiben oder Unerreichbarkeit des Betroffenen kann in seiner Abwesenheit verhandelt und entschieden werden.

 

Artikel 36. Gegen einen Abwesenden, dessen Aufenthalt unbekannt ist oder der sich außerhalb des Landes aufhält oder dessen Bestellung vor die zuständige Kammer nicht ausführbar erscheint, findet eine Verhandlung nur auf Antrag des öffentlichen Klägers statt. Der Abwesende ist zu der Verhandlung in geeigneter Weise öffentlich zu laden. Es ist ihm ein Vertreter zu bestellen.

 

Artikel 37. Ist der Betroffene tot, so kann auf Anordnung des Ministers für politische Befreiung ein Verfahren zur ganzen oder teilweisen Einziehung des im Lande gelegenen Nachlasses ohne Rücksicht auf gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügungen durchgeführt werden. Das Verfahren soll nur angeordnet werden, wenn der Betroffene als Hauptschuldiger oder Belasteter im Sinne dieses Gesetzes anzusehen ist.

 

Artikel 38. (1) Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet die Kammer nach ihrer freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung, ohne an Anträge gebunden zu sein.

 

(2) Die Kammer entscheidet mit Stimmenmehrheit in geheimer Beratung.

 

Artikel 39. Bei der Entscheidung über die Zuweisung des Betroffenen in die Gruppen Verantwortlicher berücksichtigt die Kammer insbesondere:

 

I. Zu Ungunsten des Betroffenen:

 l. eifriges persönliches Eintreten für nationalsozialistische Ideen und Maßnahmen;

 2. Ausnutzung eines Vorgesetztenverhältnisses zu politischen Zwecken, unter anderem Druck auf Abhängige zum Eintritt in die NSDAP oder ihre Gliederungen;

 3: Anwendung von politischem Druck zur Erreichung privater Ziele;

 4. körperliche Mißhandlung oder Bedrohung von politischen Gegnern;

 5. unsoziales oder rohes Verhalten gegenüber politischen Gegnern, wirtschaftlich Schwächeren, insbesondere Abhängigen (z. B. gegenüber ausländischen Arbeitern) oder gegenüber rassischen oder religiösen Minderheiten;

 6. Bedrohung von Beamten zur Erzwingung oder Unterlassung von Amtshandlungen.

 

II. Zu Gunsten des Betroffenen:

 1. Austritt aus der NSDAP und ihrer Gliederungen vor dem 30. Januar 1933 oder später durch persönliche Erklärung unter Verhältnissen, in denen Mut dazu gehörte, und Ausschluß aus der NSDAP und ihrer Gliederungen, wenn dieser wegen Widerstandes gegen Parteiforderungen und nicht wegen ehrenrührigen Verhaltens erfolgte. Späterer Wiedereintritt hebt die Wirkung einer solchen Austrittserklärung oder eines Ausschlusses auf;

 2. nachweisbare Zusammenarbeit mit einer Widerstandsbewegung oder mit anderen gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft gerichteten Bewegungen, wenn dieser Widerstand auf antinationalsozialistischen und antimilitaristischen Beweggründen beruhte;

 3. nachweisbare regelmäßige öffentliche Teilnahme an den Veranstaltungen einer anerkannten Religionsgesellschaft, sofern klar erwiesen ist, daß diese Teilnahme eine Ablehnung des Nationalsozialismus bedeutete;

 4. nachweisbare wiederholte Förderung und Unterstützung von Opfern und Gegnern des Nationalsozialismus, sofern sie auf antinationalsozialistischen Beweggründen beruhte;

 5. nachweisbare politische Verfolgung oder Unterdrückung durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft wegen antinationalsozialistischer Tätigkeit oder Haltung trotz Zugehörigkeit zur NSDAP oder einer ihrer Gliederungen.

 

III. Zwangsweise angeordnete Tätigkeit im Gesundheitswesen wird, auch wenn sie mit einem Rang verbunden war, nicht als Belastung zugerechnet.

 

Artikel 40. (1) Die Kammern und bei Dringlichkeit der Vorsitzende können in jeder Lage des Verfahrens einstweilige Anordnungen treffen:

 

(2) Sie können insbesondere die Festnahme und Festhaltung des Betroffenen verfügen, seine Weiterbeschäftigung verbieten und die Sperre seines Vermögens anordnen.

 

Artikel 41. Der Spruch der Kammer stellt fest, ob der Betroffene Hauptschuldiger, Belasteter, Minderbelasteter (Bewährungsgruppe), Mitläufer oder Entlasteter ist und ordnet die gebotenen Sühnemaßnahmen an.    :

 

Artikel 42. (1) Bei der Zuweisung zur Gruppe der Minderbelasteten setzt die Kammer die Dauer der Bewährungsfrist fest. Zugleich werden die während der Dauer der Bewährungsfrist in Kraft tretenden Sühnemaßnahmen angeordnet.

 

(2) Nach Ablauf der Bewährungsfrist hat der öffentliche Kläger auf Grund des Ergebnisses seiner Erhebungen Antrag zu stellen, welcher Gruppe Verantwortlicher der Betroffene zuzuweisen ist. Die Kammer hat mit der Entscheidung hierüber zugleich endgültig über die Sühnemaßnahmen zu bestimmen. Bewährt sich der Betroffene nicht, so ist schon vor Ablauf der Bewährungsfrist auf Antrag des öffentlichen Klägers der Betroffene in einem erneuten Verfahren der Gruppe der Belasteten zuzuweisen. Zugleich sind die Sühnemaßnahmen festzusetzen.

 

Artikel 43. Erfolgt die Entscheidung im schriftlichen Verfahren, so ist dem Betroffenen ausreichend Gelegenheit zu seiner Verteidigung und zur Vorlage seiner Beweismittel zu geben.

 

Artikel 44. Der Spruch der Kammer ist schriftlich niederzulegen, unter Hervorhebung der zu Gunsten und der zu Ungunsten des Betroffenen sprechenden Umstände kurz zu begründen und von den Mitgliedern der Kammer zu unterzeichnen.

 

Artikel 45. Eine Ausfertigung des Spruchs mit Begründung ist zuzustellen:

 1. dem öffentlichen Kläger,

 2. dem Antragsteller,

 3. dem Betroffenen und seinem gesetzlichen Vertreter:

 

Berufung

 

Artikel 46. Gegen den Spruch der Kammer können die in Artikel 45 Genannten Berufung an die Berufungskammer einlegen. Die Berufung muß innerhalb eines Monats nach Zustellung des Spruchs bei der Spruch- oder Berufungskammer eingelegt und schriftlich begründet werden.

 

Artikel 47. (1) Die Berufung kann sich sowohl gegen die Einreihung in eine Gruppe als auch gegen die Festsetzung von Sühnemaßnahmen richten; soweit sie im Ermessen der Kammern liegen.

 

(2) Sie. kann nur darauf gestützt werden, daß der festgestellte Tatbestand die Entscheidung der Spruchkammer nicht rechtfertigt oder daß willkürlich oder parteiisch verfahren wurde. Die Berufungskammer kann offensichtlich unbegründete Berufungen verwerfen. Sie kann, wenn es ihr nach ihrem Ermessen zur gerechten Entscheidung des Falles erforderlich erscheint, eine neue Beweisaufnahme selbst vornehmen. Dies gilt insbesondere, wenn wesentliche Tatsachen oder Beweismittel nicht früher geltend gemacht werden konnten.

 

(3) Die Entscheidung kann lauten auf Bestätigung oder Abänderung der angefochtenen Entscheidung oder Zurückverweisung an die gleiche oder eine andere Spruchkammer zur neuerlichen Verhandlung.

 

(4) Für das Verfahren vor den Berufungskammern gelten im übrigen die Vorschriften über das Verfahren vor den Spruchkammern entsprechend. Wiederaufnahme

 

Artikel 48. (1) Auf Grund neuer wesentlicher Tatsachen oder Beweismittel kann das Verfahren auf Antrag wieder aufgenommen werden.

 

(2) Über die Zulässigkeit der Wiederaufnahme entscheidet die Spruchkammer ohne mündliche Verhandlung. Gegen eine ablehnende Entscheidung ist die Berufung zulässig.

Ausschluß von Rechtsmitteln

 

Artikel 49. Andere Rechtsmittel als die Berufung sind nicht zugelassen. Insbesondere sind Beschwerden gegen einstweilige Anordnungen nicht statthaft.

 

Vollstreckung

 

Artikel 50. Für die Vollstreckung der angeordneten Maßnahmen erläßt der Minister: für politische Befreiung die erforderlichen Ausführungsvorschriften.

 

Gruppenregister

 

Artikel 51. (1) Nach rechtskräftiger Entscheidung durch die Kammern werden die Einreihung des Betroffenen und die von ihm verwirkten Sühnemaßnahmen in seinen Personalausweis und in ein hierfür angelegtes Register eingetragen.

 

(2) Das Register steht jedermann zur Einsicht offen.

 

Überprüfung

 

Artikel 52. (1) Der Minister für politische Befreiung kann sich jede Entscheidung zur Nachprüfung vorlegen lassen.

 

(2) Hält der öffentliche Kläger eine rechtskräftige Entscheidung der Kammer für offensichtlich verfehlt oder im Widerspruch mit den Zielen dieses Gesetzes stehend, so hat er sie dem Minister für politische Befreiung zur Nachprüfung vorzulegen.

 

(3) Der Minister kann die Entscheidung aufheben, die erneute Durchführung des Verfahrens anordnen und hierbei den Fall an eine andere Spruchkammer verweisen.

 

Artikel 53. Wenn der Betroffene während einer wesentlichen Zeitspanne nach rechtskräftiger Entscheidung durch sein Gesamtverhalten bewiesen hat, daß er sich vom Nationalsozialismus völlig abgewandt hat und geeignet und bereit ist, nunmehr an dem Wiederaufbau Deutschlands auf einer friedlichen und demokratischen Grundlage mitzuarbeiten, so kann der öffentliche Kläger nach gründlicher Überprüfung des Falles dem Minister für politische Befreiung vorschlagen, die gegen den Betroffenen ergangenen Entscheidungen zu mildern oder aufzuheben. Der Minister trifft seine Entscheidung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Grundsätze und Ziele dieses Gesetzes.

 

Gnadenrecht

 

Artikel 54. Das Gnadenrecht wird auf Vorschlag des Ministers für politische Befreiung durch den Ministerpräsidenten ausgeübt.

 

Rechtshilfe

 

Artikel 55. Der öffentliche Kläger und die Kammern dürfen außerhalb ihres Amtsbereichs ohne Zustimmung der örtlichen zuständigen Behörden Amtshandlungen vornehmen.

 

Artikel 56. (1) Alle Behörden des Staates, der Gemeinden und der Polizeiverwaltung, sowie die Selbst- und Sonderverwaltungen haben den mit dem Vollzug des Gesetzes betrauten Stellen Rechtshilfe zu leisten. Das Ersuchen darf nicht abgelehnt werden. Kosten und Auslagen der Rechtshilfe werden den ersuchten Behörden nicht erstattet.

 

(2) Stempel, Gebühren und öffentliche Abgaben, die nach den Gesetzen des Landes in Verbindung mit Rechtshilfeersuchen zur Erhebung gelangen, bleiben außer Ansatz.

 

(3) Diese Bestimmungen gelten auch, wenn das Rechtshilfeersuchen auf Grund dieses Gesetzes von der Behörde eines anderen deutschen Landes gestellt wird.

 

Gebühren

 

Artikel 57. Das Verfahren auf Grund dieses Gesetzes ist gebührenpflichtig.

 

III. Abschnitt

 Gesetzliches Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot

 

Artikel 58. (1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes dürfen Personen, die in Klasse I oder II der dem Gesetz angefügten Liste aufgeführt sind oder die sonst Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen (ausgenommen HJ und BDM) waren, in der öffentlichen Verwaltung, in Privatunternehmungen, in gemeinnützigen Unternehmen und, Wohlfahrtseinrichtungen, sowie in freien Berufen nicht anders als in gewöhnlicher Arbeit beschäftigt werden oder tätig sein. Soweit diese Personen in anderer Weise als in gewöhnlicher Arbeit noch tätig sind oder beschäftigt werden, sind sie mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aus ihren Stellungen zu entfernen und auszuschließen. Sie dürfen nicht mehr in der gleichen Behörde oder in den gleichen Betrieben tätig sein. An anderer Stelle dürfen sie nur in gewöhnlicher Arbeit beschäftigt werden.

 

(2) Von der Entfernung und dem Ausschluß werden nicht nur solche Personen betroffen, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden, sondern ebenso auch Unternehmer, Geschäftsinhaber und Beteiligte.

 

(3) Die Bestimmungen gelten nicht für Inhaber und Beschäftigte von Kleinbetrieben, insbesondere Handwerksbetrieben, Einzelhandelsgeschäften, Bauernhöfen und dergleichen mit weniger als 10 Arbeitnehmern. Diese Bestimmungen gelten ferner nicht für Personen, die in freien Berufen tätig sind, vorausgesetzt, daß sie nicht mehr als2 Hilfsangestellte, wie Büropersonal, Krankenschwestern oder dergleichen beschäftigen.

 

(4) Das Beschäftigungs- und Betätigungsverbot gilt bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch die Kammer. Nach Entscheidung der Kammer bestimmen sich die Beschränkungen hinsichtlich Beschäftigung oder Betätigung nach den auferlegten Sühnemaßnahmen.

 

Durch Gesetz vom 23. Oktober 1947 wurde der Artikel 58 mit Wirkung vom 7. Oktober 1947 wie folgt geändert:

 - der Abs. 1 erhielt folgende Fassung:

 "(1) Personen, die in Klasse I oder II der dem Gesetz angefügten Liste aufgeführt sind, dürfen in der öffentlichen Verwaltung, in Privatuternehmungen, in gemeinnützigen Unternehmen und Wohlfahrtseinrichtungen sowie in freien Berufen nicht anders als n gewöhnlicher Arbeit beschäftigt werden oder tätig sein. Soweit diese Personen in anderer Weise als in gewöhnlicher Arbeit noch tätig sind oder beschäftigt werden, sind sie aus ihren Stellungen zu entfernen und auszuschließen. Sie dürfen nicht mehr in der gleichen Behörde oder in den gleichen Betrieben tätig sein. An anderer Stelle dürfen sie nur in gewöhnlicher Arbeit beschäftigt sein."

- hinter dem Abs. 3 wurde folgender Absatz eingefügt:

 "(3a) Nicht in Klasse I oder II fallende Personen, die Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen (ausgenommen Hitlerjugend - HJ oder BDM) waren, dürfen in kein öffentliches Amt gewählt werden und keine verantwortliche Stelle im öffentlichen Dienst (Beamte oder Angestellte des höheren Dienstes, Behörden- und Abteilungsleiter, Personalchefs und Personalsachbearbeiter) innehaben und nicht als Lehrer, Prediger, Redakteure, Schriftsteller oder Rundfunkkommentatoren tätig sein. Sie dürfen auch nicht als Inhaber, Gesellschafter, Pächter, Aufsichtsratsmitglieder, Vorstandsmitglieder, Direktoren, Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte, Präsidenten, Vizepräsidenten, Geschäftsführer, Betriebsleiter, Personalchefs oder Personalsachbearbeiter in Unternehmen oder Betrieben mit mehr als 50 Arbeitnehmern oder mit einem Einheitswert des Unternehmens von mehr als 1 000 000 RM tätig sein."

 

Durch Gesetz vom 29. März 1948 wurden im Art. 58 Ziff. 1 und Abs. 3a mit Wirkung vom 25. März 1948 in der jeweils ersten Zeile die Worte "oder II" gestrichen.

 

Artikel 59. (1) Personen, deren Beschäftigung oder Tätigkeit von der Militärregierung oder auf Grund des Gesetzes Nr. 8 der Militärregierung einstweilen genehmigt worden ist, dürfen bis zur rechtskräftigen Entscheidung durch die Kammer in ihrer Stellung weiter tätig sein oder weiter beschäftigt werden, es sei denn, daß die Militärregierung die Genehmigung vor der Entscheidung widerrufen hat.

 

(2) Wer auf Grund der Anordnung der Militärregierung oder gemäß Gesetz Nr. 8 der Militärregierung von öffentlichen Ämtern und anderen Stellungen entfernt oder ausgeschlossen ist, darf in diesen nicht wieder beschäftigt werden, bis die Kammer rechtskräftig zu seinen Gunsten entschieden hat.

 

Durch Gesetz vom 23. Oktober 1947 wurde dem Artikel 59 Abs. 2 mit Wirkung vom 7. Oktober 1947 folgender Satz angefügt:

 "Die Bestimmungen des Art. 58 gelten jedoch auch für solche Personen, die auf Grund des Gesetzes Nr. 8 automatisch entlassen wurden, sofern deren Verfahren nach Gesetz Nr. 8 nicht abgeschlossen ist."

 

Einstweilige Befreiungen

 

Artikel 60. Der Minister für politische Befreiung kann die weitere Tätigkeit oder Weiterbeschäftigung unter den folgenden Voraussetzungen zeitweilig widerruflich genehmigen:

 a) Die Weiterbeschäftigung oder weitere Tätigkeit muß wegen der Spezialkenntnisse des Betroffenen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit unbedingt erforderlich sein;

 b) es darf keine sachlich geeignete, politisch unbelastete Person verfügbar sein;

 c) der Betroffene darf nicht zur Gruppe der Hauptschuldigen zählen;

 d) er darf seine Stellung nicht lediglich der NSDAP verdanken;

 e) er darf keinen Einfluß auf die Leitung und Geschäftspolitik des Betriebes, noch auf die Einstellung und Entlassung anderer haben;

 f) sein Arbeitseinkommen darf in keinem Falle den Betrag von monatlich 500.- ff übersteigen; g) er muß so bald wie möglich durch einen politisch Unbelasteten ersetzt werden.

 

Gesetzliche Vermögenssperre

 

Artikel 61. (1) Das Vermögen der nach Art. 58 entfernten und ausgeschlossenen Personen unterliegt der Sperre.

 

(2) Zur Verwaltung und Sicherung des nach diesem Gesetz gesperrten Vermögens bestellt der Minister für politische Befreiung oder eine von ihm beauftragte Stelle einen Treuhänder.

 

IV. Abschnitt

 Übergangsbestimmungen

 

Artikel 62. Verfahren auf Grund dieses Gesetzes brauchen durch den öffentlichen Kläger nicht eingeleitet zu werden gegen Personen, deren Beschäftigung oder Tätigkeit durch die Militärregierung auf Grund einer Nachprüfung der betreffenden Person endgültig genehmigt worden ist, es sei denn, daß sie Mitglieder der NSDAP öder einer ihrer Gliederungen (ausschließlich H J oder BDM) waren oder daß neue Tatsachen oder Beweismittel zu ihren Lasten zur Kenntnis des öffentlichen Klägers gelangt sind. Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen (ausschließlich H J oder BDM), deren Beschäftigung oder Tätigkeit von der Militärregierung auf Grund einer Nachprüfung endgültig genehmigt worden ist, können nicht höher als in die Gruppe der Mitläufer eingereiht werden, es sei denn, daß Beweismittel zu ihren Ungunsten vorliegen.

 

V. Abschnitt

 Schlußbestimmungen

 

Artikel 63. Als gewöhnliche Arbeit im Sinne dieses Gesetzes gilt eine Tätigkeit in gelernter oder ungelernter Arbeit oder als Angestellter in einer Stellung von untergeordneter Bedeutung, in der der Beschäftigte nicht irgendwie in aufsichtführender, leitender oder organisierender Weise tätig wird oder an der Einstellung oder Entlassung von Personal und an der sonstigen Personalpolitik beteiligt ist.

 

Artikel 64. Wird der Betroffene durch die Entscheidung der Kammer als Minderbelasteter, Mitläufer oder Entlasteter erklärt, so kann er deswegen keine Ansprüche auf Wiedereinstellung oder Schadenersatz herleiten.

 

Artikel 65. (1) Mit Gefängnis oder mit Geldstrafe wird bestraft:

 a) Wer falsche oder irreführende Bescheinigungen oder Erklärungen abgibt oder Tatsachen verschleiert, die für die Anwendung des Gesetzes von Erheblichkeit sind;

 b) wer nach dem l. Juni 1946 einem Beschäftigungsverbot zuwiderhandelt oder eine ihm auf Grund dieses Gesetzes untersagte Tätigkeit weiter ausübt;

 c) wer eine von ihm nach diesem Gesetz verlangte Auskunft nicht erteilt;

 d) wer seine Meldepflicht nicht erfüllt;

 e) wer es unternimmt, zur Umgehung dieses Gesetzes oder der auf Grund dieses Gesetzes getroffenen Anordnungen Vermögen beiseite zu schaffen oder zu verheimlichen oder einem anderen dazu Hilfe zu leisten.

 

In den Fällen a) und e) kann neben Gefängnis auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

 

(2) Im übrigen bleiben die Vorschriften des Strafgesetzbuches unberührt.

 

Durch Gesetz vom 23. Oktober 1947 wurde dem Artikel 65 mit Wirkung vom 7. Oktober 1947 wie folgt geändert:

- dem Abs. 1 wurde folgender Unterabsatz angefügt:

 "f.) wer es unternimmt, in rechtswidriger Weise Personen oder Dienststellen, die mit der Durchführung des Gesetzes betraut sind, oder Zeugen oder Sachverständige eines Spruchkammerverfahrens zu beeinflussen, einzuschüchtern oder zu benachteiligen."

 - Satz 2 erhielt folgende Fassung:

 "In den Fällen a), e) und f) kann neben Gefängnis auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

 

Artikel 66. Die Ausführungsvorschriften zu diesem Gesetz erläßt der Minister für politische Befreiung.

 

siehe hierzu die Durchführungsverordnungen (5.) vom 6. Juni 1946 (RegBl. S. 193, Änderung: RegBl. 1947 S. 188), (7.) vom 6. Juni 1946 (RegBl. S. 194, Änderung: RegBl. 1947 S. 184), (9.) vom 6. November 1946 (RegBl. 1947 S. 52), (10.) vom 4. September 1946 (RegBl. 1947 S. 52), (12.) vom  4. September 1946 (RegBl. 1947 S. 52), (13.) vom 4. September 1946 (RegBl. 1947 S. 52), (15.) vom 15. Januar 1947 (RegBl. S. 55), (16.) vom 15. Januar 1947 (RegBl. S. 53), (17.) vom 6. November 1946 (RegBl. 1947 S. 55), (25.) vom 14. November 1947 (RegBl. 1948 S. 25), (28.) vom 17. Februar 1949 (RegBl. S. 47), die Anordnung über das Verfahren vor der Berufungskammer vom 25. September 1946 (RegBl. 1947 S. 53, Änderung RegBl. 1947 S. 97), Verordnung Nr. 136 über die Eintragung der Einreihung des Betroffenen und die von ihm verwirkten Sühnemaßnahmen in seinem Personalausweis vom 9. Oktober 1946 (RegBl. 1947 S. 32, Änderung: RegBl. 1947 S. 105), die Verordnung Nr. 177 über die Vollstreckung von Arbeits- und Dienstleistungen vom 26. Juni 1947 (RegBl. S. 184).

 

siehe auch das das Gesetz Nr. 25 über Dienstpflicht aus Anlaß des Befreiungsgesetzes vom 5. März 1946 (RegBl. S. 151, i. d. F. des Gesetzes Nr. 215 (RegBl. 1947 S. 41), Erstes Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vom 31. Mai 1946 (RegBl. S. 205, ber. Reg.Bl. 1948 S. 18, ergänzt: RegBl. 1947 S. 93, geänd. RegBl. 1949 S. 198), Gesetz zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten vom 31. Mai 1946 (RegBl. S. 171, ergänzt: RegBl. 1947 S. 94), Gesetz Nr. 169 über die Bildung eines Sonderfonds zum Zwecke der Wiedergutmachung vom 9. Juli 1947 (RegBl. S. 74, Änderung: RegBl. 1949 S. 57), Gesetz Nr. 917 zur Überführung der bei der politischen Befreiung tätigen Personen in andere Beschäftigungen vom 10. März 1948 (RegBl. S. 50, Änderung: RegBl. 1949 S. 54), Gesetz Nr. 925 über die Anwendung des Gesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus (Befreiungsgesetz) auf Heimkehrer vom 9. April 1948 (RegBl. S. 59)

 

Artikel 67. Das Gesetz tritt am 5. März 1946 in Kraft.

 

    Stuttgart, den 5. März 1946

 

Das Staatsministerium:

 Dr. Reinhold Maier             Dr. Heinr. Köhler

 Josef Beyerle                                Fritz Ulrich

  Theodor Heuß                     Dr. Cahn-Garnier

 R. Kohl                                Otto Steinmayer

 

 

 

Anlage

zum Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus

 

Diese Anlage beruht auf den Richtlinien Nr. 24 des Kontrollrats; die für die deutschen Regierungen und das deutsche Volk verbindlich sind. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieses Gesetzes.

 

Teil A (Klasse I und Klasse II)

 

Klasse I umfaßt die Personen,  die auf Grund widerlegbarer Vermutung in die Gruppe der Hauptschuldigen einzureihen sind.

 

Klasse II umfaßt die Personen, die auf Grund widerlegbarer Vermutung in die Gruppe der Belasteten einzureihen sind.

 

Die Vermutung, daß eine der in Teil A der Liste aufgeführten Personen in Klasse I oder II einzureihen ist, kann durch Gegenbeweise im Verfahren der Kammern entkräftet werden. Die Begriffsbestimmungen „Beamte", "Personen", "Angehörige" umfassen nicht das technische Büropersonal wie Stenotypistinnen, Botengänger, Registraturbeamte, Kraftfahrer, Hausangestellte. Der Begriff „Beamte" beschränkt sich nicht auf den Beamten im Sinne des Reichsbeamtengesetzes; er schließt auch die Angestellten ein.

 

Teil A.

 

A. Deutscher Geheimdienst einschließlich Abwehrämter (milit. Amt)

 

Klasse I.

l. Alle leitenden Beamten des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA), deren Organisationen und Dienststellen, die dem RSHA direkt unterstellt waren.

 2. Alle Beamten der Geheimen Feldpolizei (GFP) bis herunter und einschließlich dem Rang des Feldpolizeidirektors.

 3. Alle leitenden Beamten des Forschungsamtes des Reichsluftfahrtministeriums.

 

Klasse II

l. Alle nicht unter Klasse I fallenden Offiziere und sonstiges Personal des RSHA, seiner Organisationen und der Dienststellen, die dem RSHA direkt unterstellt waren.

 2. Alle Beamten der Geheimen Feldpolizei, die nicht unter Klasse I fallen.

 3. Alle Personen, die seit 30. Januar 1933 im Ausland beim Deutschen Geheimdienst einschließlich Abwehr oder irgend einer Organisation oder Niederlassung, welche von diesem abhängig oder unterstellt war, tätig waren.

 

B. Die Sicherheitspolizei (Sipo)

 

Klasse I

1. Alle Angehörigen der Geheimen Staatspolizei (Gestapo).

 2. Leitende Beamte der Grenzpolizei Kommissariate (Greko).

 3. Alle Leiter der Kriminalpolizei Leitstellen und Stellen.

 

Klasse II

1. Alle Personen, welche Angehörige der Grenzpolizei seit l. Juni 1937 waren, soweit sie nicht unter Klasse I fallen.

 2. Alle Beamten der Kriminalpolizei bis herunter und einschließlich dem Rang des Kriminalkommissärs, soweit sie nicht unter Klasse I fallen.

 3. Alle leitenden Beamten der Briefprüfungsstellen, soweit sie nicht unter Klasse I fallen.

 

C. Die Ordnungspolizei (Orpo)

 

Klasse I

Alle Beamten nachstehender Zweige des Polizeiwesens seit 1935 bis herunter und einschließlich des Ranges eines Obersts oder dergl.:

     a) Schutzpolizei (Schupo)

     b) Gendarmerie (Gend)

     c) Wasserschutzpolizei (WS)

     d) Luftschutzpolizei (LSchupo)

     e) Technische Nothilfe (Teno )

 

Klasse II

1. Alle Polizeioffiziere (Schutzpolizei, Gendarmerie, Wasserschutzpolizei, Luftschutzpolizei, Technische Nothilfe, Feuerschutzpolizei, Verwaltungspolizei, Kolonialpolizei, Sonderpolizei, Hilfspolizei), die zum Offizier nach dem 30. 1. 1933 ernannt worden sind, oder ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Ernennung nach dem 31. 12. 1937 trotz der wiederholten sogenannten Reinigungsaktionen im Amt verblieben sind.

 2. Alle Offiziere, die zu irgend einer Zeit in einem der früher von Deutschland besetzten Gebiete Dienst geleistet haben bei einer Einsatzgruppe, im Einsatzkommando der Sipo oder dem SD.

 3. Alle Angehörigen der Verwaltungspolizei, die der Gestapo und dem SD zugeteilt waren.

 

D. Die NSDAP

 

Klasse I

1. Alle Amtsträger der NSDAP bis herunter und einschließlich des Postens eines Amtsleiters bei der Kreisleitung.

 2. Alle Mitglieder des Korps der Politischen Leiter der Partei bis herunter und einschließlich dem Rang eines politischen Einsatzleiters.

 Alle Mitglieder der Ausbildungsstäbe der Ordensburgen, Schulungsburgen, Adolf-Hitler-Schulen und Nationalpolitischen Erziehungsanstalten.

 3. Alle Mitglieder (bis zum 30. Januar 1933) der Reichstagsfraktion der NSDAP.

4. Die nachstehenden Amtsträger des Reichsnährstandes:

     a) Alle Landesbauernführer und ihre Stellvertreter

     b) Alle Leiter der Hauptvereinigungen und Wirtschaftsverbände

     c) Alle Kreisbauernführer

     d) Alle Leiter der Landesforstämter.

 5. Beamte der Gauwirtschaftskammer, die mit der parteipolitischen Ausrichtung beauftragt waren.

 6. Gauwirtschaftsberater.

 

Klasse II

1. Alle bezahlten und ehrenamtlichen Amtsträger und Beamte der NSDAP bis herunter zur untersten Stufe, der Parteiämter (Hauptämter und Ämter) sowie der Anstalten und Akademien, die auf der NSDAP gegründet wurden.

 2. Alle Mitglieder des Korps der Politischen Leiter, die nicht unter Klasse I fallen.

 3. Alle Mitglieder der Reichstagsfraktion der NSDAP, die nicht unter Klasse I fallen.

 4. Alle Mitglieder der NSDAP vor dem 1. Mai 1937.

 5. Alle Mitglieder der NSDAP, die nach vierjähriger Dienstzeit in der Hitlerjugend und nach Erreichung des 18. Lebensjahres in die Partei aufgenommen wurden.

 6. Alle Mitglieder der NSDAP ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Eintritts, sofern sie einer der nachstehenden Organisationen angehören:

     a) Reichspressekammer

     b) Reichsrundfunkkammer

     c) Deutsche Akademie München

     d) Deutsche Christenbewegung

     e) Deutsche Glaubensbewegung

     f) Institut zur Erforschung der Judenfrage

     g) Kameradschaft USA

     h) Osteuropäisches Institut (seit 1935)

     i) Staatsakademie für Rassen- und Gesundheitspflege.

 7. Alle aktiven Wehrmachtsoffiziere, die Mitglieder der NSDAP wurden und solche Offiziere, die vor Eintritt in die Wehrmacht Mitglieder der NSDAP waren und nachher ihre Verbindung mit der NSDAP nicht abgebrochen haben.

 8. Alle leitenden Beamten des Reichsnährstandes, einschließlich der Leiter seiner Regierungsforstämter.

 

E. Die NSDAP-Gliederungen

 

Klasse I

1. Die Waffen-SS - Alle Offiziere bis herunter und einschließlich dem Sturmbannführer (Major). Alle Mitglieder der Totenkopfverbände.

 Alle SS-Helferinnen und SS-Kriegshelferinnen in Konzentrationslagern.

 2. Allgemeine SS - Alle Offiziere abwärts bis und einschließlich Untersturmführer.

 3. SA - Alle Führer abwärts bis und einschließlich Sturmbannführer.

 4. HJ - Alle Führer abwärts bis und einschließlich Bannführer.

 Alle entsprechenden Führerinnen im BdM. Alle Mitglieder des der SS unterstellten Schnellkommandos (HJ-Streifendienst), die vor dem 1. 1. 1919 geboren sind.

 5. NSKK - Alle Führer abwärts bis und einschließlich Standartenführer.

 6. NSFK -Alle Führer abwärts bis und einschließlich Standartenführer.

 7. NS-Deutscher Studentenbund - Alle leitenden Amtsträger der Reichsstudentenführung und der Gaustudentenführungen. '

 8. NS-Dozentenbund - Alle leitenden Amtsträger in der Reichs- und Gauinstanz.

 9. NS-Frauenschaft - Alle leitenden Amtsträger in der Reichs- und Gauinstanz.

 

Klasse II

1. Waffen-SS - Alle Angehörigen, die nicht unter Klasse I fallen, mit Ausnahme derjenigen, die zu dieser Organisation eingezogen wurden, es sei denn, daß sie nach ihrer Einziehung zum Unteroffizier befördert wurden.

 Das Personal der Konzentrationslager, soweit es nicht unter Klasse I fällt.

 2. Allgemeine SS und ihre sonstigen Gliederungen - Alle Angehörigen, die nicht unter Klasse I fallen, einschließlich fördernder Mitglieder, die nach dem 31. Dezember 1938 als solche beigetreten sind oder bei früherem Eintritt mehr als 10A£ monatlichen Beitrag bezahlt oder sonst eine erhebliche Zuwendung an die SS gemacht haben.

 3. SA - Alle Führer bis herunter zum Rang eines Unteroffiziers einschließlich, soweit sie als solche in der SA Dienst gemacht haben und nicht unter Klasse I aufgeführt sind, sowie Mitglieder, die der SA vor dem 1. April 1933 beitraten.

 4. HJ und BdM - Alle nicht unter Klasse I aufgeführten Führer abwärts bis zum bestätigten hauptamtlichen Unteroffizier.

 Alle Führer der H J und des deutschen Jungvolks auf dem Gebiet der Erziehung und des Nachrichtendienstes.

 Alle Mitglieder des der SS unterstellten Schnellkommandos (HJ-Streifendienst), soweit sie nach dem 1. 1. 1919 geboren sind.

 5. NSKK - Alle Führer bis zum Sturmführer, soweit sie nicht unter Klasse I fallen.

 6. NSFK - Alle Führer bis zum Sturmführer, soweit sie nicht unter Klasse I fallen.

 7. NS-Deutscher Studentenbund - Alle Amtsträger, soweit sie nicht unter Klasse I fallen.

 8. NS-Dozentenbund - Alle Amtsträger, soweit sie nicht unter Klasse I fallen.

 9. NS-Frauenschaft - Alle Amtsträger bis zur Block-Frauenschaftsleiterin einschließlich, soweit sie nicht unter Klasse I fallen.

 

F. Der NSDAP angeschlossene Verbände

 

Klasse I

1. Deutsche Arbeitsfront

     a) Alle leitenden Beamten der DAF im Zentralbüro der DAF.

     b) Alle leitenden Beamten der DAF in den Kriegshauptarbeitsgebieten I, II, III und IV.

     c) Alle Mitglieder des obersten Ehren- und Disziplinarhofs.

     d) Alle leitenden Beamten der DAF-Gauwaltung - Auslands-Organisation.

 2. NS-Volkswohlfahrt - Alle leitenden Amtsträger abwärts bis und, einschließlich des Abteilungsleiters in der Reichsinstanz.

 3. NS-Kriegsopferversorgung- Alle Amtsträger abwärts bis und einschließlich des Abteilungsleiters in der Reichsinstanz.

 4. NS-Bund Deutscher Technik - Alle Amtsträger abwärts bis und einschließlich des Abteilungsleiters in der Reichsinstanz.

 5. Reichsbund der Deutschen Beamten - Alle Amtsträger abwärts bis und einschließlich des Abteilungsleiters in der Reichs- und Gauinstanz.

 6. NS-Deutscher Ärztebund - Alle Amtsträger abwärts bis und einschließlich des Abteilungsleiters in der Reichs- und Gauinstanz.

 7. NS-Lehrerbund - Alle Amtsträger abwärts bis und einschließlich Abteilungsleiter in der Reichs- und Gauinstanz.

 8. NS-Rechtswahrerbund - Alle Amtsträger abwärts bis und einschließlich Abteilungsleiter in der Reichs- und Gauinstanz.

 

Klasse II

1. Deutsche Arbeitsfront einschließlich Gemeinschaft „Kraft durch Freude"

     a) Alle Amtsträger, die nicht unter Klasse I fallen.

     b) Alle leitenden Amtsträger des Arbeitswissenschaftlichen Instituts.

     c) Alle Betriebsobmänner, Betriebswarte und Betriebswalter in Betrieben der DAF.

 2. NS-Volkswohlfahrt - Alle Amtsträger, die nicht unter Klasse I fallen.

 3. NS-Kriegsopferversorgung- Alle Amtsträger, die nicht unter Klasse I fallen.

 4. NS-Bund Deutscher Technik -Alle Amtsträger, die nicht unter Klasse I fallen.

 5. Reichsbund der Deutschen Beamten - Alle Amtsträger, die nicht unter Klasse I fallen.

 6. NS-Deutscher Ärztebund -Alle Amtsträger, die nicht unter Klasse I fallen.

 7. Reichsbund Deutscher Schwestern, NS-Schwestern (Braune Schwestern) - Alle Amtsträger.

 8. NS-Lehrerbund - Alle Amtsträger, die nicht unter Klasse I fallen.

 9. NS-Rechtswahrerbund -Alle Amtsträger, die nicht unter Klasse 1 fallen.

 

G. Von der NSDAP betreute Organisationen

 

Klasse I

1. NS-.Altherrenbund - Alle Mitglieder des Führerkreises bis zur Gaustufe.

 2. Reichsbund Deutscher Familie - Alle leitenden Amtsträger in der Reichsinstanz.

 3. Deutscher Gemeindetag - Leitende Amtsträger. 4. NS-Reichsbund für Leibesübungen - Reichssportführer und alle Sportbereichsführer.

 

Klasse II

1. NS-Altherrenbund - Alle Amtsträger, die nicht unter Klasse I fallen.

 2. Reichsbund Deutscher Familie - Alle Amtsträger, die nicht unter Klasse I fallen.

 3. Deutscher Gemeindetag - Alle Amtsträger, die nicht unter Klasse I fallen.

 4. NS-Reichsbund für Leibesübungen -Alle Amtsträger, die nicht unter Klasse I fallen.

 5. Alle Amtsträger der folgenden Organisationen:

     a) Deutsches Frauenwerk

     b) Deutsche Studentenschaft

     c) Deutscher Dozentenbund

     d) Reichsdozentenschaft

     e) Deutsche Jägerschaft.

 

H. Andere Nazi-Organisationen

 

Klasse I

1. Reichsarbeitsdienst (RAD) - Alle Offiziere herunter bis zum Rang eines Oberstarbeitsführers bei Männern und einer Stabsoberführerin bei den Frauen je einschließlich.

 2. Reichskolonialbund - Alle leitenden Beamten des kolonial-politischen Amtes in der Reichsleitung der NSDAP.

 3. Volksbund für das Deutschtum im Ausland (VDA) - Alle Beamten in Reichs- und Gauämtern seit 1935 innerhalb Deutschlands, und alle Volksgruppen- und Landesgruppenführer außerhalb Deutschlands.

 4. NS-Reichskriegerbund (Kyffhäuserbund) -Alle Beamten herunter bis zum Gaukriegerführer einschließlich.

 5. Reichskulturkammern - Alle Präsidenten, Vizepräsidenten und Geschäftsführer.

 Alle Mitglieder des Reichskulturrats, des Reichskultursenats und Präsidialräte.

 6. Deutscher Fichtebund -Alle leitenden Beamten. 7. Reichssicherheitsdienst -Alle Beamten herunter bis zur Stellung eines Dienststellenleiters einschließlich.

 

Klasse II

1. Reichsarbeitsdienst - Alle Offiziere herunter bis zum Feldmeister bei den Männern und Maidenführerin bei den Frauen je einschließlich; mit Ausnahme derer, die unter Klasse I fallen.

 2. Reichskolonialbund - Alle Amtsträger, die nach dem 1. 1. 1935 Amtsträger wurden, soweit sie nicht unter Klasse I fallen.

 3. Volksbund für das. Deutschtum im Ausland - Alle Amtsträger, die nach dem 1. 1. 1935 Be amte wurden, soweit sie nicht unter Klasse I fallen.

 4. NS-Reichskriegerbund (Kyffhäuserbund) -Alle leitenden Beamten bis herunter zur Kreisstufe einschließlich.

 5. Reichskulturkammern usw. und Hilfs- und Zweigstellen (Reichsschrifttumskammer, Reichspressekammer, Reichsrundfunkkammer) - Alle Amtsträger, soweit sie nicht unter Klasse I fallen.

 6. Deutscher Fichtebund - Alle Mitglieder, soweit sie nicht unter Klasse I fallen.

 7. Reichssicherheitsdienst = Alle Mitglieder, die nicht unter Klasse I fallen.

 8. Alle Amtsträger folgender Institute:

     a) Institut zur Erforschung der Judenfrage

     b) Weltdienst

     c) Deutsche Akademie München

     d) Staatsakademie für Rassen- und Gesundheitspflege

     e) Amerika-Institut

     f) Osteuropäisches Institut

     g) Ibero-Amerikanisches Institut

     h) Deutsches Ausland-Institut.

 

I. Die Naziparteiorden

 

Klasse I

1. NS-Blutorden (vom 9. November 1923) - Alle Inhaber.

 2. Ehrenzeichen für Mitglieder unter Nummer 100 000 (Goldenes Parteiabzeichen) - Alle Inhaber.

 3. NDSAP - Dienstauszeichnungen (NaziparteiDienstauszeichuungen) - Alle Inhaber der Klasse I (25 Jahre Dienst).

 

Klasse II

1. Coburger Abzeichen - Alle Inhaber.

 2. Nürnberger Parteitagsabzeichen von 1929 - Alle Inhaber.

 3. Abzeichen von SA-Treffen Braunschweig von 1931 - Alle Inhaber:

 4. Goldenes HJ-Abzeichen (Goldenes Hitlerjugend. Abzeichen) - Alle Inhaber.

 5. NSDAP-Dienstauszeichnungen - Alle Inhaber, soweit sie nicht unter Klasse I fallen.

 6. Gau-Ehrenzeichen der NSDAP. Die Traditionsgau-Abzeichen - Alle Inhaber.

 

K. Regierungsbeamte

 

Bemerkung: Die angegebene Klassifizierung bezieht sich nur auf diejenigen Personen, die in eine der in der Liste aufgeführten Stellung nach dem 30. Januar 1933 ernannt worden sind, oder die Inhaber solcher Stellungen zu diesem Zeitpunkt waren und die trotz der wiederholten sogenannten Säuberungsaktionen im Amt geblieben sind.

 

Klasse I

1. Alle politischen Beamten einschließlich Reichsminister, Staatsminister, Staatssekretäre, Reichsstatthalter und Oberpräsidenten und Beamte, Leiter, Beauftragte oder Kommissare in einem entsprechenden Rang.

 2. Alle früheren deutschen Botschafter und Gesandte seit 30. Januar 1933.

 3. Alle Beamten herunter bis zum Rang eines Ministerialdirektors in Reichsbehörden oder einem gleich hohen Rang in Regierungsbehörden, die vor dem 30. Januar 1933 bestanden haben; alle Beamten herunter bis zum Rang eines Ministerialrats in Reichs- oder Regierungsbehörden, die nach dem 30. Januar 1933 zur Erfüllung neuer Aufgaben geschaffen wurden je einschließlich und ebenso in solchen, die in Ländern und Gebieten eingerichtet wurden, die früher von Deutschland besetzt oder beherrscht waren.

 4. Alle Beamten, welche seit 1934 eine der folgenden Stellungen innehatten:

     a) Reichsbevollmächtigter, Sonderbevollmächtigter

     b) Reichskommissar

     c) Generalkommissar

     d) Generalinspekteur

     e) Beauftragter, ebenso Wehrkreisbeauftragter

     f) Reichstreuhänder der Arbeit, Sondertreuhänder der Arbeit

     g) Generalreferenten.

 

Klasse II

1. Alle Beamten des Auswärtigen Dienstes (Botschaften, Gesandtschaften, Generalkonsulate, Konsulate und Missionen) im Rang eines Ministerialrats oder in der Stellung eines Attachés.

 2. Alle Beamten des höheren Dienstes, die nach dem 1. April 1933 außerplanmäßig und außer der Reihe und ohne die sachliche Eignung zu besitzen, in den höheren Dienst befördert würden.

 3. Alle Beamten, welche folgende Stellungen seit 1934 innehatten:

     a) Bevollmächtigter,

     b) Inspekteur,

     c) Treuhänder der Arbeit und auf sonstigen Gebieten und ihre Beauftragten,

     d) Kommissar,

     e) Stellvertreter der Inhaber von Titeln und Stellungen, wie sie unter Klasse I fallen,

     f) Reichseinsatzingenieure, Arbeitseinsatzingenieure,

     g) Obmann einschließlich Rüstungsobmann.

 4. Alle Mitglieder des Deutschen Reichstages oder des Preußischen Staatsrats seit 1. Januar 1934.

 5. Alle Beamten des Reichsministeriums für öffentliche Aufklärung und Propaganda und Leiter seiner Bezirksämter und Nebenämter herunter bis zum Kreis einschließlich, einschließlich aller Angestellter von Nazidienststellen, die sich mit der politischen Ausrichtung in Wort und Schrift befaßt haben.

 6. Die Beamten des höheren Dienstes im Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion, Kirchenministerium, die Gauwohnungskommissare und ihre Stellvertreter.

 7. Oberfinanzpräsidenten

 8. Regierungspräsidenten, Landräte und Bürgermeister.

 

L. Die deutschen bewaffneten Streitkräfte und Militaristen

 

Klasse I

1. NS-Führungsoffiziere - Alle hauptamtlichen NS-Führungsoffiziere bis und einschließlich Division im OKW, OKH, OKM, OKL.

 2. Generalstabsoffiziere - Alle Offiziere des Deutschen Generalstabs, die seit 4. Februar 1938 zum Wehrmachtsführungsstab, zum OKW, OKH,  OKM oder OKL gehörten.

 3. Leiter und stellvertretende Leiter von Militär- und Zivilverwaltungen in Ländern und Gebieten, die früher von Deutschland besetzt waren. 4: Alle früheren Offiziere des Freikorps „Schwarze Reichswehr".

 

Klasse II

1. NS-Führungsoffiziere - Alle bestätigten Offiziere, gleichgültig, ob sie Berufs- oder Reserve-Offiziere waren, die nicht unter Klasse I fallen.

 2. Generalstabsoffiziere - Alle Offiziere, die ab 4. 2.1938 dem Generalstab angehörten und nicht unter Klasse I fallen.

 3. Alle Militär- sowie Zivilbeamte mit besonderen Befugnissen einschließlich Führer und stellvertretende Führer bei irgend einer Sach- oder Betriebsabteilung der Militär- oder Zivilverwaltung von besetzten Ländern oder Gebieten, sowie Beamte des RuK außer denen, die unter, Klasse I fallen.

 4. Alle Beamten der Rohstoffhandelsgesellschaft.

 5. Militärkommandanten und ihre Stellvertreter in Städten und Gemeinden.

 6. Die Wehrmacht - Alle Berufsoffiziere der Deutschen Wehrmacht einschließlich dem Rang eines Generalmajors oder eines entsprechenden Rangs, wenn sie diesen Rang nach dem 1.6.1936 erreichten, ebenso berufsmäßige Wehrmachtsbeamte bis herunter zum Rang eines Obersten.

 7. Organisation Todt (OT), „Transportgruppe Speer" - Alle Offiziere bis herunter und einschließlich dem Rang eines Einsatzleiters.

 8. Alle Angehörigen der Ausbildungsstäbe und leitende Beamte der Kriegsakademien und Kadettenanstalten.

 9. Alle Professoren, Redner und Schriftsteller auf dem Gebiet der Militärwissenschaft seit 1933.

 10. Alle Angehörigen der Schwarzen Reichswehr und alle Angehörigen des Freikorps, soweit sie Mitglied der NSDAP geworden sind und nicht unter Klasse I fallen.

 

M. Wirtschaft und freie Berufe

 

Klasse I

1. Wehrwirtschaftsführer - Alle Wehrwirtschaftsführer, die seit dem 1. Januar 1942 ernannt wurden.

 2. Wirtschaftskammern - Alle Leiter und stellvertretenden Leiter von Reichs- und Gauwirtschaftskammern.

 3. Reichsgruppen der Gewerblichen Wirtschaft - Alle Vorsitzenden, Präsidenten und stellvertretenden Leiter.

 4. Reichsverkehrsgruppen - Alle : Vorsitzenden, Präsidenten und stellvertretenden Leiter.

 5. Wirtschaftsgruppen - Alle Vorsitzenden, Präsidenten und stellvertretenden Leiter in der Reichsstufe.

 6. Reichsvereinigungen - Alle Vorsitzenden, Präsidenten und stellvertretenden Leiter.

 7. Werberat der Deutschen Wirtschaft - Alle Präsidenten und Geschäftsführer.

 8. Reichskommissare, die für die Rohstoff- und Industrieversorgung zuständig waren.

 

Klasse II

1. Wehrwirtschaftsführer - Alle nicht unter Klasse I fallenden Wehrwirtschaftsführer, die vom Wirtschaftsministerium bestellt wurden.

 2. Wirtschaftskammer - Alle leitenden Beamten von Wirtschaftskammern, soweit sie nicht unter Klasse I fallen.

 3. Reichsgruppen der Gewerblichen Wirtschaft - Alle leitenden Beamten der Gruppen, Hauptausschüsse, Sonderausschüsse, Hauptringe und Sonderringe.

 4. Reichsverkehrsgruppen - Alle leitenden Beamten der Verkehrsgruppen.

 5. Wirtschaftsgruppen - Alle leitenden Beamten der Wirtschaftsgruppen.

 6. Reichsvereinigungen - Alle leitenden Beamtender Reichsvereinigungen einschließlich Abteilungsleitern und Vorsitzenden, Stellvertretern, Geschäftsführern der Hauptausschüsse, Sonderausschüsse, Hauptringe und Sonderringe.

 7. Werberat der Deutschen Wirtschaft - Alle leitenden Beamten, die nicht unter Klasse I fallen.

 8. Weisunggebende Beamte der Reichsstellen und Bewirtschaftungsstellen.

 9. Geschäftsunternehmungen einschließlich Geldinstitute, bei denen das Reich, die NSDAP, ihre Gliederungen oder angeschlossenen Verbände an der tatsächlichen oder` interessengemeinschaftlichen Betriebsführung beteiligt sind oder zu irgend einer Zeit seit dem 1. April 1933 beteiligt waren - Alle Präsidenten, Mitglieder des Aufsichtsrates oder des Vorstandes und leitende Direktoren und Geschäftsführer.

 10. I. Geschäftsunternehmen der freien Wirtschaft in Industrie, Gewerbe, Handel, Handwerk, Land- und Forstwirtschaft, Banken, Versicherungen, Verkehr und dgl. : Unternehmungen, die wegen des investierten Gesellschaftskapitals, der Anzahl der Beschäftigten, der Art der Produktion oder aus einem sonstigen Grunde an sich bedeutend und wichtig sind. Alle Inhaber, Eigentümer und Pächter, Gesellschafter, einschließlich Aktionäre mit einer Beteiligung von mehr als 25%, Vorsitzende des Vorstands oder Aufsichtsrats oder sonstige Personen, die auf die Geschäftsleitung maßgebenden Einfluß haben, soweit diese Personen Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen waren oder, ohne Mitglieder zu sein, ihre Stellung ihren Beziehungen zur NSDAP verdanken.

 II. Gemeinnützige Unternehmungen und Wohlfahrtseinrichtungen: Unternehmungen, die wegen ihres Umfangs oder ihrer Tätigkeit bedeutend oder wichtig sind:

 Alle Leiter, Geschäftsführer, Vorsitzende des Vorstands und Aufsichtsrats, Beiräte und sonstige Personen, die auf die Geschäftsleitung einen  maßgebenden Einfluß haben oder eine beaufsichtigende Tätigkeit ausüben; soweit diese Personen Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen waren oder, ohne Mitglieder zu sein, ihre Stellung ihren Beziehungen zur NSDAP verdanken.

 III. Freie Berufe (Ärzte, Anwälte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Künstler, Schriftsteller, Journalisten, und dgl.):

     a) Alle Leiter, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, leitenden Angestellten und Vorstandsmitglieder der Standesvertretungen einschließlich der Ehrengerichte, ferner alle vor den Parteigerichten, SA- oder SS-Gerichten zugelassenen Rechtsbeistände.

     b) Andere Angehörige der freien Berufe, die auf Grund ihrer Mitgliedschaft zur NSDAP oder einer ihrer Gliederungen besondere Vorteile hatten.

 

N. Juristen

 

Klasse I

l. Präsident und Vizepräsident der Akademie für Deutsches Recht.

 2. Kommandanten und alle hauptamtlichen Leiter des Gemeinschaftslagers Hanns Kerrl.

 3. Alle Richter, der Oberreichsanwalt und alle Staatsanwälte sowie der Bürodirektor des Volksgerichtshofes.

 4. Alle Richter, Staatsanwälte und Beamte der Partei-, SS- und SA-Gerichte.

 5. Präsident und Vizepräsident des Reichsjustizprüfungsamts.

 6. Präsidenten

     a) des Reichsgerichts

     b) des Reichsarbeitsgerichts

     c) des Reichserbhofgerichts

     d) des Reichserbgesundheitsgerichts

     e) des Reichsfinanzhofs

     f) des Reichsverwaltungsgerichts

     g) des Reichsehrengerichtshofs

     h) der Reichsrechtsanwaltskammer

     i) der Reichsnotarkammer

     k) der Reichspatentanwaltskammer

     l) der Reichskammer der Wirtschaftsprüfer.

 7. Präsidenten der Oberlandesgerichte, die seit 31. 12. 1938 hierzu ernannt wurden.

 8. Oberreichsanwälte, Reichsanwälte und Generalstaatsanwälte bei den Oberlandesgerichten, soweit sie nach dem 31. 3. 1933 ernannt wurden.

 9. Vizepräsidenten

     a) des Reichsarbeitsgerichts

     b) des Reichserbhofsgerichts

     c) des Reichserbgesundheitsgerichts

     d) des Reichsverwaltungsgerichts.

 10. Vorsitzender

     a) des Sondersenats beim Reichsgericht

     b) Personalreferenten des Reichsjustizministeriums.

 

Klasse II

1. Direktoren und der Schatzmeister der Akademie für Deutsches Recht.

 2. Vorsitzende, sonstige ständige Richter und die ständigen Leiter der Anklagebehörden der Sondergerichte.

 3. Vorsitzende, Richter und Staatsanwälte der Standgerichte.

 4. Präsidenten und Vizepräsidenten

     a) des Reichspatentamts

     b) des Reichsversicherungsamts und Reichsversorgungsgerichts

     c) des Landeserbhofsgerichts in Celle.

 5. Vizepräsidenten des Reichsgerichts und Senatspräsidenten beim Reichsgericht, die seit 31. 12. 1938 hierzu ernannt wurden, ferner die ständigen Mitglieder des obersten Dienststraf senats beim Reichsgericht.

 6. Vizepräsidenten

     a) des Reichserbgesundheitsgerichts

     b) des Reichsfinanzhofs

     c) der Reichsrechtsanwaltskammer

     d) der Reichsnotarkammer

     e) der Reichspatentanwaltskammer

     f) der Reichskammer für Wirtschaftsprüfer ferner alle ständigen Mitglieder der obersten Ehrengerichtshöfe für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer.

 7. Präsidenten, der Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwälte, soweit sie nicht unter Klasse I fallen, sowie die Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte.

 8. Präsidenten der Dienststrafkammern für richterliche Beamte.

 9. Präsidenten der Landgerichte.

 10. Oberstaatsanwälte bei den Landgerichten.

 11. Personalreferenten der Gerichte.

 12. Hauptamtliche Leiter und ständige Mitglieder der Prüfungsstellen des Reichsjustizprüfungsamts.

 13. Präsidenten der Rechtsanwaltskammer, Notarkammer und Patentanwaltskammern in den Oberlandesgerichtsbezirken.

 14. Präsidenten und Vizepräsidenten

     a) des obersten Fideikommißgerichts,

     b) des Schiffahrtsobergerichts,

     c) des Oberprisenhofs.

 15. Präsidenten und Vizepräsidenten sowie die ständigen Mitglieder der Ehrengerichte und freien Berufe in der Reichs- und Gauinstanz.

 

O. Sonstige Personengruppen

 

Klasse I

1. Kriegsverbrecher.

 2. Alle Personen, die Gegner des Nationalsozialismus denunziert oder sonst zu ihrer Verhaftung beigetragen haben oder die Gewalt gegen politische oder religiöse Gegner der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft veranlaßt oder begangen haben.

 3. Führer von betrieblichen Stoßtrupps und Werkscharen.

 4. Rektoren von Universitäten und Vorsitzende von Kuratorien, Leiter von Lehrerausbildungsschulen und Leiter von Institutionen im Universitätsrang seit 1934, wenn sie Mitglied der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen, waren und ab 1938 ohne Rücksicht darauf.

 

Klasse II

1. Unterführer von betrieblichen Stroßtrupps oder Werkscharen.

 2. Personen, die das Amt eines Vertrauenslehrers, Jugendlehrers oder Jugendwalters in irgend einer Schule innehatten.

 3. Rektoren von Universitäten und Vorstände von Kuratorien, Leiter von Lehrerausbildungsschulen und Leiter von Institutionen im Universitätsrang seit 1934, soweit sie nicht unter Klasse I fallen.

 4. Alle sonstigen Personen, die die nationalsozialistische oder faschistische Weltanschauung verbreitet haben.

 5. Personen, die nach dem 1. April 1933 die deutsche Staatsangehörigkeit nachgesucht, angenommen oder anders als durch Eingliederungsgesetze, Heirat oder Annahme an Kindesstatt erhalten haben.

 6. Nicht-Deutsche, die Mitglieder oder Anwärter der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen waren. 7. Personen, die außerhalb des Landes wegen politischer Belastung entlassen oder von der Beschäftigung ausgeschlossen worden sind.

 

Teil B

 

Gruppe derjenigen Personen, die mit besonderer Sorgfalt zu prüfen sind

 

Diese Gruppe umfaßt die nachstehenden Personen, soweit sie nicht unter Teil A fallen:

 1. Anwärter der SS oder ihrer Gliederungen.

 2. Mitglieder der SA nach dem 1. April 1933.

 3. Mitglieder der HJ oder des BDM vor dem 25. März 1939.

 4. Unteroffiziere des RAD mit dem Rang unter dem Feldmeister oder der Maidenführerin.

 5. Mitglieder der NSDAP nach dem 1. Mai 1937 sowie alle Anwärter der NSDAP.

 6. Personen, die als Beamte im Erziehungswesen oder in der Presse nach dem 1. Mai 1933 aussergewöhnlich schnell befördert wurden.

 7. Personen, die Nutzen gezogen haben aus der Annahme oder Übertragung von Vermögen, das durch Ausbeutung der ehemals besetzten Gebiete, Arisierung oder Konfiszierung aus politischen, religiösen oder rassischen Bewegungen angefallen ist.

 8. Personen, die in der Militär- oder Zivilverwaltung der ehemals besetzten Gebiete beschäftigt waren, soweit sie über die Grundsätze der Verwaltung bestimmt haben oder sonst in leitender Stellung waren.

 9. Personen, die wesentliche Zuwendungen an die Partei gemacht haben.

 10. Mitglieder von politischen Parteien oder Organisationen in Deutschland, die zur Machtergreifung durch die NSDAP beigetragen haben, z. B. Tannenbergbund, Altdeutscher Verband.

 11. Leitende Angestellte beim Deutschen Roten Kreuz, insbesondere solche, die nach dem 1. Januar 1933 bestellt wurden.

 12. Mitglieder der Deutschen Christenbewegung und der Deutschen Glaubensbewegung.

 13. Mitglieder des NSKK, des NSFK, des NSDStB, des NSDOB, der NSF.

 14. Inhaber des Spanienkreuzes, der österreichischen, sudetendeutschen und Memel-Erinnerungsmedaille, des Danziger Kreuzes, des SA, des Wehrsportabzeichens, der Verdienstauszeichnung des RAD.

 15. Erziehungsberechtigte, die ausdrücklich die Genehmigung zur Ausbildung ihrer Kinder in nationalpolitischen Erziehungsanstalten; Adolf-Hitler-Schulen und Ordensburgen erteilt haben.

 16. Personen, die finanzielle Sondervorteile von der NSDAP erhalten haben.

 17. Personen, die infolge nationalsozialistischen Einflusses sich dem Militärdienst oder Frontdienst entzogen haben.

 18. Angestellte bedeutender industrieller Handels-, landwirtschaftlicher oder finanzieller Betriebe mit dem Titel Generaldirektor, Direktor, Präsident, Vizepräsident, Geschäftsführer, Betriebsleiter, ferner alle Mitglieder des Vorstands, der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, ferner Chefingenieure, Oberingenieure, soweit sie die technische Richtung des Betriebes bestimmen.

 Alle Personen mit der Befugnis zur Einstellung oder Entlassung des Personals.

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D E I N  Recht

im System

Keine Verjährung aufgrund Täuschung im Rechtsverkehr!


§ 339 StGB - Rechtsbeugung (Strafgesetzbuch)

§ 339 StGB - Rechtsbeugung (Strafgesetzbuch)

 

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.


Bundesgerichtshof VII ZB 43/12

Urteil Bundesgerichtshof VII ZB 43/12: “maschinell erstellte Schreiben ohne Unterschrift” sind ungültig!

 


BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 132/09

Beschluss XII ZB 132/09 des BGH vom 09.06.2010 mit Seite 4 zur Urteilsbegründung bedeutet, dass eine Ausfertigung, die nicht vollständig wortwörtlich der Urschrift entspricht, eine gerichtliche Urkundenfälschung ist.

 


Analog zu § 315 ZPO müssen Richter und alle anderen Amtspersonen Bescheide, Beschlüsse oder Urteile eigenhändig handschriftlich unterschreiben, ansonsten sind diese nichtig! (Siehe auch § 275 (2) StPO, § 117 VwGO).

 

Darüber hinaus ist anzumerken, daß im Rechtsverkehr stets der ausgeschriebene Vor- u. Zuname zu verwenden ist!

 Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm - Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig!

 

Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm, daß Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB). Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG). Ein Beschluss, ein Urteil wie auch Verträge jeglicher Art müssen zur Rechtskrafterlangung unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt.

 

(§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99, 452).

 

Siehe auch: VwVfG §§ 37, 44, 58 - BGB §§ 125, 126 - StPO §§ 275, 338

(vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87) - BGH, Beschl. v. 01.04.2010 – 3 StR 30/10 – BeckRS 2010, 10345.

 

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG…


BGB § 126 Schriftform

(BGB = Bürgerliches Gesetzbuch)

BGB § 126 Schriftform

 

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

 

Der Paragraph 126 Absatz 1 besagt hier ganz klar, dass der Aussteller eigenhändig unterschreiben muss. Das bedeutet auch, dass "im Auftrag, i.A." ungültig ist. Ein Beamter muss selbst (eigenhändig) unterschreiben und darf diese Unterschrift nicht für jemand anderes übernehmen. Mit Namensunterschrift ist gemeint, dass der Name erkennbar sein muss. Hierzu gibt es auch ein Bundesgerichtshofurteil vom 11. April 2013. Paraphen (sind Schnörkel, Kreuze und unleserliche Wellenlinien) oder Handzeichen sind nicht erlaubt.

 

Wenn die Unterschrift oder die notarielle Beglaubigung fehlt, dann greift der Paragraph 125 BGB.

 


BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels

BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels

 

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.

 

Wenn auf dem Schriftstück in der untersten Zeile steht "Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist deswegen ohne Unterschrift gültig!", berufen sich die "Beamten" auf das Verwaltungsverfahrensgesetz § 37 Abs. 5, im folgendem VwVfG genannt. Hier wird eine rechtliche Täuschung begangen.

 


VwVfG § 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes

(VwVFG = Verwaltungsverfahrensgesetz)

VwVfG § 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung

 

(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.

 

(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.

 

(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen. Im Fall des § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.

 

(4) Für einen Verwaltungsakt kann für die nach § 3a Abs. 2 erforderliche Signatur durch Rechtsvorschrift die dauerhafte Überprüfbarkeit vorgeschrieben werden.

 

(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

 

Denn kein einziger "Beamter" kann einen Amtsausweis vorlegen, selbst wenn du eine Unterschrift direkt von der Person verlangst, bekommst du niemals eine Unterschrift nach BGB §126 (1). Die "Beamten" besitzen meistens Dienstausweise, ohne gültige Unterschrift. Ohne rechtsgültige Legitimation der Beamten gibt es keine Hoheitsrechte und damit gibt es kein Amt und keine Behörde, deswegen benennt man alle Ämter nach und nach um. Aus Gerichten werden Justizcenter, aus Arbeitsämtern sind längst schon Jobcenter und Arbeitsagenturen mit Kunden geworden. Aus den Einwohnermeldeämtern sind schon Einwohnermeldecenter oder Einwohnermeldewesen geworden.

Die Papiere haben immer Geschäftsnummern und Geschäftsführer. Diese handeln komplett nach Privatrecht dem HGB Handelsgesetzbuch.

 


§ 317 ZPO (2) - Urteilszustellung und -ausfertigung

(ZPO = Zivilprozessordnung)

§ 317 ZPO (2) - Urteilszustellung und -ausfertigung

 

„(2) Ausfertigungen werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt. Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden.“

 


Dies ist ein extrem menschenrechtswidriges Vorgehen i.S.d. Art. 6 EMRK durch die Richter, da solange ein Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden dürfen.

(PS.: Ich habe KEINE Ausfertigung bestellt!)

 


KG Berlin, Beschl. v. 27.11.2013 – 3 Ws (B) 535/13 — 122 Ss 149/13 317 OWi 760/13

KG Berlin, Beschl. v. 27.11.2013 – 3 Ws (B) 535/13 — 122 Ss 149/13 317 OWi 760/13

 

Leitsatz: Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar.

 

Voraussetzung für eine materiell-rechtliche Prüfung einer Sachrüge ist, dass ein vollständiges schriftliches Urteil als Prüfungsgrundlage vorliegt. Nach §§ 46 Abs. 1 OWiG, 275 Abs. 2 StPO setzt dies voraus, dass es von dem Tatrichter ordnungsgemäß unterzeichnet ist. Eine fehlende oder unzureichende Unterschrift stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar, der nur innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO berichtigt werden kann. Zwar dürfen an die Unterschriftsleistung keine allzu großen Anforderungen gestellt werden, doch muss die Unterschrift wenigstens aus einem ausreichend gekennzeichneten individuellen Schriftzug bestehen. Sie darf nicht nur ein Namenskürzel (Paraphe) oder ein abgekürztes Handzeichen aufweisen, sondern hat charakteristische Merkmale einer Unterschrift mit vollem Namen zu enthalten. Der Schriftzug muss die Möglichkeit bieten, anhand einzelner erkennbarer Buchstaben die unterzeichnende Person zu identifizieren.

 


BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 – AZ. II ZR 101/ 05; OLG München

BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 – AZ. II ZR 101/ 05; OLG München

 

Zwar ist das angefochtene Protokollurteil auch ohne Unterschrift sämtlicher an der Entscheidungsfindung mitwirkenden Richter mit seiner Verkündung existent geworden (BGHZ 137, 49, 52). Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist (BGH, NJW aaO S. 1882). Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).

 


BGH, 11.07.2007 – XII ZR 164-03

BGH, 11.07.2007 – XII ZR 164-03

 

Auch ein sogenanntes Protokollurteil ist von allen Mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.


BGH, Beschl. v. 01.04.2010 – 3 StR 30/10

BGH, Beschl. v. 01.04.2010 – 3 StR 30/10

 

Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst dann vor, wenn sämtliche an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben.

Die Vorsitzende der Strafkammer hat das Urteil nicht unterschrieben, es trägt lediglich die Unterschrift der beisitzenden Richterin. Da die fehlende Unterschrift auch nicht innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO nachgeholt wurde, ist das Urteil nicht fristgerecht zur Akte gebracht worden.

Daran ändert auch nichts, dass die Vorsitzende noch innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO auf der Rückseite des Urteils die Ausfertigung des Urteils und dessen Zustellung an die Verfahrensbeteiligten angeordnet und diese Verfügung unterschrieben hat. Das in § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO formulierte Gebot, dass das Urteil von den mitwirkenden Berufsrichtern zu unterschreiben ist, lässt es nicht zu, dass die den Urteilstext abschließende Unterschrift durch eine an anderer Stelle der Akte befindliche Unterschrift des mitwirkenden Richters ersetzt wird.

Durch die unter die Zustellverfügung gesetzte Unterschrift übernimmt die Richterin nicht zweifelsfrei die Verantwortung für den Inhalt des in der Akte befindlichen, an der vorgesehenen Stelle aber nicht von ihr unterschriebenen Urteils.

Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO ist gegeben, weil das Urteil innerhalb der in § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO bezeichneten Frist nicht vollständig zu den Akten gebracht worden ist.


OLG Rostock, Urteil vom 24.03.2004, Az. 6 U 124/02

OLG Rostock, Urteil vom 24.03.2004, Az. 6 U 124/02

 

Es entspricht einem mittlerweile für alle Prozessarten anerkannten Grundsatz, dass ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil – wie es regelmäßig ein Stuhlurteil darstellt – „nicht mit Gründen versehen“ ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Urteilsformel verkündet worden ist oder nicht.


OLG Brandenburg Az.: 3 U 87/06

OLG Brandenburg Az.: 3 U 87/06

 

Die Berufung ist zulässig. Bei der den Parteien zugestellten Entscheidung handelt es sich um ein Scheinurteil. Scheinurteile sind mit der Berufung angreifbar, da sich so der Rechtsschein eines Urteils beseitigen lässt und ohne dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen im Übrigen gegeben sein müssen (vgl. Musielak-Ball, ZPO, 4. Aufl., § 511 Rn. 8 m.w.N.). Das den Parteien zugestellte Schriftstück stellt ein Scheinurteil dar, nämlich einen bloßen Urteilsentwurf, da es an einer ordnungsgemäßen Urteilsverkündung (§ 310 Abs. 1 Satz 1 ZPO) fehlt. Die für eine ordnungsgemäße Urteilsverkündung unverzichtbare Protokollierung (§ 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO) ist unterblieben. Das Verkündungsprotokoll ist entgegen § 163 Abs. 1 Satz 1 ZPO von dem verkündenden Richter nicht unterschrieben worden. Auf dem Verkündungsprotokoll auf Blatt 114 d. GA fehlt die Unterschrift des verkündenden Richters. Es findet sich dort allenfalls ein Anfangsbuchstabe (Paraphe). Die Abzeichnung des Protokolls nur mit dem Anfangsbuchstaben (Paraphe) genügt nicht (Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 163 Rn. 2; Musielak-Stadler, ZPO, 4. Aufl., § 163 Rn. 2 m.w.N.).

 


LG Frankfurt/Oder Az.: 19 T 534-02

LG Frankfurt/Oder Az.: 19 T 534-02

 

Die Unterschrift des Amtsrichters unter der Verfügung, mit der er die Zustellung des nicht unterschriebenen Urteils veranlasst hat (Bl. 96 d.A.), vermag die Unterschrift unter dem Urteil nicht zu ersetzen (OLG Frankfurt [2. Strafsenat], Beschl. v. 19.06.2008 aaO; OLG Düsseldorf, VRS 72, 118 [119]). Nach Ablauf der in § 275 StPO bestimmten Frist konnte der Mangel auch nicht mehr behoben werden

 


OLG Frankfurt 3. Strafsenat – 3 Ss 52/10

OLG Frankfurt 3. Strafsenat – 3 Ss 52/10

 

Vergisst der Strafrichter das Urteil zu unterschreiben… dann ist das so zu behandeln, als wenn die Urteilsgründe gänzlich fehlen würden.

 

In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass das Fehlen der richterlichen Unterschrift – abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall des Fehlens (nur) der Unterschrift eines Richters bei der Entscheidung durch ein Kollegialgericht - dem völligen Fehlen der Urteilsgründe gleichzustellen ist ( BGHSt 46, 204 = NJW 2001, 838 = NStZ 2001, 219 [838]; OLG Frankfurt [2. Strafsenat], Beschl. v. 19.06.2008 – 2 Ss-OWi 277/08; v. 26.09.2008 – 2 Ss OWi 439/07 und v. 28.10.2008 – 2 Ss-OWi 463/08; OLG Schleswig, Beschl. v. 24.01.2001 – 1 Ss OWi 26/01 – juris; Meyer-Goßner, § 318 Rn 16 mwN).

 

Die Unterschrift des Amtsrichters unter der Verfügung, mit der er die Zustellung des nicht unterschriebenen Urteils veranlasst hat (Bl. 96 d.A.), vermag die Unterschrift unter dem Urteil nicht zu ersetzen (OLG Frankfurt [2. Strafsenat], Beschl. v. 19.06.2008 aaO; OLG Düsseldorf, VRS 72, 118 [119]). Nach Ablauf der in § 275 StPO bestimmten Frist konnte der Mangel auch nicht mehr behoben werden (BGH, NStZ-RR 2000, 237 [BGH 26.10.1999 - 4 StR 459/99] ). Er ist schließlich auf die Sachrüge ( BGHSt 46, 204 [206] = NJW 2001, 838 [839] = NStZ 2001, 219 [BGH 21.11.2000 - 4 StR 354/00] ) und damit auch bei der von Amts wegen vorzunehmende Prüfung der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung zu beachten (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 24 [OLG Hamm 29.04.2008 - 4 Ss 90/08] – für die Revisionsbeschränkung).

 


BAG, 18.05.2010 – 3 AZB 9/10

BAG, 18.05.2010 – 3 AZB 9/10

 

Beschlüsse bedürfen der richterlichen Unterschrift. Fehlt sie, liegt lediglich ein „Scheinbeschluss“ vor.

 

§ 329 Abs. 1 Satz 2 ZPO verweist für Beschlüsse auf die für Urteile geltende Regelung in § 317 Abs. 2 Satz 1 ZPO, die die Zustellung betrifft. Daraus wird deutlich, dass bei Beschlüssen die richterliche Unterschrift als selbstverständlich vorausgesetzt wird. Die Zustellung eines Beschlusses kann die richterliche Unterschrift nicht ersetzen, da sie von der Geschäftsstelle veranlasst wird (§ 168 Abs. 1 ZPO; zum Ganzen BGH 23. Oktober 1997 - IX ZR 249/96 - zu II 1, 3 a und d der Gründe, BGHZ 137, 49).

 


BGH, Urteil vom 4. 2. 1999 – IX ZR 7/98; OLG Dresden

BGH, Urteil vom 4. 2. 1999 – IX ZR 7/98; OLG Dresden

 

Haben die Parteien eine von dem verkündeten Berufungsurteil inhaltlich abweichende Entscheidung zugestellt erhalten, ist die Revision gegen dieses Scheinurteil auch dann zulässig, wenn das wirklich ergangene Urteil rechtskräftig geworden ist, die von dem Scheinurteil begünstigte Partei dessen Ausfertigung jedoch nicht zurückgegeben hat.

 

Weiteres:

 

Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig: „Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muss nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)

 

Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm, daß Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB). Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG). Ein Beschluss, ein Urteil wie auch Verträge jeglicher Art müssen zur Rechtskrafterlangung unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt. (§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99, 452).

 

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG.

 


Urkundsbeamten machen sich gemäß § 271 Mittelbare Falschbeurkundung und/oder gemäß § 348 Falschbeurkundung im Amt des Strafgesetzbuches ggf. strafbar! Der Urkundsbeamte hätte im Falle von Scheinurteilen gem. § 1 (4) i.V.m. § 4 des Beurkundungsgesetzes die Beurkundung grundsätzlich ablehnen müssen, da von ihm die Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.

 

Analoggesetze und Urteile zum gesetzlichen Erfordernis der richterlichen Unterschrift.

 

· § 275 (2) Strafprozessordnung

 Urteil SenE v. 04.03.2005 – 8 Ss 16/05

 

§ 117 (1) Verwaltungsgerichtsordnung

BVerwG, Urteil vom 6. 1. 2009 – 8 C 6. 08

 

Eine weitere Möglichkeit völkerrechtswidrige Scheinurteile herbeizuführen ist, wenn eine sog. “Nichtpartei” ins Rubrum aufgenommen wird. – Die Umstände hierbei können vielfältig sein; es ist sogar schon vorgekommen, dass sogar ein Anwalt die Aufnahme einer Nichtpartei ins Rubrum vor Gericht beantragt hat. Vgl.: Brandenburgisches Oberlandesgericht - Az.: 5 U 118-06

 

Verfahrensfehlerhaft ist die angefochtene Entscheidung weiter deswegen, weil es sich bei ihr um ein Scheinurteil handelt (Zöller/Gummer/Hessler, § 538 ZPO Rn. 29). Ein solches Scheinurteil liegt dann vor, wenn – wie hier – eine Nichtpartei ins Rubrum aufgenommen worden ist (Zöller/Gummer/Hessler, vor § 511 ZPO Rn. 36).

 

Ein Beschluss ist nur dann wirksam, wenn die richterliche Unterschrift neben der Rechtsmittelbelehrung auch die Gründe erfasst. Dazu reicht eine in der Beschlussfassung enthaltene Verweisung auf eine Anlage nicht aus.

Quelle: OLG Oldenburg (Oldenburg) 3. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 23.01.2012, 11 UF 212/11 § 38 Abs 3 FamFG

 

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

 


§ 4 KStG (Körperschaftsteuergesetz)

Verstoß gegen § 4 KStG (Körperschaftsteuergesetz) - Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts „Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.“

 

(1) Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 6 sind vorbehaltlich des Absatzes 5 alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich.

 

(2) Ein Betrieb gewerblicher Art ist auch unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er selbst eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

 

(3) Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören auch Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öffentlichen Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen.

 

(4) Als Betrieb gewerblicher Art gilt die Verpachtung eines solchen Betriebs.

 

(5) Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören nicht Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). Für die Annahme eines Hoheitsbetriebs reichen Zwangs- oder Monopolrechte nicht aus.

 

(6) Ein Betrieb gewerblicher Art kann mit einem oder mehreren anderen Betrieben gewerblicher Art zusammengefasst werden, wenn

 

1.  sie gleichartig sind,

2. zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht oder

3. Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Absatzes 3 vorliegen.

 

Ein Betrieb gewerblicher Art kann NICHT mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.
Da Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Gerichtsvollzieher etc. als Firmen eingetragen  sind (siehe UPIC*)  stellt sich die Frage, ob sie nicht gegen § 4 KStG (Körperschaftsteuergesetz) verstoßen.

* Siehe: https://www.upik.de/upik_suche.cgi?new=1

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Verletzung der S.H.A.E.F.- und SMAD-Gesetzgebung

Offenkundigen Verletzung der S.H.A.E.F.- und SMAD-Gesetzgebung, sowie gegen die BKO und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen:

 

Die Justizverwaltungskostenordnung (Eingangsformel vom 16. Februar 1934 - Reichsgesetzbl. I S. 91) sowie die Justizbeitreibungsordnung (aus 1937) in der Bundesrepublik für Deutschland füßen auf altem NAZI-Gesetz und verstößt somit nach § 138 ZPO (vgl. Wahrheitspflicht) i. V. mit § 291 ZPO (vgl. Offenkundigkeiten) i. V. mit § 138 StGB (vgl. Anzeigepflicht) gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik in Deutschland und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (Verstoß gg. GG Art. 139/Analog). In diesem Zusammenhang wird hier auf das S.H.A.E.F.-Gesetz Nr. 1 (z. B. Art. 1 & 4), Kontrollratsgesetz Nr. 1 (Ausrottung der Nazigesetze vom 20. 09. 1945), SMAD Befehl Nr. 2 Abs. 5 vom 10. 06. 1945, verwiesen. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Besatzungsrecht, die Völker- und Menschenrechte, sowie gegen die deutschen Rechtsnormen ergeht umgehend Strafantrag mit Strafverfolgung wegen der offenkundigen Verletzung der S.H.A.E.F.- und SMAD-Gesetzgebung, sowie gegen die BKO und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (vgl. Verstoß gg. GG Art. 139/analog)

 

Bei dem Grundrecht (vgl. GG Art. 20 (4)/analog) auf Widerstand handelt es sich um ein Recht, dass zur Pflicht für jedermann wird, wenn dieses Grundrecht zur Anwendung kommen muss. Darüber hinaus besteht nach § 32 StGB/analog direkte Notwehrpflicht um Schaden von sich selbst oder einem anderen abzuwenden. Des Weiteren besteht nach § 138 StGB/analog unmittelbare Anzeigepflicht für jedermann bei einem erkennbaren Verstoß gegen Gesetz und Recht. Amtsanmaßung oder Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen stellt nach §§ 132, 132a StGB/analog z. B. eine solche Straftat dar. Außerdem werden bis dato in der Bundesrepublik Deutschland NAZI-Gesetze zur Anwendung gebracht, die nach Offenkundigkeit u. a. auch gegen den GG Art. 139/analog verstoßen.

 


Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium voll bestätigt

„Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium voll bestätigt“

Leipzig. Auf Anfrage beim Ministerium für Justiz, ob denn die Bereinigungsgesetze Gültigkeit haben, wurde dies voll umfassend bestätigt. Es wurde auch bestätigt, dass die Gesetze aufgehoben wurden. “Beide Gesetze über die Rechtsbereinigung sind somit voll wirksames Bundesrecht.

 

Von ihrem Zweck her setzten sie älteres Recht, das keinen praktischen Anwendungsbereich mehr hat außer Kraft. Somit dienen diese Gesetze dazu, überflüssige Regelungen zu streichen und die Rechtsordnung insgesamt übersichtlicher zu machen”.

 

Das heißt nunmehr, ab dem 30. November 2007 gilt kein Gerichtsverfassungsgesetz, keine Zivilprozessordnung (ZPO), keine Strafprozessordnung (StPO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) nur noch im Rahmen des Geltungsbereiches (§ 5 auf Schiffen und Flugzeugen).

 

Es wurden mit dem 30. November 2007 viele weitere Gesetze aufgehoben. Alle Gesetze die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) Verstoßen sind in die Zukunft von Haus aus nichtig, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1953.

 

»Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen. „so der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen“.

 

Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivilprozessordnung (ZPO), die

Finanzgerichtsordnung (FGO), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die Abgabenordnung 1977 (AO 1977) sowie das Umsatzsteuergesetz (UStG) sind ungültig, weil sie insbesondere, alle zitierpflichtige Gesetze im Sinne des Art. 19 Abs. 1 GG sind. Alle diese einfachen Gesetze greifen in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG ein. Wenn einfache Gesetze in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte eingreifen, dann müssen diese einfachen Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG das jeweilige einzuschränkende Freiheitsgrundrecht namentlich unter Angabe des Artikels im Gesetz nennen. Wobei unabhängig vom Zitiergebot nunmehr beim GVG und der ZPO auch noch die Vorschaltgesetze gestrichen wurden.

 

Das heißt, bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl NR. 35), sind somit völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben.

 

Dies bedeutet nunmehr nach der Lehre wie es der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen zur Nichtigkeit auf den Punkt gebracht hat es gibt faktisch keine Gerichte mehr. Aber sie sind ja noch vorhanden. Klar sind sie vorhanden aber als reine “Firmengerichte” nach dem Seehandelsrecht (Admirality Law). Das bedeutet völkerrechtlich gesehen, sobald ein Vertrag geschlossen wird, gibt es eine Entscheidung. Man betritt mit dem Gerichtssaal ein ” – symbolisch gesprochen – Handelsschiff” außerhalb der 12 Meilen Zone. Der Richter oder die Richterin ist der “Kapitän” und der weis was Recht ist. Admirality Law (Seehandelsrecht) ist dem Völkerrecht nachgeordnet. D.h. Sobald man einen “Contract” also einen Handelsvertrag eingegangen ist, ist man dem Richter (“Kapitän”) unterworfen und nur der weis was Recht ist. Die sogenannten Rechtsanwälte arbeiten diesem Richter oder der Gerichtskammer nach Seehandelsrecht in einem geordneten Verfahren zu. Der Betroffene der den “Contract” (Vertrag) akzeptiert, als Kläger, Beklagter oder Angeklagter, ordnet sich damit nach dem Seehandelsrecht dem Gericht nach Admirality Law unter. Nach dem Seehandelsrecht liegt eine Akzeptanz dann vor wenn beide “Partner” sich im “Willen” einig sind. Das kann auch mündlich geschehen. Sobald sie sich also im “Gerichtssaal (Handelsschiff) setzen akzeptieren sie dieses. Auch dürfen sie eine Verhandlung nicht eröffnen lassen, weil dann die Willensübereinstimmung zum Ausdruck kommt und der “Contract” als geschlossen gilt, völkerrechtlich gesehen.

 


... und was tun, wenn die Behörden und Richter nicht bereit sind die Urteile, Beschlüsse und Unterlagen zu unterschreiben?

Strafanzeige - Strafantrag und Strafverfolgungsantrag nach § 163 StPO  und § 163b StPO einreichen.

 

§ 163 StPO - Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren

(StPO = Strafprozeßordnung)

§ 163 StPO - Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren

 

(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.

 

(2) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes übersenden ihre Verhandlungen ohne Verzug der Staatsanwaltschaft. Erscheint die schleunige Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen erforderlich, so kann die Übersendung unmittelbar an das Amtsgericht erfolgen.

 

(3) Bei der Vernehmung eines Zeugen durch Beamte des Polizeidienstes sind § 48 Absatz 3, § 52 Absatz 3, § 55 Absatz 2, § 57 Satz 1 und die §§ 58, 58a, 58b, 68 bis 69 entsprechend anzuwenden. Über eine Gestattung nach § 68 Absatz 3 Satz 1 und über die Beiordnung eines Zeugenbeistands entscheidet die Staatsanwaltschaft; im Übrigen trifft die erforderlichen Entscheidungen die die Vernehmung leitende Person. Bei Entscheidungen durch Beamte des Polizeidienstes nach § 68b Absatz 1 Satz 3 gilt § 161a Absatz 3 Satz 2 bis 4 entsprechend. Für die Belehrung des Sachverständigen durch Beamte des Polizeidienstes gelten § 52 Absatz 3 und § 55 Absatz 2 entsprechend. In den Fällen des § 81c Absatz 3 Satz 1 und 2 gilt § 52 Absatz 3 auch bei Untersuchungen durch Beamte des Polizeidienstes sinngemäß. § 185 Absatz 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend.


§ 163b StPO - Maßnahmen zur Identitätsfeststellung

§ 163b StPO - Maßnahmen zur Identitätsfeststellung

 

(1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; § 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.

 

(2) Wenn und soweit dies zur Aufklärung einer Straftat geboten ist, kann auch die Identität einer Person festgestellt werden, die einer Straftat nicht verdächtig ist; § 69 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Maßnahmen der in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Art dürfen nicht getroffen werden, wenn sie zur Bedeutung der Sache außer Verhältnis stehen; Maßnahmen der in Absatz 1 Satz 3 bezeichneten Art dürfen nicht gegen den Willen der betroffenen Person getroffen werden.


§ 258a StGB - Strafvereitelung im Amt

(StGB = Strafgesetzbuch)

§ 258a StPO - Strafvereitelung im Amt

 

(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.


§44 VwVFG - Verwaltungsverfahrensgesetz

Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

§ 44 VwVFG - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,

 

1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;

2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;

3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;

4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;

5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;

6. der gegen die guten Sitten verstößt.

 

(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil

 

1. Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt;

2. eine nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat;

3. ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsaktes vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war;

4. die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist.

 

(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.


(5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.

und Keine Verjährung aufgrund Täuschung im Rechtsverkehr!


§ 93 VwVFG  - Niederschrift

§ 93 VwVFG  - Niederschrift


Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben enthalten über

1. den Ort und den Tag der Sitzung,

2. die Namen des Vorsitzenden und der anwesenden Ausschussmitglieder,

3. den behandelten Gegenstand und die gestellten Anträge,

4. die gefassten Beschlüsse,

5. das Ergebnis von Wahlen.

 

Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und, soweit ein Schriftführer hinzugezogen worden ist, auch von diesem zu unterzeichnen.


§ 30 BVerfGG

(BVerfGG = Bundesverfassungsgerichtsgesetz)

§ 30 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

 

 

(1) 1Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in geheimer Beratung nach seiner freien, aus dem Inhalt der Verhandlung und dem Ergebnis der Beweisaufnahme geschöpften Überzeugung. 2Die Entscheidung ist schriftlich abzufassen, zu begründen und von den Richtern, die bei ihr mitgewirkt haben, zu unterzeichnen. 3Sie ist sodann, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, unter Mitteilung der wesentlichen Entscheidungsgründe öffentlich zu verkünden. 4Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung kann in der mündlichen Verhandlung bekanntgegeben oder nach Abschluß der Beratungen festgelegt werden; in diesem Fall ist er den Beteiligten unverzüglich mitzuteilen. 5Zwischen dem Abschluß der mündlichen Verhandlung und der Verkündung der Entscheidung sollen nicht mehr als drei Monate liegen. 6Der Termin kann durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts verlegt werden.

 

(2) 1Ein Richter kann seine in der Beratung vertretene abweichende Meinung zu der Entscheidung oder zu deren Begründung in einem Sondervotum niederlegen; das Sondervotum ist der Entscheidung anzuschließen. 2Die Senate können in ihren Entscheidungen das Stimmenverhältnis mitteilen. 3Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

 

(3) Alle Entscheidungen sind den Beteiligten bekanntzugeben.


§ 117 VwGO

VwGO = Verwaltungsgerichtsordnung

§ 117 VwGO - Verwaltungsgerichtsordnung

 

Teil II Verfahren

10. Abschnitt Urteile und andere Entscheidungen

 

(1) Das Urteil ergeht "Im Namen des Volkes". Es ist schriftlich abzufassen und von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies mit dem Hinderungsgrund vom Vorsitzenden oder, wenn er verhindert ist, vom dienstältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt. Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es nicht.

 

(2) Das Urteil enthält

 1. die Bezeichnung der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Bevollmächtigten nach Namen, Beruf, Wohnort und ihrer Stellung im Verfahren,

2. die Bezeichnung des Gerichts und die Namen der Mitglieder, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben,

3. die Urteilsformel,

4. den Tatbestand,

5. die Entscheidungsgründe,

6. die Rechtsmittelbelehrung.


(3) Im Tatbestand ist der Sach- und Streitstand unter Hervorhebung der gestellten Anträge seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt darzustellen. Wegen der Einzelheiten soll auf Schriftsätze, Protokolle und andere Unterlagen verwiesen werden, soweit sich aus ihnen der Sach- und Streitstand ausreichend ergibt.


(4) Ein Urteil, das bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefaßt war, ist vor Ablauf von zwei Wochen, vom Tag der Verkündung an gerechnet, vollständig abgefaßt der Geschäftsstelle zu übermitteln. Kann dies ausnahmsweise nicht geschehen, so ist innerhalb dieser zwei Wochen das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung der Geschäftsstelle zu übermitteln; Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung sind alsbald nachträglich niederzulegen, von den Richtern besonders zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übermitteln.

 

(5) Das Gericht kann von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung des Verwaltungsakts oder des Widerspruchsbescheids folgt und dies in seiner Entscheidung feststellt.

 

(6) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat auf dem Urteil den Tag der Zustellung und im Falle des § 116 Abs. 1 Satz 1 den Tag der Verkündung zu vermerken und diesen Vermerk zu unterschreiben. Werden die Akten elektronisch geführt, hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Vermerk in einem gesonderten Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.

 


§ 105 FGO

FGO = Finanzgerichtsordnung

§ 105 FGO - Finanzgerichtsordnung

 

Zweiter Teil Verfahren

Abschnitt IV Urteile und andere Entscheidungen

 

(1) Das Urteil ergeht im Namen des Volkes. Es ist schriftlich abzufassen und von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies mit dem Hinderungsgrund vom Vorsitzenden oder, wenn er verhindert ist, vom dienstältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt. Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es nicht.

 

(2) Das Urteil enthält

1. die Bezeichnung der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Bevollmächtigten nach Namen, Beruf, Wohnort und ihrer Stellung im Verfahren,

2. die Bezeichnung des Gerichts und die Namen der Mitglieder, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben,

3. die Urteilsformel,

4. den Tatbestand,

5. die Entscheidungsgründe,

6. die Rechtsmittelbelehrung.

 

(3) Im Tatbestand ist der Sach- und Streitstand unter Hervorhebung der gestellten Anträge seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt darzustellen. Wegen der Einzelheiten soll auf Schriftsätze, Protokolle und andere Unterlagen verwiesen werden, soweit sich aus ihnen der Sach- und Streitstand ausreichend ergibt.

 

(4) Ein Urteil, das bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefasst war, ist vor Ablauf von zwei Wochen, vom Tag der Verkündung an gerechnet, vollständig abgefasst der Geschäftsstelle zu übermitteln. Kann dies ausnahmsweise nicht geschehen, so ist innerhalb dieser zwei Wochen das von den Richtern unterschriebene Urteil ohne Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung der Geschäftsstelle zu übermitteln. Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittelbelehrung sind alsbald nachträglich niederzulegen, von den Richtern besonders zu unterschreiben und der Geschäftsstelle zu übermitteln.

 

(5) Das Gericht kann von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung des Verwaltungsakts oder der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf folgt und dies in seiner Entscheidung feststellt.

 

(6) Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat auf dem Urteil den Tag der Zustellung und im Fall des § 104 Abs. 1 Satz 1 den Tag der Verkündung zu vermerken und diesen Vermerk zu unterschreiben. Werden die Akten elektronisch geführt, hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Vermerk in einem gesonderten Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.

 


Erzwingungshaft wegen Schulden = ILLEGAL

Wegen Schulden in Erzwingungshaft?

Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!

 

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden „Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IP66 Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte))

 

Land BRD

Unterzeichnung 16/9/1963

Ratifizierung 1/6/1968

Inkrafttreten 1/6/1968

 

 

Strafbefehl können nur Vergehen im Sinne des § 12 Absatz 2 StGB geahndet werden [und sind nur gültig mit Vorname und Familienname, sowie unterschrift des Richters!]

§ 12 StGB Verbrechen und Vergehen (Strafgesetzbuch)

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

 

Haftbefehle dürfen nur im Strafrecht angewandt werden – das ist international so geregelt. Haftbefehle dürfen daher nicht zur Erzwingung von Geldeinnahmen angewandt werden. Das ergibt sich aus Art. 25 GG i.V. m. Art. 11 Internationaler Pakt vom 19.12.1966 für bürgerliche und politische Rechte von 1966 – BGBl. 1973 II S. 1533 – am 23. März in Kraft getreten, für die Bundesrepublik Deutschland trat der Pakt mit Ausnahme des Art. 41 am 23 März 1976 – BGBl. 1976 II S. 1068, Art. 41 so dann am 28. März 1979 – BGBl. 1979 II S. 1218 in Kraft.

 


Nazi-Gesetze sind verboten

 

Die Erzwingungshaft in der Bundesrepublik für Deutschland fußt auf altem NAZI-Gesetz und verstößt somit nach § 138 ZPO (vgl. Wahrheitspflicht) i. V. mit § 291 ZPO (vgl. Offenkundigkeiten) i. V. mit § 138 StGB (vgl. Anzeigepflicht) gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik in Deutschland und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (Verstoß gg. GG Art. 139/Analog).

 

In diesem Zusammenhang wird hier auf das SHAEF-Gesetz Nr. 1 (z. B. Art. 1 & 4), Kontrollratsgesetz Nr. 1 (Ausrottung der Nazigesetze vom 20. 09. 1945), SMAD Befehl Nr. 2 Abs. 5 vom 10. 06. 1945, verwiesen. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Besatzungsrecht, die Völker- und Menschenrechte, sowie gegen die deutschen Rechtsnormen ergeht umgehend Strafantrag mit Strafverfolgung wegen der offenkundigen Verletzung der SHAEF- und SMAD-Gesetzgebung, sowie gegen die BKO und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (vgl. Verstoß gg. GG Art. 139/Analog)


SMAD Befehle

Befehl Nr. 1
Über die Organisation der militärischen Administration zur Verwaltung der sowjetischen
Okkupationszone in Deutschland.
[Vom 9. Juni 1945]
9. Juni 1945                                                                                  Stadt Berlin

Hiermit wird zur allgemeinen Kenntnis folgendes bekanntgegeben:


1. Zur Durchführung der Kontrolle über die Erfüllung der Deutschland durch die bedingungslose Kapitulation auferlegten Bedingungen und zur Verwaltung der sowjetischen Okkupationszone in Deutschland wurde die Sowjetische Militärische Administration gebildet.

2. Zum Obersten Chef der Sowjetischen Militärischen Administration wurde ich ernannt.
Zum ersten Stellvertreter des Obersten Chefs der Militärischen Administration wurde Armeegeneral
W. D. Sokolowski ernannt.
Zum Stellvertreter des Obersten Chefs in Sachen der Ziviladministration wurde Generaloberst I. A.
Serow ernannt.
Zum Stabschef der Sowjetischen Militärischen Administration wurde Generaloberst W. W. Kurasow
ernannt.

3. Der Standort der Sowjetischen Militärischen Administration ist die Stadt Berlin.


Der Oberste Chef der Sowjetischen
Militärischen Administration
Oberbefehlshaber der Sowjetischen Okkupationstruppen
in Deutschland
Marschall der Sowjetunion G. K. Shukow
Der Stabschef der Sowjetischen
Militärischen Administration
Generaloberst W. W. Kurasow

 

Befehl Nr. 2
des Obersten Chefs der Sowjetischen
Militärischen Administration
10. Juni 1945                                                                                       Stadt Berlin


Am 2. Mai dieses Jahres wurde die Stadt Berlin von den Sowjettruppen besetzt. Die Hitlerarmeen, die Berlin verteidigten, kapitulierten, und einige Tage später unterzeichnete Deutschland die Urkunde über die bedingungslose militärische Kapitulation. Am 5. Juni wurde im Namen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Vereinigten
Staaten von Amerika, Großbritanniens und Frankreichs die Deklaration über die Niederlage Deutschlands und über die Übernahme der höchsten Autorität auf dem ganzen Territorium Deutschlands durch die Regierungen der benannten Länder veröffentlicht. Vom Augenblick der Besetzung Berlins durch die Sowjettruppen an wurde auf dem Gebiet der Sowjetischen
Okkupationszone in Deutschland feste Ordnung hergestellt, die städtischen Organe der Selbstverwaltung organisiert und notwendige Bedingungen für die freie gesellschaftliche und politische Tätigkeit der deutschen Bevölkerung geschaffen.

Zu Vorstehendem BEFEHLE ICH:


1. Auf dem Territorium der Sowjetischen Okkupationsszone in Deutschland ist die Bildung und Tätigkeit aller antifaschistischen Parteien zu erlauben, die sich die endgültige Ausrottung der Überreste des Faschismus und die Festigung der Grundlage der Demokratie und der bürgerlichen Freiheiten in Deutschland und die Entwicklung der Initiative und Selbstbetätigung der breiten Massen der Bevölkerung in dieser Richtung zum Ziel setzen.

2. Der werktätigen Bevölkerung in der Sowjetischen Okkupationsszone in Deutschland ist das Recht zur Vereinigung in freien Gewerkschaften und Organisationen zum Zweck der Wahrung der Interessen und Rechte der Werktätigen zu gewähren. Den gewerkschaftlichen Organisationen und Vereinigungen ist das Recht zu gewähren, Kollektivverträge mit den Arbeitgebern zu schließen sowie Sozialversicherungskassen und anderen Institutionen für gegenseitige Unterstützung, Kultur-, Bildungs- und anderen Aufklärungsanstalten und -organisationen zu bilden.

3. Alle in den Punkten 1 und 2} genannten antifaschistischen Parteiorganisationen und freien Gewerkschaften sollen ihre Vorschriften und Programme der Tätigkeit bei den Organen der städtischen Selbstverwaltung und beim Militärkommandanten registrieren lassen und ihnen gleichzeitig die Listen der Mitglieder ihrer führenden Organe geben.

4. Es wird bestimmt, daß für die ganze Zeit des Okkupationsregimes die Tätigkeit aller in Punkt 1} und Punkt 2 genannten Organisationen unter der Kontrolle der Sowjetischen Militärischen Administration und entsprechend den von ihr gegebenen Instruktionen vor sich gehen wird.

5. Auf Grund des Vorstehenden sind alle faschistischen Gesetze sowie alle faschistischen Beschlüsse, Befehle, Anordnungen, Instruktionen usw. aufzuheben, die die Tätigkeit der antifaschistischen politischen Parteien und freien Gewerkschaften und Organisationen untersagen und gegen demokratische Freiheiten, bürgerliche Rechte und Interessen des deutschen Volkes gerichtet sind.


Der Oberste Chef der Sowjetischen Militärischen Administration
Marschall der Sowjetunion G. K. Shukow
Der Stabschef der Sowjetischen Militärischen Administration
Generaloberst W. W. Kurasow


Internationaler Strafgerichtshof ISTGH

Internationaler Strafgerichtshof ISTGH


Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind. Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):


Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Reichsgesetze fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.


Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebender Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung. Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden.


Eine Finanzierung von Kriegsgebaren über Kontopfändungen, Zahlungen wegen Ordnungswidrigkeiten, Strafbefehlen, Grundbesitzabgaben, Zwangsvollstreckungen, Steuerabgaben, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Zwangsversteigerungen erfüllt den Straftatbestand des Betruges, des Landes- und Hochverrats, des Menschen- und Völkerrechtsbruchs und somit auch der offenkundigen Volksverhetzung.


Ganz besonders wichtig sind die §§ 46 und 47 der HLKO:

 

§ 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

§ 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.

 

Damit war und ist jede Pfändung, jede Steuer, jede Zwangsabgabe ein Verstoß gegen das Völkerrecht.

 

Nur als Info: Dieses Video ist gespeichert, durch den Verfasser in alle Himmelsrichtungen verteilt und kann nie wieder gelöscht werden!


Schadensersatz und Amtspflichtverletzung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 823 BGB - Schadensersatzpflicht

 

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

 

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

 


§ 839 BGB - Haftung bei Amtspflichtverletzung

 

(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

 

(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.

 

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.

 


 

§ 15 GVG

 

Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877

 

Erster Titel. Gerichtsbarkeit

 

Paragraf 15

 

[1. Oktober 1950]

 

1§ 15. (weggefallen)

 

[1. April 1924–1. Oktober 1950]

 

[1. Oktober 1879–1. April 1924]

 

Anmerkungen:

 

1. 1. Oktober 1950: Artt. 1 Nr. I.13, 8 Nr. I des Gesetzes vom 12. September 1950.

 

 

 

Paragraf 15

 

[1. Oktober 1950]

 

[1. April 1924–1. Oktober 1950]

 

[1. April 1924]

[1. Oktober 1879]

§ 15

§ 15

(1) Die Gerichte sind Staatsgerichte.

(1) Die Gerichte sind Staatsgerichte.

(2) [1] Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit [des deutschen Landes], in welchem sie ausgeübt wurde. [2] Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht statt.

(2) [1] Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde. [2] Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht statt.

(3) [1] Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung. [2] Dies gilt insbesondere bei Ehe- und Verlöbnißsachen.

(3) [1] Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung. [2] Dies gilt insbesondere bei Ehe- und Verlöbnißsachen.

 


[1. Oktober 1879–1. April 1924]

 

1§ 15.

 

(1) Die Gerichte sind Staatsgerichte.

 

(2) [1] Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde. [2] Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht statt.

 

(3) [1] Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung. [2] Dies gilt insbesondere bei Ehe- und Verlöbnißsachen.

 

Anmerkungen:

 

1. 1. Oktober 1879: Erstes Gesetz vom 27. Januar 1877, § 1 des Zweiten Gesetzes vom 27. Januar 1877.

 

 

 

 

 

NEU

 

Gerichtsverfassungsgesetz

[1. Oktober 1950]

 

§ 15 GVG

 

(weggefallen)

 

 

 

Da der §15 GVG gelöscht wurde, gibt es keine staatlichen Gerichte und
keine gesetzlichen Richter mehr! Ausnahmegerichte sind unzulässig!
Des Weiteren darf niemand der gesetzlichen Richter (101 GG) entzogen werden!

Von Richtern eine schriftliche Erklärung an Eidesstatt fordern,
das er als gesetzlicher Richter an einem staatlichen Gericht unabhängig tätig ist.
Immer darauf hinweisen, daß gleichzeitig der europäische Gerichtshof
und der ISTGH Den Haag informiert werden.

Einsicht in den Geschäftsverteilungsplan fordern.
Zu 100% wird man nirgends eine richterliche Unterschrift und Zulassungsurkunde finden.

 


§ 339 StGB - Rechtsbeugung

§ 339 StGB - Rechtsbeugung

 

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.


Verstoß sofort melden (§§ 160 StPO, 163 StPO, 258a StGB)

§ 160 StPO - Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung (Strafprozessordnung)


(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.


(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.


(3) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.


(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.

 

 
163 StPO - Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren (Strafprozessordnung)

 

(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Zu diesem Zweck sind sie befugt, alle Behörden um Auskunft zu ersuchen, bei Gefahr im Verzug auch, die Auskunft zu verlangen, sowie Ermittlungen jeder Art vorzunehmen, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften ihre Befugnisse besonders regeln.

 

(2) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes übersenden ihre Verhandlungen ohne Verzug der Staatsanwaltschaft. Erscheint die schleunige Vornahme richterlicher Untersuchungshandlungen erforderlich, so kann die Übersendung unmittelbar an das Amtsgericht erfolgen.

 

(3) Bei der Vernehmung eines Zeugen durch Beamte des Polizeidienstes sind § 48 Absatz 3, § 52 Absatz 3, § 55 Absatz 2, § 57 Satz 1 und die §§ 58, 58a, 58b, 68 bis 69 entsprechend anzuwenden. Über eine Gestattung nach § 68 Absatz 3 Satz 1 und über die Beiordnung eines Zeugenbeistands entscheidet die Staatsanwaltschaft; im Übrigen trifft die erforderlichen Entscheidungen die die Vernehmung leitende Person. Bei Entscheidungen durch Beamte des Polizeidienstes nach § 68b Absatz 1 Satz 3 gilt § 161a Absatz 3 Satz 2 bis 4 entsprechend. Für die Belehrung des Sachverständigen durch Beamte des Polizeidienstes gelten § 52 Absatz 3 und § 55 Absatz 2 entsprechend. In den Fällen des § 81c Absatz 3 Satz 1 und 2 gilt § 52 Absatz 3 auch bei Untersuchungen durch Beamte des Polizeidienstes sinngemäß. § 185 Absatz 1 und 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend.

 

 

Aktenzeichen innerhalb 3 Werkstage verlangen!

Bei Untätigkeit durch die Behörden: § 258a StGB Strafvereitelung im Amt (Strafgesetzbuch)

 

(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

 
(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.

 


Art. 101 GG - Recht auf gesetzlichen Richter

Art. 101 GG - Grundgesetz

 

(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.


§ 16 GVG Gerichtsverfassungsgesetz

§ 16 GVG

 

Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.


Etwas zum nachdenken...

ARTIKEL V

BEFÄHIGUNG DER RICHTER, STAATSANWÄLTE, NOTARE . UND RECHTSANWÄLTE


Niemand ist befähigt, als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt zu amtieren, bis er den folgenden Eid leistet:

 

EID

 

„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen, daß ich die Gesetze jederzeit zu niemandes Vorteil und zu niemandes Nachteil, mit Gerechtigkeit und Billigkeit gegenüber jedermann, ohne Rücksicht auf Religion, Rasse, Abstammung oder politische Überzeugung anwenden und handhaben werde; daß ich die deutschen Gesetze und alle Rechtsvorschriften der Militärregierung sowohl ihrem Wortlaute als auch ihrem Sinne nach befolgen werde; und daß ich stets mein Bestes tun werde, um die Gleichheit aller vor dem Gesetze zu wahren. So wahr mir Gott helfe!“

 

Wer diesen Eid schwört, ist nicht mehr an früher von ihm geleistete Diensteide gebunden.

 

Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.


*****

Ein individueller Überblick zum OPPT

WIR SIND FREI! DU BIST FREI!

The Public Trust 1776

Sehr viel wurde und wird seit dem Siegeszug auf vielen Internet-Portalen geschrieben, bei dem durch 3 Trustees mit viel Mut und Sachkenntnis die Zwangsvollstreckung aller angeblichen Regierungen, Banken, Konzerne, Firmen, Vereine und anderer Sklaven-Hierarchie-Systeme erwirkt wurde. Eigentlich haben alle diese Sklavensysteme sich selbst zwangsvollstreckt und als bankrott erklärt, in dem sie den im UCC (Uniform Commercial Code) eingereichten Dokumenten nicht widersprochen, sie nicht widerlegt haben. Dies war auch dewegen nicht möglich, da jegliches Unternehmen, angebliche Behörden, Regierungen, Vereine, Unionen und sonstiges reine Fiktionen, also Erfindungen sind, denen von Natur aus nicht gegeben ist, zu denken, zu sprechen, zu schreiben oder zu widersprechen.
Für diesen genialen Streich meinen herzlichsten Dank an die 3 Trustees (Treuhänder) des OPPT: Heather Ann Tucci-Jarraf, Caleb Paul Skinner und Hollis Randall Hillner, die mit großem persönlichen Engagement und Sachverstand und unter Bedrohung des Lebens und dem Verlust ihres Vermögens Der Einen Menschheit (The One People) auf unserem Planeten dann dieses fantastische Geschenk überreicht haben. Aber wie das so mit Geschenken ist - du kannst es annehmen oder auch ablehnen.

Zur Zeit fühle ich zwar immer noch eine verstörte Ablehnung des Geschenks der Freiheit, der Schulden-Freiheit von allem und jedem sowie der Rückerlangung des größten Wertes hier auf Erden - die von uns Menschen. Aber es werden immer mehr, die sich ihrem Menschsein bewusst werden, dem Schlüssel zu allem - ICH BIN! ICH BIN ein Mensch, ICH BIN frei, ICH BIN der größte Wert auf dem Planeten, nicht Gold, Silber oder Platin oder buntes Papier mit Zahlen drauf - Geld, Schuldgeld, Schuldschein, Versprechen auf einen Wert, den es nicht gibt und niemals gab.

Gold-Dollars

Die Trustees erwirkten in Verhandlung mit den Bankenfamilien für jeden Menschen (Inkörperung) auf diesem Planeten die Bereitstellung von 5.000.000.000 (5 Milliarden) US-Dollar in Gold- und Silber-gedeckter Währung zur Begleichung aller Schulden SOWIE 5.000.000.000 (5 Milliarden) US-Dollar in Gold- und Silber-gedeckter Währung als Wiedergutmachung für die erduldete Versklavung, hinterlegt in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS / BIZ) in der Schweiz. Damit sind wir Schulden-frei.
Die Banken verweigern jedoch den Ausgleich der auf die Person eines jeden lebendigen geistig-sittlichen Wesens übertragenen Schulden. Diejenigen Menschen, welche die Einlösung der zugesagten Wiedergutmachungs-Dollars bei den Banken einforderten wurden verjagt oder sogar ins Gefängnis geworfen und mit dem Tode bedroht. Siehe dazu den Fall von Kiri Campbell, bei wirsindeins.org nachzulesen.

Somit ist das Wort, die Zusage, der Eid eines Bank(st)ers KEINEN CENT wert, egal auf welche Weise der Vertrag besiegelt worden ist, nur Geld- und Machtgier in ihrem Streben. Sie sind definitiv nicht auf der Seite der Menschen und unseres Planeten Erde.
Details dazu findet ihr in der DEKLARATION DER FAKTEN im [Download].

Wer von euch mit dem Begriff und dem Sachverhalt der Versklavung der gesamten Menschheit dieses Planeten noch hadert, findet auf der Seite [Strohmann] sicherlich wertvolle Erklärungen und Informationen dazu.
 

Was können wir jetzt tun?

Nachdem das Wundern und Staunen über diese umwerfenden neuen Tatsachen verklungen ist, bleibt die große Frage im Raum: Und was können wir jetzt tun? Wichtig ist für jeden (und das ist meine eigene Erfahrung), sich im Innern, in seinem Herzen mit diesen Fakten vertraut zu machen, hinein zu fühlen, wie großartig das ist, frei zu sein, sich frei zu fühlen, keine Schulden mehr zu haben, keine Ängste mehr wegen dem Haus-, Auto- oder Behandlungskredit ausstehen zu müssen, keine Sorgen mehr zu haben wegen irgend etwas in der Gegenwart oder Zukunft, das mit Geld zu tun hat.

Eines der wichtigsten Schlüssel dabei ist das ICH BIN.
ICH BIN Mensch, das lebendige geistig-sittliche Wesen! ICH BIN frei! ICH BIN ohne Schulden! ICH BIN!
Kein Konjunktiv, hätte könnte sollte usw. NEIN - IST und BIN!

Und genau das ist die Basis für alles, was von jetzt an kommt, was von mir aus und für mich und meine Familie zu tun ist. Heather Anne Tucci-Jarraf, eine der führenden Trustees, meint es ganz treffend und wichtig: Der Wille des ICH BIN: ICH BIN und ICH TUE (BE'ING and DO'ING). Es wird niemand kommen und dich befreien, das kannst du nur selbst tun. ICH BIN (DU BIST) schon frei, jetzt musst du es nur noch leben, täglich, im Herzen und auch etwas später im Verstand. Denn es werden Dinge und Vorgänge und Situationen auf dich zu kommen (SOFERN DU DIESES GESCHENK AUCH ANNIMMST!), die du in Liebe zu den Menschen, die in den sich noch wehrenden angeblichen [Banken], [Regierungen], [Ämtern], [Konzernen], [Firmen], [Versicherungen], [Vereinen] usw. (ALLE ehemaligen Hierarchie-Systeme) ahnungslos ihre Arbeit machen und mit Standard-Verfahren und -Briefen dein Geld und dein Eigentum auf erpresserische Weise kassieren oder dich unter teilweise böse Zwänge (Impfungen, Zwangs-Medikamentierung, Chemo-Therapie usw.) drücken wollen. Sie sind die, die am wenigsten informiert sind und unter dem zeitlichen und inhaltlichen Druck der Handels- oder Verwaltungsvorgänge tun müssen, was von ihnen verlangt wird, ohne zu wissen, was sie da wirklich tun, was hinter dem ganzen kommerziellen System steckt und wie es letztendlich funktioniert. Auch sie haben es verdient, frei zu sein. Das Erkennen ihres Tuns (was auch immer) innerhalb dieses Sklavensystems anderen Menschen gegenüber wird für jeden echten Menschen (Inkörperung) zu einem gewissen Schock führen.

Salus BKK als Firma

So hat zum Beispiel eine Sachbearbeiterin meiner ehemaligen "Krankenkasse", mit der ich im Zuge meines Austritts aus dem "Krankheits-Verwaltungs-Knebelvertrag" über dieses Thema sprach, sehr verwirrt und ungläubig reagiert als sie erfuhr, dass ihre angebliche öffentlich-rechtliche Krankenkasse "nur" eine Firma ist, registriert mit einer D-U-N-S-Nummer bei DUN & BRADSTREET in New Jersey USA und nach dem Handelsrecht arbeitet und mit dieser Registrierung für den Wertpapier-HANDEL freigegeben ist. Zum Beweis hatte ich ihr einen Ausdruck überreicht. Sie erfuhr weiterhin, dass alle angeblichen und ehemaligen Gesetze NULL und NICHTIG sind, zwar noch geltend, aber nicht mehr gültig, und außerdem von einer Firma (ehemalige Bundesregierung mit allen angeblichen Sub-Unternehmen) erschaffen worden sind, die gar keine Gesetze erlassen durfte(n), sondern nur Arbeits- und Geschäftsbedingungen nach dem internationalen (UCC) und nationalem Handelsrecht und das nur zwischen anderen Firmen. Da kommt nun der [Strohmann] ins Spiel, auf den ich aber an anderer Stelle eingehen möchte.
Von dieser Sachbearbeiterin, die auch ein Mensch ist, habe ich seitdem nichts mehr gehört.

Dies könnte ab jetzt vielleicht dein Alltag sein: dich umfassend über die Zusammenhänge zu informieren und dieses Wissen auch an andere Menschen weiter zu geben, ob sie nun in deiner angeblichen Bank arbeiten, den Schein-Ämtern der angeblichen Stadtverwaltungen, bei der ehemaligen [GEZ] oder [GEMA], den angeblichen [Krankenkassen] (Verwaltung von Gesundheit = Gesundheitskassen - wäre hier eine Option gewesen) oder wo auch immer sie tätig sind, die nur dein Bestes wollen - dein Geld, dein Vermögen, deine Gesundheit, deine Stärke, deine Energie und dein BEWUSSTSEIN als MENSCH! Damit du ohne eigenen Willen, wie ein SKLAVE freiwillig alles tust, was das System von dir erwartet und verlangt. Da du diese Zeilen nun liest, bist du erwacht und auf dem Weg der Heilung. Herzlichen Glückwunsch und willkommen in den Reihen der Erwachenden zur Ereuerung eines freidlichen Lebens auf diesem Planeten auf der Basis des Naturrechts.
 

Informationen, Empfehlungen, Erfahrungen

Auf den Seiten und in den Beiträgen auf diesem Portal findest du viele individuell zusammengestellte Informationen, Hinweise, Tipps, Empfehlungen und Downloads und mit meiner eigenen Erfahrung (und der von anderen Menschen) verknüpften Berichten, Eindrücken und Möglichkeiten für deinen EIGENEN Weg in die Freiheit.

Gern nehme ich deine Kommentare und Hinweise auf und präsentiere sie auf diesem Portal, sollte dein Fall und deine Erfahrungen nützlich für andere Menschen sein. Also trau dich! So steigt auch durch deinen Beitrag das gesamte Bewusstsein der Meschheit und wir kommen dem planetaren Wandel entscheidend näher.
 

der [The] One People Public Trust (TOPPT / OPPT)

Der Bericht (Paradigma-Report) protokolliert sehr präzise und detailreich die Ergebnisse der umfassenden Untersuchungen des korrupten Justiz- und Bankensystems sowie ihre tiefe Verflechtung. Die Schlussfolgerung lautete, dass dieses System nicht mehr zu retten ist da “der Betrug inhärent ist”, also der Betrug DER Knackpunkt ist. Dabei bezieht sich Heather Ann Tucci-Jarraf auf das alte Paradigma als “System, in dem privates Geld öffentlich genutzt wird” im Gegensatz zu der eigentlich immer dagewesenen aber korrumpierten Form des Systems, “in dem öffentliches Geld privat genutzt wird”.

Link zum [Paradigma-Report] (deutsch)

Hier zum Herunterladen als PDF-Datei in den [Downloads].

 

Ordnungsgemäß zwangsvollstreckt

Diese Art von Handlungen und Systemen, gleich ob in der irreführenden Gestalt von „Regierungen“, „Behörden“, „Vertrag“, „Akt“, „Verfassung“ oder „juristischer Person“, inklusive der privaten Systeme, früher bekannt als „NATIONEN“, „VEREINTE NATIONEN“ und ihrer besonderen Agenturen des „IWF“, „DEN HAAG“, „WELT BANK“ UND „BANK FÜR INTERNATIONALEN ZAHLUNGSAUSGLEICH“ ... aus allen Familien dieser Art von „Magiern“, von Land zu Land, See zu See, zum „HEILIGEM STUHL“; sie alle wurden gesetzmäßig, legal und ordnungsgemäß bestätigt als REGISTRIERT im HANDEL und ordnungsgemäß VOLLSTRECKT, ordnungsgemäß als SCHULDNER der Menschen bestätigt, aller Menschen gleichermaßen auf Erden, am 24. Oktober 2012, rechtlich, faktisch und nach der öffentlichen Ordnung, unwiderlegbar und unwiderlegt.
 

Ordnungsgemäß als bankrott registriert

Über die vielen Momente der Gegenwart wurden die rechtliche Position, Autorität, Wert, Recht und Rechtgrundsätze in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Recht der Menschen, aller Menschen gleichermaßen, rechtmäßig, legal und ordnungsgemäß im HANDELREGISTRIERT, wie es zu Beginn, am Nullpunkt, bei der Schöpfung, aufgezeichnetwar, unwiderlegbar, unwiderlegt. Diese Art von SCHULDNERN ist ordnungsgemäß als bankrott bestätigt und REGISTRIERT. Die essentiellen Wesensmerkmale der Menschen, aller Menschen gleichermaßen, und der ihnen innewohnende Reichtum wurden ordnungsgemäß „freigelegt“, dort wo sie schon immer waren, worauf diese Art von Magiern sich immer konzentrierte und [ihren] Augenmerk richtete, in ihrer Handhabung der Menschen.

Weitere und ausführliche Erklärungen sind hier [revealthetruth.net – Die Stunde der Wahrheit] nachzulesen.
 

Der Uniform Commercial Code (UCC)

UCC war eine von der Kirche nach dem Römischen Recht geschaffene Registratur, mittels derer weltweites Handelsrecht etabliert wurde. Damit war gesichert, dass Körperschaften untereinander Geschäfte betreiben konnten. Der UCC ist die Bibel des Handels. Es beschließt präzise die Art des internationalen Austausches von Gütern und Leistungen. In der Tat dreht sich das gesamte Handelssystem um die UCC-Registratur.
Leider wird die UCC-Registratur nicht im Jurastudium gelehrt, es verbleibt im Herrschaftsbereich der Unternehmen und ihrer Funktionäre, die die Angestellten ihrer Rechtsabteilungen lediglich in die für sie erforderlichen UCC-Informationen einweihen, um das Wissen dieses wichtigen Mechanismus „im Haus“ zu belassen.
Die UCC-Registratur ist dafür da, dass Körperschaften international Handel betreiben dürfen.
Zu dem internationalen Handel gehören z.B. auch alle sogenannten Finanzämter, Gemeinden, Regierungen und Banken.

Banken unterliegen den Zentralbanken und diese wiederum der Federal Reserve Bank (FED).
Viele unwissende Unternehmer und Geschäftsführer beziehen sich immer auf das hier in Deutschland geltende Handelsregister, wissen aber nicht, dass das Handelsregister ebenfalls auf dem UCC basiert. Dies ist schon allein der Tatsache geschuldet, die Firma BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND der Firma/dem privaten Verein EUROPÄISCHE UNION untergeordnet ist, also damit auch internationalem Recht, und das ist nun mal für alle Firmen im internationalen Handel von Waren, Finanzmitteln, Humankapital der UCC.

Firma BRD
Beispielsweise ist die sogenannte BRD, mit der D-U-N-S® Nummer 341611478 auch nur eine Finanzagentur „Bundesrepublik Deutschland GmbH“.

Alle Körperschaften die internationalen Handel betreiben und sich an den UCC halten müssen, sind mit einer D-U-N-S® Nummer registriert, welche von [Dun & Bradstreet (D & B)] eingeführt wurde. Diese D-U-N-S Nummer ist die eindeutige Identifizierung eines Unternehmens. Eine D-U-N-S Nummer wird ausschließlich an gewerbliche Personen oder Unternehmen vergeben. Diese D-U-N-S Nummer wird unter anderem auch von der Europäischen Kommission verwendet.

Quellen:
kauilapele.wordpress.com/2013/01/10/the-one-peoples-public-trust-toppt1776-presentation
wirsindeins.org/2013/01/20/the-one-peoples-trust-toppt-1776-prasentation
thepublictrust1776.org
wirsindeins.org/ein-uberblick
revealthetruth.net/2013/02/21/der-one-peoples-public-trust-pfandet-rechtmasig...

Bildquellen:
http://imgarcade.com/1/uniform-commercial-code/
http://revealthetruth.net/2014/01/26/weblink-zum-one-people-public-trust/

Anschreiben, Courtesy Notice (CN / Kulanzmitteilung)

Anmerkung und Vorwort

Alle angeblichen und ehemaligen Ämter, Behörden, Körperschaften des Öffentlichen Rechts, Gerichte, Anstalten und wie diese ehemaligen FIRMEN und SLAVENSYSTEME sich sonst noch bezeichnet haben, sind WELTWEIT ordnungsgemäß per 25.12.2012 zwangsvollstreckt worden. Eingereicht, eingetragen und zum offiziellen internationalen Recht erklärt im UCC (Uniform Commerce Code). "Sie" hatten die Möglichkeit des Einspruchs, haben aber nicht widersprochen und somit ihr Ende selbst besiegelt.
Aber - wie wir alle feststellen konnten und können, geben sie nicht auf und wollen mit aller Macht, mit allen möglichen Tricks, Angst-erzeugenden Drohungen mit Zwangsvollstreckung, Enteignung und teils auch mit körperlicher und staatlicher Gewalt ihr SKLAVENSYSTEM aufrecht erhalten und uns damit Schaden zufügen für ihre Macht- und GeldGIER. Sie nannten sich nicht umsonst ReGIERung...;-)

Für alle aktuellen und folgenden Aktionen, die von unserer, also DEINER, Seite aus mit den OPPT-Dokumenten nun in Angriff genommen werden, ist eines wichtig, DICH als MENSCH zu begreifen, in dein WAHRE und GRÖßE zu gehen. ICH BIN - DU BIST ein MENSCH, ewige Essenz, beseelte Inkörperung mit dem höchsten Wert, den es auf diesem Planeten geben kann. Die Dokumente helfen dir dabei, sie sind energetisch stark, in deine GRÖßE zu kommen und sie zu halten. Das ist die Basis in der Auseinandersetzung mit dem verzweifelt sich wehrenden System. Sofern du wankst, aus Angst nachgibst und dich auf "sie" einlässt und IHRE getarnten Verträge unterschreibst, haben sie dich wieder. Und genau das wollen wir vermeiden.
 

Die Dokumente

Ein Hinweis vorweg. Im Download findest du die wichtigsten Anleitungen und Richtlinien zur Verwendung der Dokumente (1. bis 5.). Lies diese sorgfältig, mach dich mit dem Thema vertraut, mit den Inhalten und der Anwendung, bis du in dir stark und informiert bist, das nun Folgende durchzustehen. Denn wenn du die Kulanzmitteilung(en) versendest, musst du in allem sicher sein. UND - richte deine Kulanzmitteilung immer an MENSCHEN, NICHT an Institutionen, den die gibt es nicht mehr - und das wissen sie! Jedenfalls die "obersten Etagen".

Das Anschreiben - Deckblatt zur Kulanzmitteilung

Mit diesem Anschreiben informierst du höflich und kraftvoll alle angeblichen “Beamten”, die mit dir in Kontakt treten (möchten), dass alle Unternehmen einschließlich aller “Banken” und Unternehmens-“Regierungen” weltweit vollstreckt sind, und in welcher Kapazität der Empfänger nach Erhalt der Mitteilung handelt, nämlich mit voller persönlicher Haftung. Weise den Empfänger kurz und sachlich auf das individuelle Anliegen hin und verstricke dich nicht in rechtlichen Belehrungen, was sie angeblich alles falsch gemacht haben. Die meisten Menschen, die deine Kulanzmitteilung erhalten (werden), haben (noch) keine Ahnung, was dies alles bedeutet und das sie im angeblichen Unternehmen oder "Amt" keinen Rückhalt mehr haben und alles selbst verantworten müssen. Ein Muster eines Anschreibens findest du im Download.

Die Kulanzmitteilung

Die energitisch wirksame und rechtlich gültige ist die englische Version der Kulanzmitteilung. Die deutsche Version kann zur Unterstützung mitgesendet werden. Beachte bitte unbedingt die "Richtlinien zum Ausfüllen der Kulanzmitteilungen" (PDF im Download), damit alles rechtlich sicher ist!

Es gibt 5 Versionen der Kulanzmitteilung:

  1. Schriftverkehr
    Die Version wird verwendet, wenn Schriftverkehr eines vollstreckten Unternehmens vorliegt, zum Beispiel eine Rechnung, Kontoauszug oder Forderung. Auch nachträglich entstandener Schriftverkehr, z.B. Mahnverfahren, Rechtsverstoß oder Vorladung ist mit einbezogen.
  2. Aktuelles Ereignis
    Die Version wird verwendet, wenn ein Ereignis z.B. Festnahme, Verhaftung oder Inhaftierung ohne Dokumentation vorgefallen ist.
  3. Zukünftiges Ereignis
    Die Version wird an ein Individuum versandt, die als Agent oder Vertretung eines vollstreckten Unternehmens handelt, das eventuell zukünftig Kontakt zu Dir aufnimmt.
  4. Vollstreckte Sklavensysteme Allgemein
    Die Version wird an ein Individuum versandt, dessen Handlungen die Sklavensysteme aufrechterhalten und dadurch deine “messbaren Energien” geschädigt haben.
  5. Vollstreckte Sklavensysteme Individuell
    Die Version ist ähnlich wie die vorherige Version, nur dass ein Fall spezifiziert wird, bei dem Schaden an einem anderen Individuum auch ähnlichen Schaden bei Dir verursacht. Das heißt, du kannst auf Bitten eines anderen Menschen ebenfalls eine CN an die Empfänger senden, inklusive deiner AGB und Rechnungslegung bei Fortführung des Aktivitäten der Empfänger.

Alle Kulanzmitteilungen in recht-gültiger englischer sowie in deutscher Version und die Anleitung dazu (bitte unbedingt lesen!) findest du in den Downloads.

 

Empfehlungen

Bevor du die Kulanzmitteilung versendest, lies sie einmal komplett für dich laut vor, um das beabsichtigte Ziel mit der CN energetisch in der Matrix zu verankern. Du weißt - das "gesprochene Wort" hat eine hohe energetische und manifestierende Wirkung.
Versende die CN auf mehrere verschiede Weisen, z.B. per Einschreiben oder als normalen Brief, per Fax, per Email. Und halte dich an unbedingt an die Versand- bzw. Zustellart, die du in der CN vermerkt hast, also Email, Post, Fax usw..
Bei den Zustellarten Email und Fax lesen meistens mehr Menschen in den angeblichen Unternehmen die CN, bevor der Empfänger sie erhält. Dies verstärkt die Wirkung der Energien der Kulanzmitteilung erheblich. Sende die CN auf jeden Fall in der Weise, die in der CN schriftlich vermerkt ist. Anderenfalls könnte durch Formfehler die Gültigkeit angezweifelt werden.
 

Hilfestellung

Falls du für das Verstehen der Inhalte und Abläufe, für entsprechende Formulierungen sowie für das Erstellen der Kulanzmitteilung(en) Unterstützung benötigst, wende dich bitte mit deinen Fragen über das Kontakt-Formular an mich. Ich stehe dir gern mit meinen Erfahrungen und Möglichkeiten zur Verfügung.
 

Dokument-Ansicht bei Scribd.com

 

Zur freien Verwendung und als Link zur Ansicht (Hilfestellung) in Kulanzmitteilungen für die Empfänger sind folgend die deutschen Versionen veröffentlicht:

Wichtiger Hinweis:

Mit Wirkung vom 23. April 2016 sind die bisher auf dieser Seite platzierten und zu SCRIBD verlinkten PDF-Dateien (von SCRIBD selbst) deaktiviert worden auf Grund angeblicher kopier-rechtlicher Untersuchungen der Inhalte. Schon erstaunlich, wo sich der OPPT doch selbst aufgelöst und für zwangsvollstreckt erklärt hat. Bisher gab es von den OPPT-Trustees keine copyright-Einschränkungen und wird es auch weiterhin nicht geben. Also vermutlich wieder eine Form der Behinderung.

Declaration of FACTS

https://endlichfreileben.files.wordpress.com/2014/04/dof1.jpg

https://endlichfreileben.files.wordpress.com/2014/04/dof2.jpg

https://endlichfreileben.files.wordpress.com/2014/04/dof3.jpg

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Wer oder was ist der Strohmann?

Der Name (LEGALER NAME), den du verwendest, gehört nicht dir! Du bist seit deiner Geburt Eigentum der CROWN-Corporation, registriert als PERSON, als Firma und mit weiteren Namens-Variationen (Unter-Firmen) und nummeriert durch deine GEBURTSURKUNDE. Durch einen Cestui Que Vie Act wurdest du für TOT erklärt ("Bürgerlicher Tod") und bist lediglich ein Ding, eine Sache oder Angelegenheit, eine juristische PERSON (persona = Maske).

Ein LEGALER NAME ist nichts weiter eine LEGALE ENTITÄT, eine Fiktion, in anderen Worten: ein Unternehmen, eine Firma. Somit fallen alle HANDLUNGEN unter das Handelsrecht / Vertragsrecht. Handels-Verträge werden uns ständig von den Vertretern von angeblichen “Regierungen” angeboten, wenn auch nicht immer offensichtlich. Das vereinheitlichte Handelsgesetz, der Uniform Commercial Code (UCC) ist das höchste Recht in der Geschäftswelt für den internationalen Handel und beruht direkt auf dem Vatikanischen Kirchengesetz (Kanonisches Recht).
Die ehemaligen Regierungen sind waren private, gewinnorientierte Firmen, deren Zweck es ist war, Gewinne für die Besitzer zu erwirtschaften und nicht wie fälschlicherweise angenommen wird, für das Wohl der Menschen zu sorgen.

Eine einfache und verständliche Beschreibung findest du in dem Artikel (ins Deutsche übersetzt) von Kate of Gaia Babylon Is Fallen (Babylon ist gefallen - Das System der Crown Corporation) im Download (als PDF: babylon_f_dummies.pdf).

Sehr interessant ist auch ein Beitrag auf wirsindeins.org - "Deine Geburtsurkunde wurde in eine Schuldverschreibung umgewandelt… im Wert von Milliarden!" [Link zum Beitrag]

Eine sehr ausführliche Beschreibung der Situation mit rechtlichen Verweisen, Auswirkungen, Konsequenzen und Lösungsansätzen findest du in dem PDF-Dokument "GermanStrawman.pdf" im Download.

In dem folgenden Video Meet Your Strawman (Triff deinen Strohmann), das mit deutschen Untertiteln versehen ist, wird der Sachverhalt gut beschrieben.
(https://www.youtube.com/watch?v=2YebDsPGo-k)



Eine gute Beschreibung der historischen Zusammenhänge in Bezug auf den Cestui Que Vie Act zur Erschaffung des STROHMANNs stellt euch conrebbi - Sklaven ohne Ketten... im folgenden Video dar. (https://www.youtube.com/watch?v=2RI5dvXPWeY)


 

Was bedeutet dies nun mit einfachen Worten?

Du wurdest geboren als Mensch und es wurde eine Lebendbescheinigung auf dich als Neugeborene(r) ausgestellt, entweder durch die Hebamme oder die Geburts-Klinik, hinterlegt und im Tresor verschlossen in der örtlichen Verwaltung. Deine Eltern bzw. die für dich zu diesem Zeitpunkt Verantwortlichen ließen dann im zuständigen Standesamt eine Geburtsurkunde ausstellen - und das war dein TOD. Nicht wirklich, aber dein "bürgerlicher Tod" schon.

Von diesem Zeitpunkt an hast du einen LEGALEN NAMEN erhalten, registriert bei der CROWN CORPORATION und wurdest zu deren Besitz und Eigentum erklärt, zu einer TRADEMARK - zu einer Handelsmarke ausgestellt auf diesen LEGALEN NAMEN. Auf diesen NAMEN wurde ein Treuhandkonto (Strohmann-Konto) eingerichtet für dich zum Nutzen, was dir jedoch um jeden Preis verheimlicht wurde. (siehe Video Meet Your Strawman)
Übrigens sammelt sich im Laufe des Lebens einer PERSON, aber auch des dahinter verborgenen Menschen, auf diesem Treuhandkonto ein bis zu 2-stelliger Milliarden Dollar Betrag an. Nicht wirklich als echtes Geld, denn das gibt es schon lange nicht mehr. Sondern es ist Buchungs-Geld (Fiat-Money), wie auf einem Wertpapier in Börsen-Spekulations-Geschäften.

Fiat-Money; Quelle: sodahead.com

Obwohl nun auf diesem Treundhandkonto jede Menge "Geld" registriert ist, musst du trotzdem für alles bezahlen, was du vom "Vater Staat" an Leistung erbittest bzw. erhältst. Wenn du Geld benötigst und zur Bank gehst, dann bekommst du (wenn die Bank dir gnädig ist) aus diesem Konto den gwünschten Betrag als Kredit (also eigentlich dein Geld), den du dann mit illegalen und räuberischen WUCHER-ZINSEN an die Bank zurückzahlen musst.
(Daraus entsteht übrigens das sog. FIAT-Money - wertloses künstlich erzeugtes Geld zur Versklavung der gesamten Menschheit.)
Und wenn du aus irgendwelchen Gründen das geliehene Geld nicht mehr zurückzahlen kannst, dann nehmen sie dir alles weg: dein Haus, dein Auto, dein selbst gegründetes Unternehmen, dein Hab und Gut und machen es wieder zu Geld, um die angeblichen Schulden, die du erzeugt hast wieder zu begleichen. Nebenbei wirst du vor Gericht gezerrt und damit alle bei diesem Spiel im Gerichtssaal ihren Anteil erhalten, wirst diesmal du zum Treuhänder deines Strohmann-Kontos erklärt (das sonst in den Händen des Staates ruht), ohne dass du etwas davon erfährst. Alle Beteiligten (Richter, Firma Gericht, Staatsanwalt, Rechtsanwälte, Urkundsbeamter) gewinnen dabei, denn der Streitwert ist die Belastung deiner Treuhand. Es geht hier garnicht um dein Recht, nur um ihren Gewinn, ihre Gier. Ob du vor Gericht durch glückliche Umstände gewinnst oder ob du verlierst - sie gewinnen IMMER! Wenn du dich dagegen wehrst und dich aus Unwissen nicht zu verteidigen weist, dann stecken sie dich unter Umständen sogar ins Gefängnis, solange sie wollen!

Sie nehmen dir dein Kind weg, wenn du nicht nach ihren Vorstellungen (illegale Gesetze und Verordnungen) "sorgsam" mit ihm umgehst, denn auch dein Kind gehört ihnen. Sie zwingen dich in Versicherungen, z. B. Sozialversicherung und überwachen somit die Gesundheit ihres EIGENTUMS (dich und deine Kinder!). Sie zwingen dir und deinen Kindern giftige und lebensgefährlich krank machende IMPFUNGEN auf, denn damit generierst du im System der KRANKHEITS-VERWALTUNG (Krankenkassen) viele Millionen oder sogar Milliarden-Gewinne für die Pharma-Konzerne, wenn du unheilbar krank bist. Nicht vergessen - du gehörst ihnen und sie machen mit ihrem Eigentum, was sie wollen und sie erhalten dich gerade so am Leben, damit du weiter für sie Geld generierst, ob durch Arbeit oder durch lebenslange Krankheit.
 

Leben wir in einem Sklavensystem? Person = Sklave?

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Wenn wir uns die obigen Beschreibungen und Erklärungen durchdenken könnte es fast so wirken, als hätten wir überhaupt keine Möglichkeit und Chance, irgendetwas dagegen zu tun, uns davon zu befreien. Eigentlich werden wir geboren, wachsen auf, wollen schöne und gute Dinge tun und uns des Lebens auf diesem wunderschönen Planeten Erde erfreuen. Solange wir noch Kind sind scheint es auch so zu werden. Doch dann in der Schule mit der erzwungenen systemischen Bildung, dem stupiden Lernen von Fakten, Zahlen und Ereignissen, mit denen wir im täglichen Leben irgendwie nichts anfangen können. Und dann der Druck wegen Zensuren, Klausuren und Prüfungen macht aus der anfänglichen Freude auf die Schule nur noch Angst um das Mitkommen und Bestehen. Das spätere "ernste" Leben - na ich glaube, da brauche ich nichts dazu sagen...

Irgendwie kommst du dir doch schon als Sklave in einem Käfig vor, der sehr groß ist. Sklave ohne Ketten halt. Das klingt schon ziemlich unglaubwürdig - SKLAVE - SKLAVENSYSTEM oder doch nicht?

Zur Bedeutung der Namensschreibung
(Canonisches Recht = Recht der Römisch-Katholischen Kirche = Basis aller Rechtssysteme)

Vor- und Familiennamen mit großen Anfangsbuchstaben:      Max Mustermann
Capitas Diminutio Minima
Was in Kraft tritt, wenn sich nur die Verwandtschaftsverhältnisse ändern. Das ist eine mininale Entrechtung.


Familienname in Großbuchstaben geschrieben:      Max MUSTERMANN
Capitas Diminutio Media
Worauf man seine Bürgerrechte verliert aber nicht seine Freiheitsrechte. Das bedeutet, man kann mit Bußgeld belegt aber nicht versklavt oder inhaftiert werden.


Gesamter Name in Großbuchstaben geschrieben:      MAX MUSTERMANN
Capitas Diminutio Maxima
Was besagt, dass sich Euer Status von Freiheit in Leibeigenschaft ändert.
Alle Bürgerrechte und Familienrechte werden abgetreten. Das bedeutet, man kann in jedem Umfange bestraft, inhaftiert oder versklavt werden, für jeden Zeitraum, den der Staat für angemessen hält.


Schauen wir uns doch mal unseren deutschen PERSONALAUSWEIS an.

PERSONALAUSWEIS

Wir sind also PERSONAL (der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland GmbH), haben einen NAMEN (nicht Vor- und Familiennamen), sondern wie Dinge, Sachen, Vorgänge und auch noch in Großbuchstaben geschrieben. (Es wird verhandelt in Sachen Muster gegen Muster) Das hat schon etwas teuflisches, satanisches an sich. Und da wir gerade beim Thema sind, schauen wir uns doch mal die Rückseite unseres PERSONALAUSWEISES an. Wie kommt denn da das höchste rituelle Symbol (Tier) der Okkultisten (Satan, Baphomet, Luzifer, Azazel, Dracula, Set, Typhon usw.) ins Bild? Werden wir etwa von Satanisten / Okkultisten regiert? Wer sich mit diesem Thema beschäftigt, wird erstaunliche Erkenntnisse erhalten. Zu empfehlen ist Literatur von David Icke oder Jan van Helsing.

Baphomet auf dem Personalausweis
 

Aber warum können und tun sie das alles?

WEIL DU IHNEN GEHÖRST UND WEIL DU ES IHNEN ERLAUBST !

Ja, ganz richtig. DU erlaubst es Ihnen, weil sie dich mit deinem FREIEN WILLEN in IHRE VERTRÄGE gezwungen haben. Und genau darum geht es, DEIN FREIER WILLE und DEINE UNTERSCHRIFT auf IHREN VERTRÄGEN. Ohne diese sind sie sozusagen machtlos und können garnichts tun. Ok, sie sind die mit den Waffen und den Gitterstäben und können wohl einen gewissen Zwang ausüben. Und dazu nutzen sie unsere Unkenntnis über diese Hintergründe aus und wir glauben, es muss so sein und wir sind an allem selbst Schuld. Genau das wollen sie, dass wir das glauben. Und mit jeder neuen Unterschrift, die du ihnen gibst generierst du einen Wert, mit dem sie dein Treunhandkonto belasten und füllen sich damit ihre Taschen. Davon leben sie! Und du lässt dies zu!

Bis jetzt! Vermute ich mal. Sie sind nur ein paar Staubkörner gegenüber einem Berg voller Diamanten » WIR!

Denn nun bist du wieder ein Stück tiefer in den Kaninchenbau vorgedrungen und hast hinter die Mauern des Schweigens, der Manipulation, der illegalen Erpressung von Werten oder Geld usw. usw. geschaut und vielleicht auch wichtige Zusammenhänge und Erlebnisse oder eigene Erfahrungen wiedererkannt.
 

Also, was können wir tun? Was kannst du tun?

No NAME - No GAME - Kein LEGALER NAME, keine Möglichkeit für das System, irgend etwas mir dir oder gegen dich zu tun. Was also tun, wie also mit mir selbst und dem System umgehen?

  1. DU bist ein MENSCH! Der höchste Wert auf dem Planeten. ICH BIN der ICH BIN!
    ICH BIN - das ist der Schlüssel. Was dahinter steht - entscheidest du!
  2. DU bist NICHT dein NAME! Du bist keine PERSON! PERSONEN sind Sklaven und werden als solche behandelt!
  3. MENSCHEN, SOUVERÄNE brauchen keine Rechte, also verlange auch nicht danach, sonst bist du wieder im Spiel, im System. Nur Unterdrückte verlangen nach ?"ihren"? Rechten.
  4. Du bist Teil der Schöpfung, EWIGE ESSENZ, Inkörperung des EINEN, der Einen Menschheit - The One People. Also komm in deine wirkliche Größe, denke und fühle dich hinein. Und - SEI GROß!
  5. Stimme keinem Vertrag zu, der dir irgendeinen Vorteil bringen könnte! Dies ist vom System nicht vorgesehen. Du verlierst immer!
  6. Unterschreibe keine Dokumente, sie könnten Verträge sein und dich in das System zwingen und binden! Auch keine Petitionen, denn sie bewirken nichts, haben dafür aber deine Unterschrift.
    Falls es unvermeidlich ist, verwende "u.Z." (unter Zwang), unterzeichne mit einem Kürzel, nicht mit deinem vollständigen Namen.
    Unterschreibe nur mit dem Zusatz "Alle Rechte vorbehalten ohne Präjudiz UCC 1-308".
  7. Erscheine niemals freiwillig in einem angeblichen Amt, in einer Behörde oder vor Gericht. Nur SKLAVEN gehen FREIWILLIG zu ihrem HERRN und Peiniger.
  8. Falls du gefragt wirst: Verstehen Sie mich? bedeutet es, Erkennst du an, dass du mir unterstehst?. Sag niemals JA, eher: Ich habe Ihre Worte gehört, aber ich verstehe sie nicht.
  9. Beantworte keine Fragen! Der SOUVERÄN stellt die Fragen und beherrscht und führt die Situation. Wer also ist der SOUVERÄN? Hm?
    Beispiele könnten sein: Warum bin ich hier? Können Sie sich legitimieren? Um was geht es hier Substanz oder Form? Verwalten Sie die Treuhand von XXXX(1)? Können Sie einen Vertrag vorlegen, den ich mit nasser Tinte unterzeichnet habe?
  10. Falls gezwungen (Pkt. 7.): gehe nur mit ZEUGEN hin, eventuell auf Video mitschneiden und nimm im Gerichtssaal niemals Platz. Der Kapitän (Richter/in) befiehlt auf seinem Schiff nur seinen SKLAVEN, sich zu setzen. Du bist der SOUVERÄN und stehst in voller Größe, DU bist der Macher und DU stellst die Fragen.

(1) (XXXX=der LEGALE NAME, der mir unterstellt wird)
 

 

Weitere Empfehlungen siehe unten » PDFs in den Downloads.

Und hier noch eine etwas spaßigere Version des Themas:
Mensch oder Person? - Der Herr vom anderen Stern

*****

Der Graue Papst

AMERICA’S SUBJECTION TO BRITAIN, IN A NUTSHELL

February 4, 2017

The VATICAN has owned Britain since 1213 thus the VATICAN owns the American Colonies – The United States..

The below Compilation of facts were taken from my research papers and excerpts of my email responses to others. I am trying to cut down on the size of the information and my commentary, to let the facts speak for themselves. I am using old email since the facts remain the same, along with questions possessed to me.

To help in researching the below facts I have broken them into differnt topics. You can do a text search of the following topics, or do a word search, using your word processor.

1. WHEN CONTRACTS OVERRULE DECLARED RIGHTS.
2. ARE OUR PERCEPTIONS CORRECT OF OUR HISTORY AND FORE FATHERS?
3. FACTS OF THE KINGS MIND SET CONCERNING HIS CHARTERS.
4. WHERE THE PRESENT DAY TAXES COME FROM.
5. THE FEDERAL RESERVE SISTER OF THE EXCHEQUER.
6. THE KING RULES BY VAGUE STATUTES.
7. LAW OF MORTMAIN.
8. THE 1787 CONSTITUTION WAS ABROGATED BY THE 14TH AMENDMENT.

1. WHEN CONTRACTS OVERRULE DECLARED RIGHTS.

“The reason I guess no one has looked at the issue of the U.S. still being subject to Britain except for the Informer and myself up until now, can only be, as a rule no one looks beyond what is a settled fact/belief or foregone conclusion. In other words Independence from Britain was as settled in the minds of Americans as God Almighty sitting on the throne and His Son seated at His Right Hand.” (quote from my email response)

THE PARIS PEACE TREATY (PEACE TREATY of 1783):

“In the name of the most holy and undivided Trinity.

It having pleased the Divine Providence to dispose the hearts of the most serene and most potent Prince George the Third, by the grace of God, KING OF GREAT BRITAIN, FRANCE, AND IRELAND, defender of the faith, duke of Brunswick and Lunebourg, arch-treasurer and PRINCE ELECTOR OF THE HOLY ROMAN EMPIRE ETC., and OF THE UNITED STATES OF AMERICA, to FORGET all past MISUNDERSTANDINGS AND DIFFERENCES that have unhappily interrupted the good correspondence and friendship which they mutually wish to RESTORE,….”

“YIELDlNG AND PAYING yearly, to us, our heirs and Successors, for the same, the yearly Rent of Twenty Marks of Lawful money of England, at the Feast of All Saints, yearly, forever, The First payment thereof to begin and be made on the Feast of All Saints which shall be in the year of Our Lord One thousand six hundred Sixty and five; AND also, the fourth part of all Gold and Silver Ore which, with the limits aforesaid, shall, from time to time, happen to be found.”
(Feast of All Saints occurred November 1 of each year.) The Carolina Charter

The following quote is from section 25 of the 1776 North Carolina Constitution, Declaration of Rights. Remember this when you read the 1689 Declaration of Rights, third section,
(contained in this paper).

“And provided further, that nothing herein contained shall affect the titles or possessions of individuals holding or claiming under the laws heretofore in force, or grants heretofore made by the late King George II, or his predecessors, or the late lords proprietors, or any of them.”

“But this State had no title to the territory prior to the title of the King of Great Britain and his subjects, nor did it ever claim as lord paramount to them. This State was not the original grantor to them, nor did they ever hold by any kind of tenure under the State, or owe it any allegiance or other duties to which an escheat is annexed. How then can it be said that the lands in this case naturally result back by a kind of reversion to this State, to a source from whence it never issued, and from tenants who never held under it?”
MARSHALL v. LOVELESS, 1 N.C. 412 (1801), 2 S.A. 70

“SAVING always, the Faith, Allegiance, and Sovereign Dominion due to us, our heirs and Successors, for the same; and Saving also, the right, title, and interest of all and every our Subjects of the English Nation which are now Planted within the Limits bounds aforesaid, if any be;…”
The Carolina Charter, 1663

“KNOW YE, that We, of our further grace, certain knowledge, and mere motion, HAVE thought fit to Erect the same Tract of Ground, Country, and Island into a Province, and, out of the fullness of our Royal power and Prerogative, WE Do, for us, our heirs and Successors, Erect, Incorporate, and Ordain the same into a province, and do call it the Province of CAROLINA, and so from henceforth will have it called…”
The Carolina Charter, 1663

“Headnote 5. Besides, the treaty of 1783 was declared by an Act of Assembly of this State passed in 1787, to be law in this State, and this State by adopting the Constitution of the United States in 1789, declared the treaty to be the supreme law of the land. The treaty now under consideration was made, on the part of the United States, by a Congress composed of deputies from each state, to whom were delegated by the articles of confederation, expressly, “the sole and exclusive right and power of entering into treaties and alliances”; and being ratified and made by them, it became a complete national act, and the act and law of every state.

If, however, a subsequent sanction of this State was at all necessary to make the treaty law here, it has been had and repeated. By a statute passed in 1787, the treaty was declared to be law in this State, and the courts of law and equity were enjoined to govern their decisions accordingly. And in 1789 was adopted here the present Constitution of the United States, which declared that all treaties made, or which should be made under the authority of the United States, should be the supreme law of the land; and that the judges in every state should be bound thereby; anything in the Constitution or laws of any state to the contrary not withstanding. Surely, then, the treaty is now law in this State, and the confiscation act, so far as the treaty interferes with it, is annulled.”

“By an act of the Legislature of North Carolina, passed in April, 1777, it was, among other things, enacted, “That all persons, being subjects of this State, and now living therein, or who shall hereafter come to live therein, who have traded immediately to Great Britain or Ireland, within ten years last past, in their own right, or acted as factors, storekeepers, or agents here, or in any of the United States of America, for merchants residing in Great Britain or Ireland, shall take an oath of abjuration and allegiance, or depart out of the State.”
Treaties are the “Law of the Land” HAMILTON v. EATEN, 1 N.C. 641 (1796), HAMILTON v. EATEN. Ä 2 Mart., 1. U.S. Circuit Court. (June Term, 1796.)

“The two main issues as I see them in British Colony are; one, the financial obligations of the 1213 Charter En #1, are still in effect, along with the Charters establishing America. Two, the last sentence of the 1689 Bill of Rights En #2, proves the following:”

“That the Charters of the Colonies could never be overturned by a Declaration of Independence, or the 1787 treaty, otherwise known as the Constitution, I’m talking about the real subject matter, financial obligation. Title for the land was transferred to the states and then ceded by Charter to the federal government under Cestui que trust, but the contracted debt and obligation of the Colonial Charters, and the 1213 Charter could not be negated.

Rights could be granted to the citizens, subjects or combatants, which ever the case may be, but the financial obligation cannot, nor could not be affected, because it involves parties not yet born. This why King Charles I said, the 1689 Bill of Rights would not free the kingdom from the obligation of the 1213 Charter. This is why the United States Bank was given right of Charter in America. George Washington had no choice but to succumb to the Rothchilds point man, Hamilton. Talk about deja vu, I mean does this not sound familiar. Our Bill of Rights was given to us, to give us the illusion of freedom. When the tax obligation of the Charters above marched along un-impeded and un-seen, by Americans and Britons alike. Read the Magna Carta again, they wanted the Pope’s blessing for the 1215 Charter, this same Pope is the Pope in the 1213 Charter where England and Ireland were given to him. He could not just give back his land, because of other parties not yet born. The Pope let the barons presume they were free and gave his blessing to the 1215 Magna Carta, knowing to do so would in no way lawfully overturn the grant made to him in the 1213 Charter. Also, it is apparent, it was recognized as law that you could not even create a Charter, wherein you declared a previous grant or Charter null in void unless the relevant parties agreed. How can a Charter be made void if parties to the Charter will never cease to be born, an heir can always be found. To prove this, again what did the new king Charles I do, even though the previous monarchy had come to an end, its obligations did not, this is why he had to included paragraph III, a clause to protect the other parties of an earlier Charter.”
(The U.S. Is Still A British Colony, part III)

Endnote #1

Britannia: Sources of British History (1213)
KING JOHN’s Concession of England and Ireland to the Pope

In the matter of the election and installation of Stephen Langton as Archbishop of Canterbury, King John, in the words of Pope Innocent III, had by “impious persecution”, tried to “enslave” the entire English Church. As a result, the pope laid on England an interdict (1208-14), a sort of religious “strike”, wherein no religious service be performed for anyone, guilty or innocent. When this didn’t work, the king, himself, was excommunicated. Caving-in under that pressure, John wrote a letter of concession to the pope, hoping to have the interdict and the excommunication lifted (1213). John’s concession which, in effect, made England a fiefdom of Rome, worked like a charm. The satisfied pope lifted lifted the yoke he had hung on the people of England and their king.

John, by the grace of God, king of England, lord of Ireland, duke of Normandy and Aquitaine, count of Anjou, to all the faithful of Christ who shall look upon this present charter, greeting.

We wish it to be known to all of you, through this our charter, furnished with our seal, that inasmuch as we had offended in many ways God and our mother the holy church, and in consequence are known to have very much needed the divine mercy, and can not offer anything worthy for making due satisfaction to God and to the church unless we humiliate ourselves and our kingdoms: we, wishing to humiliate ourselves for Him who humiliated Himself for us unto death, the grace of the Holy Spirit inspiring, not induced by force or compelled by fear, but of our own good and spontaneous will and by the common counsel of our barons, do offer and freely concede to God and His holy apostles Peter and Paul and to our mother the holy Roman church, and to our lord pope Innocent and to his Catholic successors, the whole kingdom of England and the whole kingdom Ireland, with all their rights and appurtenances, for the remission of our own sins and of those of our whole race as well for the living as for the dead; and now receiving and holding them, as it were a vassal, from God and the Roman church, in the presence of that prudent man Pandulph, subdeacon and of the household of the lord pope, we perform and swear fealty for them to him our aforesaid lord pope Innocent, and his catholic successors and the Roman church, according to the form appended; and in the presence of the lord pope, if we shall be able to come before him, we shall do liege homage to him; binding our successors aid our heirs by our wife forever, in similar manner to perform fealty and show homage to him who shall be chief pontiff at that time, and to the Roman church without demur. As a sign, moreover, of this our own, we will and establish perpetual obligation and concession we will establish that from the proper and especial revenues of our aforesaid kingdoms, for all the service and customs which we ought to render for them, saving in all things the penny of St. Peter, the Roman church shall receive yearly a thousand marks sterling, namely at the feast of St. Michael five hundred marks, and at Easter five hundred marks, seven hundred, namely, for the kingdom of England, and three hundred for the kingdom of Ireland, saving to us and to our heirs our rights, liberties and regalia; all of which things, as they have been described above, we wish to have perpetually valid and firm; and we bind ourselves and our successors not to act counter to them. And if we or any one of our successors shall presume to attempt this, whoever he be, unless being duly warned he come to his kingdom, and this senses, be shall lose his right to the kingdom, and this charter of our obligation and concession shall always remain firm.

Endnote #2

Britannia: Sources of British History
BILL of RIGHTS, 1689

An Act Declaring the Rights and Liberties of the Subject and Settling the Succession of the Crown

Whereas the Lords Spiritual and Temporal and Commons assembled at Westminster, lawfully, fully and freely representing all the estates of the people of this realm, did upon the thirteenth day of February in the year of our Lord one thousand six hundred eighty-eight [old style date] present unto their Majesties, then called and known by the names and style of William and Mary, prince and princess of Orange, being present in their proper persons, a certain declaration in writing made by the said Lords and Commons in the words following,

Whereas the late King James the Second, by the assistance of divers evil counsellors, judges and ministers employed by him, did endeavour to subvert and extirpate the Protestant religion and the laws and liberties of this kingdom;

By assuming and exercising a power of dispensing with and suspending of laws and the execution of laws without consent of Parliament;

By committing and prosecuting divers worthy prelates for humbly petitioning to be excused from concurring to the said assumed power;

By issuing and causing to be executed a commission under the great seal for erecting a court called the Court of Commissioners for Ecclesiastical Causes;

By levying money for and to the use of the Crown by pretence of prerogative for other time and in other manner than the same was granted by Parliament;

By raising and keeping a standing army within this kingdom in time of peace without consent of Parliament, and quartering soldiers contrary to law;

By causing several good subjects being Protestants to be disarmed at the same time when papists were both armed and employed contrary to law;

By violating the freedom of election of members to serve in Parliament;

By prosecutions in the Court of King’s Bench for matters and causes cognizable only in Parliament, and by divers other arbitrary and illegal courses;

And whereas of late years partial corrupt and unqualified persons have been returned and served on juries in trials, and particularly divers jurors in trials for high treason which were not freeholders;

And excessive bail hath been required of persons committed in criminal cases to elude the benefit of the laws made for the liberty of the subjects;

And excessive fines have been imposed; And illegal and cruel punishments inflicted; And several grants and promises made of fines and forfeitures before any conviction or judgment against the persons upon whom the same were to be levied;

All which are utterly and directly contrary to the known laws and statutes and freedom of this realm;

And whereas the said late King James the Second having abdicated the government and the throne being thereby vacant, his Highness the prince of Orange (whom it hath pleased Almighty God to make the glorious instrument of delivering this kingdom from popery and arbitrary power) did (by the advice of the Lords Spiritual and Temporal and divers principal persons of the Commons) cause letters to be written to the Lords Spiritual and Temporal being Protestants, and other letters to the several counties, cities, universities, boroughs and cinque ports, for the choosing of such persons to represent them as were of right to be sent to Parliament, to meet and sit at Westminster upon the two and twentieth day of January in this year one thousand six hundred eighty and eight, in order to such an establishment as that their religion, laws and liberties might not again be in danger of being subverted, upon which letters elections having been accordingly made;

And thereupon the said Lords Spiritual and Temporal and Commons, pursuant to their respective letters and elections, being now assembled in a full and free representative of this nation, taking into their most serious consideration the best means for attaining the ends aforesaid, do in the first place (as their ancestors in like case have usually done) for the vindicating and asserting their ancient rights and liberties declare:

That the pretended power of suspending the laws or the execution of laws by regal authority without consent of Parliament is illegal;

That the pretended power of dispensing with laws or the execution of laws by regal authority, as it hath been assumed and exercised of late, is illegal;

That the commission for erecting the late Court of Commissioners for Ecclesiastical Causes, and all other commissions and courts of like nature, are illegal and pernicious;

That levying money for or to the use of the Crown by pretence of prerogative, without grant of Parliament, for longer time, or in other manner than the same is or shall be granted, is illegal;

That it is the right of the subjects to petition the king, and all commitments and prosecutions for such petitioning are illegal;

That the raising or keeping a standing army within the kingdom in time of peace, unless it be with consent of Parliament, is against law;

That the subjects which are Protestants may have arms for their defence suitable to their conditions and as allowed by law;

That election of members of Parliament ought to be free;

That the freedom of speech and debates or proceedings in Parliament ought not to be impeached or questioned in any court or place out of Parliament;

That excessive bail ought not to be required, nor excessive fines imposed, nor cruel and unusual punishments inflicted;

That jurors ought to be duly impanelled and returned, and jurors which pass upon men in trials for high treason ought to be freeholders;

That all grants and promises of fines and forfeitures of particular persons before conviction are illegal and void;

And that for redress of all grievances, and for the amending, strengthening and preserving of the laws, Parliaments ought to be held frequently.

And they do claim, demand and insist upon all and singular the premises as their undoubted rights and liberties, and that no declarations, judgments, doings or proceedings to the prejudice of the people in any of the said premises ought in any wise to be drawn hereafter into consequence or example; to which demand of their rights they are particularly encouraged by the declaration of his Highness the prince of Orange as being the only means for obtaining a full redress and remedy therein.

Having therefore an entire confidence that his said Highness the prince of Orange will perfect the deliverance so far advanced by him, and will still preserve them from the violation of their rights which they have here asserted, and from all other attempts upon their religion, rights and liberties, the said Lords Spiritual and Temporal and Commons assembled at Westminster do resolve that William and Mary, prince and princess of Orange, be and be declared king and queen of England, France and Ireland and the dominions thereunto belonging, to hold the crown and royal dignity of the said kingdoms and dominions to them, the said prince and princess, during their lives and the life of the survivor to them, and that the sole and full exercise of the regal power be only in and executed by the said prince of Orange in the names of the said prince and princess during their joint lives, and after their deceases the said crown and royal dignity of the same kingdoms and dominions to be to the heirs of the body of the said princess, and for default of such issue to the Princess Anne of Denmark and the heirs of her body, and for default of such issue to the heirs of the body of the said prince of Orange. And the Lords Spiritual and Temporal and Commons do pray the said prince and princess to accept the same accordingly.

And that the oaths hereafter mentioned be taken by all persons of whom the oaths have allegiance and supremacy might be required by law, instead of them; and that the said oaths of allegiance and supremacy be abrogated.

I, A.B., do sincerely promise and swear that I will be faithful and bear true allegiance to their Majesties King William and Queen Mary. So help me God.

I, A.B., do swear that I do from my heart abhor, detest and abjure as impious and heretical this damnable doctrine and position, that princes excommunicated or deprived by the Pope or any authority of the see of Rome may be deposed or murdered by their subjects or any other whatsoever. And I do declare that no foreign prince, person, prelate, state or potentate hath or ought to have any jurisdiction, power, superiority, pre-eminence or authority, ecclesiastical or spiritual, within this realm. So help me God.

Upon which their said Majesties did accept the crown and royal dignity of the kingdoms of England, France and Ireland, and the dominions thereunto belonging, according to the resolution and desire of the said Lords and Commons contained in the said declaration. And thereupon their Majesties were pleased that the said Lords Spiritual and Temporal and Commons, being the two Houses of Parliament, should continue to sit, and with their Majesties’ royal concurrence make effectual provision for the settlement of the religion, laws and liberties of this kingdom, so that the same for the future might not be in danger again of being subverted, to which the said Lords Spiritual and Temporal and Commons did agree, and proceed to act accordingly.

Now in pursuance of the premises the said Lords Spiritual and Temporal and Commons in Parliament assembled, for the ratifying, confirming and establishing the said declaration and the articles, clauses, matters and things therein contained by the force of law made in due form by authority of Parliament, do pray that it may be declared and enacted that all and singular the rights and liberties asserted and claimed in the said declaration are the true, ancient and indubitable rights and liberties of the people of this kingdom, and so shall be esteemed, allowed, adjudged, deemed and taken to be; and that all and every the particulars aforesaid shall be firmly and strictly holden and observed as they are expressed in the said declaration, and all officers and ministers whatsoever shall serve their Majesties and their successors according to the same in all time to come.

And the said Lords Spiritual and Temporal and Commons, seriously considering how it hath pleased Almighty God in his marvellous providence and merciful goodness to this nation to provide and preserve their said Majesties’ royal persons most happily to reign over us upon the throne of their ancestors, for which they render unto him from the bottom of their hearts their humblest thanks and praises, do truly, firmly, assuredly and in the sincerity of their hearts think, and do hereby recognize, acknowledge and declare, that King James the Second having abdicated the government, and their Majesties having accepted the crown and royal dignity as aforesaid, their said Majesties did become, were, are and of right ought to be by the laws of this realm our sovereign liege lord and lady, king and queen of England, France and Ireland and the dominions thereunto belonging, in and to whose princely persons the royal state, crown and dignity of the said realms with all honours, styles, titles, regalities, prerogatives, powers, jurisdictions and authorities to the same belonging and appertaining are most fully, rightfully and entirely invested and incorporated, united and annexed.

And for preventing all questions and divisions in this realm by reason of any pretended titles to the crown, and for preserving a certainty in the succession thereof, in and upon which the unity, peace, tranquility and safety of this nation doth under God wholly consist and depend, the said Lords Spiritual and Temporal and Commons do beseech their Majesties that it may be enacted, established and declared, that the crown and regal government of the said kingdoms and dominions, with all and singular the premises thereunto belonging and appertaining, shall be and continue to their said Majesties and the survivor of them during their lives and the life of the survivor of them, and that the entire, perfect and full exercise of the regal power and government be only in and executed by his Majesty in the names of both their Majesties during their joint lives; and after their deceases the said crown and premises shall be and remain to the heirs of the body of her Majesty, and for default of such issue to her Royal Highness the Princess Anne of Denmark and the heirs of the body of his said Majesty; and thereunto the said Lords Spiritual and Temporal and Commons do in the name of all the people aforesaid most humbly and faithfully submit themselves, their heirs and posterities for ever, and do faithfully promise that they will stand to, maintain and defend their said majesties, and also the limitation and succession of the crown herein specified and contained, to the utmost of their powers with their lives and estates against all persons whatsoever that shall attempt anything to the contrary.

And whereas it hath been found by experience that it is inconsistent with the safety and welfare of this Protestant kingdom to be governed by a popish prince, or by any king or queen marrying a papist, the said Lords Spiritual and Temporal and Commons do further pray that it may be enacted, that all and every person and persons that is, are or shall be reconciled to or shall hold communion with the see or Church of Rome, or shall profess the popish religion, or shall marry a papist, shall be excluded and be for ever incapable to inherit, possess or enjoy the crown and government of this realm and Ireland and the dominions thereunto belonging or any part of the same, or to have, use or exercise any regal power, authority or jurisdiction within the same; and in all and every such case or cases the people of these realms shall be and are hereby absolved of their allegiance; and the said crown and government shall from time to time descend to and be enjoyed by such person or persons being Protestants as should have inherited and enjoyed the same in case the said person or persons so reconciled, holding communion or professing or marrying as aforesaid were naturally dead; and that every king and queen of this realm who at any time hereafter shall come to and succeed in the imperial crown of this kingdom shall on the first day of the meeting of the first Parliament next after his or her coming to the crown, sitting in his or her throne in the House of Peers in the presence of the Lords and Commons therein assembled, or at his or her coronation before such person or persons who shall administer the coronation oath to him or her at the time of his or her taking the said oath (which shall first happen), make, subscribe and audibly repeat the declaration mentioned in the statute made in the thirtieth year of the reign of King Charles the Second entitled, “An Act for the more effectual preserving the king’s person and government by disabling papists from sitting in either House of Parliament.”

But if it shall happen that such king or queen upon his or her succession to the crown of this realm shall be under the age of twelve years, then every such king or queen shall make, subscribe and audibly repeat the same declaration at his or her coronation or the first day of the meeting of the first Parliament as aforesaid which shall first happen after such king or queen shall have attained the said age of twelve years. All which their Majesties are contented and pleased shall be declared, enacted and established by authority of this present Parliament, and shall stand, remain and be the law of this realm for ever; and the same are by their said Majesties, by and with the advice and consent of the Lords Spiritual and Temporal and Commons in Parliament assembled and by the authority of the same, declared, enacted and established accordingly.

II. And be it further declared and enacted by the authority aforesaid, that from and after this present session of Parliament no dispensation by “non obstante” of or to any statute or any part thereof shall be allowed, but that the same shall be held void and of no effect, except a dispensation be allowed of in such statute, and except in such cases as shall be specially provided for by one or more bill or bills to be passed during this present session of Parliament.

III. Provided that no charter or grant or pardon granted before the three and twentieth day of October in the year of our Lord one thousand six hundred eighty-nine shall be any ways impeached or invalidated by this Act, but that the same shall be and remain of the same force and effect in law and no other than as if this Act had never been made.

2. ARE OUR PERCEPTIONS CORRECT OF OUR HISTORY AND FORE FATHERS?

“In May, 1775, Washington said: ‘If you ever hear of me joining in any such measure [as separation from Great Britain], you have my leave to set me down for everything wicked’- He also said: ‘It is not wish or interest of the government [meaning Massachusetts], or of any other upon this continent, separately or collectively, to set up for independence'”
Ingersoll, North American Review, CLV. No.2, August, 1892, p. 183, also quote in Sources of the Constitution of the United States, c. Ellis Stevens, 1927, page 36.

“Jay did not favor independence from Britain. His absence from the signing of the Declaration of Independence was noted by Thomas Jefferson.”
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“Mr. Chairman … I rose yesterday to ask a question, which arose in my own mind. When I asked the question. I thought the meaning of my interrogation was obvious: The fate of this question and America may depend on this: Have they said, we the States? Have they made a proposal of a compact between States? If they had, this would be a confederation: It is otherwise most clearly a consolidated government. The question turns. Sir, on that poor little thing–the expression, We the people, instead of the States of America. I need not take much pains to show, that the principles of this system, are extremely pernicious, impolitic and dangerous. Is this a Monarchy, like England–a compact between Prince and people; with checks on the former, to secure the liberty of the latter? is this a Confederacy, like Holland–an association of a number of independent States, each of which retain its individual sovereignty?….”
Patrick Henry’s speech of June 5, 1788

REMEMBER THIS PREDICTION OR PATRICK HENRY, WHEN YOU SEE WHAT WASHINGTON DID BELOW AFTER CALLING OUT THE MILITIAS.

“….My great objection to this Government is, that it does not leave us the means of defending our rights: or, of waging war against tyrants: It is urged by some Gentlemen, that this new plan will bring us an acquisition of strength, an army, and the militia of the States: This is an idea extremely ridiculous: Gentlemen cannot be in earnest. This acquisition will trample on your fallen liberty: Let my beloved Americans guard against that fatal lethargy that has pervaded the universe: Have we the means of resisting disciplined armies, when our only defence, the militia is put into the hands of Congress?”
Patrick Henry’s speech of June 5, 1788

“That Government is no more than a choice among evils, is acknowledged by the most intelligent among mankind, and has been a standing maxim for ages. If it be demonstrated that the adoption of the new plan is a little or a trifling evil, then, Sir, I acknowledge that adoption ought to follow: But, Sir, if this be a truth that its adoption may entail misery on the free people of this country. I then insist, that rejection ought to follow. Gentlemen strongly urge its adoption will be a mighty benefit to us: But, Sir, I am made of such incredulous materials that assertions and declarations, do not satisfy me. I must be convinced, Sir. I shall retain my infidelity on that subject, till I see our liberties secured in a manner perfectly satisfactory to my understanding…..”
Patrick Henry’s speech of June 7, 1788

“….Consider how the only remaining defence we have left is destroyed in this manner; Besides the expences of maintaining the Senate and other House in as much splendor as they please, there
is to be a great and mighty President, with very extensive powers: the powers of a King: He is to be supported in extravagant magnificence: So that the whole of our property may be taken by this American Government, by laying what taxes they please, giving themselves what salaries they please, and suspending our laws at their pleasure: I might be thought too inquisitive.

For I never will give up the power of direct taxation, but for a scourge: But I beseech Gentlemen, at all hazards, not to give up this unlimited power of taxation:
Patrick Henry’s speech of June 7, 1788

In reading the Messages and Papers of the Presidents, vol I, 1789-1897 I discovered the following:
Gentlemen of the Senate:

Pursuant to the powers vested in me by the act entitled “An act repealing after the last day of June next the duties heretofore laid upon distilled spirits imported from abroad and laying others in their stead, and also upon spirits distilled within the United States, and for appropriating the same,” I have thought fit to divide the United States into the following districts, namely:
The district of New Hampshire, to consist of the State of New Hampshire; the district of Massachusetts, to consist of the State of Massachusetts; the district of Rhode Island and Providence Plantations, to consist of the State of Rhode Island and Providence Plantations; the district of Connecticut, to consist of the State of Connecticut; the district of Vermont, to consist of the State of Vermont; the district of New York, to consist of the State of New York; the district of New Jersey, to consist of the State of New Jersey; the district of Pennsylvania, to consist of the State of Pennsylvania; the district of Delaware, to consist of the State of Delaware; the district of Maryland, to consist of the State of Maryland; the district of Virginia, to consist of the State of Virginia; the district of North Carolina, to consist of the State of North Carolina; the district of South Carolina; and the district of Georgia, to consist of the State of the State of Georgia.”Page 99 March 4, 1791

In George Washington’s Proclamation of March 30, 1791 he declares the district of Columbia to be created and it’s borders established, he says further:
“And Congress by an amendatory act passed on the 3rd day of the present month of March have given further authority to the President of the United States….”

THE FOLLOWING IS EMAIL THAT WENT WITH THE ABOVE QUOTE:

This replaced the States in Union with the District States in Union formally known as the States of ……This was also necessary for the newly formed Bank of the United States, February 25, 1791, to do business in the State of……, but is actually the District State. Subjection of the States of….. was complete, all that was necessary was for a permanent state of war to exist, such as we have had since the Civil War, to invoke statutory law over the enemy, requiring them to obey all license requirements, because enemies have no rights in an occupied territory.

Washington declared, under the War Powers, acting as Commander-in-Chief, that the States of the Union were now overlaid by District States, which as I think you know, removes the States boundaries as a matter of sovereignty, violating the Constitutional guarantee of a Republican form of government to the States in Union, Article 4, sec. 4, which cannot take place if delegated authority is taken under the War Powers, not ceded by the Charter/Constitution.

The Constitution granted legislative authority to Congress only over a ten square mile District, making Congress the supreme authority, Article 1, sec. 1., sec. 8.18, over the District. Washington extend this District without Constitutional authority. Washington put in place officers of the District to oversee the District States. As a result of the military rule imposed by Washington, District courts and Appeals courts were ordered to enforce collection and fines and imprisonment of anyone defying the laws of the United States. THESE DISTRICTS CREATED BY GEORGE WASHINGTON HAVE NEVER BEEN REMOVED. The Judicial Districts were created by the Judiciary Act of 1789, two years before Washington said Congress gave him additional powers, thereby HE created District States, so the federal government could use the militias to crush the tax protesters in Pennsylvania, by Washington’s order. Since the Judicial Districts already existed, why did they recreate them? Washington said he was dividing the United States into District States. He said DIVIDING THE STATES, listen, DIVIDING THE STATES, not creating districts in the states, DIVIDING THE STATES into DISTRICTS, changing them, or you would not DIVIDE THEM, because the states were already divided. How can you DIVIDE, SEPARATE the states, made by the state and federal Charters/Constitutions? Why do this when Congress already had the power to put down rebellion, Article I, section 8, U.S. Constitution? This was an excuse to DIVIDE the states into DISTRICTS, extending the jurisdiction of the District of Columbia/Congress and delegating to the President, authority given to Congress to suppress insurrection, under Art. I, sec. 8.

Second, the use of any military power before Congress declares war, by direction of the President is done by him as Commander-in-Chief. Until Congress declares war they cannot stop the President unless they impeach him, or when they declare war they can stop the President with their power of the purse, unless the President were to then declare a national emergency, as Commander-in-Chief, overriding Congress, in effect declaring himself king, or in our case anyone holding that office, which we now have. I disagree with the un-Constitutional emergency powers claimed by the President, but unless the Judiciary declares the President out of line, you or I cannot change this, unless you or I were elected President, and declared this power un-Constitutional, but Congress would then impeach you or I to protect public policy. Around and Around it goes. Again this power comes from their operating under executive jurisdiction, insular capacity, see DOWNES v. BIDWELL, 182 U.S. 244 (1901), which was allowed by the Judiciary, beginning with what Washington did. Because it was up to the Judiciary to declare what Congress was doing as un-Constitutional, and up to Washington to not take power delegated to Congress. This power was affirmed by the Congressional Act of 1845, and in the 1850’s by the insular cases. This created precedent for Congress to continue to cede power to the President, delegated to them in the Constitution.

Third, the Districts Washington created answered directly to the Commander-in-Chief, not Congress. In order for these Districts to be created by the President, Congress had to give the President power outside of the Constitution, as declared by Washington himself. Martial law can be used as soon as the military is called upon to put down insurrection or fight a war. Washington created District States, not state districts, and the military occupied the Pennsylvania District until the insurgents went home, Washington said these Districts were created for putting down the rebellion, however they were never disbanded when the rebellion ended.” END EMAIL

3. FACTS OF THE KINGS MIND SET CONCERNING HIS CHARTERS

(Six weeks after) the capitulation of Yorktown, the king of Great Britain, in his speech to Parliament (Nov. 27, 1781), declared “That he should not answer the trust committed to the sovereign of a free people, if he consented to sacrifice either to his own desire of peace, or to their temporary ease and relief, those essential rights and permanent interests, upon the maintenance and preservation of which the future strength and security of the country must forever depend.” The determined language of this speech, pointing to the continuance of the American war, was echoed back by a majority of both Lords and Commons.

In a few days after (Dec. 12), it was moved in the House of Commons that a resolution should be adopted declaring it to be their opinion “That all farther attempts to reduce the Americans to obedience by force would be ineffectual, and injurious to the true interests of Great Britain.”
The History of the American Revolution, Vol. 2, Ramsay, 617-9

“If America gives you taxable objects on which you lay your duties here, and gives you, at the same time, a surplus by a foreign sale of her commodities to pay the duties on these objects which you tax at home, she has performed her part to the British revenue. But with regard to her own internal establishments, she may, I doubt not she will, contribute in moderation. I say in moderation, for she ought not to be permitted to exhaust herself. She ought to be reserved to a war, the weight of which, with the enemies that we are most likely to have, must be considerable in her quarter of the globe. There she may serve you, and serve you essentially. For that service – for all service, whether of revenue, trade, or empire – my trust is in her interest in the British Constitution. My hold of the Colonies is in the close affection which grows from common names, from kindred blood, from similar privileges, and equal protection. These are ties which, through light as air, are as strong as links of iron. Let the Colonists always keep the idea of their civil rights associated with your government, they will cling and grapple to you, and no force under heaven will be of power to tear them from their allegiance.”
Speech of Sir Edmund Burke, before the House of Commons, March 22, 1775

“But my idea of it is this; that an empire is the aggregate of many states under one common head, whether this head be a monarch or a presiding republic.”
Speech of Sir Edmund Burke, before the House of Commons, March 22, 1775

“What was it Franklin said, when asked what government have you given us, in reply he said a Republic. Our fore fathers were protecting their ass-ets and seeking to remain subject to the king in a hidden way. For which they were to receive further privileges. I would love to be able to look into the old English records and see if their personal land holdings in England increased, after the 1783 Peace Treaty and the 1787 Constitution/Charter were approved, by an unsuspecting public.”
(quote from my email response)

“Men may lose little in property by the act which takes away all their freedom. When a man is robbed of a trifle on the highway, it is not the two-pence lost that constitutes the capital outrage.”
Speech of Sir Edmund Burke, before the House of Commons, March 22, 1775

“The people heard, indeed, from the beginning of these disputes, one thing continually dinned in their ears, that reason and justice demanded that the Americans, who paid no taxes, should be compelled to contribute.”
Speech of Sir Edmund Burke, before the House of Commons, March 22, 1775

“Let us get an American revenue as we have got an American empire. English privileges have made it all that it is; English privileges alone will make it all it can be.”
Speech of Sir Edmund Burke, before the House of Commons, March 22, 1775

Adam Smith also gives incite into the kings mind set in regards to the colonies paying for the benefits they receive from him, and as to the contributions they should pay and how it is to be done.

“Their wealth was considered as our wealth. Whatever money was sent out to them, it was said, came all back to us by the balance of trade, and we could never become a farthing the poorer by any expense which we could lay out upon them. They were our own in every respect, and it was an expense laid out upon the improvement of our own property and for the profitable employment of our own people.”
1776, AN INQUIRY INTO THE NATURE AND CAUSES OF THE WEALTH OF NATIONS by Adam Smith

OUR FORE FATHERS WANTED THE BENEFITS AND PRIVILEGES WITHOUT PAYING THE TAX TO THE KING.

“Resolved, 4. That the foundation of English liberty, and of all free government, is a right in the people to participate in their legislative council: and as the English colonists are not represented, and from their local and other circumstances, can not properly be represented in the British Parliament, they are entitled to a free and exclusive power of legislation in their several provincial legislatures, where their right of representation can alone be preserved, in all cases of taxation and internal polity, subject only to the negative of their sovereign, in such manner as has been heretofore used and accustomed. But, from the necessity of the case, and a regard to the mutual interest of both countries, WE CHEERFULLY CONSENT TO THE OPERATION OF SUCH ACTS OF THE BRITISH PARLIAMENT, as are BONA FIDE, restrained to the regulation of our external commerce, for the PURPOSE OF SECURING THE COMMERCIAL ADVANTAGES OF THE WHOLE EMPIRE TO THE MOTHER COUNTRY, and the COMMERCIAL BENEFITS OF ITS RESPECTIVE MEMBERS; excluding every idea of taxation, internal or ETERNAL, for raising a revenue on the SUBJECTS IN AMERICA, without their consent.” Declaration of Rights, from September 5, 1774 (The forefathers wanted the commercial benefits without paying the taxes that go hand in hand, it does not work that way Patriots.)

“Resolved, 7. That these, His Majesty’s colonies, are likewise entitled to all the IMMUNITIES AND PRIVILEGES GRANTED and confirmed to them by ROYAL CHARTERS, or secured by their several codes of provincial laws.” Declaration of Rights, from September 5, 1774

“Need I say more, I have been ridiculed by some for what I have said, in respect to our continued subjection to England, and I am sure Al has to. The above quote is further evidence that the king did not relinquish his contract/Charters and land grants/patents to the United States. Instead he preserved his ability to receive gain through his taxes for his investment.

The below quotes will make you realize that the present tax system was put in place by the king and is completely British, and the way they chose to continue to receive the king’s profit from his investment, as declared in his Charters.”
(quote from my email response)

4. WHERE THE PRESENT DAY TAXES COME FROM.

“Before I enter upon the examination of particular taxes, it is necessary to premise the four following maxims with regard to taxes in general.

I. The subjects of every state ought to contribute towards the support of the government, as nearly as possible, in proportion to their respective abilities; that is, in proportion to the revenue which they respectively enjoy under the protection of the state. The expense of government to the individuals of a great nation is like the expense of management to the joint tenants of a great estate, who are all obliged to contribute in proportion to their respective interests in the estate. In the observation or neglect of this maxim consists what is called the equality or inequality of taxation. Every tax, it must be observed once for all, which falls finally upon one only of the three sorts of revenue above mentioned, is necessarily unequal in so far as it does not affect the other two. In the following examination of different taxes I shall seldom take much further notice of this sort of inequality, but shall, in most cases, confine my observations to that inequality which is occasioned by a particular tax falling unequally even upon that particular sort of private revenue which is affected by it.

II. The tax which each individual is bound to pay ought to be certain, and not arbitrary. The time of payment, the manner of payment, the quantity to be paid, ought all to be clear and plain to the contributor, and to every other person. Where it is otherwise, every person subject to the tax is put more or less in the power of the tax-gathered, who can either aggravate the tax upon any obnoxious contributor, or extort, by the terror of such aggravation, some present or perquisite to himself. The uncertainty of taxation encourages the insolence and favours the corruption of an order of men who are naturally unpopular, even where they are neither insolent nor corrupt. The certainty of what each individual ought to pay is, in taxation, a matter of so great importance that a very considerable degree of inequality, it appears, I believe, from the experience of all nations, is not near so great an evil as a very small degree of uncertainty.

III. Every tax ought to be levied at the time, or in the manner, in which it is most likely to be convenient for the contributor to pay it. A tax upon the rent of land or of houses, payable at the same term at which such rents are usually paid, is levied at the time when it is most likely to be convenient for the contributor to pay; or, when he is most likely to have wherewithal to pay. Taxes upon such consumable goods as are articles of luxury are all finally paid by the consumer, and generally in a manner that is very convenient for him. He pays them by little and little, as he has occasion to buy the goods.

As he is at liberty, too, either to buy, or not to buy, as he pleases, it must be his own fault if he ever suffers any considerable inconveniency from such taxes.

IV. Every tax ought to be so contrived as both to take out and to keep out of the pockets of the people as little as possible over and above what it brings into the public treasury of the state. A tax may either take out or keep out of the pockets of the people a great deal more than it brings into the public treasury, in the four following ways. First, the levying of it may require a great number of officers, whose salaries may eat up the greater part of the produce of the tax, and whose perquisites may impose another additional tax upon the people. Secondly, it may obstruct the industry the people, and discourage them from applying to certain branches of business which might give maintenance and unemployment to great multitudes. While it obliges the people to pay, it may thus diminish, or perhaps destroy, some of the funds which might enable them more easily to do so. Thirdly, by the forfeitures and other penalties which those unfortunate individuals incur who attempt unsuccessfully to evade the tax, it may frequently ruin them, and thereby put an end to the benefit which the community might have received from the employment of their capitals. An injudicious tax offers a great temptation to smuggling. But the penalties of smuggling must rise in proportion to the temptation. The law, contrary to all the ordinary principles of justice, first creates the temptation, and then punishes those who yield to it; and it commonly enhances the punishment, too, in proportion to the very circumstance which ought certainly to alleviate it, the temptation to commit the crime. Fourthly, by subjecting the people to the frequent visits and the odious examination of the tax-gatherers, it may expose them to much unnecessary trouble, vexation, and oppression; and though vexation is not, strictly speaking, expense, it is certainly equivalent to the expense at which every man would be willing to redeem himself from it. It is in some one or other of these four different ways that taxes are frequently so much more burdensome to the people than they are beneficial to the sovereign.”
1776, AN INQUIRY INTO THE NATURE AND CAUSES OF THE WEALTH OF NATIONS by Adam Smith

“It is not contrary to justice that both Ireland and America should contribute towards the discharge of the public debt of Great Britain. That debt has been contracted in support of the government established by the Revolution, a government to which the Protestants of Ireland owe, not only the whole authority which they at present enjoy in their own country, but every security which they possess for their liberty, their property, and their religion; a government to which several of the colonies of America owe their present charters, and consequently their present constitution, and to which all the colonies of America owe the liberty, security, and property which they have ever since enjoyed. That public debt has been contracted in the defence, not of Great Britain alone, but of all the different provinces of the empire; the immense debt contracted in the late war in particular, and a great part of that contracted in the war before, were both properly contracted in defence of America.”
1776, AN INQUIRY INTO THE NATURE AND CAUSES OF THE WEALTH OF NATIONS by Adam Smith

“The expense of the peace establishment of the colonies was, before the commencement of the present disturbances, very considerable, and is an expense which may, and if no revenue can be drawn from them ought certainly to be saved altogether. This constant expense in time of peace, though very great, is insignificant in comparison with what the defence of the colonies has cost us in time of war. The last war, which was undertaken altogether on account of the colonies, cost Great Britain, it has already been observed, upwards of ninety millions. The Spanish war of 1739 was principally undertaken on their account, in which, and in the French war that was the consequence of it, Great Britain spent upwards of forty millions, a great part of which ought justly to be charged to the colonies. In those two wars the colonies cost Great Britain much more than double the sum which the national debt amounted to before the commencement of the first of them. Had it not been for those wars that debt might, and probably would by this time, have been completely paid; and had it not been for the colonies, the former of those wars might not, and the latter certainly would not have been undertaken. It was because the colonies were supposed to be provinces of the British empire that this expense was laid out upon them. But countries which contribute neither revenue nor military force towards the support of the empire cannot be considered as provinces. They may perhaps be considered as appendages, as a sort of splendid and showy equipage of the empire. But if the empire can no longer support the expense of keeping up this equipage, it ought certainly to lay it down; and if it cannot raise its revenue in proportion to its expense, it ought, at least, to accommodate its expense to its revenue. If the colonies, notwithstanding their refusal to submit to British taxes, are still to be considered as provinces of the British empire, their defence in some future war may cost Great Britain as great an expense as it ever has done in any former war. The rulers of Great Britain have, for more than a century past, amused the people with the imagination that they possessed a great empire on the west side of the Atlantic. This empire, however, has hitherto existed in imagination only. It has hitherto been, not an empire, but the project of an empire; not a gold mine, but the project of a gold mine; a project which has cost, which continues to cost, and which, if pursued in the same way as it has been hitherto, is likely to cost, immense expense, without being likely to bring any profit; for the effects of the monopoly of the colony trade, it has been shown, are, to the great body of the people, mere loss instead of profit.”
1776, AN INQUIRY INTO THE NATURE AND CAUSES OF THE WEALTH OF NATIONS by Adam Smith

5. THE FEDERAL RESERVE SISTER OF THE EXCHEQUER.

Exchequer: “The English department of revenue. A very ancient court of record, set up by William the Conqueror, as a part of the aula regia, and intended principally to order the revenues of the crown, and to recover the king’s debts and duties. It was called exchequer, “scaccharium,” from the checked cloth, resembling a chessboard, which covers the table.” Ballentine’s Law Dictionary

Exchequer: “That department of the English government which has charge of the collection of the national revenue; the treasury department.”
Black’s Law Dictionary 4th ed.

Exchequer: “In English Law. A department of the government which has the management of the collection of the king’s revenue.”
Bouvier’s Law Dictionary 1914 ed.

Court of Exchequer: “56.The court of exchequer is infe

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Die 12 Schlüsselvermutungen

Die zwölf Rechtsvermutungen der BAR

Die alten Preußen wussten schon, wer die größten Spitzbuben in ganzen Land sind. Deshalb verfügte Friedrich Wilhelm I am 15. Dezember 1726 per Kabinettsorder folgendes:

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unsere Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

Diesen Spitzbubenerlass kennen heute leider nur noch die wenigsten Menschen. Leider deshalb, weil die vom Preußenkönig so verachteten Advocati heute noch viel schlimmer ihr Unwesen treiben als zu seiner Zeit. Die Knüppel, die man uns heute weltweit mit über 80 Millionen Gesetzen, Verordnungen, Statuten und Weisungen zwischen die Beine wirft, haben Methode – eine weltweite Methode, die zu durchblicken für den normalen Menschen absolut unmöglich geworden ist. Es ist auch überhaupt nicht wichtig, all diese Methoden der perfiden Unterwerfung zu kennen. Was wir jedoch wissen und kennen sollten, sind die 12 Schlüsselvermutungen der BAR. Denn damit knechten und unterdrücken sie uns. Wer diese Rechtsvermutungen kennt und diese rechtzeitig aus dem Weg räumt, hat gute Chancen, sich aus den „Mühlen der Justiz“ befreien zu können.

Haben Sie irgendwann schon einmal etwas von der British Accreditation Registy kurz BAR gehört?

Wenn Sie kein Anwalt sind, vermutlich eher nicht. Die BAR ist nämlich eine private Verbindung oder Gilde für Anwälte und Richter. Die BAR beherrscht heimlich und für den Laien unsichtbar, das Rechtssystem der Welt. Die Bar ist der Kern des auch bei uns in Deutschland angewendeten Rechtssystems. Über die quasi Zwangsmitgliedschaft in nationalen Anwaltskammern und Verbände sind praktisch alle Anwälte automatisch auch Mitglieder der BAR. Selbst die Bundesanwaltskammer ist direkt mit der IBA (International BAR Assosiation) verbunden. Das Spinnennetz der Advocati hat die ganze Welt im Griff.

Wer heute die richterliche Jurisdiktion eines Gerichtssaales betritt, der unterwirft sich ohne es zu wissen, den 12 Rechtsvermutungen der privaten BAR-Gilde. Frank O`Collins (www.one-haven.org), Forscher auf dem Gebiet des Kanonischen Rechts, hat diese Vermutungen des Rechts aufgedeckt und dabei geholfen, sie den Menschen zugänglich zu machen. Zunächst müssen wir erkennen, dass unsere so genannten Gerichte ohne Ausnahme von der privaten Gilde British Accreditation Registry (BAR) betrieben werden. Staatsgerichte gibt es bekanntermaßen in der BRD seit vielen Jahren nicht mehr. Im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) stand einstmals unter §15 „Alle Gerichte sind Staatsgerichte“. Heute lesen wir dort „weggefallen“.

In ihrer Konstruktion erlaubt es die IBA, die aus der britischen, von Rothschild gegründeten BAR hervorging, den internationalen Bänkern die Herrschaft und Kontrolle über das weltweite Recht auszuüben. Das Gewohnheitsrecht (common law) der Menschen musste trickreich durch das Seehandels- und Vertragsrecht ersetzt werden, weil es die Menschen durch viele verfahrenstechnische Schutzmechanismen vor dem angestrebten Recht der Banken schützte. Sowohl das Seehandelsrecht als auch das Vertragsrecht basieren auf Römischem Recht und haben das Kanonische Recht der Kirche als Grundlage. Ein römisches Gericht arbeitet nicht nach irgendwelchen Rechtsgrundsätzen sondern mit Vermutungen des Rechts.

"Fiktion(Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt. Die Fiktion kann im Gegensatz zur Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden.‘ (Def. ‚Fiktion‘ S. 146)" Köblers Juristisches Wörterbuch

Wenn demnach die Rechtsvermutungen der privaten BAR-Gilde präsentiert und nicht von uns zurückgewiesen werden, erlangen diese den Status von Tatsachen und werden zur rechtlichen Wahrheit. Insgesamt gibt es mindestens 12 Schlüsselvermutungen der BAR. Diese werden automatisch durch Nichtwiderlegung wahr und sorgen so dafür, dass man uns unbedarfte Rechtsstaatsgläubige im Rechtssystem wesentlich leichter verwursten kann. Sie werden schnell feststellen, dass es sich immer um das genaue Gegenteil von dem Handelt, was wir selbst vermuten. Möglicherweise liegt es genau daran, dass wir vor Gericht fast immer den Kürzeren ziehen. Es geht dort nämlich nicht um Recht sondern ausschließlich um die Rechtsvermutungen der BAR.

1. Die Vermutung der Öffentlichen Aufzeichnung

Sie bedeutet, dass jede Angelegenheit, die vor ein untergeordnetes Römisches Gericht gebracht wird, eine Sache der Öffentlichen Aufzeichnung ist. Die BAR vermutet das genaue Gegenteil. Diese vermutet nämlich, dass die Sache eine geschäftliche Angelegenheit der privaten BAR-Gilde ist. Besteht man nicht ganz deutlich und klar darauf, dass das Verfahren als Angelegenheit öffentlich aufgezeichnet werden soll, verbleibt die Sache vor privaten BAR Gerichten immer im privaten Bereich der BAR Gilde. Damit unterwirft man sich, ohne es zu wissen deren privater Jurisdiktion.

2. Die Vermutung der Öffentlichen Dienstleistung

Alle Mitglieder der privaten BAR Gilde haben einen feierlichen, geheimen und absoluten Eid auf ihre Gilde geschworen. Indem sie zusätzliche Eide auf das Öffentliche Büro schwören, werden sie zu öffentlichen Agenten der Regierung und handeln als „public officials“. Dies widerspricht ihren privaten, höherrangigen Eiden, die sie ihrer Gilde geschworen haben. So lange man nicht offen mittels Anfechtung oder Zurückweisung widerspricht, besteht der Anspruch, dass die Mitglieder der privaten BAR-Gilde legitimierte öffentliche Bedienstete sind und deshalb als Treuhänder unter öffentlichem Eid stehen obwohl sie genau das Gegenteil tun.

3. Die Vermutung des Öffentlichen Eids

Diese besagt, dass alle Mitglieder der privaten BAR-Gilde in der Hoheitsbefugnis als „öffentlicher Bediensteter (public officials) handeln. Sie sind an den feierlichen öffentlichen Eid gebunden und gelten deshalb als ehrenvoll, unvoreingenommen und fair. Dies diktiert dieser öffentliche Eid. Wird diese Annahme nicht offen angefochten, bleibt die Vermutung, dass die Mitglieder der privaten BAR-Gilde unter ihrem öffentlichen Eid und im Widerspruch zu ihrem Gilde-Eid fungieren bestehen. Bei Anfechtung der Vermutung müssen sich solche Individuen für befangen erklären, da sie naheliegender Weise nicht unter öffentlichem Eid stehen sondern private Ziele der BAR verfolgen.

4. Die Vermutung der Immunität

Dies bedeutet, dass Schlüsselmitglieder der privaten BAR-Gilde mit der Handlungsbefugnis von „public officials“ als Richter, Staatsanwälte und Friedensrichter, die einen öffentlichen Eid nach Treu und Glauben geschworen haben, immun gegenüber persönlicher Beanspruchung oder Haftbarkeit sind. Ohne offene Anfechtung und ohne Einforderung dieses Eides besteht jedoch die Rechtsvermutung, dass diese Mitglieder der privaten BAR-Gilde als öffentliche Treuhänder in ihrem Amt immun gegenüber jeglicher persönlicher Rechenschaftspflicht für ihre Handlungen sind.

5. Die Vermutung der gerichtlichen Vorladung

Das Erscheinen vor Gericht erfolgt in der Regel auf eine gerichtliche Vorladung hin. Die Vermutung der gerichtlichen Vorladung bedeutet, dass eine Vorladung gewohnheitsmäßig unwiderlegt bleibt und dass von demjenigen, der vor Gericht erscheint, vermutet wird, dass er seiner Position als Beklagter, Schöffe oder Zeuge sowie der Jurisdiktion des Gerichts zugestimmt hat. Ohne Zurückweisung und Rückgabe der gerichtlichen Vorladung mit einer Kopie der Zurückweisung, die im Vorfeld vor dem Erscheinen protokolliert wurde, gilt die Jurisdiktion und die Position als Angeklagter als anerkannt. Darüber hinaus steht dessen Schuld bereits fest.

6. Die Vermutung der Bewachung

Gewöhnlich bleibt eine Vorladung oder ein Haftbefehl zur Arrestierung unwiderlegt. Deshalb steht fest, dass derjenige, der vor Gericht erscheint, vermutlich ein Gegenstand oder eine Sache ist. Dieser Gegenstand ist haftbar und deshalb durch einen Aufseher in Gewahrsam zu nehmen. Diese Annahme schließt die tote, legale Fiktion der nicht-Mensch Person ein, für welche die Bestimmungen und Regeln der Regierungskonzerne eigentlich geschrieben wurden. Aufseher können nämlich lediglich Besitztümer und Gegenstände rechtmäßig in Gewahrsam nehmen, jedoch keine menschlichen Wesen, die Seelen aus Fleisch und Blut sind. Solange man diese Vermutung nicht offen und unter Zurückweisung der Vorladung und des Gerichtes anficht, steht die Vermutung, dass man ein Besitzgegenstand ist und deshalb rechtmäßig durch Aufseher in Gewahrsam genommen werden darf.

7. Die Vermutung des Gerichts der Aufseher

Es wird vermutet, dass man Ansässiger eines Bezirks einer Kommunalregierung ist, dass man im Reisepass den Buchstaben P für pauper (arm) hat und deshalb unter der Aufsicht der Regierungskräfte und ihrer Agenten steht, die als „Gericht der Aufseher“ (Court of Guardians) fungieren. So lange diese Vermutung nicht offen zurückgewiesen wird, indem man anzeigt, dass man selbst Aufseher und Exekutor der Angelegenheit (Trust) vor dem Gericht ist, besteht die Vermutung, dass man ein Pauper (Armer) aufgrund Verzichts (by default) ist. Ebenso gilt man als schwachsinnig und muss deshalb den Vorschriften des Amtsvorstehers (Justiziar des Amtsgerichte) gehorchen.

8. Die Vermutung des Treuhandgerichts

Die Mitglieder der privaten BAR-Gilde nehmen an, dass man das treuhänderische Gericht als ein „öffentlicher Diener“ und „Regierungsbeschäftigter“ (Personal deutsch) akzeptiert. Dies wird allein schon deshalb unterstellt, weil man ein Römisches Gericht besucht. Da diese Gerichte nur für öffentliche Treuhänder nach den Regeln der Gilde und des Römischen Rechtssystems handeln, gibt es keinen Zweifel daran. Bevor diese Vermutung nicht offen bestritten wird, gilt diese Vermutung als einer der maßgeblichsten Gründe, mit dem sie ihre Jurisdiktion beanspruchen. Nur weil man vor ihnen erschienen ist. Es ist daher unabdingbar klar zu stellen, dass man nur zu Besuch und aufgrund einer Einladung anwesend ist. Man will nur einer Angelegenheit auf den Grund gehen und ist weder Regierungsbeschäftigter noch öffentlicher Treuhänder.

9. Die Vermutung, dass die Regierung in zweierlei Rollen (als Exekutor und Begünstigter) handelt

Die private Bar-Gilde ernennt den Richter/Friedensrichter für die bevorstehende Angelegenheit zum Exekutor, während der Staatsanwalt die Rolle als Begünstigter des Trusts übernimmt. Bevor diese Vermutung nicht offen zurückgewiesen wird und man dem Gericht nicht klar erklärt, dass man selbst der Begünstigte und Exekutor in der Sache (Trust) ist, gilt man als Treuhänder. Man ist in diesem Fall dann aufgrund von Verzicht den Regeln des Richters unterworfen.

10. Die Vermutung des Exekutor de Son Tort

Diese Vermutung bedeutet, dass angenommen wird, der Beklagte sei ein Exekutor de Son Tort, also ein „falscher Exekutor“. Wer seine Rechte als Exekutor und Begünstigter auf seinen Körper, seinen Verstand und auf seine Seele sicherstellen will, fordert damit den „rechtmäßigen“ Richter heraus. Deshalb gaukelt der Richter die Rolle des wahren Exekutors vor und hat das Recht, den „falschen Exekutor“ festzusetzen, zu inhaftieren, mit einem Bußgeld zu belegen oder in eine psychiatrische Untersuchung zu zwingen. Diese Vermutung bestreitet man, indem man sein Standing als Exekutor zusichert und dem Richter die Frage stellt, ob er als Exekutor de Son Tort zu handeln gedenkt. Der Richter wird vermutlich versuchen, Unterstützung von Gerichtsvollziehern und Vollzugsbeamten zu erhalten, um die falschen Ansprüche durchzusetzen.

11. Die Vermutung der Inkompetenz

Diese Vermutung unterstellt uns, zumindest unkundig in Rechtsdingen und deshalb inkompetent zu sein. Man bezweifelt die Fähigkeit, dass wir uns sachgemäß äußern und präsentieren können. Deshalb hat der Richter das Recht, uns festzusetzen, zu inhaftieren, uns mit einem Bußgeld zu belegen oder uns in eine psychiatrische Behandlung zu zwingen. Bevor man diese Vermutung nicht offen bestritten hat mit der Tatsache, dass man sein Standing als Exekutor und Begünstigter kennt und aktiv die gegenteilige Vermutung bestreitet und zurückweist, steht hinsichtlich des Plädoyers fest, dass man inkompetent ist und der Richter alles machen darf, um jemanden gefügig zu halten.

12. Die Vermutung der Schuld

Die Annahme, dass es sich bei der ganzen Angelegenheit um eine private Geschäftsaktivität der BAR-Gilde handelt, führt dazu, dass man schuldig ist, egal ob man auf „schuldig“, gar nicht oder auf „nicht schuldig“ plädiert. Zur Widerlegung dieser Vermutung eignet sich nur ein Affidavit der Wahrheit oder ein Beweissicherungsantrag mit eindringlicher Präjudiz in die öffentliche Aufzeichnung. Auch ein Einwand der mangelnden Schlüssigkeit (call a demurrer) kann vorgebracht werden. Bis dahin steht die Vermutung, dass man schuldig ist und festgehalten werden kann, bis der privaten BAR-Gilde eine Bürgschaft hinterlegt wird, die den Betrag abdeckt, den die Gilde für ihren Profit als ausreichend erachtet.

Wer diese Ausführungen leichtfertig als Blödsinn abtun möchte, ist hiermit gerne aufgefordert, die 12 Schlüsselvermutungen der BAR mit echten Beweisen zu widerlegen.
Dass Anwälte und Richter heute immer noch die gleichen Roben tragen, die Friedrich Wilhelm I einst anordnete, sollte jedem aufmerksamen Menschen allerdings sehr zu denken geben.

Dieser Artikel basiert auf Ausführungen von Al Whitney

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Söldner Mail Adressen

Aufklärung ist der Weg aus der Unmündigkeit hier in diesem System.

Aus diesem Grund findet I H R hier eine Umfangreiche Liste an Mail Adressen.

Einfach kopieren und bei Bedarf nutzen.

Schreibt den Männern und Weibern , vielleicht hilft es sie vor weiteren Straftaten zu bewahren, welche dieses in Unwissenheit ausüben !!!

Firma der Wortmarke Polizei

poststelle.aachen@polizei.nrw.de;hlka@polizei.hessen.de;poststelle.dortmund@polizei.nrw.de;berufsinformation@polizei.niedersachsen.de;gdp-bund-berlin@gdp.de;konstanz.pp@polizei.bwl;stuttgart.pp@polizei.bwl;ppkoblenz.presse@polizei.rlp;pp.neubrandenburg@polmv.de;potsdam@polizei-internet.brandenburg.de;pi-sb-st-johann@polizei.slpol.de;gauting.pi@polizei.bayern.de;pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de;lka@polizei.bwl.de;fp14einstellungen@polizei.bremen.de;ralf.hofmann@polizei.bremen.de;monika.pape@polizei.thueringen.de;tuttlingen.pp@polizei.bwl.de;tuttlingen.pp.verw.pers-tarif@polizei.bwl.de;pipruem@polizei.rlp.de;pischifferstadt@polizei.rlp;pisimmern@polizei.rlp.de;poststelle.euskirchen@polizei.nrw.de;ulm.pp@polizei.bwl.de;pialzey@polizei.rlp.de;frank.bubenheim@polizei.bremen.de;presse@polizei.rlp.de;pibetzdorf@polizei.rlp.de;dirgepwvelbert.mettmann@polizei.nrw.de;andreas.boehme@polizei.bremen.de;pdworms@polizei.rlp.de;pst.dieburg.ppsh@polizei.hessen.de;piludwigshafen2@polizei.rlp.de;pineustadt@polizei.rlp.de;poststelle.minden-luebbecke@polizei.nrw.de;hdjr.ppffm@polizei.hessen.de;poststelle.viersen@polizei.nrw;ge.pwnord.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de;pibingen@polizei.rlp.de;ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de;gdp-rheinland-pfalz@gdp-online.de;pdbadkreuznach@polizei.rlp.de;phr.wismar@polmv.de;polizeiberuf@polizei.nrw.de;piwest@koeln.polizei.nrw.de;aalen.pp@polizei.bwl.de;andreas.hampel@polizei.bremen.de;freiburg.pp@polizei.bwl.de;karlsruhe.pp@polizei.bwl.de;altentreptow@polmv.de;kk.anklam@polmv.de;kk-ast.greifswald@polmv.de;pptrier.presse@polizei.rlp.de;mannheim.pp@polizei.bwl.de;poststelle.bielefeld@polizei.nrw.de;direktionk.gummersbach@polizei.nrw;polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de;pwinnenstadt.bonn@polizei.nrw.de;pp.rostock@polmv.de;reutlingen.pp@polizei.bwl.de;info@polizei-studium.org;info@berlin.de;n@def.omfhtbvxhhwqzf.df;raeheineckekoll@web.de;zp411@polizei.hamburg.de;lka7011@hamburg.de;webmaster@gdpbayern.de;erberle@gdpbayern.de;wimmer@gdpbayern.de;info@timetoact.de;landesbezirk@gdpbayern.de;zechmann@gdpbayern.de;plassmann@gdpbayern.de;hetzl@gdpbayern.de;schall@gdpbayern.de;werner.weiss02@polizei.bayern.de;andreas.holzhausen@polizei.bayern.de;gerhard.knorr@polizei.bayern.de;peter.schneider04@polizei.bayern.de;herbert.kern@polizei.bayern.de;holger.zimmermann@polizei.bayern.de;karlheinz.klose@polizei.bayern.de;werner.blaha@polizei.bayern.de;michael.bogatzki@polizei.bayern.de;philipp.holze@polizei.bayern.de;clemens.murr@polizei.bayern.de;gdp-berlin@gdp-online.de;gdp-berlin@gdp-berlin.de;brinkhus@gdp-berlin.de;gdp-bund-berlin@gdp-online.de;gdp-bund-hilden@gdp-online.de;gdp-brandenburg@t-online.de;gdp-brandenburg@gdp.de;psw-reisen-hamburg@gdp.de;christian.hoffmann@gdp.de;gdp-niedersachsen@gdp-online.de;webmaster@gdpniedersachsen.de;redaktion@gdpniedersachsen.de;stellv.redakteur@gdpniedersachsen.de;stephan.hegger@gdp-nrw.de;uschi.barrenberg@gdp-nrw.de;info@timtoact.de;info@gdp-nrw.de;gdp@gdp-sachsen.de;rehr@gdp-online.de;kuehn@gdp-bundespolizei.de;praesidium.potsdam@polizei-internet.brandenburg.de;lwr.polizei@mi.brandenburg.de;information@koeln-bonn-airport.de;stuttgart.lka@polizei.bwl.de;pp-obn.gauting.pi@polizei.bayern.de;pp-obn.germering.pi@polizei.bayern.de;pp-obn.herrsching.pi@polizei.bayern.de;pp-mue.planegg.pi46@polizei.bayern.de;pp-obn.starnberg.pi@polizei.bayern.de;pp.mue.muenchen.praesidium@polizei.bayern.de;buergerservice@lra-starnberg.de;pressestelle@mi.niedersachsen.de;webmaster@pd-h.polizei.niedersachsen.de;poststelle@pi-ol.polizei.niedersachsen.de;poststelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de;office@polizei.bremen.de;bp01@polizei.bremen.de;uwe.jantzen@polizei.bremen.de;ralf.poepken@polizei.bremen.de;horst.michalika@polizei.bremen.de;malte.freudenberg@polizei.bremen.de;volker.niessen@polizei.bremen.de;rainer.schwarzbeck@polizei.bremen.de;klaus.wojciechowski@polizei.bremen.de;sieghard.siemann@polizei.bremen.de;michaela.freese@polizei.bremen.de;karl-heinz.tietjen@polizei.bremen.de;bernfried.kaufmann@polizei.bremen.de;andreas.doelvers@polizei.bremen.de;hans-werner.schneidereit@polizei.bremen.de;juergen.kock@polizei.bremen.de;hans-juergen.henke@polizei.bremen.de;rainer.windhusen@polizei.bremen.de;ruediger.opitz@polizei.bremen.de;reinhard.buck@polizei.bremen.de;wolfram.franke@polizei.bremen.de;herbert.deters@polizei.bremen.de;wolfgang.funke@polizei.bremen.de;enno.kutzner@polizei.bremen.de;heiko.wendelken@polizei.bremen.de;kirsten.schrader@polizei.bremen.de;hein.dobberkau@polizei.bremen.de;andreas.pundsack@polizei.bremen.de;hannes.leefers@polizei.bremen.de;thomas.kothe@polizei.bremen.de;peter.weiss@polizei.bremen.de;hans-joachim.schmidt@polizei.bremen.de;axel.hinrichs@polizei.bremen.de;herbert.huelss@polizei.bremen.de;harald.burhop@polizei.bremen.de;peter.kleinert@polizei.bremen.de;joachim.wendt@polizei.bremen.de;hartmut.halpap@polizei.bremen.de;bernd.neske@polizei.bremen.de;herbert.oesselmann@polizei.bremen.de;helge.eichhorst@polizei.bremen.de;michael.laethe@polizei.bremen.de;jens.kaup@polizei.brem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.minden@polizei.nrw.de;personalwerbung.moenchengladbach@polizei.nrw.de;personalwerbung.muenster@polizei.nrw.de;personalwerbung.oberbergischer-kreis@polizei.nrw.de;personalwerbung.oberhausen@polizei.nrw.de;personalwerbung.olpe@polizei.nrw.de;personalwerbung.paderborn@polizei.nrw.de;personalwerbung.recklinghausen@polizei.nrw.de;personalwerbung.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de;personalwerbung.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de;personalwerbung.neuss@polizei.nrw.de;einstellungsberatung.neuss@polizei.nrw.de;neuss@polizei.nrw.de;personalwerbung.rhein-sieg-kreis@polizei.nrw.de;personalwerbung.siegen-wittgenstein@polizei.nrw.de;personalwerbung.soest@polizei.nrw.de;personalwerbung.steinfurt@polizei.nrw.de;personalwerbung.steinfurt@poizei.nrw.de;personalwerbung.unna@polizei.nrw.de;personalwerbung.viersen@polizei.nrw.de;personalwerbung.warendorf@polizei.nrw.de;personalwerbung.wesel@polizei.nrw.de;personalwerbung.wuppertal@polizei.nrw.de;anzeige@polizei.nrw.de;hinweise@polizei.nrw.de;pwost.bielefeld@polizei.nrw.de;pwnord.bielefeld@polizei.nrw.de;pwsued.bielefeld@polizei.nrw.de;apwhf.bielefeld@polizei.nrw.de;apwst.bielefeld@polizei.nrw.de;pwramersdorf.bonn@polizei.nrw.de;pwbadgodesbergwd.bonn@polizei.nrw.de;pwduisdorfwd.bonn@polizei.nrw.de;gepi2pwduisdorf-bornheimwd.bonn@polizei.nrw.de;piswfuest.bonn@polizei.nrw.de;dirgepwratingen.mettmann@polizei.nrw.de;dirgepwmettmann.mettmann@polizei.nrw.de;dirgepwhilden.mettman@polizei.nrw.de;dirgepwhilden.mettmann@polizei.nrw.de;dirgepwlangenfeld.mettmann@polizei.nrw.de;direktionk.gummersbach@polizei.nrw.de;direktionv.gummersbach@polizei.nrw.de;ge.pwost.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de;ge.pwsued.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de;ge.pwwest.bd.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de;poststelle@viersen.polizei.nrw.de;pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de;luebeck.pd@polizei.landsh.de;personalwerbung.meunster@polizei.nrw.de;berufseinstieg@polizei.landsh.de;

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poststelle@ag-m.bayern.de;poststelle@ag-n.bayern.de;poststelle@ag-a.bayern;poststelle@ag-deg.bayern.de;poststelle@ag-ro.bayern.de;hans-juergen.stricker@zw.mjv.rlp.de;poststelle@ag-sta.bayern.de;poststelle@ag-dortmund.nrw.de;agbd@ko.mjv.rlp.de;poststelle@ag-wuppertal.nrw.de;poststelle@agfreiburg.justiz.bwl.de;pressestelle@lg-ke.bayern.de;poststelle@ag-kerpen.nrw.de;agak@ko.mjv.rlp.de;poststelle@ag-bochum.nrw.de;agnr@ko.mjv.rlp.de;agnw@zw.mjv.rlp.de;poststelle@ag-bonn.nrw.de;poststelle@ag-keh.bayern;poststelle@ag-bottrop.nrw.de;poststelle@ag-dueren.nrw.de;poststelle@ag-duisburg.nrw.de;poststelle@ag-ahaus.nrw.de;poststelle@ag-aachen.nrw.de;poststelle@ag-minden.nrw.de;poststelle@ag-ffb.bayern.de;poststelle@olg-hamm.nrw.de;poststelle@ag-bergheim.nrw.de;poststelle@ag-essen.nrw.de;poststelle@ag-paderborn.nrw.de;poststelle@ag-hamm.nrw.de;poststelle@ag-heinsberg.nrw.de;poststelle@agbreisach.justiz.bwl.de;poststelle@ag-gap.bayern.de;poststelle@ag-obb.bayern.de;poststelle@ag-moers.nrw.de;agwes@ko.mjv.rlp.de;poststelle@ag-bergischgladbach.nrw.de;poststelle@ag-iserlohn.nrw.de;poststelle@ag-lemgo.nrw.de;poststelle@sg-koeln.nrw.de;poststelle@ag-oberhausen.nrw.de;agwil@ko.mjv.rlp.de;poststelle@ag-soest.nrw.de;poststelle@ag-ll.bayern.de;direkt@erzgebirge-hotel-gruenes-gericht.com;agkl@zw.mjv.rlp.de;poststelle@ag-duesseldorf.nrw.de;poststelle@ag-neuss.nrw.de;amtsgericht.mainz@ko.mjv.rlp.de;poststelle@ag-aoe.bayern.de;poststelle@ag-bielefeld.nrw.de;poststelle@ag-steinfurt.nrw.de;agld@zw.mjv.rlp.de;poststelle@ag-siegen.nrw.de;poststelle@ag-hagen.nrw.de;gerichtskasse@ag-koeln.nrw.de;poststelle@ag-eg.bayern.de;poststelle@ag-siegburg.nrw.de;verwaltungamtsgericht@ag.justiz.hamburg.de;redaktion@t3n.de;support@yeebase.com;newsletter@verhandlungsraum.de;info@verhandlungsraum.de;agand@ko.mjv.rlp.de;agbit@ko.mjv.rlp.de;agdie@ko.mjv.rlp.de;poststelle@ag-euskirchen.nrw.de;info@tsa.de;agkh@ko.mjv.rlp.de;christoph.kraemer@ko.mjv.rlp.de;poststelle@ag-koeln.nrw.de;poststelle@ag-langenfeld.nrw.de;aglst@zw.mjv.rlp.de;medienstelle.agmz@ko.mjv.rlp.de;agro@zw.mjv.rlp.de;agsin@ko.mjv.rlp.de;agsp@zw.mjv.rlp.de;klaus.blumer@zw.mjv.rlp.de;insolvenzgericht.agwil@ko.mjv.rlp.de;registergericht.agwil@ko.mjv.rlp.de;zeugenkontakt.agwil@ko.mjv.rlp.de;register@agfreiburg.justiz.bwl.de;poststelle@agmannheim.justiz.bwl.de;register@agmannheim.justiz.bwl.de;poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de;poststelle@agrastatt.justiz.bwl.de;-icon@2x.png;verfgh-berlin@t-online.de;poststelle@lsg.brandenburg.de;notarabteilung@kg.berlin.de;rechtsdienstleistungsregister@kg.berlin.de;pressestelle@kg.berlin.de;chefredaktion@kg.berlin.de;info@dimento.com;webmaster@echr.coe.int;pio@icc-cpi.int;information@icj-cij.org;itlos@itlos.org;bureau@pca-cpa.org;ihre@email.com;news@golem.de;anw@ct.de;poststelle@lsg.bayern.de;presse@lsg.bayern.de;poststelle@sg-m.bayern.de;presse@sg-m.bayern.de;ingo.meyer@mariacher.de;poststelle@agnk.justiz.saarland.de;poststelle@agigb.justiz.saarland.de;verwaltung@ag-kiel.landsh.de;registergericht@ag-kiel.landsh.de;verwaltung@ag-luebeck.landsh.de;verwaltung@lverfg.landsh.de;redaktion-schlha@olg.landsh.de;verwaltung@lg-flensburg.landsh.de;poststelle@lg-itzehoe.landsh.de;verwaltung@lg-kiel.landsh.de;verwaltung@lg-luebeck.landsh.de;post.lagsh@arbgsh.landsh.de;verwaltung@lsg.landsh.de;verwaltung@fg-kiel.landsh.de;verwaltung@ovg.landsh.de;verwaltung@ag-segeberg.landsh.de;verwaltung@ag-eutin.landsh.de;verwaltung@ag-reinbek.landsh.de;stuttgart@schlichtungsstellen.eu;post@schlichtungsstellen.eu;

Firma [Staat]sanwaltschaft

stako@genstako.mjv;poststelle@stamannheim.justiz.bwl.de;poststelle@stafreiburg.justiz.bwl.de;poststelle@sta-bochum.nrw.de;poststelle@sta-aachen.nrw.de;poststelle@sta-duesseldorf.nrw.de;poststelle@sta-koeln.nrw.de;verwaltung@sta-darmstadt.justiz.hessen.de;poststelle@staulm.justiz.bwl.de;poststelle@staheilbronn.justiz.bwl.de;verwaltung@sta-frankfurt.justiz.hessen.de;poststelle@sta-siegen.nrw.de;poststelle@statuebingen.justiz.bwl.de;poststelle@stabaden-baden.justiz.bwl.de;stamz@genstako.mjv.rlp.de;poststelle@sta-bonn.nrw.de;sta-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de;poststelle@sta-duisburg.nrw.de;poststelle@sta-arnsberg.nrw.de;sta-md@remove-this.justiz.sachsen-anhalt.de;poststelle@sta-bielefeld.nrw.de;poststelle@sta-kleve.nrw.de;poststelle@sta-krefeld.nrw.de;webmaster@sta-muenster.nrw.de;webmaster@staatsanwalt.bremen.de;willing@sta-muenster.nrw.de;poststelle@staloerrach.justiz.bwl.de;verwaltung@sta-schwerin.mv-justiz.de;poststelle@staheidelberg.justiz.bwl.de;poststelle@sta-hagen.nrw.de;poststelle@sta-moenchengladbach.nrw.de;verwaltung@sta-neubrandenburg.mv-justiz.de;verwaltung@sta-kassel.justiz.hessen.de;poststelle@sta-essen.nrw.de;verwaltung@sta-rostock.mv-justiz.de;poststelle@sta-detmold.nrw.de;poststelle@sta-dortmund.nrw.de;presse.sta-hal@justiz.sachsen-anhalt.de;verwaltung@sta-stralsund.mv-justiz.de;poststelle@sta-muenster.nrw.de;verwaltung@sta-hanau.justiz.hessen.de;pressestelle-staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de;poststelle-dsb@sta.justiz.hamburg.de;pressesprecher@gsta.berlin.de;dr.ruediger.reiff@gsta.berlin.de;poststelle-staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de;poststelle@stac.justiz.sachsen.de;poststelle-p@stadd.justiz.sachsen.de;poststelle-p@stagr.justiz.sachsen.de;verwaltung-p@stal.justiz.sachsen.de;poststelle@stal.justiz.sachsen.de;verwaltung-p@staz.justiz.sachsen.de;poststelle-p@staz.justiz.sachsen.de;poststelle-pl-p@staz.justiz.sachsen.de;pressesprecher@sta-rostock.mv-justiz.de;pressesprecher@sta-stralsund.mv-justiz.de;pressesprecher@sta-neubrandenburg.mv-justiz.de;pressesprecher@sta-schwerin.mv-justiz.de;kontakt@stafl.landsh.de;kontakt@staiz.landsh.de;kontakt@staki.landsh.de;kontakt@stahl.landsh.de;stbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de;stgoe-poststelle@justiz.niedersachsen.de;sth-poststelle@justiz.niedersachsen.de;ststd-poststelle@justiz.niedersachsen.de;stos-b-pressestelle@justiz.niedersachsen.de;stver-b-pressestelle@justiz.niedersachsen.de;poststelle@stastuttgart.justiz.bwl.de;pressestelle@stastuttgart.justiz.bwl.de;webmaster@sta-bochum.nrw.de;presseolg@olg.brandenburg.de;pressesprecher@olg.brandenburg.de;redaktion-internet@hmdj.hessen.de;uhd@hzd.hessen.de;info@tsa.de;staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de;webmaster@sta-dortmund.nrw.de;poststelle@staellwangen.justiz.bwl.de;poststelle@stallwangen.justiz.bwl.de;pressestelle@sta-essen.nrw.de;webmaster@sta-essen.nrw.de;verwaltung@sta-fulda.justiz.hessen.de;verwaltung@sta-giessen.justiz.hessen.de;sta-hal@justiz.sachsen-anhalt.de;sta-nmb@justiz.sachsen-anhalt.de;poststelle@stakarlsruhe.justiz.bwl.de;webmaster@sta-kleve.nrw.de;pressestelle@sta-koeln.nrw.de;webmaster@sta-koeln.nrw.de;poststelle@stakonstanz.justiz.bwl.de;gertrud.willing@sta-muenster.nrw.de;michael.oenning@sta-muenster.nrw.de;poststelle@sta-offenbach.justiz.hessen.de;poststelle@stapforzheim.justiz.bwl.de;poststelle@staravensburg.justiz.bwl.de;poststelle@starottweil.justiz.bwl.de;poststelle@stawaldshut-tiengen.justiz.bwl.de;poststelle@sta-wiesbaden.justiz.hessen.de;poststelle@sta-wuppertal.nrw.de;webmaster@sta-wuppertal.nrw.de;

Firma Standes[amt]

standesamt@duesseldorf.de;standesamt@einwohneramt.essen.de;standesamt@mail.aachen.de;standesamt@krefeld.de;standesamt@stadt.wuerzburg;standesamt@juelich.de;standesamt@radebeul.de;standesamt@stadt.neuss.de;standesamt@herten.de;standesamtmitte@stadtamt.bremen.de;standesamt@stuttgart.de;standesamt@nauen.de;standesamt@wittenberg.de;standesamt@kiel.de;standesamt@markkleeberg.de;standesamt@vgdiez.de;standesamt@stadt.wuelfrath;standesamt@magistrat.bremerhaven.de;standesamt@forchheim.de;annette.altenbach@rastatt.de;standesamt@freiberg.de;standesamt@stadt-rietberg.de;standesamt@stadt-winsen.de;b.tylla@ueberlingen.de;standesamt@gotha.de;standesamt@goerlitz.de;standesamt@neu-ulm.de;standesamt@schwerin.de;standesamt@grimma.de;standesamt@stadt-witten.de;standesamt@emmendingen.de;standesamt@luedenscheid.de;standesamt@stadt-oldenburg.de;standesamt@marburg-stadt.de;standesamt@stadt-datteln.de;stadt@wolfenbuettel.de;standesamt@gemeinde-binz.de;peter.krieger.12@luenen.de;standesamtswesen@aschaffenburg.de;standesamt@werder-havel.de;melanie.ritter@buchholz.de;standesamt@arnsberg.de;standesamt@weiden.de;standesamt@hattingen.de;standesamtbremen-nord@stadtamt.bremen.de;standesamt@gemeinde-sylt.de;standesamt@leipzig.de;standesamt@reutlingen.de;wurth@offenburg.de;standesamt@stadt.wilhelmshaven.de;standesamt@stadt-bergen-auf-ruegen.de;standesamt@goettingen.de;posteingang@stadt-heilbronn.de;standesamt@oberhausen.de;standesamt@stadt-meissen.de;standesamt@stadt.mainz;standesamt@augsburg.de;b.mueller@siegen.de;d.oerter@siegen.de;standesamt@vgv-birkenfeld.de;standesamt@saarbruecken.de;standesamt@offenbach.de;standesamt@hameln.de;heiraten@bonn.de;m.hirner@neu-ulm.de;m.muehlbauer@neu-ulm.de;b.afflerbach@neu-ulm.de;d.hoernle@neu-ulm.de;j.schneid@neu-ulm.de;w.drees@arnsberg.de;b.feldmann@arnsberg.de;m.knoche@arnsberg.de;r.maudrich@arnsberg.de;w.osterhaus@arnsberg.de;h.rumpf@arnsberg.de;manfred.horn@aschaffenburg.de;standesamt@ba-mh.verwalt-berlin.de;standesamt@ba-mitte.berlin.de;standesamt@bezirksamt-neukoelln.de;standesamt@ba-spandau.berlin.de;standesamt-heirat@ba-ts.berlin.de;standesamt-geburten@ba-ts.berlin.de;standesamt-urkunden@ba-ts.berlin.de;standesamt-sterbefaelle@ba-ts.berlin.de;standesamt-familienbuch@ba-ts.berlin.de;uwe.ramthun@ba-mitte.berlin.de;koenig@boeblingen.de;stadtarchiv@boeblingen.de;standesamt@braunschweig.de;stadt@braunschweig.de;standesamt@cottbus.de;standesamt@dessau-rosslau.de;standesamt@dresden.de;info@duesseldorf.de;webmaster@eilenburg.de;d.bockstahler@emmendingen.de;u.meier@emmendingen.de;s.neumann@emmendingen.de;s.roesch@emmendingen.de;standesamt@erfurt.de;standesamt@stadt.erlangen.de;geburtsurkunde@stadt.erlangen.de;lydia.palazzolo@stadt.erlangen.de;urkundenstelle@stadt.erlangen.de;stda@fuerth.de;ralf.meyer@fuerth.de;anita.turbanisch@fuerth.de;standesamt@geesthacht.de;info@gelsenkirchen.de;standesamt@gelsenkirchen.de;info@gemeinde-sylt.de;gabriele.bastians@gemeinde-sylt.de;standesamt@goeppingen.de;volker-dienst@t-online.de;ob@gotha.de;info@grimma.de;yensamg@gmail.com;stadtguetersloh.standesamt@gt-net.de;standesamt@altona.hamburg.de;bezirksamt@altona.hamburg.de;bezirksamt@bergedorf.hamburg.de;standesamt@wandsbek.hamburg.de;bezirksamt@wandsbek.hamburg.de;pressestelle@wandsbek.hamburg.de;standesamt@heidelberg.de;standesamt@herrenberg.de;c.stange@herten.de;m.hoffmann@herten.de;b.koch@herten.de;v.muenninghoff@herten.de;u.papenfuss@herten.de;info@brandical.de;standesamt@hildburghausen.de;urkundenstelle@hildburghausen.de;c.roeder@hildburghausen.de;standesamt@stadt-hildesheim.de;ulrike.fritz@idstein.de;lamyae.jittit@idstein.de;lamyae.fouad@idstein.de;martina.wetzel@idstein.de;info@jena.de;standesamt@jena.de;chefredakteur@jena.de;geburtenanmeldungen@kiel.de;sterbefallanzeige@kiel.de;geburtsanzeige@kiel.de;namensaenderung@kiel.de;eheschliessungen@kiel.de;kirchenaustritte@kiel.de;standesamt@stadt-kw.de;buergerservice@stadt-kw.de;standesamt@stadt.mainz.de;standesamt@mittweida.de;igoerlitz@monheim.de;nschumann@monheim.de;info@monheim.de;standesamt@mosbach.de;sandra.jann@mosbach.de;mirjam.seyboth@mosbach.de;franz.kellner@mosbach.de;heike.schulz@nauen.de;martina.al.diban@nauen.de;martina.finkbeiner@nauen.de;manuela.ulrich@nauen.de;standesamt@nordenham.de;stadtarchiv@oberhausen.de;urkundenstelle@oberhausen.de;geburten@oberhausen.de;eheschliessung@oberhausen.de;sterbefaelle@oberhausen.de;namensaenderung@oberhausen.de;friedhofswesen@oberhausen.de;standeamt@oberhausen.de;hildegard.hinz@oberhausen.de;team@w-commerce.de;dieter.wurth@offenburg.de;andrea.braun@offenburg.de;karsten.jehle@offenburg.de;kerstin.schmieder@offenburg.de;stefan.borho@offenburg.de;standesamt@offenburg.de;standesamt@paderborn.de;pia.hein@plauen.de;melanie.tuch@plauen.de;andrea.heinrich@plauen.de;guenter.koerber@rastatt.de;maria.dinger@rastatt.de;elke.margner@rastatt.de;irmgard.gerhards@rastatt.de;jennifer.frietsch@rastatt.de;ulrike.gangl@rastatt.de;standesamt@rastatt.de;info@domain.de;standesamt@regensburg.de;tourismus@stadt-rietberg.de;info@roedental.de;info@kassel.de;kschoett@stadtamt.bremen.de;brit.fatteicher@stadt-meissen.de;lilli.gallmeister@stadt-meissen.de;christine.thieme@stadt-meissen.de;standesamt@stadt-muenster.de;standesamt@ratingen.de;sybille.koermer@wolgast.de;kerstin.schoenwandt@wolgast.de;info@fn-dienste.de;standesamt@friedrichshafen.de;info@ailingen.de;ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de;standesamt@stralsund.de;internetredaktion@stuttgart.de;buergeramt@stadt.uelzen.de;michael.wolpers@stadt.uelzen.de;standesamt@voelklingen.de;standesamt@wismar.de;poststelle@stadt-witten.de;kirsten.theile@wittenberg.de;buergerbuero@wittenberg.de;info@bibliothek-wittenberg.de;info@bzl-wb.de;standesamt@wolfenbuettel.de;silvano.varisco@wolfenbuettel.de;olaf.danell@wolfenbuettel.de;urkunden@worms.de;standesamt@stadt.wuelfrath.de;standesamt@bielefeld.de;marion.quesselet@krefeld.de;marion.quesseleit@krefeld.de;susanne.apler@krefeld.de;markard-klabunde@krefeld.de;r.rehorn-mertens@krefeld.de;stephanie.roertgen@krefeld.de;st.roertgen@krefeld.de;u.kluge@krefeld.de;martina.erdmann@krefeld.de;a.franck@krefeld.de;susanne.giebels@krefeld.de;tillmann-stoffers@krefeld.de;buergerdienst.standesamt@mannheim.de;standesamt@stadt-perleberg.de;r.elster@stadt-perleberg.de;m.gleiss@stadt-perleberg.de;

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Kriegsgefangenenpost

Die Deutsche Botschaft des Amt Deutscher Heimatbund, schildert E U C H  was es damit auf sich hat. Beweise und Dokumente um dieses auch dem z.B. Briefträger zu belegen !

Die Verträge vom 14. Sep. 1994 des Weltpostverein zum Weltpostvertrag machen dieses möglich.

Nachzulesen bei Juris:  https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wpostvtr1994g/gesamt.pdf

All dieses basiert auf dem Weltpostvertrag und ist im BGBl 1998 II S. 2082 vermerkt.

Siehe Artikel 7.3. :

http://www.transportrecht.de/transportrecht_content/1145517132.pdf

Vergesst den im Internet existierenden Blödsinn mit den 3 oder 4 Cent Briefmarken.

Vergesst den im Internet existierenden Blödsinn mit der PLZ in eckigen Klammern.

Vergesst den im Internet existierenden Blödsinn mit Datum und Unterschrift links neben der Briefmarke.

I H R brauch überhaupt nichts bezahlen, einfach ALLES ausser der Zuschlag für Luftpost ist Gebührenfrei !!!

Nur dieses anstelle einer Briefmarke aufkleben !!! ( siehe Foto )

Auch Pakete, Einschreiben usw., ALLES Gebührenfrei !!!

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TimeWaver

TimeWaver

DEINE Verbindung zum Informationsfeld

  • Tiefere Zusammenhänge im Informationsfeld analysieren und balancieren
  • Körper und Geist im Einklang
  • Psychosomatik und Integrative Medizin an der Wurzel
  • Informationsfeld-Technologie zum Wohle des Menschen

TimeWaver entwickelt medizinische Systeme, die helfen sollen, tiefere Ursachen und Zusammenhänge von Erkrankungen im Informationsfeld zu analysieren und zu balancieren. Die TimeWaver-Systeme - hergestellt und entwickelt in Deutschland – werden mittlerweile weltweit von über 1.500 Therapeuten genutzt.

Die TimeWaver Informationsfeld-Technologie sieht Bewusstsein und Information als elementare Bestandteile für Diagnose und Therapie, da sich für uns erst so psychische und somatische Zusammenhänge in der Tiefe erfassen und balancieren lassen.

 

Bei Interesse, leitet die Deutsche Botschaft gerne D E I N E Anfrage völlig kostenfrei und unverbindlich an UNSEREN Partner weiter, welcher DICH dann kontaktiert. Per E-Mail oder als Anruf, ganz wie D U es möchtest.

Fülle das Kontaktformular aus, wir leiten dieses weiter.

TimeWaver Med

TimeWaver Med

Balancierung bis in die tiefste Ebene

Die besondere Eigenschaft des TimeWaver ist es, die nicht sichtbaren Einflüsse zu analysieren, die auf uns in allen Lebensbereichen wirken, und diese zu balancieren, und zwar auf allen Ebenen: Von der Physis zum Energiefluss und zur Regulation, zu den Frequenzen, zur Psyche, zu eventuell vererbten Grunddispositionen und noch weiter.

Der Mensch als Ganzes

TimeWaver arbeitet auf den Ebenen, die man im Menschen in seiner Ganzheitlichkeit unterscheiden kann. Dabei betrachtet TimeWaver nicht nur die im Informationsfeld gefundenen Korrelationen zum Körper, sondern auch die Energie- und die Informationsebenen. Diese sind für uns eng miteinander verbunden und arbeiten im Idealfall zusammen, so möchte TimeWaver den Menschen als Ganzes verstehen.

Wissenschaftliche Hintergründe

 

Quantenphysik und der Einfluss des Bewusstseins

Auf der Ebene der Quantenphysik werden alle Ereignisse von Wahrscheinlichkeiten gesteuert. Langjährige Experimente am PEAR-Lab der Princeton Universität von Professor Robert Jahn und Brenda Dunne und vielen anderen Hochschulen haben gezeigt, dass solche Wahrscheinlichkeiten mit Hilfe des Bewusstseins auch über große Entfernungen beeinflusst werden können.

Unser Bewusstsein hat im Allgemeinen keinen direkten Zugang zum Informationsfeld, da es sich aufgrund seiner dualen Natur entweder auf die äußere physische oder auf die innere psychische Wirklichkeit ausrichtet. Der Schweizer Psychologe C.G. Jung war der erste, der erkannt hat, dass das individuelle Unbewusste hingegen direkt mit einer Art globalen Informationsfeld kommuniziert, das er das kollektive Unbewusste nannte.

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Wie arbeitet die Kirche ?

Der Schöpfer hat 10 Gebote gesprochen ! Dieses ist ALLES !!!

Um nun ein Geschäft zu machen, braucht man nur diese 10 Gebote zu verändern und den Menschen Glauben und Hoffnung zu verkaufen, und schon bringt der Verkauf Geld ein !

Nun gehen W I R mal durch, was überhaupt erforderlich ist um U N S E R E eigene Kirche zu gründen bzw. eine Art eigenen VATIKAN zu begründen.

Dieses Beispiel dient zur Klärung, das Amt Deutscher Heimatbund steht im heiligen Auftrag als AMT für die Belange der Menschen !!!

Hier ist die Geschäftsidee des Jahrtausends.

Wer das niedergeschriebene Wort Gottes ignoriert, der kann aus seinem „Unglauben“ ein Geschäft machen. Und dann Geld verdienen wie die Kirchen!

Was die großen Kirchen können, das können Sie auch. Wenn Sie wissen, wie es geht. Hier steht alles, wie sie von der Pseudo-Evangelisierungswelle der Kirchen profitieren. Sie müssen nur eine Kirche oder Glaubensgemeinschaft gründen. Nichts einfacher als das. Ihrem Reichtum sind kaum Grenzen gesetzt.


Was brauchen Sie für den Betrieb eines Religionsgewerbes, einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft?


1. Name

Sie brauchen einen gut klingenden, merkfähigen Namen, der sich gut vermarkten lässt. Den Namen muss sich eine Oma mit „Alzheimer light“ noch merken können, das ist das Wichtigste! Schließlich muss sie ja noch ihr Testament unterschreiben können, in dem sie alles Ihrer Kirche vermacht.

Und dieser Name sollte z.B. die Hoffnung auf ein glückliches Weiterleben nach dem Tod wecken. Das ist zwar genau das Gegenteil von dem, was Gott gesagt hat (siehe Hiob 14, 21; Psalm 146, 4; Prediger 12, 7; Johannes 5, 28.29; 1. Thessalonicher 4, 14-16), aber wenn die Kirchen mit dieser teuflischen Lüge (es ist übrigens die erste Lüge überhaupt, siehe 1. Mose 2, 17 + 1. Mose 3, 4) den Ungläubigen das Geld aus der Tasche ziehen, dann können Sie das auch ungestraft machen, zumindest in Deutschland. Sie wollen doch nicht den Teufel mit dem Beelzebub austreiben, oder?


2. Gemeinnützigkeit

Ihre Kirche melden Sie als gemeinnützigen Verein an, dann ist er „steuerbegünstigt“, um nicht zu sagen „steuerfrei“.

In die Satzung muss unbedingt dieser Paragraph aufgenommen werden: „§ … Steuerbegünstigung: Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“

Wer sich nicht zu dumm anstellt, zahlt nie mehr Steuern, außer natürlich für das Gehalt, das man sich als Kirchenvorstand bezahlt. Aber auch da kann ein Steuerberater gute Tipps geben, wie man das richtig macht.

Ein Beispiel ist „Universelles Leben“. Ich würde zwar deren Vorgehensweise nicht empfehlen, aber die schwimmen im Geld, wie man mir glaubhaft versicherte. Von denen können Sie sich einiges abschauen – und machen halt dann nur, was Sie für richtig halten.

Eine Mustersatzung finden Sie gratis im Internet unter „Vereinssatzung gemeinnützig“. Dann brauchen Sie nur noch 7 Gründungsmitglieder, die Sie am besten in der Familie finden und zur feierlichen Gründungsversammlung um den Wohnzimmertisch versammeln. Vier Mitglieder können nach Eintragung wieder ausscheiden, da der Verein nach der Eintragung nur eine Mindestzahl von 3 Mitgliedern haben muss. Blanko-Austrittserklärung gleich unterschreiben lassen. Dann bleibt wenigstens alles in der Familie.

Kosten fallen kaum an, für die Beglaubigung der Unterschrift beim Notar, alles in allem unter 50 Euro.

Natürlich darf und will ich keine Rechtsberatung geben, weshalb ich unbedingt die Hinzuziehung eines möglichst teuren Rechtsanwalts empfehle.


3. Rhetorikkurs

Aus gegebenen Anlass sollten Sie ein umfangreiches Gebet vor dem Festessen nicht vergessen. Wer mit Reden Schwierigkeiten hat, im Internet werden Sie fündig. Da gibt es sogar fertige Predigten, die Sie nur noch modifizieren müssen.

Ein Rhetorikkurs ist übrigens sehr zu empfehlen. Besonders dort, wo sich Politiker schulen lassen. Da gibt es auch relativ günstige Kurse bei den parteieigenen Stiftungen. Denn Sie „verkaufen“ ja auch etwas, was Sie nicht besitzen. Mit der Hoffnung auf bessere Zeiten, auf ewiges glückliches Leben, auf Reichtum in Hülle und Fülle, da lässt sich richtig Geld verdienen. Sie könnten ja sogar eine Geld-zurück-Garantie geben, denn die Leute werden diese Gelegenheit nicht erleben.


4. Lehre

Wichtig für eine Kirche sind die 10 Gebote! Aber nicht die aus der Bibel. Man muss sie verändern. Denn würde man die Gebote Gottes so lassen wie sie sind, bräuchte man ja keine Kirche gründen. Dann wäre das kein Geschäft.

Am besten nehmen Sie die 10 Gebote aus dem Katholischen Katechismus. Die wurden von den Päpsten gefälscht, sind also so gut wie „staatlich genehmigt“. Staatlich deshalb, weil es sich bei den abkassierenden Kirchen ausnahmslos um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt.

Den größten Dienst als neuen Religions- und Kirchengründer hat Ihnen der Papst erwiesen! Er hat nämlich das 2. Gebot aus der Bibel einfach gestrichen und aus dem 10. Gebot zwei gemacht, damit es wieder zehn waren.

Was steht im 2. Gebot? Am besten, Sie lesen es selbst nach unter 2. Mose 20, 4-6. Der ganze Marienfirlefanz, Bilderdienst, Totenanbetung, usw. wurde von Gott verboten. Das wäre schlecht fürs Geschäft gewesen. Sie können also vom Papsttum profitieren, wenn das auch gänzlich unbeabsichtigt war.

Ganz wichtig ist auch, dass Sie den Sonntag als Ruhetag beibehalten. Damit liegen Sie auf der Welle aller wichtigen Kirchen. Die wenigen, die noch das 4. Gebot der Bibel in 2. Mose 20, 8-11 beachten und den Sabbat halten, den es übrigens nicht erst seit den Juden, sondern seit der Schöpfung gibt (1. Mose 2, 1-4), können Sie vernachlässigen. Sie wollen ja Geschäft machen. Also müssen Sie am Sonntag abkassieren, weil Samstag die Leute einkaufen gehen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie bei einer Verfolgung der Sabbathalter, wie sie gemäß Offenbarung 13, 11-18 und 14, 6-12 bevorsteht, nichts zu befürchten haben und Ihr Geschäft bis zur Wiederkunft Christi betreiben können.


5. Wie geht man vor, wenn man eigene Gebote verfassen möchte?

Beginnen wir beim ersten Gebot. Das erste Gebot lautet im Original in 2. Mose 20,

1. Und GOtt redete alle diese Worte:

2. Ich bin der HERR, dein GOtt, der ich dich aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, geführet habe.

3. Du sollst keine andern Götter neben mir haben.


Wie könnten Sie es ändern?

Fast alle Kirchen verehren einen Gott, den es überhaupt nicht gibt. Dieser Gott wurde auf dem Konzil von Konstantinopel im Jahre 381 vom heidnischen Kaiser und Papst Konstantin dem Großen eingesetzt und sollte den einen wahren Gott ersetzen. Der Gott der Päpste ist jedoch ein Gott, der aus 3 Teile besteht:

1. Gott Vater
2. Gott Sohn
3. Gott Heiliger Geist


Diesen falschen Gott, oder, wie Gott sagt, diesen „Götzen“, den sollten Sie beibehalten. Unbestreitbarer Vorteil ist nämlich, dass dieser dreiteilige Gott von der Papst-Kirche ebenso angebetet wird, wie von den Evangelischen. Die Evangelischen bezeichnen sich noch immer als Protestanten, was natürlich ein Witz ist. Damit können Sie als Kirchengründer bereits 90 Prozent des Marktes ansprechen.

Wie könnten Sie also das erste Gebot ersetzen?

Sie könnten z.B. schreiben:

Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine anderen Götter neben mir haben, außer Jesus und meinen Heiligen Geist, mit denen ich zusammen die Gottheit bilde.

Damit hätten Sie den Nagel auf den Kopf getroffen. Das ist es, was alle glauben möchten, weil sie es von Kindheit so gelernt haben. Wer beschäftigt sich schon als Erwachsener noch damit, ob das nun stimmt oder nicht? Aber wenn Sie jetzt gleich das erste Gebot so umformulieren, dass es genau das aussagt, was alle glauben möchten, dann übertreffen Sie noch das Papsttum.

Wieso? Weil das Papsttum zwar einen anderen Gott lehrt, als im ersten Gebot von Gott verkündet wird, trotzdem aber dieses Gebot nicht verändert hat. Im Gegensatz zu den folgenden Geboten. Aber auch hier können Sie es besser machen als die Kirchen.


Was machen Sie mit dem zweiten Gebot?

Im Original von 2. Mose 20, 4-6 steht folgendes:

4. Du sollst dir kein Bildnis noch irgend ein Gleichnis machen weder des, das oben im Himmel, noch des, das unten auf Erden, oder des, das im Wasser unter der Erde ist.

5. Bete sie nicht an und diene ihnen nicht. Denn ich, der HERR, dein GOtt, bin ein eifriger GOtt, der da heimsuchet der Väter Missetat an den Kindern bis in das dritte und vierte Glied, die mich hassen,

6. und tue Barmherzigkeit an vielen Tausenden, die mich liebhaben und meine Gebote halten.


Das ist natürlich ganz schlecht fürs Geschäft. Wenn Gott Kreuze, Heiligenfiguren, Heiligenbilder, Reliquien, Ablassbriefe, usw. verbietet zu verkaufen, dann bricht eine riesige Einnahmequelle weg.

Deswegen hat der Papst sehr weise gehandelt und das zweite Gebot einfach gestrichen.

Es fällt also nicht weiter auf, wenn Sie als neuer Kirchengründer dieses Gebot auch einfach nicht erwähnen und so vorgehen, wie die römisch-katholische Kirche. Sie hat einfach das dritte Gebot an die Stelle des zweiten Gebots gesetzt. Und, man mag es kaum glauben, aber so richtig ist das nur sehr wenigen Menschen aufgefallen. Wer liest schon die Original-Zehn-Gebote in 2. Mose 20, 1-17 nach?

Verkaufen Sie den Leuten Bilder, Kreuze, Marienfiguren usw. Ein einträgliches Geschäft. T-Shirts mit Heiligenbildern hab ich noch gar nicht gesehen.

Hier eine weitere Geschäftsidee: In China gibt es seit ein paar Tausend Jahren auch eine Gottheit, die sie verehren. Auf ihren Bildern ist ebenso eine Mutter mit Kind zu sehen.

Sie können diese Bilder sehr preiswert aus China importieren und anschließend als „Gottesmutter Maria mit ihrem Gottessohn“ verkaufen. Das ist zwar nach der Bibel Betrug – siehe http://bibelmail.de/?p=132 -, aber Ihre große Konkurrenz, die Papstkirche, praktiziert das ja auch ungestraft. Und Sie können auch noch die günstigen chinesischen Produktionspreise nutzen.


Das dritte Gebot lautet:

7. Du sollst den Namen des HERRN, deines GOttes, nicht mißbrauchen; denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht.


Ich schlage vor, dass Sie hier ebenfalls den katholischen Text übernehmen und ihn noch etwas ergänzen, damit er zu Ihrem ersten Gebot passt, z.B.

Du sollst die Namen Deiner Götter Gott Vater, Gott Sohn und Gott Heiliger Geist nicht missbrauchen, denn Deine Götter werden den nicht ungestraft lassen, der ihre Namen missbraucht.

Das ist dann Ihr zweites Gebot, klingt doch schon nach etwas, oder?



Jetzt kommen wir zum vierten Gebot der Bibel:

8. Gedenke des Sabbattages, daß du ihn heiligest.

9. Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Dinge beschicken;

10. aber am siebenten Tage ist der Sabbat des HERRN, deines GOttes. Da sollst du kein Werk tun, noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Vieh, noch dein Fremdling, der in deinen Toren ist.

11. Denn in sechs Tagen hat der HERR Himmel und Erde gemacht und das Meer und alles, was drinnen ist, und ruhete am siebenten Tage. Darum segnete der HERR den Sabbattag und heiligte ihn.


Da hat der Papst kurzen Prozess gemacht. Er hat einfach den Ruhetag Gottes ignoriert, um seit 336 n.Chr. seinen eigenen Feiertag, den Sonntag, heidnischer Tag des Sonnengottes, feiern zu können – siehe http://bibelmail.de/?p=144 . Und dann hat er einfach verordnet:

Du sollst den Feiertag heiligen.

Punkt. Und er hat es, statt als viertes, als drittes Gebot eingesetzt.

Was bietet dieses Gebot für den kreativen Kirchen-Existenzgründer? Eine Menge. Sie könnten hier noch deutlicher werden und zum Beispiel erwähnen, was man in Ihrer Kirche zusätzlich alles anbeten soll, z.B. die tote Maria, während ja in Wirklichkeit Semiramis angebetet wird, aber wer merkt das schon… – siehe http://bibelmail.de/?p=132

Beispiel: Du sollst den Feiertag heiligen und …


Die restlichen Gebote betreffen das Verhältnis zu den Menschen. Sie können sie einfach aus dem katholischen Katechismus übernehmen und vielleicht textlich etwas aufmöbeln.


Was sagen Sie jetzt?

Ihre 10 Gebote werden noch besser, als die evangelischen und katholischen, weil sie bereits die Prophetie beinhalten. Die Prophetie, dass fast alle vom biblischen Glauben abfallen und Menschengebote halten werden.


6. Bischöfin, Pfarrerin oder Priesterin

Apropo: „alles soll in der Familie bleiben“. Ein guter Tipp ist, Ihre Ehefrau, Lebensabschnittsgefährtin, Freundin oder Tochter zur Bischöfin, Pfarrerin oder Priesterin zu machen, wenn z.B. emanzipierte Frauen oder Menschen mit ganz bestimmten Veranlagungen zu Ihren Zielgruppen gehören.

Irgendwann werden vielleicht die Homosexuellen ihre eigene Religion gründen –
siehe http://bibelmail.de/?p=32
 < = Hier klicken!

Die Kinderschänder haben ja in Holland bereits eine eigene Partei gegründet –
siehe http://www.20min.ch/news/ausland/story/11173364
 < = Hier klicken!

Und mit dem Vatikan gibt es sogar einen Staat, der diese Spezies – natürlich nur aus ihren eigenen Reihen – vor der Justiz anderer Länder versteckt –
siehe http://bibelmail.de/?p=133
 < = Hier klicken!

Das ist zwar auch unbiblisch, aber die Evangelische Kirche nimmt es ja auch nicht mehr so genau. Protestanten zu sein zahlt sich nicht aus. Das hat sich finanziell nicht gelohnt, schließlich müssen ja alle leben.


7. Ihre Sicherheit

Da ja nach der Bibel der Papst der Antichrist ist (Offenbarung 13, 1-10) – Luther hat ihn ja schon entlarvt, als er noch katholischer Priester war – helfen Sie mit Ihrer neuen Kirche mit, dass er nicht so leicht erkannt wird. Weil, wenn Sie das so offen sagen, wie ich, dann bekommen Sie irgendwann mal Ärger, und vor allem bleiben dann die großzügigen Spender aus. Und von Spenden wollen und müssen Sie ja schließlich leben.

Wenn Ihre Kirche dann eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern aufweist, wird man Sie bestimmt einladen, mit Ihrer Kirche Mitglied im ACK zu werden. Das ist die so genannte „Ökumene“. Da sind all die anderen Kirchen vertreten, die die Zehn Gebote Gottes ablehnen, verändert oder weitgehend die Gebote der römisch-katholischen Kirche übernommen haben.

Warum ich Ihnen abrate, in der „Ökumene“ Mitglied zu werden? Weil das schlecht für Ihr Geschäft ist. Da müssen Sie sich nämlich verpflichten, den anderen Kirchen keine Mitglieder abzuwerben. Dann können Sie gleich wieder zusperren, denn, woher sollen die Leute kommen?

Auf diese Weise wurden auch die Siebenten-Tags-Adventisten ausgehebelt, die noch den Sabbat halten. Noch. Die dürfen jetzt längst nicht mehr so auftreten, wie zu Zeiten ihrer Pioniere, als man noch den Papst als Antichrist entlarvte und dies öffentlich verkündete.

Wenn Sie klug sind, dann machen Sie Ihr Geschäft mit möglichst vielen Anhängern, die von allen finanziellen Verpflichtungen freigestellt werden. In Babylon, das ist nach Offenbarung 17 und 18 die römisch-katholische Mutterkirche mit ihren Ökumene-Töchtern, da machen Sie keinen Stich.

In Ihrer (Kirchen-) Vereinssatzung sollten nur Sie und zwei weitere Personen Ihres Vertrauens (z.B. diejenigen, denen Sie einmal Ihre Kirche vererben wollen) so gestellt werden, dass man Sie niemals absetzen kann. Nehmen Sie deshalb nie Mitglieder offiziell auf, sondern bleiben Sie großzügig. Verzichten Sie auf Formalitäten und finanzielle Verpflichtungen. Je großzügiger Sie sich geben, desto mehr Spenden kommen von Leuten, die ihr Gewissen mit Geld erleichtern wollen und sich dies leisten können.

Nach diesem Konzept kann nicht einmal der Papst arbeiten. Wenn der nicht mehr das macht, was ihm sein Oberster aufgetragen hat, dann kann es schon einmal passieren, dass er das falsche gegessen hat und am nächsten Morgen nicht mehr aufwacht. So wie z.B. Pius XI., der rechtzeitig sterben musste, damit der Hitlerfreund und Förderer, der Nazi-Papst Eugenio Maria Giuseppe Giovanni Pacelli als Pius XII. ans Ruder kam. Am 10. Februar 1939 in Rom war es dann „unvermeidlich“, denn Pius XI. hätte fast alles verbockt.

In der Nacht vor dem Konklave der italienischen Bischöfe am 11. Februar 1939, auf dem die Judenverfolgung in seiner Enzyklika „Humani generis unitas“ angeprangert werden sollte, musste ihm der Arzt Francesco Petacci, der Vater der Geliebten Mussolinis, eine Injektion verabreichen, um das Schlimmste zu verhindern. Damit war der Weg frei für seinen Stellvertreter, für Pius XII., der die barbarischen Verbrechen des Faschismus unterstützte und Hitler durch die „katholische Wahl“ in Deutschland an die Macht brachte. Das Seligsprechungsverfahren für Pius XII. läuft bereits seit 1965. Man hat sich wohl noch nicht getraut, diesen potenziellen Verbrecher gegen die Menschlichkeit selig zu sprechen. Aber, auch das kommt noch, denn das kann auch niemanden mehr erschüttern.

Übrigens, die Enzyklika „Humani generis unitas“ von Pius XI. wurde von seinem Nachfolger „kassiert“ und bis heute nicht veröffentlicht. Diese Enzyklika hat einem Papst das Leben gekostet, die Nichtveröffentlichung Millionen Juden.

Ich verstehe nur nicht, warum die Juden bis heute nichts gegen den Vatikan unternommen haben. Während die Juden von jedem, der irgendwie am Holocaust beteiligt war, horrende Summen kassierten, bleiben die geistigen Urheber und Brandstifter unbehelligt. In Deutschland tritt wegen jeder zweideutigen Äußerung einer nach 1945 geborenen Person der Zentralrat der Juden auf den Plan. Doch der reichste Staat der Welt, der Staat Vatikanstadt, der die Juden durch seine Staatschefs, die Päpste, und die von ihm betriebene Römisch-Katholische Kirche nachweislich seit dem 12. Jahrhundert auf das Schärfste verfolgt, bleibt unangetastet. Ist es Geld? Abhängigkeit? Zusammenarbeit? Ein Geheimvertrag? Wir werden die Wahrheit eines Tages erfahren.

Auch Johannes Paul I. musste schneller sterben als er wollte, weil er nicht ins Konzept passte. Johannes Paul II. alias Karol Wojtyla war hingegen „der Richtige“. In seiner Karriere kam es zur intensiven Zusammenarbeit des Vatikans mit CIA und NATO gegen den Ostblock. Da hat sich bis heute nichts geändert. Und das wird gemäß Offenbarung 13, 11-18 so bleiben bis zur Wiederkunft Christi.
Siehe auch http://www.sopos.org/aufsaetze/3f6b795ef2f79/1.phtml

Warum ich Ihnen das schreibe? Damit Sie sehen, dass diese Leute in einer anderen „Liga“ spielen. Sie wollen ja keine Milliarden verdienen, wie der Vatikan. Es reicht ja schon ein fünf- bis sechsstelliger Betrag pro Monat, oder? Und das sollte mit dem richtigen Marketing kein Problem sein. Ihre Kirche ist schließlich Ihr persönliches Lebenswerk und das sollte einmal auf Ihre Kinder vererbt werden. So wie in Königshäusern auch. Sie wissen ja, weder Kirchen, noch Königshäuser zahlen Erbschaftssteuer, nur Otto-Normalverbraucher.


8. Wie bin ich auf dieses Thema gekommen?

Ich habe mich mit einem Unternehmensberater, den ich sehr gut kenne, über den Glauben unterhalten. Er hat sich nie dafür interessiert, hat mir aber erklärt, warum er eine Abneigung gegen Kirchen hat. Solche Menschen gibt es viele, weil sie keine Ahnung vom wahren Evangelium haben. Die kennen nur das, was ein wie ein Faschingsprinz auftretender Kirchenführer über die Medien verbreitet, weil sie sich das zwangsläufig in den Nachrichten ansehen müssen. Und das ist einem intelligenten Menschen suspekt, denn es widerspricht dem gesunden Menschenverstand. Deshalb wendet sich ein intelligenter Mensch von Religionen ab, weil er spürt, dass es Lügen sind, und es nur um Macht über die Menschen und deren Geld geht.

Ich habe ihm erklärt, dass er Recht hat und ich das, was er über Religion denkt und fühlt, beweisen kann. Und dass der Religionsbetrug nur aufgedeckt werden kann, wenn man die Bibel kennt. Da er die Bibel nicht kannte und, wie Millionen Menschen, kein Interesse hat, sie jemals kennen zu lernen, habe ich überlegt, wie solche Menschen trotzdem zur Erforschung der Wahrheit motiviert werden könnten.

Und jetzt kommt die Entscheidung, die jeder Leser treffen muss. Sie haben 3 Möglichkeiten:

1. Sie machen so weiter wie bisher. Dann ändert sich für Sie im Moment nichts.

2. Sie gründen eine eigene Kirche oder Glaubensgemeinschaft, mit der Sie reich werden können.

3. Sie wollen nach der Wahrheit Gottes leben. Dann werden Sie in Zukunft versuchen, den gleichen Glauben zu leben, den der Mensch Jesus Christus auch hat und die Zehn Gebote Gottes halten.


Ich habe mich für Punkt 3 entschieden. Warum?

Weil Gott denen ewiges Leben versprochen hat, die seine Gebote halten. (Offenbarung 14, 12) Und Jesus Christus hat es uns als seine letzten Worte in der Bibel ebenfalls bestätigt:

Offenbarung 22,

10. Und er spricht zu mir: versiegle nicht die Worte der Weissagung in diesem Buch; denn die Zeit ist nahe.

11. Wer böse ist, der sei immerhin böse; und wer unrein ist, der sei immerhin unrein. Aber wer fromm ist, der sei immerhin fromm; und wer heilig ist, der sei immerhin heilig.

12. Und siehe, ich komme bald und mein Lohn mit mir, zu geben einem jeglichen, wie seine Werke sein werden.

13. Ich bin das A und das O, der Anfang und das Ende, der Erste und der Letzte.

14. Selig sind, die seine Gebote halten, auf daß ihre Macht sei an dem Holz des Lebens, und zu den Toren eingehen in die Stadt.

15. Denn draußen sind die Hunde und die Zauberer und die Hurer und die Totschläger und die Abgöttischen und alle, die liebhaben und tun die Lüge.

16. Ich, JEsus, habe gesandt meinen Engel, solches euch zu zeugen an die Gemeinden. Ich bin die Wurzel des Geschlechts Davids*, ein heller Morgenstern.
* ein weiterer Beweis, dass Jesus nicht Gott, sondern Mensch ist!

17. Und der Geist und die Braut sprechen: Komm! Und wer es höret, der spreche: Komm! Und wen dürstet, der komme; und wer da will, der nehme das Wasser des Lebens umsonst**.
** Warum zahlen die Menschen für den ewigen Tod, wenn Sie das ewige Leben umsonst haben können?

18. Ich bezeuge aber allen, die da hören die Worte der Weissagung in diesem Buch: So jemand dazusetzt, so wird GOtt zusetzen auf ihn die Plagen, die in diesem Buch geschrieben stehen.

19. Und so jemand davontut von den Worten des Buchs dieser Weissagung, so wird GOtt abtun sein Teil vom Buch des Lebens und von der heiligen Stadt und von dem, was in diesem Buch geschrieben stehet.
Der Lohn für Kirchengründer wird ähnlich sein, wie der Lohn, den die Päpste erhalten.

20. Es spricht, der solches zeuget: Ja, ich komme bald. Amen. Ja komm, HErr JEsu!

21. Die Gnade unsers HErrn JEsu Christi sei mit euch allen! Amen.


Oder glauben Sie nicht, dass sich das erfüllen wird? Dann würden Sie sowohl Gott, als auch seinen Sohn zu Lügnern machen.

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Sprechfunk der Menschen

Gerade in der Zeit im Jetzt, sollten die Menschen sich verbinden und sprechen können.

Zello ist eine sehr empfehlenswerte Möglichkeit hierfür.

D U  kannst es auf fast ALLEN Smartphones installieren, ebenfalls auf Windows PC´s.

Die Nutzung ist völlig kostenfrei !!!

Es funktioniert ähnlich wie der alte CB Funk, aber über das Internet und Handy oder PC. Falls D U mal nicht erreichbar bist, werden die Nachrichten gespeichert und D U kannst diese später anhören.

Es kann Menschen vernetzen und auch in Notsituationen z.B. durch Übergriffe illegaler Söldner um Hilfe gerufen werden.

Seit einigen Jahren wird dieses auch eingebunden in das noch bestehende Funknetz in Deutschland ! So war bereit vor ca. 2 Jahren eine Fläche von ca. 180 KM im Chiemgau abgedeckt. Falls mal das Internet versagt, ist eine weiterführende Kommunikation über handelsübliche Funkgeräte möglich !!!

Derartige Funkgeräte gibt es schon ab 30 € im Internet !

Der Kanal der Deutschen Botschaft lautet:

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Mit geprüfter Empfehlung

 

Deutsche Botschaft

Amt Deutscher Heimatbund

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BuStAG


Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit

vom 1. Juni 1870

geändert durch
Bundesgesetz vom 21. Juli 1870 (BGBl. S. 498)
Reichsgesetzes vom 22. April 1871 (RGBl. S. 87)
Reichsgesetz vom 20. Dezember 1875 (RGBl. S. 324)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. August 1896 (RGBl. S. 604)

Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages, was folgt:

§ 1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.

Angehörige des Großherzogthums Hessen besitzen die Bundesangehörigkeit nur dann, wenn sie in den zum Bunde gehörigen Theilen des Großherzogthums heimathsberechtigt sind.
 

§ 1 Absatz 2 wurde aufgehoben durch die § 9 des Reichsgesetzes vom 22. April 1871.

§ 2. Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird fortan nur begründet:
1. durch Abstammung (§ 3),
2. durch Legitimation (§ 4),
3. durch Verheirathung (§ 5),
4. Für einen Norddeutschen durch Aufnahme(§ 6 ff.) und
5. für einen Ausländer durch Naturalisation (§ 6 ff.).

Die Adoption hat für sich allein diese Wirkung nicht.

§ 3. Durch die Geburt, auch wenn diese im Auslande erfolgt, erwerben eheliche Kinder eines Norddeutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, uneheliche Kinder einer Norddeutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

§ 4. Ist der Vater eines unehelichen Kindes ein Norddeutscher und besitzt die Mutter nicht die Staatsangehörigkeit des Vaters, so erwirbt das Kind durch eine den gesetzlichen Bestimmungen gemäß erfolgte Legitimation die Staatsangehörigkeit des Vaters.

§ 5. Die Verheirathung mit einem Norddeutschen begründet für die Ehefrau die Staatsangehörigkeit des Mannes.

§ 6. Die Aufnahme, sowie die Naturalisation (§ 2 Nr. 4 und 5) erfolgt durch eine von der höheren Verwaltungsbehörde ausgefertigte Urkunde.

§ 7. Die Aufnahme-Urkunde wird jedem Angehörigen eines anderen Bundesstaates ertheilt, welcher um dieselbe nachsucht und nachweist, daß er in dem Bundesstaate, in welchem er die Aufnahme nachsucht, sich niedergelassen habe, sofern kein Grund vorliegt, welcher nach den §§ 2 bis 5 des Gesetzes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 (Bundesgesetzbl. S. 55) die Abweisung eines Neuanziehenden oder die Versagung der Fortsetzung des Aufenthalts rechtfertigt.

§ 8. Die Naturalisations-Urkunde darf Ausländern nur dann ertheilt werden, wenn sie
1) nach den Gesetzen ihrer bisherigen Heimath dispositionsfähig sind, es sei denn, daß der Mangel der Dispositionsfähigkeit durch die Zustimmung des Vaters, des Vormundes oder Kurators des Aufzunehmenden ergänzt wird;
2) einen unbescholtenen Lebenswandel geführt haben;
3) an dem Orte, wo sie sich niederlassen wollen, eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen finden;
4) an diesem Orte nach den daselbst bestehenden Verhältnissen sich und ihre Angehörigen zu ernähren im Stande sind.

Vor Ertheilung der Naturalisations-Urkunde hat die höhere Verwaltungsbehörde die Gemeinde, beziehungsweise den Armenverband desjenigen Orts, wo der Aufzunehmende sich niederlassen will, in Beziehung auf die Erfordernisse unter Nr. 2, 3 und 4 mit ihrer Erklärung zu hören.

Von Angehörigen der Königreiche Bayern und Württemberg und des Großherzogthums Baden soll, im Falle der Reziprozität, bevor sie naturalisirt werden, der Nachweis, daß sie die Militairpflicht gegen ihr bisheriges Vaterland erfüllt haben oder davon befreit worden sind, gefordert werden.

§ 8 Absatz 4 wurde aufgehoben durch die § 12 des Reichsgesetzes vom 22. April 1871.

§ 9. Eine von der Regierung oder von einer Central- oder höheren Verwaltungsbehörde eines Bundesstaates vollzogene oder bestätigte Bestallung für einen in den unmittelbaren oder mittelbaren Staatsdienst oder in den Kirchen-, Schul- oder Kommunaldienst aufgenommenen Ausländer oder Angehörigen eines anderen Bundesstaates vertritt die Stelle der Naturalisations-Urkunde, beziehungsweise Aufnahme-Urkunde, sofern nicht ein entgegenstehender Vorbehalt in der Bestallung ausgedrückt wird.

Ist die Anstellung eines Ausländers im Bundesdienst erfolgt, so erwirbt der Angestellte die Staatsangehörigkeit in demjenigen Bundesstaate, in welchem er seinen dienstlichen Wohnsitz hat.

Durch Reichsgesetz vom 20. Dezember 1875 erhielt der § folgende ergänzende Bestimmungen:
"Ausländern, welche im Reichsdienste angestellt sind, ein Diensteinkommen aus der Reichskasse beziehen und ihren dienstlichen Wohnsitz im Auslande haben, darf von demjenigen Bundesstaate, in welchem sie die Verleihung der Staatsangehörigkeit nachsuchen, die Naturalisationsurkunde nicht versagt werden."

§ 10. Die Naturalisations-Urkunde, beziehungsweise Aufnahme-Urkunde, begründet mit dem Zeitpunkte der Aushändigung alle mit der Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten.

§ 11. Die Verleihung der Staatsangehörigkeit erstreckt sich, insofern nicht dabei eine Ausnahme gemacht wird, zugleich auf die Ehefrau und die noch unter väterlicher Gewalt stehenden minderjährigen Kinder.

§ 11 erhielt durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. August 1896 folgende Fassung:
§ 11. Die Verleihung der Staatsangehörigkeit erstreckt sich, insofern dabei nicht eine Ausnahme gemacht wird, zugleich auf die Ehefrau und auf diejenigen minderjährigen Kinder, deren gesetzliche Vertretung dem Aufgenommenen oder Naturalisirten kraft elterlicher Gewalt zusteht. Ausgenommen sind Töchter, die verheiratet sind oder verheiratet gewesen sind.

§ 12. Der Wohnsitz innerhalb eines Bundesstaates begründet für sich allein die Staatsangehörigkeit nicht.

§ 13. Die Staatsangehörigkeit geht fortan nur verloren:
1) durch Entlassung auf Antrag (§ 14ff.);
2) durch Ausspruch der Behörde (§ 20 und 22);
3) durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande (§ 21);
4) bei unehelichen Kindern durch eine den gesetzlichen Bestimmungen gemäß erfolgte Legitimation, wenn der Vater einem anderen Staate angehört als die Mutter;
5) bei einer Norddeutschen durch Verheirathung mit dem Angehörigen eines anderen Bundesstaates oder mit einem Ausländer.

§ 14. Die Entlassung wird durch eine von der höheren Verwaltungsbehörde des Heimathsstaates ausgefertigte Entlassungs-Urkunde ertheilt.

Durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. August 1896 wurde nach dem § 14 folgender Paragraph neu eingefügt:
§ 14a. Die Entlassung eines Staatsangehörigen, der unter elterlicher Gewalt oder Vormundschaft steht, kann von dem gesetzlichen Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts beantragt werden. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ist nicht erforderlich, wenn der Vater oder die Mutter die Entlassung für sich und zugleich kraft elterlicher Gewalt für ein Kind beantragt. Erstreckt sich der Wirkungskreis eines der Mutter bestellten Beistandes auf die Sorge für die Person des Kindes, so bedarf die Mutter in einem solchen Falle der Genehmigung des Beistandes zu dem Antrag auf Entlassung des Kindes.

§ 15. Die Entlassung wird jedem Staatsangehörigen ertheilt, welcher nachweist, daß er in einem anderen Bundesstaate die Staatsangehörigkeit erworben hat.

In Ermangelung dieses Nachweises darf sie nicht ertheilt werden:
1) Wehrpflichtigen, welche sich in dem Alter vom vollendeten siebenzehnten bis zum vollendeten fünf und zwanzigsten Lebensjahre befinden, bevor sie ein Zeugniß der Kreis-Ersatzkommission darüber beigebracht haben, daß sie die Entlassung nicht blos in der Absicht nachsuchen, um sich der Dienstpflicht im stehenden Heere oder in der Flotte zu entziehen;
2) Militairpersonen, welche zum stehenden Heere oder zur Flotte gehören, Offizieren des Beurlaubtenstandes und Beamten, bevor sie aus dem Dienste entlassen sind;
3) den zur Reserve des stehenden Heeres und zur Landwehr, sowie den zur Reserve der Flotte und der Seewehr gehörigen und nicht als Offiziere angestellten Personen, nachdem sie zum aktiven Dienste einberufen worden sind.

§ 16. Norddeutschen, welche nach dem Königreich Bayern, dem Königreich Württemberg oder dem Großherzogthum Baden oder nach den nicht zum Bunde gehörigen Theilen des Großherzogthums Hessen auswandern wollen, ist im Falle der Reziprozität die Entlassung zu verweigern, so lange sie nicht nachgewiesen haben, daß der betreffende Staat sie aufzunehmen bereit ist.

§ 16 aufgehoben durch Reichsgesetz vom 22. April 1871.

§ 17. Aus anderen als aus den in den §§ 15 und 16 bezeichneten Gründen darf in Friedenszeiten die Entlassung nicht verweigert werden. Für die Zeit eines Krieges oder einer Kriegsgefahr bleibt dem Bundespräsidium der Erlaß besonderer Anordnung vorbehalten.

§ 18. Die Entlassungs-Urkunde bewirkt mit dem Zeitpunkte der Aushändigung den Verlust der Staatsangehörigkeit.

Die Entlassung wird unwirksam, wenn der Entlassene nicht binnen sechs Monaten vom Tage der Aushändigung der Entlassungs-Urkunde an seinen Wohnsitz außerhalb des Bundesgebietes verlegt oder die Staatsangehörigkeit in einem anderen Bundesstaate erwirbt.

§ 19. Die Entlassung erstreckt sich, insofern nicht dabei eine Ausnahme gemacht wird, zugleich auf die Ehefrau und die noch unter väterlicher Gewalt stehenden minderjährigen Kinder.

§ 19 erhielt durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. August 1896 folgende Fassung:
§ 19. Die Entlassung erstreckt sich, insofern nicht dabei eine Ausnahme gemacht wird, zugleich auf die Ehefrau und auf diejenigen Kinder, deren gesetzliche Vertretung dem Entlassenen kraft elterlicher Gewalt zusteht.
Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf Töchter, die verheiratet sind oder verheiratet gewesen sind, sowie auf Kinder, die unter der elterlichen Gewalt der Mutter stehen, falls die Mutter zu dem Antrage auf Entlassung der Kinder nach § 14a Absatz 2 Satz 2 der Genehmigung des Beistandes bedarf.

§ 20. Norddeutsche, welche sich im Auslande aufhalten, können ihrer Staatsangehörigkeit durch einen Beschluß der Centralbehörde ihres Heimathsstaates verlustig erklärt werden, wenn sie im Falle eines Krieges oder einer Kriegsgefahr einer durch das Bundespräsidium für das ganze Bundesgebiet anzuordnenden ausdrücklichen Aufforderung zur Rückkehr binnen der darin bestimmten Frist keine Folge leisten.

§ 21. Norddeutsche, welche das Bundesgebiet verlassen und sich zehn Jahre lang ununterbrochen im Auslande aufhalten, verlieren dadurch ihre Staatsangehörigkeit. Die vorbezeichnete Frist wird von dem Zeitpunkte des Austritts aus dem Bundesgebiete oder, wenn der Austretende sich im Besitz eines Reisepapieres oder Heimathsscheines befindet, von dem Zeitpunkte des Ablaufs dieser Papiere an gerechnet. Sie wird unterbrochen durch die Eintragung in die Matrikel eines Bundeskonsulats. Ihr Lauf beginnt von Neuem mit dem auf die Löschung in der Matrikel folgenden Tage.

Der hiernach eingetretene Verlust der Staatsangehörigkeit erstreckt sich zugleich auf die Ehefrau und die unter väterlicher Gewalt stehenden minderjährigen Kinder, soweit sie sich bei dem Ehemanne, beziehungsweise Vater befinden.

Für Norddeutsche, welche sich in einem Staate des Auslandes mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen aufhalten und in demselben zugleich die Staatsangehörigkeit erwerben, kann durch Staatsvertrag die zehnjährige Frist bis auf eine fünfjährige vermindert werden, ohne Unterschied, ob die Betheiligten sich im Besitze eines Reisepapieres oder Heimathsscheines befinden oder nicht.

Norddeutschen, welche ihre Staatsangehörigkeit durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande verloren und keine andere Staatsangehörigkeit erworben haben, kann die Staatsangehörigkeit in dem früheren Heimathsstaate wieder verliehen werden, ohne daß sie sich dort niederlassen.

Norddeutsche, welche ihre Staatsangehörigkeit durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande verloren haben und demnächst in das Gebiet des Norddeutschen Bundes zurückkehren, erwerben die Staatsangehörigkeit in demjenigen Bundesstaate, in welchem sie sich niedergelassen haben, durch eine von der höheren Verwaltungsbehörde ausgefertigte Aufnahme-Urkunde, welche auf Nachsuchen ihnen ertheilt werden muß.

§ 21 Absatz 2 erhielt durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. August 1896 folgende Fassung:
Der hiernach eintretende Verlust der Staatsangehörigkeit erstreckt sich zugleich auf die Ehefrau und auf diejenigen Kinder, deren gesetzliche Vertretung dem Ausgetretenen kraft elterlicher Gewalt zusteht, soweit sich die Ehefrau oder die Kinder bei dem Ausgetretenen befinden. Ausgenommen sind Töchter, die verheirathet sind oder verheirathet gewesen sind.

§ 22. Tritt ein Norddeutscher ohne Erlaubniß seiner Regierung in fremde Staatsdienste, so kann die Centralbehörde seines Heimathsstaates denselben durch Beschluß seiner Staatsangehörigkeit verlustig erklären, wenn er einer ausdrücklichen Aufforderung zum Austritte binnen der darin bestimmten Frist keine Folge leistet.

§ 23. Wenn ein Norddeutscher mit Erlaubniß seiner Regierung bei einer fremden Macht dient, so verbleibt ihm seine Staatsangehörigkeit.

§ 24. Die Ertheilung von Aufnahme-Urkunden und in den Fällen des § 15 Absatz 1 von Entlassungs-Urkunden erfolgt kostenfrei.

Für die Ertheilung von Entlassungs-Urkunden in anderen als den im § 15 Absatz 1 bezeichneten Fällen darf an Stempelabgaben und Ausfertigungsgebühren zusammen nicht mehr als höchstens Ein Thaler erhoben werden.

§ 25. Für die beim Erlasse dieses Gesetzes im Auslande sich aufhaltenden Angehörigen derjenigen Bundesstaaten, nach deren Gesetzen die Staatsangehörigkeit durch einen zehnjährigen oder längeren Aufenthalt im Auslande verloren ging, wird der Lauf dieser Frist durch dieses Gesetz nicht unterbrochen.

Für die Angehörigen der übrigen Bundesstaaten beginnt der Lauf der im § 21 bestimmten Frist mit dem Tage der Wirksamkeit dieses Gesetzes.

§ 26. Alle diesem Gesetze zuwiderlaufenden Vorschriften werden aufgehoben.

§ 27. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1871 in Kraft.

Durch Bundesgesetz vom 21. Juli 1870 wurden die §§ 17 und 20 (wegen des am 19. Juli 1870 ausgebrochenen deutsch-französischen Krieges) mit Wirkung vom 22. Juli 1870 in Kraft gesetzt.

Das Gesetz wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1914 ersetzt durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RGBl. 1913 S. 583).
 


Quellen: Bundesgesetzblatt 1870 S. 355
Ernst Rudolf Huber, Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 2, Verlag Kohlhammer
R. Gaupp, Verfassungs-Urkunde für das Königreich Württemberg  2. Auflage 1887, W. Kohlhammer Stuttgart
© 12. Dezember 2000 - 13. Apritl 2004

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StGB - 1871

StGB - 1871

 
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Plazenta vs Geburtsurkunde

Placenta

Wie mittlerweile sehr vielen Menschen bekannt ist, bestätigt die Hebamme oder der Arzt eine Geburt durch eine Bescheinigung zur:

  1. Lebendgeburt
  2. Totgeburt

Dieses Schriftstück geht dann sofort und direkt zum Standesamt.

Die Eltern beantragen die Geburtsurkunde ( nur eine Abschrift, die Geburtsurkunde existiert bereits ) 

Auszug aus dem Geburtenregister !

und "verkaufen" I H R  Kind an den Scheinstaat ( Firma ), dieses nach Seehandelsrecht !

Nun lag bis vor einiger Zeit, das Problem vor, nach Seerecht als verschollen zu gelten um dann nach 7 Jahren als Tod zu gelten, aus der durch Geburtsurkunde entstanden natürlichen Person, eine absolut tote Sache zu machen, nämlich die juristische Person !

Um diese 7 Jahre einzusparen, werden heute die Geburtsurkunden nicht mehr auf das Baby ausgestellt, sondern auf die Plazenta. Diese lebt nach der Niederkunft des Baby´s noch etwa 45 - 60 Minuten.

Es ist aber sicher, dass diese sterben wird !

Nun muss ein Handelsgeschäft erfolgen !

Die Plazenta wird verkauft ! ( Div. Spekulationen warum ? gibt es reichhaltig im Internet ! )

Der Verkauf ist versichert und geregelt ( 24 Monate Garantie ) !

Nun erfolgen mehrere sehr gewinnbringende Dinge:

  1. Die 7 Jahre Wartezeit gemäß Seehandel fallen weg !
  2. Die Ware wird sofort durch die Sozialversicherung gesichert !
  3. Eine Ware  "organischer Abfall" wird verkauft und es entsteht ein Handelsgeschäft !
  4. Die Ware ist zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden / Käufer defekt !
  5. Die Versicherung muss sofort bezahlen !
  6. Binnen ca. 1 Std. ab Geburt können Gelder erschaffen werden !
  7. BIG PHARMA reicht dieses noch nicht aus, und statt den "organischen Abfall" mit Kosten zu entsorgen, wird dieser weiter verarbeitet !
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Autark leben

Die Botschaft des Amt Deutscher Heimatbund

betreibt derzeit die Projektplanung aus eigenen Mitteln

um mehrere autarke Dörfer zu erstellen.

 

Zu den Fakten:

Die "Eliten" ziehen sich weiter in ihre "Bunker" zurück !

Das ein großer "Knall" kommen wird, sollte jedem "Schlafschaaf" auch ins Bewustsein gerückt sein.

Es gibt mehrere Punkte, welche zu beachten sind:

  • Das Leben in einer kleinen autarken Gemeinschaft
  • Die autarke Versorgung
  • Trinkbares Wasser
  • Genug zu essen
  • Energie
  • Sicherheit
  • Übergangsweise eine "Anbindung" an das bestehende System
  • und weitere Punkte !

W I R verfügen derzeit über die Mittel eine derartige Projektplanung heilen zu können

W I R verfügen über Zugang zu modernster Energie ( kalte Fusion )

W I R verfügen über weitreichende Kontakte, welche eine erfolgreiche Umsetzung ermöglichen !

 

- Weitere Infos folgen zeitnah -

 

Hinweise:

Derzeit haben W I R noch kein "Kontaktformular" online !  Dieses ist bewusst so gemacht, W I R möchten "Endlösungen" bieten können. Unterstützung ist gerne gesehen, denn auch der Botschafter hat Grenzen und kann nur so viel geben wie er kann

!!! Ein Unterwanderungsversuch innerhalb des Amt Deutscher Heimatbund durch die jur. Person Romeo Herbst nebst vielen weiteren kleinen EGO Trägern wurde erfolgreich verhindert ! Nun versucht das "Sürmeli Konstrukt" weitergehend  die Menschen auszunutzen. Dieses über eine Firma nach Handelsrecht in der Schweiz ! Klar, Sürmelis   4 Mio. Ville in der Türkei kostet wohl auch reichlich !!!

 

- Nur das Amt Deutscher Heimatbund mit seinen Heimatgemeinden ist das Original ! - 

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Anna von Reitz

Anna von Reitz

Richterin für die Menschen

www.annavonreitz.com

 

INTRODUCTION: Notice To Congress http://www.annavonreitz.com/noticetocongress.pdf

1. My Dear Archbishop George  http://www.annavonreitz.com/annavonreitz.pdf

2. The Nut is Cracked  http://www.annavonreitz.com/nutiscracked.pdf

3. For a Deeper Understanding  http://www.annavonreitz.com/deeperunderstanding.pdf

4. Open Letter to Karen Hudes  http://www.annavonreitz.com/lettertokarenhudes.pdf

5. Final Judgment and Civil Orders  http://www.annavonreitz.com/finaljudgmentandcivilorders.pdf

6. Final Judgment with Addendums  http://www.annavonreitz.com/finaljudgmentwithaddendums.pdf

7. Civil Orders 6 10 2014  http://www.annavonreitz.com/civilorders6102014.pdf

8. Civil Orders 7 4 2014  http://www.annavonreitz.com/civilorders742014.pdf

9. Notice of Default  http://www.annavonreitz.com/noticeofdefault.pdf

10. Regarding "Political Action"  http://www.annavonreitz.com/politicalaction.pdf

11. The Cheapest, Most Efficient Prison of all, Your Mind  http://www.annavonreitz.com/mindprison.pdf

12. I am Your Anchorbaby  http://www.annavonreitz.com/anchorbaby.pdf

13. Defined: The Source of the Fraud! From the Beginning!  http://www.annavonreitz.com/defined.pdf

14. To the adults in the room  http://www.annavonreitz.com/adultsintheroom.pdf

15. An in depth explanation of the games that have been played on the American sovereigns  http://www.annavonreitz.com/sovereignsplayed.pdf

16. Open letter to Jack Lew Secretary of the Treasury  http://www.annavonreitz.com/lettertojacklew.pdf

17. Starting at first base  http://www.annavonreitz.com/firstbase.pdf

18. Second base What "They" have done "For" You  http://www.annavonreitz.com/secondbase.pdf

19. Third base The Guilty Parties  http://www.annavonreitz.com/thirdbase.pdf

20. General Civil Orders  http://www.annavonreitz.com/generalcivilorders.pdf

21. (W)rit of Assistance and Affidavit of Truth  http://www.annavonreitz.com/writofassistance.pdf

22. Signed - Sealed - Proof of Delivery  http://www.annavonreitz.com/signedsealeddelivered.pdf

23. Confirmation of Delivery by USPS  http://www.annavonreitz.com/confirmation.pdf

24. Final Judgment and Civil Orders with Final Addendums updated 10-14-14  http://www.annavonreitz.com/finaljudgmentandcivilorders101414.pdf

25. Live People seal documents with an autograph; Corporations use signatures  http://www.annavonreitz.com/autographs.pdf

26. The Real Criminals  http://www.annavonreitz.com/therealcriminals.pdf

27. US Corporation Fraud: Why the Courts are at Fault  http://www.annavonreitz.com/courtsatfault.pdf

28. US Corporation Fraud: What Can Be Done  http://www.annavonreitz.com/whatcanbedone.pdf

29. What is the Constitution?  http://www.annavonreitz.com/constitution.pdf

30. Your Offer to Contract is Rejected  http://www.annavonreitz.com/youroffertocontract.pdf

31. Did you give your Consent to any of this?  http://www.annavonreitz.com/classicdisinformation.pdf

32. Role of the Trustee - Members of Congress  http://annavonreitz.com/roleofthetrustee.pdf

33. Anna's Vetted Notice to the World  http://annavonreitz.com/vettednotice.pdf

34. Anna's Will to the American People  http://annavonreitz.com/annaswill.pdf

35. Anna's Letter to Angela Merkel  http://annavonreitz.com/lettertoangelamerkel.pdf

36. Words of Wisdom from Anna  http://annavonreitz.com/wordsofwisdom.pdf

37. Sovereignty vs 515 members of Congress  http://annavonreitz.com/sovereigntyvs515.pdf

38. Just So You Know  http://annavonreitz.com/justsoyouknow.pdf

39. How the US Corporation changes shells  http://annavonreitz.com/corporationchangesshells.pdf

40. Dissecting the Maze  http://annavonreitz.com/dissectingthemaze.pdf

41. Honor ... The Lack of..  http://annavonreitz.com/honor.pdf

42. The Constitution is a LAW for rulers and the people in war and peace.  http://annavonreitz.com/constitutionlawforrulers.pdf

43. The Rod Class Case  http://annavonreitz.com/rodclasscase.pdf

44. One more time…Judge Anna attempts to Straighten out the old man.  http://annavonreitz.com/onemoretime.pdf

45. A lot of information for individual people  http://annavonreitz.com/lotofinformation.pdf

46. The “Condo Association” Analogy – Re: the united States  http://annavonreitz.com/thecondoanalogy.pdf

47. Removing the Fangs  http://annavonreitz.com/removingthefangs.pdf

48. A statement of fact for the Bundy family in Nevada  http://annavonreitz.com/statementforbundy.pdf

49. Writ of Quo Warranto  http://annavonreitz.com/writofquowarranto.pdf
I can't verify yet that the above document was authored by Anna von Reitz but it sounds like it might be.

50. Dear John - Regarding the IRS  http://annavonreitz.com/dearjohn.pdf

51. Top 5 Banking Acts – UNITED STATES of AMERICA Inc Released from Bankruptcy July 1, 2013  http://annavonreitz.com/topfive.pdf

52. Kevin Annett vs. Russell Means, Leonard Peltier, and Me — Or What’s Real –  http://annavonreitz.com/kevinannett.pdf

53. Many politicians are just now beginning to wake up  http://annavonreitz.com/politicianswakingup.pdf

54. America is a corporation and the state owns your children  http://annavonreitz.com/thestateownsyourchildren.pdf

55. Look up Public Laws governing Citizen’s Arrest in your state; get ready to use them.  http://annavonreitz.com/citizensarrest.pdf

56. The federal fiat U.S. dollar VS. The New Treasury Dollar  http://annavonreitz.com/fiatvstreasury.pdf

57. An Update from Anna von Reitz  http://annavonreitz.com/anupdate.pdf

58. The specific details of how you were defrauded  http://annavonreitz.com/howyouweredefrauded.pdf

59. Declaration of Law by Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/declarationoflaw.pdf

60. They cannot say that they were not told the truth!  http://annavonreitz.com/nottoldthetruth.pdf

61. The Civil Judge Advocates Council  http://annavonreitz.com/civiljudgeadvocatescouncil.pdf

62. Relief Is NOT Remedy  http://annavonreitz.com/reliefisnotremedy.pdf

63. Before Things Get Out of Hand  http://annavonreitz.com/beforethingsgetoutofhand.pdf

64. In our quest for a “JUST” Society – Judge Anna von Reitz offers the following:  http://annavonreitz.com/justsociety.pdf

65. Public Order Document  http://public-order-with-cover-2.pdf

66. Public Order Timeline Document  http://annavonreitz.com/public-order-blank-1.pdf

67. Top 12 Steps to regain your Estate  http://annavonreitz.com/top12steps.pdf

68. Public Notice - Buyer Beware  http://annavonreitz.com/publicnoticebuyerbeware.pdf

69. Acting as a judge of a superior court  http://annavonreitz.com/lastmanstanding.pdf

70. Folks, think about what you are doing  http://annavonreitz.com/folksthinkaboutwhatyouaredoing.pdf

71. The Fourteenth Amendment Hoax  http://annavonreitz.com/14thamendmenthoax.pdf

72. Alaska State Superior Court Judge, Anna von Reitz  http://annavonreitz.com/judgeanna.pdf

73. Public Notice to Law Enforcement  http://annavonreitz.com/publicnoticelawenforcement.pdf

74. Wait a Moment - How can it be illegal for people to get married?  http://annavonreitz.com/waitamoment.pdf

75. It's In The Box  http://annavonreitz.com/its-in-the-box.pdf

76. Anna von Reitz shares an important document  http://annavonreitz.com/annavonreitzshares.pdf

77. Another Book coming from Anna von Reitz  http://annavonreitz.com/anotherbook.pdf

78. The "Pope" in America  http://annavonreitz.com/popeinamerica.pdf

79. The Correct Gun Control Argument  http://annavonreitz.com/correctguncontrol.pdf

80. The Diabolical Nature of What Has Been Done  http://annavonreitz.com/diabolical.pdf

81. For the [Stupid] Love of Money  http://annavonreitz.com/loveofmoney.pdf

82. Here You Go.... Hot Off the Presses from Judge Anna  http://annavonreitz.com/peaceofficerfraud.pdf

83. Birth Certificate Discussion - Part 1  http://annavonreitz.com/birthcertificatepart1.pdf

84. Birth Certificate Discussion - Part 2  http://annavonreitz.com/birthcertificatepart2.pdf

85. The Importance of County Sheriffs  http://annavonreitz.com/importanceofcountysheriff.pdf

86. Affidavit of Obligation and Commercial Lien against the American Bar Association  http://annavonreitz.com/announcementofcommerciallien.pdf 

87. The actual document of the Affidavit of Obligation and Commercial Lien against the American Bar Association  http://annavonreitz.com/commerciallien.pdf 

88. Dead Man Pays Multiple Mortgages 34 Years After His Death -- Notice to Sheriffs, Troopers, FBI, Militia  http://annavonreitz.com/deadman.pdf

89. New Post About Karen Hudes and "The Rule of Law"  http://annavonreitz.com/karenhudes2.pdf

90. Be aware, a huge war is going on"  http://annavonreitz.com/importantannouncement.pdf

91. So What Does It All Mean?"  http://annavonreitz.com/whatdoesitmean.pdf

92. A Reply to Karen Hudes"  http://annavonreitz.com/replytokarenhudes.pdf

93. Far Behind the Curve - For Marge"  http://annavonreitz.com/farbehindthecurve.pdf

94. Begin at the Beginning  http://annavonreitz.com/beginatthebeginning.pdf

95. An Open Letter to General Dunford and the Joint Chiefs of Staff  http://annavonreitz.com/openlettertojointchiefs.pdf

96. Judge Anna on the Second Amendment  http://annavonreitz.com/secondamendment.pdf

97. Open Letter to Sheriff Ward  http://annavonreitz.com/openlettertosheriffward.pdf

98. Dear Federal Agents  http://annavonreitz.com/dearfederalagents.pdf

99. Letter to Pope Francis 12 10 2015  http://annavonreitz.com/lettertofrancis.pdf

100. Updated Live Affidavit  http://annavonreitz.com/updatedliveaffidavit.pdf

101. Letter to John Kerry and Ban Ki Moon  http://annavonreitz.com/lettertokerry.pdf

102. A Reply to Snopes and all others.  http://annavonreitz.com/replytosnopes.pdf

103. The Truth About Karen Hudes, The World Bank, and Your Gold  http://annavonreitz.com/hudesbankgold.pdf

104. Solving the problem of Individual Freedom and Sovereignty  http://annavonreitz.com/solvingtheproblem.pdf

105. A Message To, For, and About Great Britain  http://annavonreitz.com/aboutgreatbritain.pdf

106. Second Letter to Sheriff Ward  http://annavonreitz.com/secondlettertosheriffward.pdf

107. Response from Karen Hudes to Judge Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/responsefromkarenhudes.pdf

108. Another note from Karen Hudes and Judge Anna's Reply  http://annavonreitz.com/anothernotefromkarenandreply.pdf

109. Criminals on Our Shores  http://annavonreitz.com/criminalsonourshores.pdf

110. Steps to Take, Who To Notify, What to Be Aware Of  http://annavonreitz.com/stepstotake.pdf

111. How you can help us make peace and real freedom in the world  http://annavonreitz.com/helpusmakepeace.pdf

112. Discussion with Neil Keenan, December 22, 2015, from Judge Anna  http://annavonreitz.com/discussionwithneilkeenan.pdf

113. The Truth and Thomas Deegan  http://annavonreitz.com/truthandthomasdeegan.pdf

114. Christmas message For Veterans from Judge Anna and James Clinton Belcher  http://annavonreitz.com/fortheboys.pdf

115. Third Round with Karen Hudes  http://annavonreitz.com/thirdround.pdf

116. Lawful Money versus Legal Tender  http://annavonreitz.com/lawfulmoney.pdf

117. Land at peace, sea at war for 150 years  http://annavonreitz.com/landatpeace.pdf

118. Deny the crooks jurisdiction over you, and destroy their power.  http://annavonreitz.com/denyjurisdiction.pdf

119. Questions for Judge Anna about the postmaster  http://annavonreitz.com/questionsaboutpostmaster.pdf

120. Regarding the Take Over of BLM Facilities in the Western States  http://annavonreitz.com/takeoverofblmfacilities.pdf

121. Final Notice of Commercial Obligation Lien to World Bank/IBRD/IMF  http://annavonreitz.com/finalnoticeoflien.pdf

122. An Open Report to Pope Francis Regarding the Situation in Oregon and Other Matters  http://annavonreitz.com/openreporttofrancis.pdf

123. Brief Explanation of the Fundamental Fraud Against Us  http://annavonreitz.com/briefexplanation.pdf

124. My Answer to "Snopes", NBC, CBS, Ted Turner, and the American Press Club, Too.  http://annavonreitz.com/answertosnopes.pdf

125. Today's Missoulian about the Oregon situation  http://annavonreitz.com/missoulian.pdf

126. A Reply to Stewart Rhode's Recommended Honorable Exit Strategy For Ammon Bundy From Judge Anna  http://annavonreitz.com/replytostewartrhodes.pdf

127. Open Swim for Lawyers!  http://annavonreitz.com/openswim.pdf

128. Was Common Law shut down years ago?  http://annavonreitz.com/wascommonlawshutdown.pdf

129. Specifics for Sheriffs and Federal Agents  http://annavonreitz.com/tosheriffsandfederalagents.pdf

130. Questions from Montana for Judge Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/sunshine.pdf

131. Three part document on Karen Hudes by Judge Anna  http://annavonreitz.com/thirdround2.pdf

132. THE AMERICAN COURT SYSTEM FOR DUMMIES  http://annavonreitz.com/courtfordummies.pdf

133. The Lunatic Fringe Round Two, Gurus Be Damned  http://annavonreitz.com/lunaticfringe2.pdf

134. The Essential Five Second Statement of Why You Can Choose to Be Free Right NOW  http://annavonreitz.com/freerightnow.pdf

135. To Betsy Hammond of the Oregonian RE "self appointed judge" showing up.  http://annavonreitz.com/betsyhammondoregonian.pdf

136. This is Karen Hudes' latest excuse---  http://annavonreitz.com/karenhudesexcuse.pdf

137. How to Restore the Land Jurisdiction Government Owed to Your County  http://annavonreitz.com/restoretheland.pdf

138. About Federal Title 12 USC 95a and b2 - Who owns your property?  http://annavonreitz.com/whoownsyourproperty.pdf

139. Where We Are In The Fraud Process Briefly Explained  http://annavonreitz.com/whereweareinfraud.pdf

140. Ode to Sheriff Mack --- How To Get Enforcement of the Actual Law of the Land?  http://annavonreitz.com/odetosheriffmack.pdf

141. The Northwest Ordinance, Federal Proprietorship, and the Western States  http://annavonreitz.com/northwestordinance.pdf

142. Another American Speaks to Betsy Hammond and Provides References  http://annavonreitz.com/anotheramerican.pdf

143. Why Unrest of Any Kind Defeats Both Versions of America  http://annavonreitz.com/unrest.pdf

144. Important Details for Everyone Regarding 12 USC 95a and 95 (2) b:  http://annavonreitz.com/importantdetails.pdf

145. Round Four With Karen Hudes  http://annavonreitz.com/round4withkarenhudes.pdf

146. Round Five with Karen Hudes--- Judge Anna, January 16, 2016  http://annavonreitz.com/round5.pdf

147. A Reply from Judge Anna About the National Debt, the National Credit, and the Pope's Role  http://annavonreitz.com/nationaldebt.pdf

148. ROUND SIX : Karen Hudes v. Judge Anna  http://annavonreitz.com/round6.pdf

149. Why All Contracts Are Void and Fraud By Nature -- Language and Parse Syntax  http://annavonreitz.com/voidcontracts.pdf

150. Question and Answers about Freedom to Travel and Other Freedoms and Responsibilities  http://annavonreitz.com/righttotravel.pdf

151. In Regard to "Burning Question" Below:  http://annavonreitz.com/burningquestion.pdf

152. Open Letter to Pope Francis and All Members of the Christian Clergy  http://annavonreitz.com/openlettertopopefrancis2.pdf

153. Is The FBI Assembling Death Squads - Round Seven with Karen Hudes - A Commentary by Judge Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/fbideathsquads.pdf

154. Cover Letter to Pope Francis - From Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/coverlettertofrancis.pdf

155. General Joseph F. Dunford, Jr. , American Armed Forces  http://annavonreitz.com/generaldunfordnotice.pdf

156. Open Letter to Congress and the Federal Governors  http://annavonreitz.com/lettertocongress.pdf

157. Extra-Judicial Notice Issued to the Justices of THE SUPREME COURT OF THE UNITED STATES  http://annavonreitz.com/noticetojustices.pdf

158. What China Can Expect and Needs to be Told - Judge Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/chinaexpect.pdf

159. Essential Knowledge for Every American to Know from Judge Anna  http://annavonreitz.com/essentialknowledge.pdf

160. Instructions Regarding "FBI" Murderers Still Terrifying Burns, Oregon  http://annavonreitz.com/instructionsregardingfbi.pdf

161. WANTED: COMPETENT INTERNATIONAL BILL COLLECTORS  http://annavonreitz.com/wantedcollectors.pdf

162. The END of 400 Years of European Meddling and Predation in America  http://annavonreitz.com/europeanmeddling.pdf

163. Answers for Tom--- and the Rest of the World, Too.  http://annavonreitz.com/answersfortom.pdf

164. For Arnie Rosner-- Reply to Suggestions  http://annavonreitz.com/forarnierosner.pdf

165. Is America Under a Judgment?  http://annavonreitz.com/americaunderjudgement.pdf

166. Clarification -- What We Have Done from Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/clarification.pdf

167. There IS No National Debt Owed by Americans  http://annavonreitz.com/nonationaldebt.pdf

168. Are You Aware - This is crucial for Ammon Bundy  http://annavonreitz.com/ammonbundylawyer.pdf

169. Update from Judge Anna -- February 10, 2016  http://annavonreitz.com/updatefebruary10.pdf

170. The Need to Dismantle the Machine  http://annavonreitz.com/dismantlethemachine.pdf

171. Answer to Ralph Kermit Winterrowd and Anyone Else Who THINKS I Am Not a Judge:  http://annavonreitz.com/answertoralph.pdf

172. Letter of Support for Sheriff Palmer, Grant County, Oregon  http://annavonreitz.com/supportpalmer.pdf

173. Me and the NLA by Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/meandnla.pdf

174. Global Currency Reset? Hello? This Isn't a "Reset"  http://annavonreitz.com/globalcurrencyreset.pdf

175. Know Anyone in Canada Doing Anna's Work?  http://annavonreitz.com/anybodyincanada.pdf

176. My Reply to John Daresh and NLA --- Round One  http://annavonreitz.com/replytodaresh.pdf

177. Solid Resources and Brief Explanations from Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/solidsources.pdf

178. NLA Shows Its True Colors - by Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/nlaround2.pdf

179. Am I Worried About John Daresh, His Attacks and His False Charges?  http://annavonreitz.com/amiworried.pdf

180. Notice in Regard to Continuing Abuses  http://annavonreitz.com/noticeofabuses.pdf

181. Nationality - A question for Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/nationality.pdf

182. No Free Lunch, No Santa Claus, and No Tooth Fairy, Either  http://annavonreitz.com/nofreelunch.pdf

183. The Down and Dirty for Thomas Deegan, Ammon Bundy, and Everyone Else  http://annavonreitz.com/downanddirty.pdf

184. To All Who Care About Justice  http://annavonreitz.com/careaboutjustice.pdf

185. Long Form Birth Certificate Question - Who are you?  http://annavonreitz.com/longformbirthcertificate.pdf

186. Questions for Judge Anna - Can't find you on the cabal's list of Judges?  http://annavonreitz.com/answers.pdf

187. The Genesis of the Fake Corporate "Personas"  http://annavonreitz.com/corporatepersonas.pdf

188. De Facto versus De Jure - more questions for Judge Anna  http://annavonreitz.com/defactovsdejure.pdf

189. A Report to the World - from Judge Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/reporttoworld.pdf

190. What is in a NAME? An Appeal for Pesach (Passover)  http://annavonreitz.com/whatsinaname.pdf

191. Anu:hotep/anaroth - what does this mean.  http://annavonreitz.com/anuhotep.pdf

192. Comment on Arches of Ba-El Temple of Marduk Being Built in London and New York  http://annavonreitz.com/templeofmarduk.pdf

193. Banker Truth - Global Currency Reset - by Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/bankertruth.pdf

194. Elections? What Elections? Big News. BIG.  http://annavonreitz.com/elections.pdf

195. A Note About Money and Foreclosures---- Pun Intended  http://annavonreitz.com/aboutmoney.pdf

196. Disclosure is about to take place, re. Notice to the world  http://annavonreitz.com/disclosure.pdf

197. Questions for Anna - Please provide us with direction. How do we stop this evil?  http://annavonreitz.com/direction.pdf

198. Where Does Law Come From? -- Everything You Need To Know and Were Afraid to Ask  http://annavonreitz.com/wherelawcomesfrom.pdf

199. Step by Step -- Emancipation  http://annavonreitz.com/stepbystep.pdf

200. Passport Fraud  http://annavonreitz.com/passportfraud.pdf

201. Debunking We Go --- An Endless Game of Whump the Weasels  http://annavonreitz.com/debunking.pdf

202. Claim Your Babies Now - Stop the Crime at the Source  http://annavonreitz.com/claimyourbabies.pdf

203. People's Awareness Coalition Comments About  http://annavonreitz.com/peoplesawareness.pdf

204. Law of Contract is Void; Law of Covenant is Valid  http://annavonreitz.com/lawofcontractvoid.pdf

205. The Ancient Language We Are Heir To and the Web of Trusts  http://annavonreitz.com/ancientlanguage.pdf

206. LB Bork, the Red Amendment, and The Dual System of Law  http://annavonreitz.com/lbbork.pdf

207. An Interview with Judge Anna Von Reitz About Our History  http://annavonreitz.com/judgeannainterview.pdf

208. Restoring America, In Response to Bill Goode, Kingman, AZ  http://annavonreitz.com/restoringamerica.pdf

209. A One Page Reduction of the Situation  http://annavonreitz.com/onepagereduction.pdf

210. Letter to the Pope - 14 April 2016 from Anna Maria Riezinger  http://annavonreitz.com/lettertopope.pdf

211. Your Future is at Stake  http://annavonreitz.com/yourfutureatstake.pdf

212. Definitions You Need to Know  http://annavonreitz.com/definitions.pdf

213. Modus Operandi of Satanists - Recognizing the Hidden Hand  http://annavonreitz.com/moofsatanists.pdf

214. What to Expect on April 19, 2016  http://annavonreitz.com/whattoexpect.pdf

215. Neil Keenan, the Chinese, the "All of It" -- by Judge Anna  http://annavonreitz.com/neilkeenan.pdf

216. Repeat of What Anna Says About Contracts and Quantum Grammar  http://annavonreitz.com/annaaboutcontracts.pdf

217. History Hash by Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/historyhash.pdf

218. Finally--- a Simple Fraud-Killing Remedy  http://annavonreitz.com/fraudkillingremedy.pdf

219. Formal Notice to Congress Regarding Fraud -- 22 April 2016  http://annavonreitz.com/formalnoticetocongress.pdf

220. Let's Get This Straight, Once and For All....Birth Certificate Fraud  http://annavonreitz.com/getthisstraight.pdf

221. Calling Out John Daresh and NLA  http://annavonreitz.com/callingoutnla.pdf

222. Common Law v. Admiralty Law, People v. Persons  http://annavonreitz.com/commonvadmiralty.pdf

223. How To Identify Liars and Fools --- They Talk About "Sovereign Citizens"  http://annavonreitz.com/sovereignvcitizen.pdf

224. Calling Out John Daresh and NLA--- Round Two  http://annavonreitz.com/dareshroundtwo.pdf

225. Crazy Like a Fox -- Unanswered Letters 1 -- A Reply to John Smith  http://annavonreitz.com/crazylikeafox.pdf

226. Which Is The Real American Government? --- Unanswered Letters 2 -- Reply to Pat Anderson  http://annavonreitz.com/realamericangovernment.pdf

227. Salute to Lisa Havens: Just When You Thought American Journalism Was Dead.....  http://annavonreitz.com/salutelisahavens.pdf

228. Crisis --- Letter to Pope Francis - Via Email, April 30, 2016  http://annavonreitz.com/crisislettertopope.pdf

229. Slavery --- Unanswered Letters 3 -- Reply for Emily  http://annavonreitz.com/slavery.pdf

230. The Role of Evil --- Unanswered Letters 4 --- Reply for Doreen  http://annavonreitz.com/roleofevil.pdf

231. Fool Me Once.... Unanswered Letters 5 -- Reply for Robyna  http://annavonreitz.com/foolmeonce.pdf

232. Dr. William Mount, Le Neu Republique, and NESARA On the Hot Plate  http://annavonreitz.com/williammount.pdf

233. Regarding Dunford as POTUS ---- Unanswered Letters 6 --- Reply for Richard  http://annavonreitz.com/dunfordaspotus.pdf

234. A Very Critical Point to Understand --- Unanswered Letters 7 -- Reply for Charles  http://annavonreitz.com/criticalpoint.pdf

235. Our Government v. Their Government -- Unanswered Letters 8 -- Reply to Jayne  http://annavonreitz.com/ourgovvstheirgov.pdf

236. Idiocy Abounds - Global Currency Reset? Ya - right.  http://annavonreitz.com/idiocyabounds.pdf

237. Emergency Review About "Money"  http://annavonreitz.com/emergencyreview.pdf

238. "Network of Corporate Global Control" ---- My Fat Foot  http://annavonreitz.com/network.pdf

239. More Evidence of IMF Sponsored Crime and Crisis --- May 5 Letter to Pope Francis  http://annavonreitz.com/moreevidence.pdf

240. The Straight Skinny and What You Need to Do  http://annavonreitz.com/straightskinny.pdf

241. Our Actual Credit Balance -- Unanswered Letters 9 -- For Emily Again  http://annavonreitz.com/actualcreditbalance.pdf

242. Mr. Jacob Rothschild ---- Let Me Ask You.....  http://annavonreitz.com/jacobrothschild.pdf

243. To Kyle Rearden--- Try to Get the Labels Right  http://annavonreitz.com/kylerearden.pdf

244. There Are No "Fake Judges" and No "Sovereign Citizens" Either  http://annavonreitz.com/nofakejudges.pdf

245. Apples or Oranges?  http://annavonreitz.com/applesororanges.pdf

246. About the "Presidential Transition" --- Unanswered Letters 10---- for Sylvia (Thank You!)  http://annavonreitz.com/presidentialtransition.pdf

247. Payment in Full Tendered for All Debts of the UNITED STATES  http://annavonreitz.com/paymentinfull.pdf

248. Calling Out John Daresh, and NLA --- Third Round  http://annavonreitz.com/daresh3.pdf

249. More Confusion About Common Law Courts --- Unanswered Letters 11 -- Reply to Sir David Andrew  http://annavonreitz.com/commonlawcourts.pdf

250. Shinola Talks and America Walks - Who are you Ammon Bundy?  http://annavonreitz.com/shinolatalks.pdf

251. Wake Up, Please, and Tell Me----- Are You A Puerto Rican?  http://annavonreitz.com/areyoupuertorican.pdf

252. Dear Mr. Rothschild --- Payment of Account and Contract Status  http://annavonreitz.com/dearmrrothschild.pdf

253. Revocation of Election to Pay Income Tax -- Unanswered Letters 12 -- For "Princess"  http://annavonreitz.com/revocation.pdf

254. Little Words --- Unanswered Letters 13 -- For Richard  http://annavonreitz.com/littlewords.pdf

255. "Naturalized Citizenship" -- Unanswered Letters 14 --- For Mors  http://annavonreitz.com/naturalized.pdf

256. Sheriff Mack -- Unanswered Letters 15 -- for Ron  http://annavonreitz.com/sheriffmack.pdf

257. Synopsis of Situation - To Whom it May Concern, or To Those it May Tend to Incriminate  http://annavonreitz.com/synopsis.pdf

258. Calling Out John Daresh and the NLA --- Round 4  http://annavonreitz.com/johndaresh4.pdf

259. Conference Settlement  http://annavonreitz.com/conferencesettlement.pdf

260. May 10 Debt Transmittal Letter  http://annavonreitz.com/may10debttransmittalletter.pdf

261. May 10 Bank for International Settlements  http://annavonreitz.com/may10bankforinternationalsettlements.pdf

262. Notice of Withdrawal of Appearance as Agent -- Example  http://annavonreitz.com/noticeofwithdrawal.pdf

263. Notice of Non-Representative Capacity -- Example  http://annavonreitz.com/noticeofnonrepresentativecapacity.pdf

264. Reply for Tony --- Unanswered Letters 16 -- No, Not Like Karen Hudes in Any Respect  http://annavonreitz.com/replyfortony.pdf

265. More Disinfo and Hogwash --- Unanswered Letters 17 --- For "Highly"  http://annavonreitz.com/disinformation.pdf

266. Hague Notice of Fraud, Order to Cease and Desist  http://annavonreitz.com/haguenoticeoffraudarticle.pdf

267. Judge in International Capacity, Justice at Home --- Unanswered Letters 18 -- for Patriot Jenn  http://annavonreitz.com/judgeorjustice.pdf

268. How To Use The Glossa Judicial Notice and Order  http://annavonreitz.com/howtousetheglossa.pdf

269. Letter to Pope Francis-- Memorial Day 2016  http://annavonreitz.com/lettertofrancismemorialday.pdf

270. The Destruction of the constitution  http://annavonreitz.com/destructionofconstitution.pdf

271. Neu Republique II --- Unanswered Letters 19 --- For Nina  http://annavonreitz.com/neurepublique2.pdf

272. Regarding More Idiot-Speak About "Secession"  http://annavonreitz.com/idiotspeak.pdf

273. Once Again, What Kind of Judge Are You? ---- Unanswered Letters #20----- for laurence  http://annavonreitz.com/whatkindofjudge.pdf

274. The truth has come out finally and conclusively, by Judge Anna von Reitz  http://annavonreitz.com/truthfinallyout.pdf

275. "Neu Republique" v. Old Republic--- Another Birthday Party Disaster by Judge Anna  http://annavonreitz.com/birthdaypartydisaster.pdf

276. "Why NLA Grand Juries Don't Work--- Unanswered Letters 20a --- for Joseph  http://annavonreitz.com/nlagrandjuries.pdf

277. Analysis of Latest Fulford Report ---- Unanswered Letters 21 ---- for Lorna  http://annavonreitz.com/fulfordreport.pdf

278. "US Citizenship" ---- Why Won't You Believe That You Have Made a Wrong Assumption?  http://annavonreitz.com/uscitizenship.pdf

279. For Our British Friends --- Unanswered Letter 22 --- for Roger  http://annavonreitz.com/britishfriends.pdf

280. June 6: A Requiem for a Birthday  http://annavonreitz.com/requiem.pdf

281. NLA and Karen Hudes ----Unanswered Letters 23 --- For Concerned Parties  http://annavonreitz.com/nlaandkarenhudes.pdf

282. Comments About Anarchy As a Solution-- Unanswered Letters 24 -- For Michael  http://annavonreitz.com/anarchy.pdf

283. Red Alert! Shout Out from Judge Anna Von Reitz!  http://annavonreitz.com/redalert.pdf

284. Eric Williams' response 6-10-2016 from Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/ericwilliams.pdf

285. Are You a Citizen or a National?  http://annavonreitz.com/citizenornational.pdf

286. We Are All "Indigenous" --- Like It or Not  http://annavonreitz.com/indigenous.pdf

287. Should Democrats Be Disarmed?  http://annavonreitz.com/disarmdemocrats.pdf

288. Progress and Flaming #@$!@s  http://annavonreitz.com/progress.pdf

289. What Do I Need Money For?----- The People's Law Firm  http://annavonreitz.com/peopleslawfirm.pdf

290. Why Do We Need a Totally Different Kind of Law Firm --- And Why NOW?  http://annavonreitz.com/differentlawfirm.pdf

291. Why You Don't Hear About All These Bankruptcies  http://annavonreitz.com/hearaboutbankruptcies.pdf

292. Question and Answer -- June 19, 2016 -- The Only Living Law Firm in the United States  http://annavonreitz.com/onlylivinglawfirm.pdf

293. The Living Law Firm: 20 to Nothing on Foreclosures Tonight--- All Wins for Our Side  http://annavonreitz.com/livinglawfirm.pdf

294. James Belcher, July 4, and Sons of the Revolution  http://annavonreitz.com/jamesbelcher.pdf

295. Citizen v. National Using Georgia as an Example  http://annavonreitz.com/citizenvnational.pdf

296. Reply Regarding "Global Connection" Piece for Sandra  http://annavonreitz.com/globalconnection.pdf

297. Several Major Updates -- June 27, 2016 from Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/majorupdates.pdf

298. Money is a Product Like Pork and Beans  http://annavonreitz.com/moneyproduct.pdf

299. Fundamental American Government Structure  http://annavonreitz.com/fundamentalgovernmentstructure.pdf

300. Social Security and the Government of FRANCE  http://annavonreitz.com/socialsecurityandfrance.pdf

301. Question for David Crayford and An Answer  http://annavonreitz.com/davidcrayford.pdf

302. Breaking Our Contracts with the Dead  http://annavonreitz.com/breakingcontractswiththedead.pdf

303. American States and Nations Bank Partners With Karatbars, International  http://annavonreitz.com/americanstatesandnationsbank.pdf

304. No Need For Confusion of Any Kind  http://annavonreitz.com/noneedforconfusion.pdf

305. Answer to David Crayford and "American Lawyer" -- Round 2  http://annavonreitz.com/davidcrayfordround2.pdf

306. For Jed --- More Questions and Answers About American States and Nations Bank  http://annavonreitz.com/forjed.pdf

307. Independence Day - What are we celebrating?  http://annavonreitz.com/independenceday.pdf

308. Quite Possibly the Most Important Announcement You Ever Receive  http://annavonreitz.com/mostimportantannouncement.pdf

309. The Definitive Reason Why General Dunford CANNOT Restore America  http://annavonreitz.com/reasongeneraldunford.pdf

310. Why You Are Special  http://annavonreitz.com/whyyouarespecial.pdf

311. Monday -- Support Needed for the Living Law Firm  http://annavonreitz.com/megasuits.pdf

312. Trust No-Thing by Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/trustnothing.pdf

313. Estate Claim Filed with the Pope - From Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/estateclaim.html

314. Rumor that U.S. and NATO to Attack Russia  http://annavonreitz.com/attackrussia.pdf

315. Welcome Home!  http://annavonreitz.com/welcomehome.pdf

316. Please Pray For Mainstreet  http://annavonreitz.com/prayformainstreet.pdf

317. Six Million Cases of Foreclosure  http://annavonreitz.com/sixmillioncases.pdf

318. The United States is NOT America  http://annavonreitz.com/unitedstatesnotamerica.pdf

319. Men and Angels  http://annavonreitz.com/menandangels.pdf

320. For SOME Indian Chiefs - Your claims violate Your Traditions  http://annavonreitz.com/indianchiefs.pdf

321. Reply to "American Lawyer"--- by Judge Anna  http://annavonreitz.com/americanlawyer.pdf

322. American States and Nations Bank Update  http://annavonreitz.com/asanbankupdate.pdf

323. Question About Affects of Tribal Membership on Political Status  http://annavonreitz.com/tribalmembership.pdf

324. Reply to Tyron Parsons --- False Gods and Men Who Worship Them  http://annavonreitz.com/tyronparsons.pdf

325. Cow Patties and Shoe Shine --- My Challenge Back to Tyron Parsons and His Ilk  http://annavonreitz.com/cowpatties.pdf

326. Two Kinds of "Money"  http://annavonreitz.com/twokindsofmoney.pdf

327. In Eve's Defense  http://annavonreitz.com/eve.pdf

328. The Final PUSH -- Update on Living Law Firm and Foreclosure Fraud  http://annavonreitz.com/finalpush.pdf

329. Great Quote from RichieAllen.co.uk Make War Unprofitable  http://annavonreitz.com/richieallen.pdf

330. Obama Bans Gold Ownership for "United States Citizens"? So Who's a "Citizen"?  http://annavonreitz.com/obamabansgold.pdf

331. Source for your article on Obama banning gold  http://annavonreitz.com/sourceongoldban.pdf

332. They Stole Our Names.....And Now, They've Lost Them.  http://annavonreitz.com/stolennames.pdf

333. Where's the Mandate?  http://annavonreitz.com/mandate.pdf

334. Rebuttal Versus Reclamation -- Exodus to the Land  http://annavonreitz.com/exodustotheland.pdf

335. Why I Am Polite to the Devil  http://annavonreitz.com/politetothedevil.pdf

336. As a Thing Is Bound -- Or, What Goes Around  http://annavonreitz.com/whatgoesaround.pdf

337. My Slogan--- Keep Calm and Get Even  http://annavonreitz.com/geteven.pdf

338. Proper Wording for the Necessary Actions and Documents Part One  http://annavonreitz.com/properwording.pdf

339. The Big Switch – An Open Accusation of Worldwide Fraud  http://annavonreitz.com/bigswitch.pdf

340. Why Do Corporations Exist? What Can We Do About It?  http://annavonreitz.com/corporationsexist.pdf

341. Holy Crap Corporations  http://annavonreitz.com/crapcorp.pdf

342. The Smell of the Rose - Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/rose.pdf

343. The Once and Future Story--- and One Simple Correction  http://annavonreitz.com/oncefuturestory.pdf

344. From England Where All This Crappola Began --- The Word Goes Forth  http://annavonreitz.com/fromengland.pdf

345. Reply to Karen Hudes --- Again, Date Stamped August 10, 2016  http://annavonreitz.com/karenhudesagain.pdf

346. The Two Are Not Two. They Are One.  http://annavonreitz.com/twoarenotone.pdf

347. Toward A More Complete Understanding  http://annavonreitz.com/completeunderstanding.pdf

348. Update: Time to End the Civil War: the Necessity of Expatriation  http://annavonreitz.com/endcivilwar.pdf

349. Trusts or No Trusts - How they should work, and where they came from.  http://annavonreitz.com/trusts.pdf

350. From the Trenches to the Sidelines - Questions Answered by Anna  http://annavonreitz.com/fromthetrenches.pdf

351. Why A Name Change is Vital  http://annavonreitz.com/namechange.pdf

352. The Second Summit -- British Government Gratitude Explained  http://annavonreitz.com/secondsummit.pdf

353. What Your Donations Buy - From Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/donationsbuy.pdf

354. Unanswered Letters -- Second Batch, Number 1--- For Woody and Arnie Rosner  http://annavonreitz.com/woodyandarnie.pdf

355. Hello? Earth? This is Anna....... Houston? We've Got a Problem Here....  http://annavonreitz.com/helloearth.pdf

356. A Heart-Breaking Call for Help  http://annavonreitz.com/callforhelp.pdf

357. The People of the Whole World Have Been Defrauded  http://annavonreitz.com/wholeworlddefrauded.pdf

358. Be Inspired. Be VERY Inspired.....  http://annavonreitz.com/beinspired.pdf

359. Update on Living Law Firm Progress  http://annavonreitz.com/livinglawfirmprogress.pdf

360. The Watchmen - by Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/thewatchman.pdf

361. The Bundys - An article by Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/thebundys.pdf

362. "I Don't Know, But I've Been Told"  http://annavonreitz.com/ivebeentold.pdf

363. State UCC Filings -- The way you want it  http://annavonreitz.com/statefilings.pdf

364. New comment on State UCC Filings -- The way you want it.  http://annavonreitz.com/newcommentonuccfilings.pdf

365. Congressman Louis T. McFadden Speaks  http://annavonreitz.com/mcfadden.pdf

Congressman McFadden's complete speech of May 23rd, 1933 as compiled and assembled by John White http://annavonreitz.com/mcfaddenspeechonthefed.pdf

366. Unanswered Letters, 2 of Second Batch---- For Rodger  http://annavonreitz.com/forrodger.pdf

367. My Prince Charming and the Battle of New Ulm  http://annavonreitz.com/princecharming.pdf

368. Prejudice is as Prejudice Does  http://annavonreitz.com/prejudice.pdf

369. Come Out of Babylon  http://annavonreitz.com/outofbabylon.pdf

370. What Happened to Checks and Balances?  http://annavonreitz.com/checksandbalances.pdf

371. Savvy Served Up Hot Every Thursday Night!  http://annavonreitz.com/savvy.pdf

372. Ammon Bundy Totally Vindicated and Now......  http://annavonreitz.com/ammonbundy.pdf

373. Me and Walter Cronkite  http://annavonreitz.com/waltercronkite.pdf

374. Ancient Molmutine Laws of Britain  http://annavonreitz.com/molmutinelaws.pdf

375. The Big One - 20 years of work filed in your behalf  http://annavonreitz.com/bigone.pdf

376. A New World, Not a New World Order  http://annavonreitz.com/newworld.pdf

377. The Arrogance of Central Planning  http://annavonreitz.com/centralplanning.pdf

378. Jacob Rothschild = The New Republic = La Neu Republique  http://annavonreitz.com/jacobrothschild2.pdf

379. Most Beloved Francis -- Update September 26, 2016  http://annavonreitz.com/mostbelovedfrancis.pdf

380. No Dog in the Fight  http://annavonreitz.com/nodog.pdf

381. Reply to Aptly Named "Son of Wind"  http://annavonreitz.com/sonofwind.pdf

382. Regarding Calls for My "Arrest" and My Turn to Ask Questions  http://annavonreitz.com/arrest.pdf

383. A Stern Warning About "Satanic Ritual Abuse"  http://annavonreitz.com/satanicritualabuse.pdf

384. There is Nothing Occult  http://annavonreitz.com/nothingoccult.pdf

385. Comment on Luis Ewing, Larry Becraft, and Admiralty Lawyers, et Alia  http://annavonreitz.com/lawyers.pdf

386. New comment on A Stern Warning About "Satanic Ritual Abuse".  http://annavonreitz.com/anothersternwarning.pdf

387. Another comment adding to A Stern Warning About "Satanic Ritual Abuse"  http://annavonreitz.com/anothercomment.pdf

388. Update: Bank Foreclosures and Mountain Climbing  http://annavonreitz.com/updatebankforeclosures.pdf

389. COLB's, Social Security, RV's, Gold Hoards and Ponzi Schemes  http://annavonreitz.com/colbsandsocialsecurity.pdf

390. Advantages of Just Saying----No! -- and Boycotting the Election  http://annavonreitz.com/election2016.pdf

391. Comment on Fulford Report of October 3, 2016: FED v. IMF  http://annavonreitz.com/benjaminfulford.pdf

392. Postmasters and Post Masters, Who Has the Post Master?  http://annavonreitz.com/postmasters.pdf

393. Dear Vladimir: It's Not Us  http://annavonreitz.com/vladimir.pdf

394. Answer Regarding Confusion  http://annavonreitz.com/regardingconfusion.pdf

395. Housekeeping 101 --- Us and Them by Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/usandthem.pdf

396. Your Name, Please?  http://annavonreitz.com/yournameplease.pdf

397. More to Know About Your Name  http://annavonreitz.com/moreaboutyourname.pdf

398. The Odious Karen Hudes, Once More Revisited  http://annavonreitz.com/odiouskarenhudes.pdf

399. Waking Up 101 Revisited  http://annavonreitz.com/wakinguprevisited.pdf

400. Cleaning Up The Civil War --- 150 Years Later  http://annavonreitz.com/cleaningup.pdf

401. GESARA and NESARA and NO-SERA about 90% correct  http://annavonreitz.com/gesara.pdf

402. The Vanishing Act  http://annavonreitz.com/vanishingact.pdf

403. The "False Flap" Over Bruce Doucette  http://annavonreitz.com/falseflap.pdf

404. Postscript to The "False Flap" Over Bruce Doucette  http://annavonreitz.com/postfalseflap.pdf

405. The Basics  http://annavonreitz.com/thebasics.pdf

406. A Plague of Hopelessly Inept Demands and Declarations --- Reply for Ron  http://annavonreitz.com/replyforron.pdf

407. Late in the Evening Comes the Dawn -- The Bundys Exonerated  http://annavonreitz.com/bundyacquitted.pdf

408. A Crash Course in Skepticism--- and Hope  http://annavonreitz.com/hope.pdf

409. Postscript to "A Plague of Hopelessly Inept Demands and Declarations"  http://annavonreitz.com/postscript.pdf

410. Clarification of What Happened to Our Government  http://annavonreitz.com/whathappened.pdf

411. An Open Letter to General Dunford - From Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/dunford2.pdf

412. Standing Rock - Beyond Tribalism  http://annavonreitz.com/standingrock.pdf

413. You Want to Be Free? By-Pass Temptation to Vote  http://annavonreitz.com/bypassvote.pdf

414. Preet Bharara --- The Hero You Never Heard Of  http://annavonreitz.com/preetbharara.pdf

415. Why Would Canada "Help" the United States Clean House?  http://annavonreitz.com/canadahelp.pdf

416. American States and Nations (Trading) Bank -- Part One  http://annavonreitz.com/asanbankpart1.pdf

417. American States and Nations (Trading) Bank --- Part Two  http://annavonreitz.com/asanbankpart2.pdf

418. Valley Forge 2.0 - Help Needed  http://annavonreitz.com/valleyforge2.pdf

419. So Trump is President- Elect  http://annavonreitz.com/trump.pdf

420. Good Morning, America…. from Anna Von Reitz  http://annavonreitz.com/goodmorningamerica.pdf

421. Living Law Firm Update -- November 2016  http://annavonreitz.com/livinglawfirmupdate.pdf

422. Attention, Please. The Answer to Standing Rock. Again.  http://annavonreitz.com/standingrockagain.pdf

423. Mainstream Media Corruption --- Tell Donald Trump  http://annavonreitz.com/telldonaldtrump.pdf

424. Dung Beetles, Vietnam and Donald Trump  http://annavonreitz.com/dungbeetles.pdf

425. Guys, I Know I Need to Do Videos  http://annavonreitz.com/videos.pdf

426. The Amazing Vanishing Debtors  http://annavonreitz.com/vanishingdebt.pdf

427. Two Crocks in One Week  http://annavonreitz.com/twocrocks.pdf

428. The Importance of Your State  http://annavonreitz.com/importanceofyourstate.pdf

429. International Notice Back to “The United States of America Government” --- And All Other Pretenders  http://annavonreitz.com/internationalnotice.pdf

430. What I Know About the "Reign of Heaven Society" and "The United States of America"  http://annavonreitz.com/reignofheavensociety.pdf

431. Settling Some Intel Hash  http://annavonreitz.com/intelhash.pdf

432. Feel Good BS as opposed to Scare Us Silly BS!  http://annavonreitz.com/feelgoodbs.pdf

433. The Rest of the Story--- and a Correction (or Two or Three….)  http://annavonreitz.com/restofthestory.pdf

434. More Bogus Claims from Keith Livingway and "The United States of America"  http://annavonreitz.com/morebogusclaims.pdf

435. The Short List  http://annavonreitz.com/shortlist.pdf

436. What Donald Trump is Telling You  http://annavonreitz.com/trumptellingyou.pdf

437. Cousin Bubba --- Call Out to All Serious Historical Researchers  http://annavonreitz.com/cousinbubba.pdf

438. The True History of the Income Tax and IRS ---- Again  http://annavonreitz.com/truehistoryofincometax.pdf

439. The Legacy of Easy Eddie ..... Or, Stop Being Stupid  http://annavonreitz.com/easyeddie.pdf

440. The Old World Order, Or, Stop Being Stupid Part Two  http://annavonreitz.com/oldworldorder.pdf

441. About "Targeted" People and Weather Warfare, Or, Stop Being Stupid Part 3  http://annavonreitz.com/targeted.pdf

442. The Only Adult in the Room.... Or, Stop Being Stupid Part 4  http://annavonreitz.com/stopbeingstupidpart4.pdf

443. Divide and Conquer....Or, Stop Being Stupid Part 5  http://annavonreitz.com/beingstupidpart5.pdf

444. Who Benefits?.....Or, Stop Being Stupid Part 6  http://annavonreitz.com/beingstupidpart6.pdf

445. Answer to Milt Farrow, Or, Stop Being Stupid Part Seven  http://annavonreitz.com/beingstupidpartseven.pdf

446. Chinese Gold, Or, Stop Being Stupid Part 8  http://annavonreitz.com/beingstupidpart8.pdf

447. American Civil War, Or, Stop Being Stupid Part 9  http://annavonreitz.com/beingstupidpart9.pdf

448. Woe to Babylon, Or, Stop Being Stupid Part 10  http://annavonreitz.com/beingstupidpart10.pdf

449. States of States, Or, Stop Being Stupid Part 11  http://annavonreitz.com/beingstupidpart11.pdf

450. New Year's Eve 2016 Greeting  http://annavonreitz.com/newyearseve2016.pdf

451. US v. Federal Districts, Or, Stop Being Stupid Part 12  http://annavonreitz.com/beingstupidpart12.pdf

452. The Trading Companies, Or, Stop Being Stupid Part 13  http://annavonreitz.com/beingstupidpart13.pdf

453. Fast Forward, Or, Stop Being Stupid Part 14  http://annavonreitz.com/beingstupidpart14.pdf

454. Mortgage Fraud, Political Status and Law, Or, Stop Being Stupid Part 15  http://annavonreitz.com/beingstupidpart15.pdf

455. The Rest of the Story, Or, Stop Being Stupid Part 16  http://annavonreitz.com/beingstupidpart16.pdf

456. Hypothecation, Or, Stop Being Stupid Part 17  http://annavonreitz.com/beingstupidpart17.pdf

457. Long Ago, Far Away -- Or, Stop Being Stupid Part 18  http://annavonreitz.com/beingstupidpart18.pdf

458. Words and Terms, Or, Stop Being Stupid Part 19  http://annavonreitz.com/beingstupidpart19.pdf

459. It's the Language and the Court, Or, Stop Being Stupid Part 20  http://annavonreitz.com/beingstupidpart20.pdf

460. Dear Doctor Trowbridge.....  http://annavonreitz.com/deardoctortrowbridge.pdf

461. The Final Lamb, Or, Stop Being Stupid Part 21  http://annavonreitz.com/beingstupidpart21.pdf

462. It's the Banks, Or, Stop Being Stupid Part 22  http://annavonreitz.com/beingstupidpart22.pdf

463. It's the Oil, Or, Stop Being Stupid Part 23  http://annavonreitz.com/beingstupidpart23.pdf

464. It's the Media, Or, Stop Being Stupid Part 24  http://annavonreitz.com/beingstupidpart24.pdf

465. The Sweet Spots, Or, Stop Being Stupid Part 25  http://annavonreitz.com/beingstupidpart25.pdf

466. Practical Education -- Pure and Simple: Lighthouse Law Club  http://annavonreitz.com/practicaleducation.pdf

467. Interregnum My Rump, Or, Stop Being Stupid Part 26  http://annavonreitz.com/beingstupidpart26.pdf

468. Ford and Carter's Bicentennial, Or, Stop Being Stupid Part 27  http://annavonreitz.com/beingstupidpart27.pdf

469. The Pope and the Pontiff, Or, Stop Being Stupid Part 28  http://annavonreitz.com/beingstupidpart28.pdf

470. The Government That Isn't, Or, Stop Being Stupid Part 29  http://annavonreitz.com/beingstupidpart29.pdf

471. Thank You, and No, I Can't Keep Up.....And Did You Know You Are in The Service?  http://annavonreitz.com/cantkeepup.pdf

472. It's the Political System, Or, Stop Being Stupid Part 30  http://annavonreitz.com/beingstupidpart30.pdf

473. It's the "ISMS"-- Or, Stop Being Stupid Part 31  http://annavonreitz.com/beingstupidpart31.pdf

474. It's Your Copyright, Or, Stop Being Stupid Part 32  http://annavonreitz.com/beingstupidpart32.pdf

475. JUSTINIAN-DECEPTION: (HIDDEN-FOREIGN-TEXT-KNOWN-AS DOG-LATIN)  http://annavonreitz.com/justiniandeception.pdf

476. It’s Your Land, Or, Stop Being Stupid Part 33  http://annavonreitz.com/beingstupidpart33.pdf

477. The Final End of the Fraud - Hail, the Emperor's New Clothes  http://annavonreitz.com/finalendoffraud.pdf

478. The Constitution  http://annavonreitz.com/theconstitution.pdf

479. Trump Card will be played this month, or will it?  http://annavonreitz.com/replytofearsofnationaldebt.pdf

480. Continental Marshals - History You May Not Know  http://annavonreitz.com/continentalmarshals.pdf

481. Clarification ----Exactly What Is the "Fourth Branch of Government" Justice Antonin Scalia Referenced?  http://annavonreitz.com/fourthbranch.pdf

482. The Situation Report  http://annavonreitz.com/federalenclave.pdf

483. Reply to Michael R. Hamilton in Regard to Continental Marshals Service  http://annavonreitz.com/replytomichaelrhamilton.pdf

484. What We Know About "YOU"  http://annavonreitz.com/whatweknowaboutyou.pdf

485. An End to My Association with Bruce Doucette and Michael R. Hamilton  http://annavonreitz.com/endofassociation.pdf

486. Vetting. Think About It.  http://annavonreitz.com/vetting.pdf

487. Anna Goes Queen for a Day.....  http://annavonreitz.com/queenforaday.pdf

488. Anna Goes Queen for a Day.....  http://annavonreitz.com/proofintheirownwords.pdf

489. Just the Facts, Ma'am  http://annavonreitz.com/justthefacts.pdf

490. Your Political Status and Your Oaths -- Bella Haywood's Case  http://annavonreitz.com/politicalstatus.pdf

491. What Has Been Done For You  http://annavonreitz.com/unamsanctam.pdf

492. The Right Way and the Wrong Way  http://annavonreitz.com/rightwaywrongway.pdf

493. Dear Monique--- The Nature of My Work With the Vatican  http://annavonreitz.com/natureofmywork.pdf

494. Clarification Regarding the Continental Marshals Service  http://annavonreitz.com/clarificationofmarshals.pdf

495. Vital Terms and History  http://annavonreitz.com/vitaltermsandhistory.pdf

496. Issues of Sovereignty -- by James Belcher  http://annavonreitz.com/issuesofsovereignty.pdf

497. Truly Off Base -- The Tempest in the Teapot Phenomenon  http://annavonreitz.com/witchhunt.pdf

498. Incompetence -- and Really Crazy Stuff --on Parade  http://annavonreitz.com/incompetence.pdf

499. Things We DON'T Have to Research AGAIN  http://annavonreitz.com/proven.pdf

500. Your State is Your Nation  http://annavonreitz.com/statenationality.pdf

501. Badge Buffoonery -- Tempest in Teapot 2  http://annavonreitz.com/badgebuffoonery.pdf

502. Solutions? You Guys Want SOLUTIONS???  http://annavonreitz.com/solutions.pdf

503. Ten Important Facts for Americans  http://annavonreitz.com/tenfacts.pdf

504. About Oaths, Offices, and Civics -- For "Court of Record"......  http://annavonreitz.com/aboutoaths.pdf

505. 150 Years of British Criminality -- The Very Short Version  http://annavonreitz.com/britishcriminality.pdf

506. Mayhem and Misunderstanding in Illinois  http://annavonreitz.com/mayhem.pdf

507. About the Supposedly "Missing" Original 13th Amendment.... A Recap of the Scam  http://annavonreitz.com/original13thamendment.pdf

508. Public Offices Belong to the Public  http://annavonreitz.com/publicoffices.pdf

509. Public Notice of Gross Judicial Misconduct  http://annavonreitz.com/judicialmisconduct.pdf

510. A Guide to Choosing Your Leaders  http://annavonreitz.com/choosingleaders.pdf

511. Our mission is to restore the lawful government that is owed to us.  http://annavonreitz.com/ourmission.pdf

512. Please Prevent Wholesale Anti-Semitism  http://annavonreitz.com/antisemitism.pdf

513. So, I Am a Vatican Spy?  http://annavonreitz.com/vaticanspy.pdf

514. Continental, Federal, Territorial, and Municipal.....  http://annavonreitz.com/continental.pdf

515. Reply to Bruce Doucette Concerning the Continental Marshals Service  http://annavonreitz.com/replytobruce.pdf

516. Not Overtaken, Reborn  http://annavonreitz.com/notovertaken.pdf

517. Wolves in Sheep's Clothing  http://annavonreitz.com/wolves.pdf

518. Do Your Ears Hang Low?  http://annavonreitz.com/earshanglow.pdf

519. To Kevin --- RE: Mission Priorities, Militias, and Continental Marshals  http://annavonreitz.com/tokevin.pdf

520. For Kevin 2: The Fifty States Claim and You  http://annavonreitz.com/kevin2.pdf

521. Rogue Sabre --- Truth and Lies, Land and Sea  http://annavonreitz.com/roguesabre.pdf

522. March 31, 2009 -- Take Note  http://annavonreitz.com/march31bankruptcy.pdf

523. The Very Short Explanation of Everything  http://annavonreitz.com/veryshortexplanation.pdf

524. Why Clinging to Your Chains is Not the Answer  http://annavonreitz.com/clingingtoyourchains.pdf

525. Are We Idiots?  http://annavonreitz.com/idiots.pdf

526. Blood Oath Fulfilled  http://annavonreitz.com/bloodoath.pdf

527. A Life and A Reason  http://annavonreitz.com/lifeandreason.pdf

528. The Truth About Contracts, Parse Syntax, and Us  http://annavonreitz.com/truthaboutcontracts.pdf

529. Global Collateral Accounts -- What's the Hold Up?  http://annavonreitz.com/globalaccounts.pdf

530. No Democracy, Not Now, Not Ever  http://annavonreitz.com/nodemocracy.pdf

531. Collapsing the Fraud -- April 15th is a National Holiday  http://annavonreitz.com/collapsingfraud.pdf

532. Arrests  http://annavonreitz.com/arrests.pdf

533. Your Mission, Jim, If You Decide to Accept It.....  http://annavonreitz.com/yourmissionjim.pdf

534. Turkey Farming in Colorado  http://annavonreitz.com/turkeyfarming.pdf

535. Article 1, Section 8, Clause 17 --- Reply to Arnie Rosner  http://annavonreitz.com//replytoarnierosner.pdf

536. The Fifty States Claim -- Update  http://annavonreitz.com//fiftystatesclaim.pdf

537. FBI Informers, the Bundys, and Watering Horses  http://annavonreitz.com//fbiinformers.pdf

538. There Are No Secrets  http://annavonreitz.com//nosecrets.pdf

539. Letter to President Trump on April 11, 2017  http://annavonreitz.com//lettertotrump.pdf

540. Why Would Catholic Bishops Pray for the Death of America?  http://annavonreitz.com//deathofamerica.pdf

541. Foxes in the Hen House  http://annavonreitz.com//foxes.pdf

542. The Big Job --- Reply to Arnie Rosner  http://annavonreitz.com//thebigjob.pdf

543. Exactly Why the Trump Administration Needs to Cooperate  http://annavonreitz.com//trumpadministration.pdf

544. The Truth About Larry Becraft and the "Federal Income Tax"  http://annavonreitz.com//truthaboutlarrybecraft.pdf

545. Just When You Thought It Couldn't Get Any Worse  http://annavonreitz.com/baptismalcertificates.pdf

546. Public Notice to the United States/UNITED STATES  http://annavonreitz.com/publicnotice.pdf

547. Good Friday and the Kingdom of Heaven  http://annavonreitz.com/kingdomofheaven.pdf

548. Public Notice to Feds  http://annavonreitz.com/publicnoticetofeds.pdf

549. Red Alert! Another Bankruptcy Fraud in Progress! Please Post Notice!  http://annavonreitz.com/redalertanotherbankruptcy.pdf

550. Business Letter to U.S. Attorney Jeffrey Sessions  http://annavonreitz.com/lettertosessions.pdf

551. Letter to the Hague Prosecutor's Office  http://annavonreitz.com/lettertothehague.pdf

552. American National Mortgage Foreclosure Moratorium  http://annavonreitz.com/moratorium.pdf

553. Repost from The Rebel Madman Blog  http://annavonreitz.com/rebelmadman.pdf

554. Why Civil Rights Are the Key to National Solidarity  http://annavonreitz.com/civilrights.pdf

555. Let's Send Them a Bill, Shall We?  http://annavonreitz.com/sendthemabill.pdf

556. Seeking the Truth as a Way of Life  http://annavonreitz.com/seekingtruth.pdf

557. The Doctrine of Scarcity -- Calling Out Pope Francis  http://annavonreitz.com/doctrineofscarcity.pdf

558. Another Declaration of Independence --- Everyone Take Note, Share, Go Viral!  http://annavonreitz.com/anotherdeclaration.pdf

559. A Very Important Announcement--- The Nature of the Battle  http://annavonreitz.com/natureofthebattle.pdf

560. How to Correct Your Political Status and Why  http://annavonreitz.com/correctyourpoliticalstatus.pdf

561. Trojan Horse Alert!  http://annavonreitz.com/trojanhorsealert.pdf

562. The Fruits of Endless War --- How Insurance Fraud Funds "Your" Government(s)  http://annavonreitz.com/fruitsofwar.pdf

563. Let's Settle This Hash......  http://annavonreitz.com/hash.pdf

564. Pass the Word to Mr. Trump  http://annavonreitz.com/passthewordtotrump.pdf

565. What Was Done For You --- 2.0  http://annavonreitz.com/doneforyou2.pdf

566. Your Help is Needed  http://annavonreitz.com/helpneeded.pdf

567. Reply to Bundy Stand-Off : A Century of Abuse  http://annavonreitz.com/centuryofabuse.pdf

568. What is the UN? --- Probably Not What You Think  http://annavonreitz.com/whatistheun.pdf

569. Rumors of "The Republic" -- What It Means, Actually.  http://annavonreitz.com/rumorsoftherepublic.pdf

570. Cookie Jar Money For "Cookie"  http://annavonreitz.com/cookie.pdf

571. The "Situation" in Colorado  http://annavonreitz.com/situationincolorado.pdf

572. The Littlest Billy Goat Gruff -- Puerto Rico  http://annavonreitz.com/billygoatgruff.pdf

573. Re-Flagging Your Vessels  http://annavonreitz.com/flagyourvessel.pdf

574. Details of the Treason Against the Actual United States  http://annavonreitz.com/treasonagainstUS.pdf

575. General Dunford, Mr. Trump, Everyone Concerned ---Courage Is The First Virtue  http://annavonreitz.com/courage.pdf

576. The Best Explanation of "The System" -- Right From the Horse's Mouth  http://annavonreitz.com/bestexplanation.pdf

577. Your Right to Travel Freely - State V Marple  http://annavonreitz.com/dickmarplerighttotravel.pdf

578. Final Reply to Thomas Deegan  http://annavonreitz.com/finaltodeegan.pdf

579. Who or What Is At the Bottom of All This?  http://annavonreitz.com/bottomofallthis.pdf

580. A Message of Hope for Pope Francis  http://annavonreitz.com/hopeforfrancis.pdf

581. What Every American Needs to Know About Sir Lancelot  http://annavonreitz.com/sirlancelot.pdf

582. Now What With Puerto Rico?  http://annavonreitz.com/puertoriconowwhat.pdf

583. The Very Brief Explanation of the Corruption Process  http://annavonreitz.com/corruptionprocess.pdf

584. The End of the "Re-Flagging" Controversy  http://annavonreitz.com/flagcontroversy.pdf

585. Update on Cookie and a Couple Notes  http://annavonreitz.com/cookienotes.pdf

586. "A" Does Not Equal "A"  http://annavonreitz.com/aisnota.pdf

587. For the Record, Rothschilds v. Rockefellers  http://annavonreitz.com/fortherecord.pdf

588. Common Law, COMMON LAW, English Common Law, American Common Law....  http://annavonreitz.com/commonlaw.pdf

589. A Canadian Leveraged Buy Out of the US Corp? Hahahahahahah!  http://annavonreitz.com/canadianbuyout.pdf

590. An Overlooked Truth About the Shemitah  http://annavonreitz.com/shemitah.pdf

591. For the British Prime Minister and Principle Parties  http://annavonreitz.com/britishprimeminister.pdf

592. The Concept of Common Wealth  http://annavonreitz.com/commonwealth.pdf

593. Jeff Sessions Public Notice 2.0  http://annavonreitz.com/jeffsessions2.pdf

594. Happy Mother's Day, Mr. Trump. Court Order Enclosed.  http://annavonreitz.com/happymothersday.pdf

595. Mother's Day Decrees  http://annavonreitz.com/mothersdaydecrees.pdf

596. The First Sin -- Update on State Non-Assumpsit Actions  http://annavonreitz.com/firstsin.pdf

597. The Truth About Governments -- Including Ours: Public Notice 3.0  http://annavonreitz.com/truthaboutgovernments.pdf

598. Land Justices, The Bundys, and Pesticide Spraying of Azure Farms, Oregon  http://annavonreitz.com/landjustice.pdf

599. Until the New Bank Comes  http://annavonreitz.com/untilthenewbankcomes.pdf

600. Time Line of Territorial Fraud  http://annavonreitz.com/territorialfraud.pdf

601. To the Perpetrators:  http://annavonreitz.com/totheperpetrators.pdf

602. What Is the Name of the Crime? ---Unlawful Conversion  http://annavonreitz.com/unlawfulconversion.pdf

603. Donald J. Trump and Jeff Sessions 3.0  http://annavonreitz.com/dearpresidenttrump.pdf

604. Templar Treaties  http://annavonreitz.com/templartreaties.pdf

605. Update on Cookie and Three Law Suits  http://annavonreitz.com/updateoncookie.pdf

606. More Personal (as in "Private Natural Person") Notes  http://annavonreitz.com/morepersonal.pdf

607. Dear Lucretia --- Mortgage Relief -- and The Rest of the Story  http://annavonreitz.com/mortgagerelief.pdf

608. Get Your Bearings -- in One Paragraph  http://annavonreitz.com/getyourbearings.pdf

609. Memorial Day 2017 --  http://annavonreitz.com/memorialday2017.pdf

610. Bank Update  http://annavonreitz.com/bankupdate.pdf

611. Key Information---Everyone Read This  http://annavonreitz.com/keyinformation.pdf

612. When You Deal With the Federales -- Either Territorial or Municipal  http://annavonreitz.com/dealingwithfederales.pdf

613. More Shinola 10.0  http://annavonreitz.com/moreshinola.pdf

614. Christians Who Hate  http://annavonreitz.com/christianswhohate.pdf

615. Apologists  http://annavonreitz.com/apologists.pdf

616. It's Spring. Look at the Garden....  http://annavonreitz.com/springgarden.pdf

617. Facts of Love  http://annavonreitz.com/factsoflove.pdf

618. Climate Change. Uh-Huh.  http://annavonreitz.com/climatechange.pdf

619. "Power to Sell" -- The Latest Land Grab  http://annavonreitz.com/powertosell.pdf

620. "Pay Attention! -- If You Want to Save Your Butts!  http://annavonreitz.com/privateindemnitybond.pdf

621. Paul Harvey and the Reign of Heavens  http://annavonreitz.com/reignofheavens.pdf

622. What I Think. Really.  http://annavonreitz.com/reallythink.pdf

623. A Reply to "One Who Knows"---- And Apparently Knows Nothing  http://annavonreitz.com/replytoonewhoknows.pdf

624. Thoughts About Kings and Brothers  http://annavonreitz.com/kingsandbrothers.pdf

625. The "UN", Swamp Draining, and Today's Situation Report  http://annavonreitz.com/unswampdraining.pdf

626. Improved Act of Expatriation  http://annavonreitz.com/improvedexpatriation.pdf

627. Retired Means Retired!  http://annavonreitz.com/retired.pdf

628. My Thanks to Mary  http://annavonreitz.com/thanksmary.pdf

629. The "Federal Reserve" is Only The Whipping Boy  http://annavonreitz.com/whippingboy.pdf

630. Title, Lien, and Bond  http://annavonreitz.com/titlelienbond.pdf

631. Step One Complete..... Now What? Dear Ernie.  http://annavonreitz.com/steponecomplete.pdf

632. The Four Kinds  http://annavonreitz.com/fourkinds.pdf

633. International Commercial Obligation Lien status  http://annavonreitz.com/lienupdate.pdf

634. IRS Claims of "Frivolous Return"  http://annavonreitz.com/frivolousreturn.pdf

635. Four Unions. Two Are Bankrupt. How to Handle Obstructive Clerks  http://annavonreitz.com/obstructiveclerks.pdf

636. Letter to the Governor of Puerto Rico  http://annavonreitz.com/puertorico.pdf

637. We Delivered. And Now We Need Your Help.  http://annavonreitz.com/wedelivered.pdf

638. To The Generals -- Get the Lead Out  http://annavonreitz.com/tothegenerals.pdf

639. The Top Ten Articles for Rapid Assistance  http://annavonreitz.com/toptenarticles.pdf

640. Judicial Notice of Claim - June 29, 2017  http://annavonreitz.com/judicialnoticeofclaim.pdf

641. To The Leaders On The Earth  http://annavonreitz.com/totheleaders.pdf

642. Medical Licensing, Yankee Doodle, Inc., and the Way Things Work  http://annavonreitz.com/medicallicensing.pdf

643. International Trade Bank? What?  http://annavonreitz.com/tradebank.pdf

644. The Great Fraud of Today - Part One: The Corruption of the Judicial Branch  http://annavonreitz.com/greatfraud.pdf

645. The Great Fraud of Today - Part Two: Corporations Are Not Governments  http://annavonreitz.com/greatfraud2.pdf

646. The Great Fraud of Today, Part Three: Redemption  http://annavonreitz.com/greatfraud3.pdf

647. Why We Need Funds  http://annavonreitz.com/whyfunds.pdf

648. The Fifth of July -- James Clinton Belcher  http://annavonreitz.com/fifthofjuly.pdf

649. Both Flags Belong to Us  http://annavonreitz.com/bothflags.pdf

650. Dear George.... All White Hats See Actual Letter PDF Attached  http://annavonreitz.com/deargeorge.pdf

651. Another Quick Explanation  http://annavonreitz.com/quickexplanation.pdf

652. Public and Judicial Notice -- Number One  http://annavonreitz.com/publicjudicialnotice1.pdf

653. The M1 Bond Scam  http://annavonreitz.com/m1bondscam.pdf

654. The Simple Fact of the Matter  http://annavonreitz.com/simplefact.pdf

655. Caution About Bonds  http://annavonreitz.com/cautionaboutbonds.pdf

656. Rat Roping and the GCR  http://annavonreitz.com/gcr.pdf

657. A Personal Note  http://annavonreitz.com/personalnote.pdf

658. Grandma Anna's Investment Advice  http://annavonreitz.com/investmentadvice.pdf

659. The Meeting of the Grand Poobahs  http://annavonreitz.com/grandpoobahs.pdf

660. Clarifications About Bonds and Birth Certificates  http://annavonreitz.com/bondsandbirthcertificates.pdf

661. Public and Judicial Notice -- Number Two  http://annavonreitz.com/publicjudicialnotice2.pdf

662. Public and Judicial Notice -- Number Three  http://annavonreitz.com/publicjudicialnotice3.pdf

663. Public and Judicial Notice -- Number Four  http://annavonreitz.com/publicjudicialnotice4.pdf

664. Public and Judicial Notice -- Number Five  http://annavonreitz.com/publicjudicialnotice5.pdf

665. Release of the Interest of the Holy See  http://annavonreitz.com/releaseofinterest.pdf

666. Two Jurisdictions Down, One to Go  http://annavonreitz.com/twojurisdictions.pdf

667. People-- You Must Learn From Your Mistakes  http://annavonreitz.com/learnfrommistakes.pdf

668. Hello? Campers? WAKE UP!!!  http://annavonreitz.com/camperswakeup.pdf

669. Just the Facts Ma'am --- AGAIN....  http://annavonreitz.com/justthefacts2.pdf

670. First Instruction Letter  http://annavonreitz.com/firstinstructionletter.pdf

671. The Secret Isn't Secret Anymore  http://annavonreitz.com/treatyofverona.pdf

672. Follow the Logic  http://annavonreitz.com/followthelogic.pdf

673. Two Different Populations  http://annavonreitz.com/twodifferentpopulations.pdf

674. Comptroller of the Currency Letter, July 2017  http://annavonreitz.com/comptrollerletter.pdf

675. Gift Horses  http://annavonreitz.com/gifthorses.pdf

676. Warning About Swissindo and Any Similar Offers  http://annavonreitz.com/swissindo.pdf

677. Actual Judicial Notice now up on Anna's Website  http://annavonreitz.com/judicialnoticejpegs.pdf

678. Forty Aces and a Mule -- Swissindo and Bondage in America  http://annavonreitz.com/fortyacresandamule.pdf

679. TDAs --- Not for Americans  http://annavonreitz.com/tdasnotforamericans.pdf

680. The Misuse of Trusts  http://annavonreitz.com/misuseoftrusts.pdf

681. The Change in Presumptions  http://annavonreitz.com/changeinpresumptions.pdf

682. Arrests  http://annavonreitz.com/arrests2.pdf

683. Why I Am One of the Few "Judges" Left in America  http://annavonreitz.com/fewjudgesleft.pdf

684. Unfortunately, I Am Right Again  http://annavonreitz.com/rightagain.pdf

685. Our National Probate v. Their National Bankruptcy  http://annavonreitz.com/nationalprobate.pdf

686. Now Let's See  http://annavonreitz.com/nowletssee.pdf

687. The Public Employee Fraud Against You in a Nutshell  http://annavonreitz.com/publicemployeefraud.pdf

688. The Simplest Answer -- Nationalize the Banks, Keep the Account Structure  http://annavonreitz.com/nationalizethebanks.pdf

689. Clarification Regarding Copyright to Your Trade Name  http://annavonreitz.com/copyrighttradename.pdf

690. The Other Guys and We, the Cows  http://annavonreitz.com/thecows.pdf

691. Public Announcement to the World: We Have Re-Venued  http://annavonreitz.com/wehaverevenued.pdf

692. For the Babies  http://annavonreitz.com/forthebabies.pdf

693. Dear President Putin 2.0 --- A Message From the Actual USA  http://annavonreitz.com/dearpresidentputin2.pdf

694. Situation Update for August 8, 2017  http://annavonreitz.com/situationupdateforaugust8th.pdf

695. Why World War Three?  http://annavonreitz.com/whyworldwarthree.pdf

696. The Bundys--- Again  http://annavonreitz.com/bundysagain.pdf

697. My Apologies and Thanks  http://annavonreitz.com/apologiesandthanks.pdf

698. My Twentieth Anniversary  http://annavonreitz.com/twentiethanniversary.pdf

699. Full Court Press for The Historic Trusts  http://annavonreitz.com/historictrusts.pdf

700. Immunity to Lies and the Lure of Power  http://annavonreitz.com/immunitytolies.pdf

701. What You Have Done  http://annavonreitz.com/whatyouhavedone.pdf

702. The Power of the Jury -- The Beginning of the End  http://annavonreitz.com/powerofjury.pdf

703. The Monsters Under Our Beds -- Take 20 Minutes to Face Them  http://annavonreitz.com/monstersunderbeds.pdf

704. Monsters 2.0  http://annavonreitz.com/monsters2.pdf

705. Legal Kung-Fu  http://annavonreitz.com/legalkungfu.pdf

706. Urgent Message for Donald Trump  http://annavonreitz.com/urgentmessagefordonaldtrump.pdf

707. Additional Facts About Re-Venue  http://annavonreitz.com/additionalfactsaboutrevenue.pdf

708. Psst...... What the Corporations Don't Know  http://annavonreitz.com/corporationsdontknow.pdf

709. A Reply to Concerns  http://annavonreitz.com/replytoconcerns.pdf

710. URGENT FRAUD WARNING! USE BUYER'S REMORSE CLAUSE NOW!  http://annavonreitz.com/fraudwarning.pdf

711. So-Called Republic of North America  http://annavonreitz.com/socalledrepublic.pdf

712. Claim Your Name and Estate -- the EZ Way  http://annavonreitz.com/claimyourname.pdf

713. To All White Hats Everywhere  http://annavonreitz.com/whitehatseverywhere.pdf

714. The Greatest Fraud of All  http://annavonreitz.com/greatestfraudofall.pdf

715. Notice of American Claim  http://annavonreitz.com/noticeofamericanclaim.pdf

716. New Assignment For the GCR Committee  http://annavonreitz.com/newassignment.pdf

717. Important Notice Regarding Territorial Claims  http://annavonreitz.com/territorialclaims.pdf

718. Third Party Claim of Interest and Paramount Security Interest Holder Status  http://annavonreitz.com/thirdparyclaim.pdf





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